Missbrauchs Vorwürf...
 
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Missbrauchs Vorwürfe

 
(@ruffys)
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Hallo an alle,

wollte kurz mal meine Geschichte erzählen.
Umgang bisher Sa-So oder Sa -Mo früh, 6 Wochen Urlaub + Feiertage. GSr und gemeinsames Abr... KM 36 KV35 K5
Trennug von der Mutter ausgehnd 2017.

Hatte vom 13-21.06.2020 Urlaub und wollte wie üblich meine Tochter, dahmals 4 fast 5 zu mir holen. Die Mutter sagte dann erst ich bekäme sie nur vom 13-14. und 17-21. womit ich nicht einverstanden war. Danach sagte Sie sie geht am 14ten mit dem Kind zur Patin, eine Nacht bei mir würde sich nicht lohnen, Kind sagte per sprachnachricht dann auch sie will lieber zu Patin. Umgang war dann nur vom 17-21.06. Am Wochenende des 29.6 war eine Beerdigung eines Verwanten der Mutter
Am 30.06 bekam ich Nachricht das ich das Kind erst wieder in 2 Wochen bekomme. Am 9.7 war die Mutter beim JA und am 13.7 bei Frauen e.V. Von der Mutter erhielt ich dann einen Brief in dem stand das ich die kleine bis zum 5.8 JA Termin nur noch sehen kann wenn sie und ihr Vater anwesend sind. Am 15.7 schrieb ich ihr das ich die kleine am 16.7 holen werde (mein Geburtstag), die Mutter wollte das nicht. Am 16ten selbst gabs dann eine hitzige Ausernandersetzung da ich davon ausgehen musste das mir die Mutter das Kind entziehn will. Der Vater der Mutter rief dann die Polizei. Auf lauter Nachfrage sagte mir die  Mutter dann nur das dass Kind gesagt haben soll ich hätte sie beim letzten Umgang in der Badewanne angefasst. Auf die Polizei wartete ich dann vor dem Haus und erzählte denen was mir gerade vorgeworfen worden war.  Die Mutter erzählte denen nichts. Bis zum 5.8 fanden 3 Begleitete Umgänge mit Kind und Mutter statt da ich den Kontakt nicht verlieren wollte.
Am 17.7 rief ich erst beim JA an um zu erfahren was los sei, eine Antwort gabs dort nicht, ich solle bis zum Termin am 5.8 warten, daraufhin schrieb ich eine Mail ans Amtsgericht mit dem Vorwurf der KM wie das Baden sonst abläuft und bat um schnelle Hilfe. (eine antwort auf diese Mail gabs bis heute nicht)
Desweitern hab ich an diesem Tag einer flüchtigen Bekannten, die nen Anwalt und Richter kennt die Situation geschildert und um einen Ratschlag gebeten. Der Richter durfte aber keine Rechtsberatung geben, beide sagten aber das dieser Vorwuf recht häufig vorkommt.

In den nachfolgenden Tagen hab ich eine Elternvereinbarung mit allem drum und dran aufgesetzt und der Mutter am 28.7 überreicht
Für den 31.7 hab ich nen Termin bei der Erziehungsberatungsstelle gemacht. Leider wollte auch da die Mutter nicht mit der Sprache raus rücken und erzälte nur was ich schon wuste (Die Dame war aber nett und neutral). Am 5.8 fand dann der Termin beim JA statt denen ich im vorfeld meine Elternvereinbarung zusande, dort erzählte die Mutter dan das Sie (ich Glaub) am 30.6 Besuch hatten und die Tochter gegen die Genitalien einer männlichen Person getreten hat, am abend soll die Mutte ihr gesagt haben das man so etwas nicht macht, die Tochter soll sich dann gerechtfertigt haben und sagte Papa reibt in der Badewanne auch immer Pipi an Mumu und wäscht sie mit dem Pipi.  Dies bestritt ich, und sagte das Kind geht seit ca. 2 Jahren alleine baden, ich bade nur noch mit wenn sie cvon sich aus sagt das ich mit Baden soll. Im weiteren verlauf sagte die Mutter noch das das Kind im Kindergarten mit Doktor spielen in berührung kam. Das JA auf meine Elternvereinbarung angesprochen wurde gesagt das diese nicht ganz gelesen wurde, im gegenzug sagte die Mutter sie habe selber eine aufgesetzt. Davon war das JA ohne sie gelesen zu haben schon ganz begeistert. In dieser stand u.a. das mir die Mutter wie immer normalen umgang alle 2 Wochen Fr-So genehmigt so wie unter der woche an meinem Freien Tag ein paar std....  sie sagte auch dem JA im vorfeld das der Umgang immer FR-So war (er war aber fast immer nur Sa-So tage unter der Woche waren nicht gehehmigt). Urlaub mit dem Kind schloss sie aber absolut aus. JA Dame sagte sie währe noch vorsichtiger gewessen, Mutter sagte sie auch aber ich hab ihr in der Vereinbarung mit Gericht gedroht. Ich stimmte nur dem ersten WE zu, Kindergeburtsag und das ich mich mit der Mutter privat einigen will. Es wurde auch noch über den Polizei einsatz geredet da diese dem JA einen Bericht geschrieben haben. In diesem stand das ich wegen einer sexualstraftat polizeilich in erscheinung getreten bin. (Hatte leider in der pupertät mit 15 eine 13 jährige unsitlich berührt)Das Kind hatte ich am 5.8 mittags für 2 std alleine bei abholung war es noch verstört, da Mutter die Wochen vorher verboten hatte das ich sie alleine haben darf. In diesen 2 std bestätigte das Kind auch die Doktorspiele im Kindergarten.
Aufgrund der tatsache das über mich noch einiges aus meiner Jugend in den Akten gespeichert zu sein scheint hatte ich mich beim LKA und anderen stellen kundig gemacht, nach auskunft der Dateien welche erst 2023 gelöscht werden sollten hatte ich sofortige löschung beantragt, dieser wurde in fast allen sachen statt gegeben.

