Persönliche Sachen definitiv nicht mit ihn die Wohnung nehmen. Kann er nicht ihre Sachen ausräumen?
Er darf ihre Sachen nicht anfassen....
Er darf ihre Sachen nicht anfassen....
Sagt wer?
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ich bezweifle, dass das haltbar ist. Im Zweifel mit einem Gerichtsvollzieher reden
Hallo,
richtig weiss es sicher nur ein Jurist, aber meiner Meinung nach darf er schon ausräumen, nur weg tun oder weggeben darf er nichts, da es das Eigentum der KM ist. Wenn etwas kaputt geht, dann muss er natürlich auch Schadenersatz leisten.
Die Frage dürfte sein, wohin mit den Sachen. Denn die Wohnung wird auch ansonsten nicht leer sein.
VG Susi
Hallo,
richtig weiss es sicher nur ein Jurist, aber meiner Meinung nach darf er schon ausräumen, nur weg tun oder weggeben darf er nichts, da es das Eigentum der KM ist.
Er hat Anwalt angerufen, der war nicht mehr in Kanzlei. Er ruft morgen zurück.
Es handelt sich komplett um Kleidung und Schuhe. Er könnte das in der Flur stellen....
Sie will, dass er einen Kaminofen wegräumt und dort einen neuen Schrank für sie hinstellt.
Unglaublich.
Soviel zum Vorhaben, auszuziehen....
Änderung durch Malachit: Zitatende kenntlich gemacht.
.....
Er kam nach Hause. Hatte ihr die Tür zu "seinem" Zimmer auf gelassen, damit sie alles ausräumen kann.
Die Tür war weg!!!!
Und nichts ausgeräumt.
Sie hatte die Tür nach unten in die Garage geschleppt.
Es ist doch der Wahnsinn oder?
Mit Vernunft ist in so einer Phase nichts zu erklären. Ich würde an seiner Stelle handeln: einen Freund einladen, der als Zeuge fungiert, alles ordentlich verpacken und ihr in den Flur stellen, dann die Tür einsetzen, fertig. Aber geh davon aus, dass die Tür anschließend weg ist. Wichtig ist zu dokumentieren, dass sie sich nicht an die Beschlüsse des Gerichts hält. Ist es denn überhaupt ein Beschluss und das sogar ggf. vollstreckbar? Falls ja, könnte er wirklich einen Gerichtsvollzieher damit beauftragen vor ihren Augen das Zimmer leer zu machen. Vielleicht zeigt das Wirkung. Falls nein, sollte er zukünftig bei allem darauf achten, dass Zwangsmaßnahmen wie Ordnungsgeld mit aufgeführt werden und bei Nichteinhaltung darauf pochen, dass diese auch angewendet werden. Noch denkt sie sich, dass ihr eh nichts passiert, wenn sie sich nicht dran hält, den Zahn sollte man ihr ziehen.
Die Tür war weg!!!!
Und nichts ausgeräumt.
Sie hatte die Tür nach unten in die Garage geschleppt.
Ich könnt mich totlachen ... und da handelt es sich um angeblich erwachsene Menschen. Solche Geschichten kenne ich auch zu genüge ... Aber Konsequenzen wird es vermutlich nicht geben...
Gibt es denn einen festen Auszugstermin? Denn wenn nicht, und dieser auch nicht vollstreckbar ist, dann wird sich an diesem Zustand die nächsten Jahre nichts ändern.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Na ja, das mit dem Auszug kann ja noch dauern: Erst muss ja das Gutachten erstellt werden und dann auf der Basis des Gutachtens entschieden werden, ob sie mit Kind ausziehen darf oder nicht.
Erst danach kann ja die Wohnungssuche beginnen, weil erst dann klar ist, wie groß die Wohnung sein soll. Und das Geld für die Kaution ist ja auch nicht sofort da, wenn dafür erst ein Bausparer gekündigt werden muss.
Dürfte also zwei bis drei Monate dauern, bis an Auszug überhaupt zu denken ist.
