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Meine Geschichte.... Kurzversion

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(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Er ist ja alleiniger Hausbesitzer und sie ist derzeit Gast, so hat der Rivchter sich ausgedrückt.

Dann scheint dies wieder einer dieser Fälle zu sein, in denen der Richter keine Ahnung von der geltenden Rechtssprechung hat, oder er wollte einfach eine gütliche Einigung "erzwingen" indem er irgendwas logisches sagt.

sucht und spätestens zur Scheidung ausgezogen sein will (und auch muss).
Demnach ist die Ehe doch nun schon "unterbrochen".

Scheidung ... also das kann sie (im schlimmsten Fall) auf mehrere Jahre, wenn nciht Jahrzehnte hinauszögern. Eine Aussage, die ich nicht als Lösung ansehen würde.
Was ist eine unterbrochene Ehe? Dieser Begriff ist nicht justiziabel, den gibt es schlichtweg nicht ... sie sind getrennt, jetzt muss alles geklärt werden und dass kann (s.o.) Jahre dauern.

Er musste zum Beispiel Arbeitgeber auch informieren und die "Ehegattenkarten" zurückgeben.
Gilt dies dann nicht auch für Versicherungen?

er muss nicht, das ist Steuerrecht und wenn er dies nicht tut, dann muss er mehrere tausend Euro an Steuern nachzahlen, wenn er den tatsächlichen Stand erst später mitteilt. Also ist es auch in seinem Interesse ... Familienrecht hat mir Steuerrecht nur wenig zu tun.

Und: was ich am allerschlimmsten finde: was ist mit dem Kind? Was muss noch passieren? Wie lange dauert es, bis eine Krankenakte beim Richter eintrifft? Wie lange dauert es, bis er das Gutachten zur Erziehungsfähigkeit in Auftrag gibt..... werden die aktuellen Borfälle dabei mit betrachtet?
Das dauert so lange.. und das Kind?

Das ist die gute Frage ... nur einmal einen Gedankengang. In meinem Fall wurden meine Kinder von der KM massiv misshandelt, da sind Dinge im Nachhinein hochgekommen, die kann man sich als normal denkender Mensch garricht vorstellen. Passiert ist eigentlich nichts. Die KM wurde betütelt und ich habe die Rechnungen bezahlt.
Sich auf Jugendamt und Gericht zu verlassen, ist in etwa so, als wenn man mit einer Schaufel eine Sintflut kämpfen möchte, alleine ... Aber es gibt Wege, man muss nur etwas neben der Spur laufen. Dann klappt das.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2019 20:41
(@maxmustermann1234)
Registriert

Ich hatte gestern keine Lust mehr zu antworten, da mich geärgert hat, dass hier Sachen OHNE Anführung von Rechtsquellen behauptet werden. Also, ich versuche es nochmal. Der Hausrat, der vor der Ehe angeschafft wurde, gehört ihm und niemanden sonst. Er ist auch nicht Teil des Zugewinns. Geht er kaputt und wird erneuert (Bsp. Waschmaschine), so stellt die Neuanschaffung ein Surrogate dar und gehört weiter NUR IHM. Seine Ex kann verlangen, dass er, wenn er denn ausziehen wollen würde (ist hier überhaupt nicht gegeben) ihm manche Dinge zur NUTZUNG überlässt. Basis ist hier 1361a (1) BGB. Er kann aber dafür eine Nutzungsentschädigung verlangen. Jetzt würde ich gerne mal eine Rechtsquelle sehen, die sagt, dass der Alleinbesitz von ihm durch Hausratsteilung auf sie übergeht. Die gibt es nämlich nicht. Wenn es sein Hausrat war, gehört er auch ihm. Sie leben getrennt in einer Wohnung, das Zimmer wurde ihm zugewiesen, also gehörte der Hausrat in dem Zimmer auch ihm (seine privaten Gegenstände). Die hat sie durch Anwendung von Gewalt entwendet (Tür aufgebrochen). Versicherungstechnisch nennt man das Einbruchdiebstahl. Die Wohnung gehört auch nur ihm, er steht im Grundbuch. Die Zarge gehört zum Wohngebäude (fest verbunden), die Tür könnte auch Hausrat sein, spielt aber keine Rolle. Beschädigungen werden durch die Hausrat/Wohngebäudeversicherung gedeckt, wenn es sich um Einbruch-Diebstahl handelt. Hier man bspw. eine Klausel:

Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels eines Schlüssels, dessen Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist (falscher Schlüssel), oder mittels anderer Werkzeuge eindringt; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind;

Jetzt zu behaupten, dass die Ehefrau im Rahmen der Hausrat/Wohngebäude Mit-Versicherungsnehmerin ist, finde ich gewagt. Ich bin Versicherungsmathematiker und mir sind solche Fälle nicht bekannt. Ehefrauen werden bei der Haftpflicht mitversichert, aber die würde eh nicht zahlen, weil mutwillig herbeigeführte Schäden nicht gedeckt werden. Ist er also Versicherungsnehmer und wurde SEIN Hausrat in SEINER Wohnung durch Einbruch-Diebstahl entwendet, sollte das ganze gedeckt sein. Folgeschäden durch Einbruch (kaputte Tür und Zarge) werden von der Wohngebäudeversicherung ersetzt.

Bei Auto gibt es einen Unterschied, weil es während der Ehe angeschafft wurde (stand doch irgendwo im Thread). Somit ist es Teil des Zugewinns und da sie es fährt, würde man die Beschädigung als Sachbeschädigung ihres privaten Hausrats werten, genauso wie sie nicht einfach seine Anziehsachen wegwerfen kann.

"Aber es kann sein, dass sie in dem Haus bleibt, er ausziehen muss und sie das Kind betreut ... alles schon passiert."

Ja, wenn es triftige Gründe gibt, bspw. eine Frau, die 3 Kinder hat, auf das Haus angewiesen ist und alleine keins findet. Oder ich kenne einen Fall, da war das Haus behindertengerecht umgebaut und ein Kind halt behindert. Es gibt Härtefälle. Aber auch dann wird ein Wohnvorteil festgelegt. Bei einer Frau mit EINEM Kind, will ich den Richter sehen, der urteilt, dass sie sich nicht einfach eine andere Wohnung suchen kann.

@Kasper: Zeig mir mal bitte einen einziges Urteil, wo ein Richter verfügt hat, dass eine Eigentumswohnung oder ein Haus bei Scheidung in den Besitz der Frau über geht (ich spreche bewusst nicht von Nutzungsrecht). Da muss er nämlich auch den Notar zwingen das zu beurkunden und das Grundbuch zu ändern, auch gegen den Willen des Besitzers (das nennt man Enteignung). Nur einen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2019 10:32
(@inselreif)
Moderator

Hierfür muss man gar keinen komplizierten Umweg über Versicherungsrecht oder den Spezialfall des Wohnungseinbruchsdiebstahls zu gehen.
Diebstahl ist Bruch fremden Gewahrsams unter Begründung neuen, nicht notwendigerweise eigenen Gewahrsams. Das Wegschaffen des gemeinsamen Fernsehgeräts im Vorfeld der Trennung ist Paradebeispiel jeder StrR-BT-Vorlesung, die Argumentation (genauer sogar zwei Wege), die bereits zum Tatbestand des einfachen Diebstahls führt, sollte sich ergoogeln lassen. Wir reden hier nicht einmal von Alleineigentum und nicht vom Aufbrechen einer Tür.

Das Problem, auf das Kasper hinaus möchte, liegt aber wo ganz anders. In der Praxis verlaufen solche Verfahren meist im Sand. Sehe ich in dem speziellen Fall allerdings deutlich anders.

Gruss von der Insel

(PS: im skizzierten Fall nicht vorstellbar aber das Grundbuch kann auch aufgrund richterlichen Beschlusses geändert werden, dazu braucht es keines Notars.)