Aufgrund der Misbrauchs Vorwürfe hab ich an diesem Tag beim FamG noch einen antrag auf Gerichtliche festlegung des Umgangs eingereicht und genau erzählt was mir vorgeworfen wird, auch weil ich nicht damit rechnete das mir der umgang dauerhaft gewährt wird. Hatte das Kind dann am ersten Wochenende Freitag Nachmittag und Sa-So Mittag. Das Kind wollte und hat auch wie immer gebaden, sagte aber auch das Mama es verboten hätte. Den Nachmittag wollten Mutter und Ich  wie beim JA besprochen gemeinsam mit dem Kind verbringen da es Geburtstag hatte. Die Mutter wollte mich aber nicht dabei haben. Bis zum Gerichtstermin hatte ich die Kleine an 7 Tagen, ich denke die wurden mir deshalb erlaubt da Mutter ja das Schreiben bekommen hatte und ich somit nichts negatives erzählen konnte. Bei der abholung selbst war das Kind im gegensatz zu vor den Vorwürfen immer abgeneigt, ich gehe stark von einem Loyalitätskonflikt aus, Nach ein paar min mit mir alleine war töchterchen wie ausgewechselt, und freute sich wie früher Zeit mit Papa zu verbringen. Am 24.8 übereichte ich der Mutter eine Schweigerechtsentbindung für die Erziehungsberatungsstelle dem JA gegenüber, da ich für nach dem Gerichtstermin schon mal einen Termin ausmachen wollte, die Mutter wollte das leider nicht.

Am 3.9 fand der Termin beim FamG statt bei dem ich ohne Anwalt war, im bericht des JA stand u.a. das das Kind das Geschlechtsteil des Vaters habe anfasen müssen (im gespräch am 5.8 wurde das nicht erwähnt) Im schreiben der Gegenseite stand u.a das das Kind dem Besucher am 30.6 auch mit den Füssen am Geschlechtsteil gerieben haben soll (das wurde am 5.8 noch anders erzählt). Der Richter sagte von anfang was er mit dieser sache machen soll und das ihm nichts anderes übrig bleibt als das ganze der Stattsanwaltschaft zu übergeben.
In der Verhandlung hatte ich nur die Mutter reden lassen, ich war ja schon gestraft durch die ausage des Richters und fand keinen Klaren Gedanken mehr.
Im gespäch mit der Mutter sagte er das sie zu viel ums Thema rum rede aber nicht auf den Punkt kommt (Sie erzählt jeden von ihrem Herzinfarkt den sie 2015 hatte um mitleid zu bekommen, das ich sie retete erzählt sie aber nie) auch liese er sie vormachen wie das Kind an dem Geschlechtsteil des Besuchers getreten hatt, da diese über ihr Anwaltsschreiben eine andere Version erzählte als beim JA. Er sagte auch mit ernster stimme zu ihr das das ganze zu nem selbstläufer wird und nicht mehr aufzuhalten ist.
Ich hab mich zu den vorwürfen dahingehend geäußert das das Kind sicherlich das ein oder andere mal in den Jahren in der Wanne das geschlechtsteil angefasst hat, aber nicht auf meinen Wunsch sondern wenn überhaupt nur aus kindlicher Neugierde.
Die gegenseite hatte in ihrem schreiben zwar auch einen Verfahrensbeistand für das Kind und ein Sachverständigengutachten gefordert, beides lehnte der Richter aber ab da die Sache zur Stattsanwaltschaft weiter geleitet werden sollte... Der Richter sagte dann noch der umgang muss 1-2 mal pro Woche weiter stattfinden, allerdings nur begleitet. Das ende von der Verhandlung war kein geregelter normaler Umgang sondern ich musste mich auf einen begleiteten einlassen. (Hatte die befürchtung das ich sonst einen umgangsauschluss bekomme)
Im Vermerck steht "Es wird angesprochen das der Straftatbestand der im Raum steht , geklärt werden muss und die Akte der Staatsanwaltschaft übergeben wird. Die Beteiligten erklären das der Antragsteller bis zur Klärung des Vorfalls weiterhin Umgang mit dem Kind haben soll, allerdings nur in begleiteter Form ..... Einzelheiten werden die Beteiligten selbst absprechen."
Daraufhin hatte ich mir einen Anwalt für Strafrecht genommen.

