Möglich wäre vieles. Aber wenn man schon im Stadium der gerichtlichen Auseinandersetzung ist, dann macht eben jeder nur noch das, was er muss. Und sie muss halt erst, wenn er ihr die Hälfte des Bausparers gelassen hat.
Der Richter hat gesagt, der Bausparer wird erst gekündigt, wenn sie sicher eine Wohnung hat. Sie darf Geld nicht vorher bekommen, sondern muss mit Vermieter klären, dass sie das nachträglich überweisen kann.
Also erst suchen, Mietvertrag und dann Geld.
Hallo @MaxMustermann1234,
Warum bietet er nicht an die Kaution für eine gewisse Zeit (6 Monate oder so) zu tragen. Da kostet 10€ im Monat, wenn nicht weniger. Da er dann Versicherungsnehmer ist, kann er die dann auch ohne Probleme kündigen. So umschifft man das Argument kein Geld für Kaution und signalisiert noch Kompromissbereitschaft.
sowas kann in die Hose gehen, weil (soweit ich weiß) der pfändbare Schriftsatz dem Vermieter zu überlassen ist. Das Ganze funktioniert so ähnlich wie bei einem Titel.
Analog funktionieren nämlich auch "Sparbriefe" die man als Kaution hinterlassen kann...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Neuigkeiten......
ich muss es hier loswerden, weil ich nicht weiß, wem ich diese Story erzählen kann. Die ist so unglaublich, das glaubt einem niemand.
Er war auf Nachtschicht; danach noch tanken, einkaufen usw. Damit er erst nach Hause kommt, wenn sie nicht mehr da ist.
Er hat dann erstmal alle Einkäufe verstaut, die Waschmachine angemacht usw.
Als er dann hoch in sein Zimmer geht, ist die Tür zu seinem Zimmer aufgebrochen.
GEstern morgen hat er seine HAb und Gut dort reingeräumt. Seine KLeidung, seine SChallplattensammlung, Anlage, DVDs, CDs, Bücher usw.
Jetzt hat sie die Tür aufgebrochen. Tür und Zarge ist kaputt und nur noch seine Kleidung sind im Zimmer. Die hat alles weggeschafft, vermutlich in ihr Auto und ist dann damit zur Arbeit gefahren.
Er hat die Polizei gerufen. Und ruft seinen Anwalt an.
Den GErichtsbeschluss hat er noch nicht. Der Richter sagte ihm, dass dauere 4 Wochen.
Was kann er machen? Kann er sie jetzt endlich aus dem Haus verweisen?
Das gibt es doch alles nicht?
Wo soll er heute nacht schlafen? Die Tür ist kaputt, wie drei weitere Türen. Er hat jetzt Angst, dass sie heut nach mit dem MEsser auf ihn losgeht - während er schläft.
Das kann doch alles nicht sein.....
WAhnsinn.....
Nochmal: es ist nicht klug Sachen, die einem wichtig sind, in der gemeinsamen Wohnung zu verstauen. Was hat denn die Polizei dazu gesagt? Handelt es sich um Sachbeschädigung, da es seine Wohnung ist? Wenn ja, Anzeige erstatten.
Da er den Beschluss noch nicht hat, wie soll er sie aus der Wohnung verweisen. Wahrscheinlich wäre es das Beste für ihn, wenn sie wirklich mal auf ihn losgehen könnte, dann könnte man mit dem Gewaltschutzgesetz arbeiten. Aber so bleibt ihm nur das ganze auszuhalten. Wenn er wirklich Angst hat, es gibt so Alarmsender für die Handtasche, die auslösen, wenn ein Stift rausgezogen wird. Soll er sich kaufen und an der Tür befestigen. Wenn jemand sie nachts aufmacht, geht das Ding an.
Dumm war es nicht: der Rest außer Kleidung dürfte gemeinsamer Hausrat sein, da wird eine Anzeige wegen Diebstahl schwer.
Kriegt das Kind das wirklich alles mit?
p.s. er soll mal den Anwalt fragen, ob die Sachbeschädigung reicht, um ihm die Wohnung zuzuweisen. Er sollte argumentieren, dass er sich nicht sicher fühle und seine Sachen entwendet wurden.
Kriegt das Kind das wirklich alles mit?
p.s. er soll mal den Anwalt fragen, ob die Sachbeschädigung reicht, um ihm die Wohnung zuzuweisen. Er sollte argumentieren, dass er sich nicht sicher fühle und seine Sachen entwendet wurden.
Es ist heute morgen passiert. Ich hab ihn jetzt noch nicht gesprochen. Will ihn auch nicht nerven, sicher hat er jetzt einiges zu regeln.