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2019 11:23
(@dieneuetussi)
Zeigt sich öfters Registriert

Gruss von der Insel

(PS: im skizzierten Fall nicht vorstellbar aber das Grundbuch kann auch aufgrund richterlichen Beschlusses geändert werden, dazu braucht es keines Notars.)

Wie siehst du es denn?
Mach uns keine Angst ...Grundbuchänderung?????

**edit: Zitat leserlich gemacht**

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.06.2019 11:33
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hierfür muss man gar keinen komplizierten Umweg über Versicherungsrecht oder den Spezialfall des Wohnungseinbruchsdiebstahls zu gehen.
Diebstahl ist Bruch fremden Gewahrsams unter Begründung neuen, nicht notwendigerweise eigenen Gewahrsams. Das Wegschaffen des gemeinsamen Fernsehgeräts im Vorfeld der Trennung ist Paradebeispiel jeder StrR-BT-Vorlesung, die Argumentation (genauer sogar zwei Wege), die bereits zum Tatbestand des einfachen Diebstahls führt, sollte sich ergoogeln lassen. Wir reden hier nicht einmal von Alleineigentum und nicht vom Aufbrechen einer Tür.

Das Problem, auf das Kasper hinaus möchte, liegt aber wo ganz anders. In der Praxis verlaufen solche Verfahren meist im Sand. Sehe ich in dem speziellen Fall allerdings deutlich anders.

Gruss von der Insel

(PS: im skizzierten Fall nicht vorstellbar aber das Grundbuch kann auch aufgrund richterlichen Beschlusses geändert werden, dazu braucht es keines Notars.)

Der Fall würde mich interessieren, wenn es abseits einer Enteignung stattfindet. Hast du mal ein Urteil?

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2019 11:39
(@maxmustermann1234)
Registriert

Ach ja: der Weg über die Versicherung muss nicht gegangen werden, dass ich klar. Aber er ist einfacher und ich habe ja geschrieben, dass der Versicherer sie zum Regress heranziehen wird. Sie lernt also auch.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2019 11:41
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich hatte gestern keine Lust mehr zu antworten, da mich geärgert hat, dass hier Sachen OHNE Anführung von Rechtsquellen behauptet werden.

Mal abgesehen davon dass auch Du nicht alles mit Rechtsquellen unterfütterst, ärgere Dich mal schön weiter. Ich habe auch nicht die Zeit für jeden Pups meine Datenbanken zu durchforsten.

Der Hausrat, der vor der Ehe angeschafft wurde, gehört ihm und niemanden sonst.

Weiterhin falsch. Es kommt auf die Nutzung an.

Ob ein Gegenstand der Eheleute oder Kinder als Haushaltsgegenstand zu werten ist, entscheidet darüber nach welchen Vorschriften die Gegenstände im Fall der Trennung und Scheidung verteilt und auseinandergesetzt werden. Haushaltsgegenstände sind all die Gegenstände, die nach den Vermögens- und Lebensverhältnissen der Ehegatten und Kinder für ihr Zusammenleben sowie für die Wohn- und Hauswirtschaft bestimmt sind (vgl. BGH FamRZ 84, 144 u. 575). Das sind zum Beispiel

Wohnungseinrichtung
Haustiere: siehe BLOG "Hund und Haushalt"
Gartenmöbel
Geschirr
Wäsche
Film-, Video- und Audiogeräte
Bücher
Musikinstrumente
Räder
Sportgeräte (FamRZ 95, 378)
Motorboot (FamRZ 04, 273)
PC und andere elektronische Geräte bei gemeinsamer Benutzung durch die Familie
Kein Haushaltsgegenstand sind solche Gegenstände, die für einen Ehegatten zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind und den individuellen oder beruflichen Zwecken eines Ehegatten oder der Kinder dienen (FamRZ 82, 399). Entscheidend ist nicht das Eigentum am Gegenstand, sondern seine Zweckbestimmung und Nutzung. Der Herausgabeanspruch auf solche Gegenstände ist als Familiensache nach § 266 Abs.1 FamFG vor den Familiengerichten geltend zu machen.

