Mich und mein Kind ...
 
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Mich und mein Kind trennen bald 15.000 Kilometer

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(@peterchensmondfahrt)
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Hallo Forum,
ich bin Peter und 28 Jahre alt. Diese Woche habe ich vor Gericht das Sorgerecht  für meine Tochter verloren und muss nun vermutlich noch vor Weihnachten von ihr Abschied nehmen da sie mit ihrer Mutter hoffentlich nur für 6 bis 12 Monate nach Australien zieht.

Die Auswanderung ist seit 5 Jahren von uns beiden geplant, doch meine Lebensumstände haben sich verändert so dass ich in Deutschland bleiben muss. Meine Familie hat ein eigenes Unternehmen dass eigentlich mein älterer Bruder einmal übernehmen sollte. Mmein Bruder ist im April diesen Jahres bei einem Motorradunfall ums Leben gekommen. Ich musste für ihn im Betrieb einspringen und eine Auswanderung kommt nicht mehr in Frage.

Die Kindsmutter befindet sich derzeit in einem sogenannten PhD Studiengang mit der Verpflichtung für mindestens sechs Monate an einer der Partneruniversitäten im Ausland zu studieren. Wir haben uns gemeinsam für Australien entschieden da wir beide schon lange davon geträumt haben zumindest für einige Jahre dort zu leben und alles in die Wege geleitet doch dann kam der Tod meines Bruders. Ich habe sie gebeten von Australien abstand zu nehmen und eine der Partneruniversitäten in Österreich, Niederlande etc zu wählen und dort nur sechs Monate zu verbleiben. Das hat sie abgelehnt. Sie sieht ihre Zukunft nicht dort wo ich nun lebe und es kam zur Trennung.

Ich wollte nicht das sie und unsere dreijährige Tochter nach Australien gehen und habe mich gerichtlich dagegen gewehrt. Doch das Gericht hat grünes Licht für die Auswanderung gegeben. Ich hätte jahrelang meine Zustimmung zur Auswanderung gegeben und diese mitgetragen. Für die Kindesmutter die ihr Studium nach dieser Entscheidung ausgerichtet hätte würde ein Wechsel der Austauschuniversität eine unzumutbare Härte darstellen Eine Kindeswohlgefährdung hätte ich während der gesamten Planungszeit nicht gesehen und das Gericht sieht auch jetzt keine Form der Kindeswohlgefährdung.
Mein einseitiger Rückzieher von gemeinsamen Wunsch auszuwandern darf nicht zum beruflichen Nachteil der Kindesmutter führen, die hier mit dem verkauf ihres Elternhauses und anderer Maßnahmen bereits dabei war alle Brücken abzubrechen.

Das Gericht ist der Meinung dass ich nicht einfach von meinem langfristig gemeinsamen Beschluss den Lebensmittelpunkt der Familie ins Ausland zu verlagern zurücktreten kann. Die Tatsache dass damit der Umgang mit dem Kind sehr schwierig wird ist allein mir zuzurechnen und nicht der Kindesmutter.

Auch die Tatsache, dass die Kindesmutter nach Abschluss des Aufenthalts zu Studienzwecken plant mit dem Kind dauerhaft in Australien zu bleiben da ihr von dort bereits Stellenangebote vorliegen ist laut Gericht vertretbar, da auch das im Vorfeld so geplant war.

Nun sitze ich hier und muss mit ansehen wie meine Tochter demnächst 15.000 km weit entfernt von mir leben wird.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.11.2017 20:02
(@wasserfee)
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hmm, naja, das ist echt blöd für dich aber das war ja eine gemeinsame Entscheidung von euch.
Ich schließe mich da dem Beschluss 100% an. Das ist echt scheixxe gelaufen aber ich finde auch, dass die KM nicht mittragen muss und ihren Traum nun auch aufgeben sollte.

Wasserfee (auf den shitstorm wartend und Popcorn essend)

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2017 20:10
(@tsubame)
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Hallo,
Mir erschliesst sich nicht, warum du das GSR verloren hast.

VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2017 22:00
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

auch wenn der KM Stellenangebote vorliegen heißt das noch nicht, dass Sie auch dort bleibt. Das Leben in Australien und alleinerziehend ist nicht so einfach.
Allerdings kann es natürlich sein, dass der Aufstand den Du gemacht hast die KM dazu treibt zu sagen, jetzt erst recht.

Auch wenn Du jetzt natürlich nicht nach Australien kannst, solltest Du überlegen ob Du nicht einen 1 bis 2 wöchigen Besuch in Australien machen willst.

Den Entzug des ABR (?) wieso des Sorgerechts (?) hättest Du zuvor kommen können indem Du in der Verhandlung Dich mit dem Auslandsaufenthalt einverstanden erklärt hättest. Eigentlich geht es nämlich "nur" um den Lebensmittelpunkt des Kindes.

Sicher ist es nie einfach, wenn einer weg will und der andere nicht. Das ist ein schwerwiegender Konflikt, die KM ist aber nicht an das Unternehmen Deiner Eltern gebunden. Andererseits kannst Du auch nach einem Geschäftsführer für das Unternehmen suchen, wenn Du kein Interesse am Unternehmen hast, natürlich geht das nicht von heute auf morgen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2017 22:02
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

hmm, naja, das ist echt blöd für dich aber das war ja eine gemeinsame Entscheidung von euch.
Ich schließe mich da dem Beschluss 100% an. Das ist echt scheixxe gelaufen aber ich finde auch, dass die KM nicht mittragen muss und ihren Traum nun auch aufgeben sollte.

Wasserfee (auf den shitstorm wartend und Popcorn essend)

Irgenwann sollten es in allen Köpfen ankommen, dass Kinder nicht automatisch zur Mutter gehören.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2017 22:08
(@wasserfee)
Registriert

@Tsubame,

das ist wohl angekommen.

Allerdings empfinde ich das hier als wirklich besondere Situation.
Der Auslandsaufenthalt war für alle 3 Personen geplant, die Erwachsenen waren sich einig.
Nun steigt einer einseitig aus. Auch okay, seine Entscheidung.
Aber dann die anderen beiden zum Bleiben zwingen zu wollen....neeee
Oder auch nur das Kind...auch neee.
Es wurde ein gemeinsamer Weg über JAHRE verfolgt.

Wasserfee

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2017 22:24
(@peterchensmondfahrt)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe eigentlich das alleinige Sorgerecht beantragt um zu verhindern dass das Kind nach Australien geht. Ich meinte die Kindesmutter könne ja gehen aber dann könne das Kind ja bei mir in Deutschland bleiben. Meine Mutter hätte sich während ich arbeite um das Kind kümmern können.
Darüber wollte das Gericht nicht einmal diskutieren.

Die Kindesmutter hat einen Gegenantrag auch auf das alleinige Sorgerecht gestellt. Sie hat argumentiert dass sie in Australien die alleinige Obsorge bräuchte um das Kind ohne Probleme dort aufziehen zu können.
Ohne das alleinige Sorgerecht könne sie dort das Kind nicht in der Vorschule anmelden, impfen, zum Zahnarzt gehen etc. Ihrer Meinung und die des Gerichts ist eine gemeinsame Sorgeteilung zwischen Deutschland und Melbourne utopisch sei und es der Mutter nicht zuzumuten sei für jeden Arzttermin eine beglaubigte und übersetzte Zustimmung meinerseits vorzulegen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.11.2017 22:38
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Naja... wie hätte der Beschluss wohl ausgesehen, wenn die KM hätte bleiben wollen, und der TE mit dem Kind fahren wollen?
Ich schmeiß mal meine Kristallkugel an... dann hätte es geheißen, dass ein Lebensweg Veränderungen unterworfen ist und man auch mal flexibel umgestalten können muss. Beschluss hätte dann geläutet, das Kind nicht von der KM getrennt werden kann und ergo eben hier bleibt.