Der umgang fand dann 5 mal statt also 2x die Woche zwischen 2 und 4 std., bei Spielplatz besuchen wollte das Kind nur mit Mutter spielen ich durfte nicht mit spielen. Waren wir mal kurz alleine bei den Umgängen war es ein super verhältniss aber wenn die Mutter daneben stand änderte sich das verhalten der kleinen. Beim letzten besuch am 16.9 hollte die Mutter ihre Nachbarin dazu um spiele zu spielen, das Kind wollte da natührlich mit spielen, ein normaler umgang mit dem Vater war so natührlich nicht möglich, woraufhin ich den umgang abbrach. Noch am selben Tag schrieb ich einen Brief ans Gericht da der Umgang so nicht dem wohle des Kindes entspricht auch weil es sich in einen starken Loyalitätskonfikt befindet welcher durchbrochen werden muss und bat um konkretisierung des Vermerks wer die umgänge begleiten soll, da auch verwandschaft von mir diesen Begleiten können, die Mutter das aber ablehne. Die Antwort kahm am 24.9. änderungen hällt der Richter bis zur klärung des Vorfalls nicht für angebracht.  Am 17.9 schrieb ich einen Brief ans JA wegen einen Termin um die Umgänge zu besprechen dieser wurde auf den 30.9 gelegt. Die Mutter beschwerte sich zwischenzeitlich bei ihrer Anwältin da ich das Kind gerne mal mit einem Verwandten von mir abholen wollen würde und es kahm ein bößer Brief am 19.9 auf diesen am 20.9 sachlich geantwortet wurde. Vom 16.9 Bis zum JA termin am 30.9 hab ich die kleine an 5 Tagen nur noch angerufen und 1mal umgang ausgemacht. Beim JA termin am 30.9 hatte ich angefragt wie das  mit Umgang beim Kinderschutzbund aussehen würde, da die gegenseite in ihrem Schreiben meinte das Sie das beantragen würden. Es wurde sich dann darauf geeinigt das ich Dienstag telefonkontakt zum Kind habe Donnerstag der Umgang bei der Mutter statt findet und Sonntags bei mir jeweils für 2 std, bei allen umgängen wollte die Mutter ihren Vater dabei haben. Die Ümgänge zwischen mir und dem Kind waren immer super, nur die Mutter beschwerte sich ständig auch redete sie ständig und immer noch bei den Telefonaten mit rein wenn ihr was nicht passt.
Am 28.10 hatten wir einen weiteren Termin beim JA welchen wir schon am 5.8 ausgemacht hatten. Die Mutter wollte die Umgänge nicht mehr begleiten und brachte wieder den Kinderschutzbund ins Gespräch. Es gab dann ein Gespräch mit denen und seit dem 12.11 findet der Umgang Wöchentlich Donnerstag für 2 Std beim Kinderschutz statt. Bis auf eine kleine eingewöhnungsphase liefen diese Umgänge sehr gut. Dienstag Telefoniere ich weiterhin eine std mit dem Kind. Sonntags wollte die Mutter mir zwar nicht mehr genehmigen (an dem war vorher ja umgang) aber da spielte ich nicht mit. Somit wird auch Sonntags Telefoniert.