Dies würde vor allem auch der ehelichen Solidarität Wiedersprechen, wenn Ehemann arbeiten geht, Ehefrau zu Hause bleibt und sich um die Kinder kümmert und im Falle der Trennung der Ehemann sagt, dass er ja alles alleine angeschafft hat ... dann geht die Ehefrau regelmäßig nur mit den Kleidern auf dem Leib aus dem Haus?

Und ich bin immer noch der Meinung, dass dieser Einbruch sanktionslos bleibt. Es ist die eheliche Wohnung, sie leben "noch" gemeinsam in dieser und damit ist sie Miteigentümer (nicht Besitzer).

Klar kann er nach dem Gewaltschutz beantragen, dass ihm die Wohnung zugewiesen wird. Er kann auf die unmöglichen Umstände hinweisen und das Verhalten der KM. Aber nur auf diesem Weg kriegt er sie raus ... und dann kommt die spannende Frage, ob mit oder ohne Kind.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2019 13:09
(@dieneuetussi)
Zeigt sich öfters Registriert

Klar kann er nach dem Gewaltschutz beantragen, dass ihm die Wohnung zugewiesen wird. Er kann auf die unmöglichen Umstände hinweisen und das Verhalten der KM. Aber nur auf diesem Weg kriegt er sie raus ... und dann kommt die spannende Frage, ob mit oder ohne Kind.

Gruß
Kasper

Er kann wohl kaum nochmal die Zuweisung der ehelichen Wohnung beantragen..... die Anhörung war ja am 29.5.

Dann hätte er in Widerspruch gehen müssen....oder?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.06.2019 13:52
(@maxmustermann1234)
Registriert

Und ich bin immer noch der Meinung, dass dieser Einbruch sanktionslos bleibt. Es ist die eheliche Wohnung, sie leben "noch" gemeinsam in dieser und damit ist sie Miteigentümer (nicht Besitzer).

Wo liegt der Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer bei einer Immobilie, bitte erkläre mir diesen. Denn normalerweise ist der Sprachgebrauch hier Mieter (Besitzer) und Eigentümer. Und Mieter kann man kündigen.

Dies würde vor allem auch der ehelichen Solidarität Wiedersprechen, wenn Ehemann arbeiten geht, Ehefrau zu Hause bleibt und sich um die Kinder kümmert und im Falle der Trennung der Ehemann sagt, dass er ja alles alleine angeschafft hat ... dann geht die Ehefrau regelmäßig nur mit den Kleidern auf dem Leib aus dem Haus?

Nein, denn der gesetzliche Ehestand ist der der ZUGEWINNgemeinschaft. Alles, was während der Ehe angeschafft wird, wird geteilt, denn man geht davon aus, dass es beiden gehört. Anders ist es, wenn ausschließlich einer den Gegenstand nutzt (während der Ehe angeschafft) und man das beweisen kann (bspw. das Auto). Dann geht das Gesetz davon aus, dass es Alleineigentum des anderen ist und er es behalten kann unter Ausgleich des Zugewinns. Alles, was vor der Ehe bereits da war, gehört dem ursprünglichen Eigentümer. Ausgenommen vom Zugewinn während der Ehe sind Schenkungen und Erbschaften, auch die unterliegen nicht dem Zugewinn. Deshalb können Schenkungen auch nach der Scheidung unter bestimmten Voraussetzungen zurückgefordert werden. Habe ich bspw. ein Auto mit in die Ehe gebracht, die Frau hatte keins, nutzt es aber ausschließlich, ist sie nicht Eigentümerin. Der Richter kann zwar verfügen, dass sie es weiter nutzen kann, um die Kinder zur KiTa zu fahren, der Mann kann dann aber ein Nutzungsentgelt verlangen. Das Auto fließt in dem Fall auch nicht in den Zugewinnausgleich.