Denn 1. warum muss das Kind unbedingt mit nach Australien?
2. fremdes Land, ob ein dauerhafter Aufenthalt überhaupt genehmigt wird, steht auch noch in den Sternen...
Weniger Geld, mehr kosten ... vielleicht ist sie schnell wieder da.

Aber das gSR ist weg.
Kannst Du noch Rechtsmittel einlegen? Wie soll der Ungang gestaltet werden?

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2017 22:42
(@peterchensmondfahrt)
Schon was gesagt Registriert

Denn 1. warum muss das Kind unbedingt mit nach Australien?
2. fremdes Land, ob ein dauerhafter Aufenthalt überhaupt genehmigt wird, steht auch noch in den Sternen...
Weniger Geld, mehr kosten ... vielleicht ist sie schnell wieder da.

Aber das gSR ist weg.
Kannst Du noch Rechtsmittel einlegen? Wie soll der Ungang gestaltet werden?

Gruß
Kasper

Zu 1. Die Kindsmutter hat das Elternhaus verkauft und noch Barmittel aus ihrem Erbe. Insgesamt stehen ihr Rund 600.000 Euro zur Verfügung
        Zudem wird sie mit einem PhD in Pharmazie mit einem Jahresgehalt von 75.000 Euro rechnen können. Ihr Beruf steht auf einer Liste der Berufe
        der Berufe die in Australien benötigt werden sogar in der Kategorie 1. Das bedeutet sie darf sich sofort überall in Australien niederlassen ohne
        Einschränkungen.
Zu 2. In dem Augenblick in dem ich Rechtsmittel gegen das Urteil einlege sitzt sie im Flieger Richtung Down Under. Ob sie nun einen Monat früher oder
       später fliegt ist ihr im Moment ziemlich Wurscht.

Zudem hat mich mein Anwalt gewarnt, sollte die Kindsmutter recht bekommen und durch die Verzögerung sie Beeinträchtigungen im Studium haben, sie z.B. ein Jahr wiederholen müssen könne sie Schadensersatz geltend machen. Wenn sie einen Arbeitgeber vorweisen kann der sie angestellt hätte kann sie das Jahresgehalt von mir einfordern dazu noch die Studiengebühren, Miete etc.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.11.2017 22:58
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Peter,

soviel Geld im Spiel - und doch so viele Probleme.

Was ist denn mit Dir selbst? Bei allem Verständnis für die Notlage nach dem Tod Deines Bruders: War das Dein Lebenskonzept? Warum muss man Dir nun die Leitung eines Betriebes "aufzwingen"? Warum kann hier kein Geschäftsführer von extern eingesetzt werden? Hier wird ein großes Opfer von Dir verlangt. Vielleicht kannst Du ja hier in naher Zukunft noch mal selber reflektieren, ob das Ganze überhaupt DEIN Weg ist. Und Du dich dann doch noch auf nach Down-Under machst. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2017 01:04




(@peterchensmondfahrt)
Schon was gesagt Registriert

@Ingo30
Glaub mir, über meinen Lebensentwurf habe ich mir in den vergangenen Jahren wirklich Gedanken gemacht. Zunächst ging es nur darum meinen Vater für eine Übergangszeit zu helfen, aber mittlerweile macht mir die Arbeit im Betrieb Spaß. Zudem sehe ich die Verantwortung für die 43 Mitarbeiter die wir haben. Zudem habe ich in den vergangenen Monaten einen neuen Zugang zu meiner Heimat bekommen und fühle mich hier wohler als ich es je getan habe. Ich habe nie meine Kinder hier aufwachsen gesehen aber mittlerweile finde ich es sehr schade, dass zumindest die Tochter es nicht wird.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.11.2017 01:19
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Naja... wie hätte der Beschluss wohl ausgesehen, wenn die KM hätte bleiben wollen, und der TE mit dem Kind fahren wollen?
Ich schmeiß mal meine Kristallkugel an... dann hätte es geheißen, dass ein Lebensweg Veränderungen unterworfen ist und man auch mal flexibel umgestalten können muss. Beschluss hätte dann geläutet, das Kind nicht von der KM getrennt werden kann und ergo eben hier bleibt.