Das Kind hat heut morgen nichts mitbekommen; sie war ja in der Schule. Aber ansonsten bekommt sie alles mit, die Besenattake nicht, da war sie bei Nachbarn mit Kindern am spielen.
Meines Erachtens ist es Sachbeschädigung und Diebstahl, den die Schallplatten sind ja ihm. Die hatte er schon vor der Ehe, er sammelt seit dem er 18 Jahre alt ist.
Ja, aber wie beweist man, dass sie es gewesen ist. Wahrscheinlich sollte er trotzdem Anzeige gegen sie stellen, die Polizei wird dann schon ermitteln. Je nachdem wie die Anzeige verläuft, kann er zivil den Schaden einklagen.
Ja, aber wie beweist man, dass sie es gewesen ist. Wahrscheinlich sollte er trotzdem Anzeige gegen sie stellen, die Polizei wird dann schon ermitteln. Je nachdem wie die Anzeige verläuft, kann er zivil den Schaden einklagen.
er will, dass die Polizei zu ihr auf die ARbeit fährt und sich das Auto aufschließen lassen...dort muss ja alles drin sein......
Es ist nun schon das 5. Mal dass die Polizei hier involviert ist.
Beim ersten mal, hat sie ihm sein Handy und seine Kreditkarte entwendet und die Badezimmertür eingetreten.
immer wieder und immer wieder?
Meines Erachtens ist es Sachbeschädigung und Diebstahl, den die Schallplatten sind ja ihm. Die hatte er schon vor der Ehe, er sammelt seit dem er 18 Jahre alt ist.
Interessiert leider niemanden ... im besten Fall kann man einen Wert festmachen, aber die Erinnerung ist weg. Eigentlich kann man sagen, dass es in solchen Trennungen schon fast normal ist. Deshalb ja auch der Rat, alles was einem Wichtig und Wertvoll erscheint, aus der Wohnung zu schaffen....
Und selbst dann denkt man nicht an alles ...
Was glaubst du was alles in meiner Trennung bewusst zerstört wurde bzw. verschwunden ist. Der erste Satz den die von ihren Anwälten hören, ist das es keinen Diebstahl in der Ehe gibt ... und dann geht es los. Meine Ex hat mir an den Kopf geknallt, dass ich selber schuld habe ...
Er soll alles wegschaffen, was er noch da hat und dann da wohnen bleiben. Wenn er die Möglichkeit hat, dann soll er Dinge von ihr mitnehmen, damit er einen Tauschpfand hat.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Er soll alles wegschaffen, was er noch da hat und dann da wohnen bleiben. Wenn er die Möglichkeit hat, dann soll er Dinge von ihr mitnehmen, damit er einen Tauschpfand hat.
Gruß
Kasper
Die Ehewohnung erstreckt sich auf das Haus. An dem HAus ist noch der Heizungsraum und die Garage. Die hat er auch abgeschlossen und da sind seine ganzen Gerätschaften und WErkzeuge drin. Wo soll er die alle hinschaffen -seine Eltern wohnen 450 Km weit entfernt. Wie soll er das machen?
Seine ORdner usw hat er alles auf der Dienststelle im Spind.
Das mit dem Lagerraum ist doch nun wirklich kein Problem. Kann man an ganz vielen Orten in beliebigen Größen wochenweise mieten. Kostet nicht die Welt und ist superpraktisch.
Einfach mal nach "self storage" für Euren Wohnort googeln.
So blöd das klingt: wenn er dran hängt, Lager anmieten und wegschaffen. Meine hatte eine Karte von einem alten Konto von mir aufgetrieben und es leer gemacht (auf Rat ihres Anwalts).
Die Polizei darf das Auto nicht aufbrechen, dazu braucht sie einen Durchsuchungsbeschluss. Wenn sie nicht freiwillig aufmacht, wird nichts passieren.
Die Polizei darf das Auto nicht aufbrechen, dazu braucht sie einen Durchsuchungsbeschluss. Wenn sie nicht freiwillig aufmacht, wird nichts passieren.
Unsinn, Gefahr im Verzug begründet alles. ABgesehen davon würde ich das selber machen. So ein Pflasterstein wirkt Wunder was das Thema Aufheben von Zugangshindernissen angeht.
Was für eine Gefahr in Verzug? Das ist Unsinn. Wenn er Glück hat, sieht man seine Dinge von außen, dann können sie das Auto öffnen lassen, sonst wird er Pech haben, außer er hat einen Schlüssel.
Update:
Polizei hat alles aufgenommen, Fotografiert.