Und selbst das alles kann man umgehen, wenn man in einem Ehevertrag die Gütertrennung beschließt. Dann gibt es auch keinen Zugewinnausgleich, jeder behält das, was er angeschafft hat.
Auf dein Beispiel bezogen: Eheverträge, in denen Gütertrennung und Verzicht auf Zugewinn beschlossen ist, gelten meistens als sittenwidrig, wenn die Frau die Kinder erzogen hat, eben damit sie nicht nur mit den Kleidern und Kindern gehen muss. Aber in einer Ehe mit double income, no kids, hat die Frau mit 1.000€ netto das Nachsehen, wenn der Mann 10.000€ mit nach Hause bringt und sie in einem Palast wohnen. Sie wird von dem meisten nichts abbekommen, wenn sie Gütertrennung vereinbart haben.

Ich versuche es mal in einem Satz zusammenzufassen:

Was Kasper sagt ist richtig für allen Hausrat, der in der Ehe angeschafft wurde, nicht jedoch für den, der vor der Ehe schon da war.

@dieneuetussi: Die Diskussion wird jetzt aber auch zu theoretisch, deshalb zwei Dinge.

- Seine Musiksammlung ist ja auch weg. Die ist nicht Teil des Hausrats, also soll er die Anzeige wegen Diebstahls weiter verfolgen.

- Natürlich kann er einen neuen Antrag stellen, die Frau hat sich ja nicht an den Beschluss gehalten. Er sollte mit seinem Anwalt drüber reden, aber wahrscheinlich macht es Sinn zu warten bis er denn Beschluss hat. Er muss diese Frau schnell aus SEINER Wohnung bekommen. Der Richter hat ja schon durchblicken lassen, dass er ihr kein Nutzugsrecht einräumen wird, sie würde es ja eh nicht bezahlen können.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2019 14:43
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

meine laienhafte Meinung beruht auf folgendem:

"Nach § 1361b BGB kann ein vom anderen Ehegatten getrennt lebender Ehegatte verlangen, dass ihm der andere die Ehewohnung oder einen Teil zur alleinigen Benutzung überlässt, soweit dies auch unter Berücksichtigung der Belange des anderen Ehegatten notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden." (<a href="https://www.familienrecht-muenchen.de/Aktuelles/Die_Wohnungszuweisung_nach_1361b_BGB>Link</a>)"

Bei der Wohnung/Haus handelt es sich um die Ehewohnung und damit halten sich beide Noch-Eheleute rechtmäßig in allen Räumen auf, unabhängig von den Besitzverhältnissen. Deshalb wird es nichts mit dem Einbruch.
Diebstahl ist etwas anderes, weil er ja an bestimmten Dingen das alleinige Eigentum hat und wenn sie diese Dinge wegnimmt ist das Diebstahl.

Die Frage wäre ob es möglich ist das Haus so zu trennen, dass jeder einen gewissen eigenen Bereich hat. Dann wäre ein Antrag gemäß § 1361b BGB möglich, dann ist der Aufenthalt in diesem Räumen dem anderen untersagt. Am besten wäre es, wenn man diese Räume abtrennen könnte.
Die unbillige Härte ist mit dem bisherigen Verhalten durchaus belegbar.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2019 15:51




(@maxmustermann1234)
Registriert

@Susi: Es gibt doch einen richterlichen Beschluss, wonach ihm das Schlafzimmer, das sie aufgebrochen hat, zugesprochen wurde. Dieser Beschluss kann nur auf Basis von 1361b beschlossen worden sein.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2019 16:13
(@dieneuetussi)
Zeigt sich öfters Registriert

Der Richter hat ihm ganz klar das große Elternschlafzimmer zugesprochen. Hier durfte er sogar ein richtiges Türschloss einbauen.
Das hat er getan.
Und trotzdem hat sie erst die Tür ausgebaut.....eine Woche später die tür eingetreten.

Eine richtige räumliche Trennung ist in dem Haus nicht möglich. Es gibt nur ein Bad und eine Küche

Sie muss ausziehen.
Macht sie aber nicht, weil sie ja kostenfrei wohnt......