Denn 1. warum muss das Kind unbedingt mit nach Australien?
2. fremdes Land, ob ein dauerhafter Aufenthalt überhaupt genehmigt wird, steht auch noch in den Sternen...
Weniger Geld, mehr kosten ... vielleicht ist sie schnell wieder da.

Aber das gSR ist weg.
Kannst Du noch Rechtsmittel einlegen? Wie soll der Ungang gestaltet werden?

Gruß
Kasper

:thumbup: genau meine Meinung. Und noch mehr : nach dem Verlust eines Bruders, kann man der tapferen KM nicht auch den Verlust des Kindes zumuten etc.

Es ist immer der Vater, welcher zur Disposition steht. Ohne ihn aufzuwachsen können Dritte einem Kind immer aufzwingen.

Hallo Peterchen,

Ist es noch möglich, mit der KM normal über Papazeiten zu sprechen ? Oder ist das ausgeschlossen ? Z.B. mehrere Wochen am Stück ?

Viel Kraft,
Tsubame.

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Geschrieben : 12.11.2017 09:24
(@inselreif)
Moderator

Der Auslandsaufenthalt war für alle 3 Personen geplant, die Erwachsenen waren sich einig.
Nun steigt einer einseitig aus.

So sähe ein zivilrechtlicher Vertrag aus.
Familie ist aber mehr als die Summe von drei Individuen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2017 09:51
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Umstände, die zu der Situation geführt haben, sind schon krass.

Ein bisschen mehr Einfühlungsvermögen seitens des Gerichtes wäre wünschenswert.
Haben die sich denn zum Umgang geäußert? Wie soll der ablaufen.
Die können doch nicht einfach sagen: Das ist jetzt so, sie zu wie du klar kommst.
Schließlich hat dein Kind auch Rechte.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2017 11:56
(@peterchensmondfahrt)
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Ist es noch möglich, mit der KM normal über Papazeiten zu sprechen ? Oder ist das ausgeschlossen ? Z.B. mehrere Wochen am Stück ?

Viel Kraft,
Tsubame.

Grundsätzlich kann ich mit der Kindsmutter über alles gut reden. Mehrwöchige Papazeiten zumindest in Deutschland werden aber schwierig. Die kleine startet im Januar regulär ins Australische Schuljahr welches von Ende Januar bis Mitte Dezember dauert. Da sie als Ausländerkind nach Australien kommt ist dieses Vorschuljahr vor der eigentlichen Regeleinschulung verpflichtend.
Es gibt zwar Ferien, immer zwischen den vier sogenannten Terms die Ferien dauern zwischen 7 und 14 Tagen.
Ansonsten bin ich von der Kindesmutter eingeladen jederzeit nach Australien zu kommen und Zeit mit meiner Tochter zu verbringen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.11.2017 12:37
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Dann stelle einen Papazeitplan für diese Ferien auf. Und zwar jetzt schon. Und nicht warten, dass das Kind und die Mutter sich eingelebt haben und blablabla.
Schaue, was du leisten kannst und plane für das ganze Jahr. Das Kind ist ja noch klein und kann noch nicht alleine fliegen. Zum letzteren kann man es aber langsam heranführen.

Das sollte einvernehmlich mit der KM gemacht werden, wenn möglich. Viele Trennungseltern haben einen geregelten Zeitplan, welcher das ganze Jahr umfasst.

Du bist jederzeit eingeladen, nimm da die KM beim Wort. Wenn letztere ihre Studienplan hat, gibt es vielleicht Zeiten, wo sie Entlastung braucht. Immer wenn Mama eine Examenswoche hat, springt Papa ein. Auch das sollte im Voraus geplant werden. Und du kannst das der KM anbieten. Wie ihr das praktisch umsetzt ? Seid kreativ. Kannst du bei ihr wohnen, im bed and breakfast etc. Was gibt es da für Möglichkeiten.