Zu dem Straferfahren welches eingeleitet wurde. Am 16.9 wurde eine Egänzungspflegschaft angeordet zwecks Zustimmung zu diversen sachen des Kindes, zb. zustimmung zur Untersuchen, Zeugnisverweigerungsrecht usw. Am 12.10 gab es ein Polizei verhör der KM und am 16.10 wurde das Kind vernommen was auf Video aufgezeichnet wurde.  In der Woche vom 9.11-14.11 soll das Gutachten des Kindes an 2 Tagen statt gefunden haben. Mein Anwalt meinte das er die Person die das Gutachten erstellt bisher noch in keinem Prozess hatte, die Person solchen Kindlichen aussagen aber eher Kritisch gegen über steht.

Könnt ihr mir sagen ob ich mich bisher richtig verhalten hab?
Wie lange dauert es bis so ein Gutachten fertig ist, 6 Monate?  Und wie lange dauert es danach noch bis das Verfahren eingestellt wird, sofern die Staatsanwaltschaft dafür ist.
Im Nachhinein hätte ich beim Gericht vieleicht direkt darauf bestehen müssen wie lange jeweils Umgang und das dieser auch von meiner Verwandschaft begleitet werden kann.
Ich frag mich aber auch ob ich nicht lieber das Angebot beim ersten JA Termin hätte annehmen sollen, dadurch hätte ich wenn sich die Mutter dran gehalten hätte wöchentlich plötzlich mehr umgang als vorher gehabt, und auch der Urlaub währe vielleicht nach dem geplante zweiten JA Termin wieder normal gewesen. So hab ich doch nur extrem wenig an der entwicklung der kleinen teilhaben können. Desweiteren ein Strafverfahren am Hals. Da ich aber mehr Umgang als vorher bekommen sollte konnte ich gar nicht anders als mich ans FamG zu wenden... das richte ja förmlich nach absichtlicher falsch beschuldigung.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2021 22:20
(@wasserfee)
Registriert

Moin,

das ist ja eine sehr unglückliche Kiste.
Zunächst: ich finde deine Angebote wirklich prima und sehr konstruktiv. Und du machst einen sehr vernünftigen Eindruck.

Ein paar Gedankenanstöße einer Frau:

Meine Kinder (m und w) haben niemals in der Wanne mein Geschlechtsteil angefasst. Beim Toben vielleicht unabsichtlich gestreift, in dieser Form  berührt aber NIE

"Ich hab mich zu den vorwürfen dahingehend geäußert das das Kind sicherlich das ein oder andere mal in den Jahren in der Wanne das geschlechtsteil angefasst hat, aber nicht auf meinen Wunsch sondern wenn überhaupt nur aus kindlicher Neugierde. "

Da stellen sich bei mir echt die Nackenhaare auf, und wenn ich dann noch dieses erfahren würde

" Hatte leider in der pupertät mit 15 eine 13 jährige unsitlich berührt"

Ich merke deine Verzweifung aber ich bin ziemlich sicher, dass ich ähnlich reagieren würde.

Hattest du damals eine Therapie gemacht, was ist nach dem Vorfall passiert? Hast du irgendwin Indiz dafür, dass das nicht mehr passieren würde?

Ich bin grad echt ratlos.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2021 08:22
(@ruffys)
Rege dabei Registriert

Zu der Person von früher hab ich nach wie vor guten Kontakt, und auch die geht davon aus das die ex das entweder absichtlich eingefädelt hat oder die ganze situation durch Suggestionsfragen entstanden ist.
Die ex kannte die Geschichte glaub ich,  sie war mit dieser Person mal zur Kur und haben darüber geredet.

Das mit dem Baden ob mit Papa oder Mama sollte man etwas unterscheiden da sich bei männliche Personen ja doch ständig was im Wasser hin und her bewegt. Aber wie gesagt waren das keine absichtlichen herbeigeführte berührungen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.02.2021 12:11
(@maxmustermann1234)
Registriert

So von Mann zu Mann, der auch mal ein Kind in der Badewanne hat: ich nehme NIE ein Kind mit in die Wanne, weil ich will. Wenn ein Kind mit in die Wanne will, wenn ich drin bin, dann darf es rein, aber sicher nicht mehr mit fast 5. Die Kleine meiner Partnerin, die 2 ist, war mal vor ein paar Monaten mit dabei, mein Jüngster mit fast 4 seit über einem Jahr nicht mehr.