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.06.2019 17:36
(@maxmustermann1234)
Registriert

Wieso ist sein Anwalt so zaghaft? Neues Verfahren, sie soll raus. Er soll eine Nutzungsentschädigung fordern, solange sie da wohnt. Termin festlegen lassen zu dem sie raus sein muss, wenn nicht Ordnungsgeld aufnehmen lassen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2019 21:36
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hi @MaxMustermann1234

[...] Geht er kaputt und wird erneuert (Bsp. Waschmaschine), so stellt die Neuanschaffung ein Surrogate dar und gehört weiter NUR IHM.
[...]

Bis hierher gehe ich mit Dir d´accord, aber das hier:

[...] ... Geht er kaputt und wird erneuert (Bsp. Waschmaschine), so stellt die Neuanschaffung ein Surrogate dar und gehört weiter NUR IHM.
[...]

erschließt sich mir aus logischer(?) Sicht nicht... Dies würde im weiteren Verlauf ja bedeuten das die Waschmaschine- sollte die noch mehrmals kaputt gehen und neu angeschafft wewrden müssen immer wieder nur demjenigen gehört der diese einst mit in die Ehe gebracht hat.
Nach Deiner Auffassung könnte jemand, der seinen ganzen Hausstand mit in die Ehe gebracht hat, diesen Stück für Stück erneuern (weil eben aus Verschleißgründen Erneuerungswürdig) und hätte am Ende der Beziehung (Scheidung) einen "neuen" Hausstand für sich alleine :question:
Ganz komisch erscheint mir dass, wenn die (zB.)  Waschmaschine zB. die Frau mit in die Ehe gebracht hat, diese dann im weiteren Verlauf wegen Kinderbetreung als (Mit-) verdienerin ausfällt und somit der Neukauf vom Verdienst des Alleinverdieners "Ehemann" gekauft werden muß.

Anders ist es (so meine Auffassung), wenn die - vor der Ehe gekaufte Waschmaschine - per "Versicherungsfall" erneuert wird, dann verbleibt diese im Eigentum desjenigen, der diese vor der Ehe gekauft hat...

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 14.06.2019 09:41
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich wäre mit den Tips von Max sehr vorsichtig. Die Schüsse werden schnell nach hinten losgehen. Im übrigen befindet sich Max auch in einer komfortablen Situation. Er hetzt ohne die Konsequenzen zu tragen.

Hausrat ist nicht automatisch Alleineigentum, nach billigem Ermessen kann dies auch umgeschichtet werden. Auch die Wohnung, in der leben sie zusammen ... ziemlich egal aus welchen Gründen. Es wäre nicht das erste mal, dass auch eine Wohnung der KM zugewiesen wurde. Auch die Nutzungsentschädigung kann einem dann beim Unterhalt wieder voll auf die Füße fallen.

Als erstens muss geklärt werden, bei wem das Kind bleibt und dann die KM über Zuweisung aus dem Haus holen. Notfalls mit Gerichtsvollzieher (hab ich damals gemacht). Das Wertgegenstände weggeschafft werden sollten, wurde schon vorher geschrieben, warum man sich mit der Sicherung einer Zimmertür begnügt, erschließt sich mir nicht.
Es wurden schon Väter wegen eines Teigscharbers verklagt und mussten, obwohl völlig irrsinnig, dennoch alles bezahlen. Und noch einmal, es gibt keinen Diebstahl in der Ehe ... gerne mal ein Strafverfahren führen, da kommt nichts bei raus.

Im übrigen, es kommt beim Hausrat auf die Zweckbestimmung an, nicht wer es angeschafft hat. Beispiel, man zieht zusammen, benötigt natürlich nicht alles doppelt. In diesem Beispiel verkauft die KM alles und das Geld wird für die gemeinsame Lebensführung verwendet. Dann hat KV einen Vorteil (Geld gespart) und gleichzeitig gehört ihm der gesamtes Haushalt!? Das wird nicht durchsetzbar sein...