Es kommt nun auf dein Engagement an (und natürlich auf den guten Willen der KM), was du aus der Situation machst und wie du dir dein weiteres Vatersein erarbeitest. Das ist für Trennungsväter immer eine Riesenherausforderung. Denn wenn sie wenig Zeit mit dem Kind verbringen können, müssen sie sich oft die Vaterrolle noch einmal erkämpfen und sie neu gestalten. Die Kraft und den Willen und die Energie, welche hierzu eingesetzt werden müssen, wird gesellschaftlich weder gesehen, noch anerkannt und honoriert.

Je schneller du das umsetzt (und hier sollte der Betrieb zweitrangig sein),  desto selbstverständlicher wird ens für das Kind werden.
Natürlich kannst du dich auch zurückziehen und eine Onkelrolle einnehmen. Du musst entscheiden, was für dich machbar ist.

VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2017 13:12
(@nadda)
Registriert

Hi,

war eure Beziehung vor diesem Unfall gut? Mir will nicht in den Kopf, wie man den Menschen den man liebt
in so einer Situation allein lassen kann. Abgesehen davon ist jedem klar, dass euer Kind bei dieser Entfernung
keine normale Vater- Tochter Beziehung mehr leben kann.

Vom Gericht eine echt schwache Leistung. Vor allem: hätte hier ein Vater gehen wollen, hätte er niemals das
Kind mitbekommen. Das Leben ändert sich manchmal, aber das bedeutet nicht, dass man bei einer Planänderung
das Recht hat, einem Kind einen Elternteil vorzuenthalten.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2017 19:40
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die Situation ist doch wie folgt:
KM will nach Australien wie abgesprochen und zunächst auch "nur" für max. 1 Jahr, Kind kann in Vorschule betreut werden, ansonsten ist die KM verfügbar.
KV muss hier bleiben, Kind kann in Kita und von Oma betreut werden. Betreuung durch den Vater gelegentlich.

Hier kann man doch nur daran arbeiten, dass der Vater am Ball bleibt, das Kind besucht und zukünftige Unterstützung in Aussicht stellt.
Auch wenn Australien zunächst toll klingt und die Einwanderung problemlos möglich ist, stellt man doch sehr schnell fest, dass es auch Schattenseiten gibt. Die Chancen einer Rückkehr der KM sehen gar nicht so schlecht aus, allerdings wird vieles davon abhängen wie der KV sich zur KM stellt. Letzlich kann die KM zurück kommen und er ist trotzdem außen vor.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2017 19:53
(@peterchensmondfahrt)
Schon was gesagt Registriert

Bis zum 14. 08 waren wir ein Paar. Wir wollten eigentlich zum 01.07 nach Australien starten aber nach dem Unfall haben wir unsere Pläne um ein halbes Jahr verschoben. Sie ist mir auch in der ersten Zeit nach dem Unfall eine echte Stütze gewesen. Als sie aber bemerkt hat dass ich meine Entscheidung mit ihr Auszuwandern überdenke kam es zur Trennung. Die hat keine andere Option zugelassen, für sie gab es immer nur Australien.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.11.2017 19:56
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

die Situation ist doch wie folgt:
KM will nach Australien wie abgesprochen und zunächst auch "nur" für max. 1 Jahr, Kind kann in Vorschule betreut werden, ansonsten ist die KM verfügbar.
KV muss hier bleiben, Kind kann in Kita und von Oma betreut werden. Betreuung durch den Vater gelegentlich.

VG Susi

Was die Betreuung anbelangt, kann ich hier keinen qualitativen Unterschied zwischen Vorschule und Kita bzw. Oma erkennen.
Vater und Mutter arbeiten und können die Betreuung beide gelegentlich übernehmen.
Solche PhD-Studiengänge sind sehr oft zeitintensiv.

Schwierig wird auch das Kind auf das neue Leben vorzubereiten.

VG,
Tsubame

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2017 20:17




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