Polizei hat mit Frau telefoniert mit Lautsprecher, so dass er alles mit anhören konnte.
Sie hat zugegeben, dass sie die Tür aufgebrochen hat und die SAchen im Auto hat.
Sein Anwalt ist noch in Urlaub. Der Vertreter meldet sich bei ihm.
Nächste Woche ist sein Anwalt wieder da.
Wieso?
Wenn er sein Eigentum darin vermutet, dann holt er es sich. Diebstahl in der Ehe gibt es nicht ... ebenso die Beschädigung...
Die Frage ist aber, ob man entweder eine gewisse Eskalation startet ... oder einfach eine bestehende Eskalation bedient?
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Diebstahl in der Ehe gibt es nicht klingt für mich wie eine Stamtischparole. Leben die beiden im gesetzlichen Güterstand? Falls ja, dann bilden Sie eine Zugewinngemeinschaft. Falls der Hausrat, der sich im Zimmer befand, vor der Ehe angeschafft wurde, gehört er ihm und ist nicht Teil des Zugewinns. Damit hat ihm die Ehefrau SEIN Eigentum genommen und hat dafür das ihm vom Gericht zugewiesene Zimmer aufgebrochen.
Ich würde folgendes machen: Anzeige erstatten wegen Diebstahl. Dann an die Hausratversicherung wenden und den Schaden an der Tür inkl. Zarge melden (der Fall ist sehr speziell, ggf. ist es auch der Wohngebäudeversicherer). Die auf die Anzeige verweisen und bitten die Ehefrau in Regress zu nehmen. Die holen sich das Geld schon zurück, das sollte dann Lehrgeld sein.
Wenn das Auto nicht zum Hausrat zählt, sondern nur von ihr gefahren wird (egal wer im Brief steht), gehört es ihr auch, ein Einschlagen der Scheibe wäre dann Sachbeschädigung. Vom Versicherer sind mutwillig zugefügte Schäden eh nicht gedeckt.
@dieneuetussi: wieso hat er nicht auch direkt Anzeige erstattet? Die hat doch sogar gestanden. Haben sie Fingerabdrücke genommen? Ich würde darauf bestehen, dass das ganze wie ein normaler Einbruch behandelt wird, denn sie kann ihre eigene Aussage widerrufen.
Danke Max,
ja die SAchen hat er vor der Ehe angeschafft.
Er hat heute morgen direkt die Polizei gerufen; die haben alles aufgenommen, Fotos gemacht. Und dann mit ihr telefoniert. Es ist nicht die erste Anzeige wegen Sachbeschädigung.
Das Auto ist ihr, da wird er auch nicht dran gehen.
Danke für den Hinweis mit der Hausratversicherung bzw. GEbäudeversicherung. Das werde ich ihm sagen. Es gibt in dem HAus jetzt nur noch zwei Türen, die nicht beschädigt sind. Das muss man sich mal vorstellen. Und sie darf heiter weiter machen? Wahnsinn.....
Er will mit Anwalt sprechen, ob in dem Fall nicht eine einstweilige Verfügung möglich ist. WEgen "Härtefallregelung, Unzumutbarkeit, Wiederholungsgefahr und Kindeswohlgefährdung".....irgendwas muss doch da möglich sein.
Diebstahl in der Ehe gibt es nicht klingt für mich wie eine Stamtischparole.
Na, dann Versuch mal Deine Stammtischparole juristisch durchzusetzen bzw. spreche mit dem Richter Deines Vertrauens ... Deine Argumentation hinkt an mehreren Stellen ....
Falls der Hausrat, der sich im Zimmer befand, vor der Ehe angeschafft wurde, gehört er ihm und ist nicht Teil des Zugewinns.
Falsch!
Hausratsgegenstände sind Gebrauchsgegenstände und unterliegen ausdrücklich nicht dem Zugewinn. Bei einer Auseinandersetzung des Hausrates wird dieser GERADE NICHT nach Eigentum getrennt, sondern wer den größeren Anspruch auf die Nutzung hat.
Nur ein kleines Beispiel .. Waschmaschine ist alt, funktioniert aber tadellos, es gibt nur eine. Das Kind bleibt bei KM, die Waschmaschine gehört dem KV. Es ist der KM nicht zuzumuten, von dem wenigen Geld eine neue Waschmaschine zu kaufen, auch aus Kindeswohlgründen benötigt sie diese und daher geht diese Waschmaschine an die KM.
Beispiel Auto. Auto Gehört KV, aber die KM hat das Kind immer damit zur Schule gefahren und ist damit einkaufen gewesen, es ist dem KV zuzumuten die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen, damit die KM damit weiterhin das Kind unterstützen kann.