Also ich würde da nicht in die Wohnung zurück gehen. Drei Monate unter solchen Umständen, da muss man schon starke Nerven haben
Also ich würde da nicht in die Wohnung zurück gehen. Drei Monate unter solchen Umständen, da muss man schon starke Nerven haben
Ich habe dies mehrere Jahre mitgemacht ... die Entscheidung ist, drei Monate Stress, oder ein lebenslang Vorwürfe. Ich würde keinen Millimeter weichen, aber ich Taktik ändern. Wenn Sie aussticht wirklich JEDESMAL die Polizei rufen. Für den Fall das die Polizei blöd fragt, was diese bei einem Ehekrach machen sollen, die Gegenfrage, ob er die offizielle Erlaubnis gibt, die Frau abzuwehren, weil sie Dich angreift. Auch wenn sich das wirklich blöd anhört, solche Frauen neigen wirklich dazu richtig auszurasten ... Männer sind meist körperlich überlegen, daher wehr Dich nicht, lass sie sich austoben und mit den Verletzungen gehst Du dann zum Arzt und zur Polizei.
Andere Möglichkeit hast Du nicht.
Richte Dich aber darauf ein, dass sie sich dann selbst verletzt, um Dir eine Anzeige an den Hals zu hängen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
.... Sie hat gestern abend die Tür wieder hochgeschleppt und eingebaut. Nach ewiger Diskussion. Er sagt, er habe immer wieder das gleiche zu ihr gesagt: "Du baust du Tür jetzt wieder da ein".
Das Kind hat wieder mal alles mitgekriegt, sie saß wohl ängstlich bei den Eltern im Wohnzimmer. Wahnsinn.
Er fährt heute mit dem Kind zu Oma und Opa und verbringt dort das lange Wochenende. Dort kommen die beiden sicher mal zur Ruhe und können mal abschalten.
Er hat ihr deutlich gesagt, dass sie dieses Wochenende nutzen soll, ihr Zueg aus "seinem Zimmer" zu schaffen. Das hat sie zugesagt.
Er hat mit Anwalt telefoniert und die Situation geschildert. Der Anwalt war tatsächlich sprachlos. Sowas habe er ja noch nie erlebt und mit sowas rechne ja auch keiner.
Falls ihr Zeug am Sonntagabend immer noch in diesem Zimmer ist, sie also nichts ausgeräumt hat, wird am Montag das Gericht nochmals eingeschaltet - dann muss es zu einer weiteren Anhörung kommen.
Ich könnt mich totlachen ... und da handelt es sich um angeblich erwachsene Menschen. Solche Geschichten kenne ich auch zu genüge ... Aber Konsequenzen wird es vermutlich nicht geben...
Gibt es denn einen festen Auszugstermin? Denn wenn nicht, und dieser auch nicht vollstreckbar ist, dann wird sich an diesem Zustand die nächsten Jahre nichts ändern.
Leider hat Ihre Anwältin sich nicht auf einen festen Auszugstermin eingelassen.
Aber das ist ja noch nicht "richtig" abgeschlossen, da der Richter die Krankenakte ja anfordert.
Und zudem sagt sein Anwalt, ist das auch der Richter, der alles andere entscheiden wird - also Scheidung und was da noch so kommt.
Aktuell läuft noch ein Eilantrag gegen ihn auf Zahlung von Kindesunterhalt.
Und ER will nächste Woche Antrag auf alleiniges ABR stellen - jedenfalls das mit Anwalt besprechen, ob das Sinn macht. Da sie gedroht hat, Kind mit in ihre Heimat zu nehmen (Ukraine) - Familienbuch und Reisepass des Kindes hat sie auch schon "entwendet" nenne ich es mal. Es ist jedenfalls nicht mehr auffindbar.
Ich habe dies mehrere Jahre mitgemacht ... die Entscheidung ist, drei Monate Stress, oder ein lebenslang Vorwürfe. Ich würde keinen Millimeter weichen, aber ich Taktik ändern. Wenn Sie aussticht wirklich JEDESMAL die Polizei rufen. Für den Fall das die Polizei blöd fragt, was diese bei einem Ehekrach machen sollen, die Gegenfrage, ob er die offizielle Erlaubnis gibt, die Frau abzuwehren, weil sie Dich angreift. Auch wenn sich das wirklich blöd anhört, solche Frauen neigen wirklich dazu richtig auszurasten ... Männer sind meist körperlich überlegen, daher wehr Dich nicht, lass sie sich austoben und mit den Verletzungen gehst Du dann zum Arzt und zur Polizei.