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.06.2019 10:20
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

§ 1568b klärt wie die Haushaltsgegenstände bei einer Trennung aufzuteilen sind:
...
(2) Haushaltsgegenstände, die während der Ehe für den gemeinsamen Haushalt angeschafft wurden, gelten für die Verteilung als gemeinsames Eigentum der Ehegatten, es sei denn, das Alleineigentum eines Ehegatten steht fest.
...

Hieraus leitet sich ab, dass die Waschmaschine, die für den gemeinsamen Haushalt angeschafft wurde gemeinsames Eigentum der Eheleute ist, es sei denn einer kann nachweisen, dass nur er und nur für sich die Waschmaschine genutzt hat. Solange damit aber die Wäsche der Familie gewaschen wurde ist es gemeinsames Eigentum, unabhängig davon wer sie bezahlt hat.
Das gilt aber nur für Hausrat.

Die Waschmaschine, die vor der Ehe gekauft wurde erzeugt ein Problem. Sie gehört natürlich nur demjenigen, der sie angeschafft hat, geht sie kaputt und es wird eine neue Waschmaschine gekauft, steht die Frage ob es sich um eine Ersatzbeschaffung handelt, dann ist sie Eigentum desjenigen, der die alte Waschmaschine angeschafft hat, oder ist es eine neue Waschmaschine, die dezidiert für den gemeinsamen Haushalt angeschafft wird.

<a href="https://www.scheidung.de/wohnung-und-hausrat.html>Hier</a>" wird die vor der Ehe angeschaffte Waschmaschine als Beispiel gebracht, dass die Ersatzbeschaffung kein gemeinsames Eigentum darstellt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 14.06.2019 10:28
(@dieneuetussi)
Zeigt sich öfters Registriert

Wieso ist sein Anwalt so zaghaft? Neues Verfahren, sie soll raus. Er soll eine Nutzungsentschädigung fordern, solange sie da wohnt. Termin festlegen lassen zu dem sie raus sein muss, wenn nicht Ordnungsgeld aufnehmen lassen.

Sein eigentlicher Anwalt war 4 Wochen in Urlaub. Dessen Vertretung war bei der Anhörung dabei, damit dieser schnelle Termin nicht noch ewig nach hinten verschoben wird.
Ab Montag ist sein Anwalt wieder da und er kann einen Termin mit ihm ausmachen.
Dauert halt alles.
Der Anwalt ist gut, meines Erachtens. Hab die Schreiben meinem damaligen Anwalt (und gutem Freund) gezeigt, der sagt auch, dass er gut argumentiert.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.06.2019 10:32
(@maxmustermann1234)
Registriert

Ich hetze nicht, ich erkläre, warum der Hausrat in seinem Alleineigentum steht. Früher war das in 1370 BGB sogar noch explizit geregelt. Das ist nun seit der Reform des Zugewinnaugleichs nicht mehr notwendig. Und auch habe ich darauf hingewiesen, dass seine Musiksammlung kein Hausrat ist und in seinem Alleineigentum steht. Da ihm diese entwendet wurde, kann er Anzeige erstatten. Ob das verfolgt wird, ist etwas anderes, aber es kann vor dem Familiengericht helfen.

Wenn hier jeder denkt, dass aller Hausrat geteilt wird, wäre ja folgende Logik richtig: Meine neue Partnerin ist bei mir eingezogen. Ich habe 160qm Wohnfläche, alles voll eingerichtet. Bis auf ihre persönlichen Gegenstände, einen Kleiderschrank und einen Kleiderschrank ihrer Tochter hat sie nicht mitgebracht, sie hat ihre Möbel verkauft und das Geld liegt auf ihrem Konto. Wenn wir jetzt heiraten und uns wieder trennen müsste ich ihr ja den halben Hausrat abgeben oder wie würde das eurer Meinung nach laufen. Dann würde sich meine Partnerin aber freuen.
Hier mal was von Anwalt.de zum Thema Hausratsteilung:

Maßgeblich ist die Eigentümerstellung. Grundsätzlich gehören nicht direkt alle Gegenstände beiden Ehegatten, die in die Ehe mitgebracht werden. Man verbleibt Alleineigentümer über die Gegenstände, die man selbst in die Ehe gebracht hat und kann diese nach der Trennung wieder an sich nehmen. Unter das gemeinschaftliche Eigentum fallen nur die Dinge, die man gemeinsam oder extra für die Ehe erworben hat.