Nutz mal die Suchfunktion, und Du wirst viele Beispiele finden.
Aber wieder:
Ich würde folgendes machen: Anzeige erstatten wegen Diebstahl.
Nochmal, auch wenn Du es als Stammtischparole bezeichnest, es gibt keinen Diebstahl in der Ehe.
Dann an die Hausratversicherung wenden und den Schaden an der Tür inkl. Zarge melden (der Fall ist sehr speziell, ggf. ist es auch der Wohngebäudeversicherer). Die auf die Anzeige verweisen und bitten die Ehefrau in Regress zu nehmen. Die holen sich das Geld schon zurück, das sollte dann Lehrgeld sein.
Auch wenn Du hier anderer Meinung bist ... Vorsichtig vor falschen Sachverhalten.
Das Haus, der Hausrat und auch die Zarge, gehören zum ehelichen Hausstand, damit befindet es sich im Gemeinschaftseigentum und eigenes Eigentum kann und darf man (leider) auch zerstören, wenn es niemand anderen wirklich gefährdet. Das heißt, die Zerstörung der Tür/Zarge ist in erster Linie folgenlos. Ob man hier eine Reparatur im Zugewinn bzw. nachehelichen Unterhalt geltend machen kann, ist dann wieder eine andere Frage.
Weiterhin ... in Versicherungen, Haftpflicht, Hausrat ist der Lebenspartner und insbesondere die Ehefrau meist automatisch auch Versicherungsnehmer bzw. Abgesicherter ... Damit würde die Versicherung gegen ihren eigenen Vertragspartner vorgehen, klappt auch nicht.
Wenn das Auto nicht zum Hausrat zählt, sondern nur von ihr gefahren wird (egal wer im Brief steht), gehört es ihr auch, ein Einschlagen der Scheibe wäre dann Sachbeschädigung. Vom Versicherer sind mutwillig zugefügte Schäden eh nicht gedeckt.
Ein Punkt den ich nicht verstehe ... hier siehst du es so, aber bei der Zarge nicht!? Hmm, um den Gedanken mit dem Haus weiterzuspinnen ... wer sagt denn das er im Haus bleiben darf? (ich weiß, sehr provokativ!) Aber es kann sein, dass sie in dem Haus bleibt, er ausziehen muss und sie das Kind betreut ... alles schon passiert.
@dieneuetussi: wieso hat er nicht auch direkt Anzeige erstattet? Die hat doch sogar gestanden. Haben sie Fingerabdrücke genommen? Ich würde darauf bestehen, dass das ganze wie ein normaler Einbruch behandelt wird, denn sie kann ihre eigene Aussage widerrufen.
Siehe oben ... ist im Grunde völlig egal und ich frage mich eigentlich nur, warum die Polizei überhaupt ermittelt.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Er will mit Anwalt sprechen, ob in dem Fall nicht eine einstweilige Verfügung möglich ist. WEgen "Härtefallregelung, Unzumutbarkeit, Wiederholungsgefahr und Kindeswohlgefährdung".....irgendwas muss doch da möglich sein.
Ja, den gibt es... ich muss da mal mein altes OLG Urteil raussuchen, bzw. mein Schriftsatz an meinen Anwalt, da habe ich alles drin und wir sind damit durchgekommen. Allerdings ist der Ansatz ein völlig anderer wie der von Max.
Mach ich morgen oder übermorgen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo Kasper,
Er ist ja alleiniger Hausbesitzer und sie ist derzeit Gast, so hat der Rivchter sich ausgedrückt.
Sie hat über Anwältin bestätigt, dass sie akzeptiert, dass er Alleinbesotzer des Hauses ist, und sich eine Wohnung sucht und spätestens zur Scheidung ausgezogen sein will (und auch muss).
Demnach ist die Ehe doch nun schon "unterbrochen".
Er musste zum Beispiel Arbeitgeber auch informieren und die "Ehegattenkarten" zurückgeben.
Gilt dies dann nicht auch für Versicherungen?
Die Schallplatten stehen in ihrem Auto...bei der Hitze sind die jetzt wohl hinüber..... das kann sie gar nicht mehr ersetzen.....
Und: was ich am allerschlimmsten finde: was ist mit dem Kind? Was muss noch passieren? Wie lange dauert es, bis eine Krankenakte beim Richter eintrifft? Wie lange dauert es, bis er das Gutachten zur Erziehungsfähigkeit in Auftrag gibt..... werden die aktuellen Borfälle dabei mit betrachtet?
Das dauert so lange.. und das Kind?