Andere Möglichkeit hast Du nicht.
Richte Dich aber darauf ein, dass sie sich dann selbst verletzt, um Dir eine Anzeige an den Hals zu hängen.
.... ja Kasper, der Anwalt hat ihm auch gesagt:"rufen Sie Zeugen oder direkt die Polizei". Und der Richter meinte in der Anhörung: man muss mind. blaue Flecken sehen können.
Na super. Er hat beide Arme volltättoviert - wie soll man da blaue Flecken nachweisen? Als er den Besen abgewehrt hat, war am Arm ja nichts zu sehen, durch die TAttoos....
Die ausgebaute Tür zeigt, dass sie zu ALLEM fähig ist und keine Grenzen mehr kennt.
Hallo zusammen,
[...] Und das Geld für die Kaution ist ja auch nicht sofort da, wenn dafür erst ein Bausparer gekündigt werden muss.
Dürfte also zwei bis drei Monate dauern, bis an Auszug überhaupt zu denken ist.
[...]
Das mit der Kaution lässt sich mit dem zukünftigen Vermieter auch anders lösen, in dem diese (in einer angemessenen Frist) später gezahlt wird...
War zumindest bei mir/ uns so möglich ...
Wir sind mal von einer Mietwohnug in die nächste gezogen und haben dann die Kaution für die neue Wohnung mit der Kaution der alten Wohnung bezahlt / abgelöst.
Sollte man nat. mit dem neuen Vermieter absprechen, Also (gemäß TOYOTA): "Nichts ist unmöglich"
War - so erinnerlich - ca. 6 Wochen nach Umzug erledigt...
Übrigens @dieneuetussi: TO ThreadOpener, Beitragsersteller/ Themenersteller = DU (@dieneuetussi)
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
(...) "rufen Sie Zeugen oder direkt die Polizei". Und der Richter meinte in der Anhörung: man muss mind. blaue Flecken sehen können.
Na super. Er hat beide Arme volltättoviert - wie soll man da blaue Flecken nachweisen? Als er den Besen abgewehrt hat, war am Arm ja nichts zu sehen, durch die TAttoos....
Man kann es provozieren, dass die Frau in ihrer Wut die Fingernägel in die Haut krallt ... das kann man auch mit Tattoos sehen 😉
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Übrigens @dieneuetussi: TO ThreadOpener, Beitragsersteller/ Themenersteller = DU (@dieneuetussi)
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merci.... ich bin leider nicht so firm mit so Foren.... deshalb wußte ich das nicht. Danke!
Es gibt die Möglichkeit der Bankbürgschaft, das hat er ihr auch schon gesagt. Sie bekommt aber keine Bankbürgschaft.... vermutlich negativer SChufa- Eintrag, was er aber nicht weiß.
Mietkautionsversicherungen von Versicherern, geht auch ohne Schufa-Auskunft 😉
Mietkautionsversicherungen von Versicherern, geht auch ohne Schufa-Auskunft 😉
Naja, ich denke das Problem ist mehr das nicht wollen, wie das nicht können ...
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo zusammen,Das mit der Kaution lässt sich mit dem zukünftigen Vermieter auch anders lösen, in dem diese (in einer angemessenen Frist) später gezahlt wird...
Möglich wäre vieles. Aber wenn man schon im Stadium der gerichtlichen Auseinandersetzung ist, dann macht eben jeder nur noch das, was er muss. Und sie muss halt erst, wenn er ihr die Hälfte des Bausparers gelassen hat.
Warum bietet er nicht an die Kaution für eine gewisse Zeit (6 Monate oder so) zu tragen. Da kostet 10€ im Monat, wenn nicht weniger. Da er dann Versicherungsnehmer ist, kann er die dann auch ohne Probleme kündigen. So umschifft man das Argument kein Geld für Kaution und signalisiert noch Kompromissbereitschaft.