Wenn ein Ehegatte aber darlegen kann, dass er den Gegenstand während der Ehe zu seinem Eigengebrauch erworben hat, kann davon ausgegangen werden, dass dieser in dessen Alleineigentum steht. Das Gleiche gilt für Gegenstände, die ein Ehegatte nach einem Defekt ersetzt hat, somit Surrogate.

@Kakadu: Aber so ist es. Wenn der Mann als Alleinverdiener den Hausrat der Frau ersetzt, geht man davon aus, dass sie zur Ehe durch Führung des Haushalts und Erziehung der Kinder beiträgt. Deshalb sieht der Gesetzgeber es als fair an, dass der Mann auch alles Geld mit der Frau teilt.

@Kakadu: Natürlich kann ein Richter auch verfügen, dass eine Frau die Waschmaschine behält, wenn der Mann auszieht. Sie muss dafür nur ggf. eine Nutzungsentschädigung zahlen, denn er spricht ihr nur das Nutzungsrecht zu. Überträgt er nach der Scheidung auch das Eigentum auf die Frau, so muss die dafür aber irgendwie aufkommen, denn sonst würde man den Ehemann ja enteignen ohne im das auszugleichen.

@dieneuetussi: Dann ist er wohl zumindest nicht auf den Kopf gefallen und interessiert. Dann bittet ihn doch mal etwas Druck beim Richter zu machen, denn die Situation belastet alle.

Wo das Kind wohnt und wer im Haus bleibt hat erstmal nichts mit dem Diebstahl zu tun. Dass das aber sein primäres Arbeitsfeld sein sollte, habe ich bereits in #88 erwähnt.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.06.2019 10:45
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo,
Die Waschmaschine, die vor der Ehe gekauft wurde erzeugt ein Problem. Sie gehört natürlich nur demjenigen, der sie angeschafft hat, geht sie kaputt und es wird eine neue Waschmaschine gekauft, steht die Frage ob es sich um eine Ersatzbeschaffung handelt, dann ist sie Eigentum desjenigen, der die alte Waschmaschine angeschafft hat, oder ist es eine neue Waschmaschine, die dezidiert für den gemeinsamen Haushalt angeschafft wird.
<a href="https://www.scheidung.de/wohnung-und-hausrat.html>Hier</a>" wird die vor der Ehe angeschaffte Waschmaschine als Beispiel gebracht, dass die Ersatzbeschaffung kein gemeinsames Eigentum darstellt.
VG Susi

Auch wenn es da steht (-> Link) bin ich fast geneigt, mich zu weigern, dass zu glauben.... :knockout:
Nimmt man beispielhaft die Situation das da jemand (mit nur 2 Koffern) in das (Vollmöblierte und vollausgestattete) Haus seines Ehepartnhers zieht käme es doch unter dieser Sichtweise gar nicht erst zu "Zugewinn"  :question:
Zumindest theoretisch könnte der "Hausbesitzerpartner" damit seinen ganzen Hausstand im Laufe der Ehezeit "erneuern" bzw. auf dem neuesten Stand halten (bringen), weil ja Ersatzbeschaffung...
Da steht am Anfang ein Röhrenfernseher und am Ende ein 8K Flatscreen als Ersatzbeschaffung?

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 14.06.2019 10:48
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

neben den Besitzverhältnissen spielt aber natürlich auch der Güterstand der Ehe eine Rolle.
Ist es eine Zugewinngemeinschaft, dann profitiert der arme Partner vom Zugewinn, auch wenn ihm die Gegenstände nicht gehören.
Ist allerdings Gütertrennung vereinbart, dann geht der Partner so arm wie gegekommen ist.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 14.06.2019 10:58




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