Und wenn ein Kind mit in der Badewanne ist, hat man als Mann zu verhindern, dass es zu Berührungen kommt. IMMER. Ich weiß nicht, wie oft mir ein Kind beim Spielen mit den Knien zwischen die Beine gesprungen ist, aber zu Berührungen mit der Hand ist es noch nie gekommen und das wird sicher nicht passieren.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2021 12:48
(@ruffys)
Rege dabei Registriert

Wie oben geschrieben ist es schon seit über 2 Jahren so das nur noch zusammen gebaden wurde wenn die kleine danach fragte...

Ich habe mir nichts vorzuwerfen,möchte mich deshalb hier nicht rechtfertigen müssen.

Eure Antworten haben leider nichts mit meinen Fragen zu tun.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.02.2021 14:22
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Bei manchen Themen frage ich mich ernsthaft, wie die Menschheit sich soweit entwickeln konnte und ob sie nicht inzwischen dazu übergeht, sich wieder zurück zu entwickeln...

1)

GSr und gemeinsames Abr... KM 36 KV35 K5

(Hatte leider in der pupertät mit 15 eine 13 jährige unsitlich berührt)

Ich habe keine Ahnung was eine diese unsittliche Berührung gewesen sein soll und wie das abgelaufen ist, aber der TE war gerade mal 15, dann ist das jetzt 20 Jahre her. Was spielt das für eine Rolle?
Es war keine Vergewaltigung, oder ähnlich schlimmeres und er ist danach nie wieder dahingehend in Erscheinung getreten (Davon gehe ich jetzt mal aus). Da wird (wieder einmal) eine bekannte Situation zur Stimmungsmache genutzt, obwohl es damit nicht zusammenhängt. Und auch eine Therapie, mit der immer wieder gerne gleich gewunken wird, halte ich hier nicht für angebracht.
Im übrigen hätten diese Angaben mit dem 18ten Lebensjahr versiegelt werden müssen bzw. schon da gelöscht und der Polizist hätte dies nicht einfach ausplappern dürfen.

2) das liebe Thema Baden mit dem Kinde.
Dies wurde hier schon mehrmals diskutiert bzw. wird gerne mal in das Themenfeld des Ringkampfes im Familienrecht geworfen. Da gehen sogar Opas mit dem Enkel in die Wanne und kein Hahn kräht danach (was für mich tatsächlich ein No-Go ist). Aber wenn Väter mit ihrem Kind in die Wanne steigen, ist das nur dann ein Problem, wenn die KM eines draus macht. Auch die Altersvorgaben halte ich für unwichtig, da sie nur eine falsche Moralisieren vorgeben, die jeder für sich selber zu entscheiden hat. Und solange dies kein Zwang ist, sehe ich da kein Problem drin.
Ich krame jetzt mal in meiner Erinnerung ... ich habe drei Zwerge, die aber schon wesentlich größer sind, und nun Tatsächlich nicht mehr mit mir Baden... schon sehr lange nicht mehr ;-).
Ich erinnere mich, dass eines meiner Kinder auch mal interessiert zugegriffen hat, was dazu führte das ich einen blitzschnellen Satz nach Hinten machte. Ich weiß nicht mehr wer von den dreien das war. Aber da war nix se.xuelles dran, sondern das Kind war einfach nur neugierig und hat schon verstanden, dass es das nicht nochmal machen soll. Auch unbewusste Berührungen sind - zumindest meiner Meinung nach - normal und sind ausdrücklich kein Übergriff, welcher Art auch immer. Das ist der gleich Mist, wie wenn Väter die Mumu der Tochter berühren ... witzig, wie soll das ohne gehen, wenn man die Windel wechselt (alles schon vorgekommen). Im Umkehrschluss wird Müttern solche Vorhaltungen nicht gemacht.
Hält man sich die Zahlen vor Augen, dann bemerkt man allerdings auch, dass von allen se.xu. missbrauchten Kindern etwas tatsächlich 10% Väter die Täter sind, aber auch 10% die Mütter und 70% das persönliche Umfeld (Onkel, Tanten, Sportvereine, persönliche Bezugspersonen halt). Dies widerspricht einer Studie des BVerfG nach der etwa 90% aller Anzeigen in Familiengerichtsverfahren unbegründet sind. Dabei ist noch nicht einmal validiert, wieviele Väter in den genannten 10% noch in der "intakten" Familie leben und wieviele in einer Trennung stehen.

Nichtsdestotrotz hatte der Fame Richter keine andere Wahl, wie dies an die Staatsanwaltschaft abzugeben. Er muss die Ermittlung aufnehmen und das Umgangsverfahren bis zur abschließenden Ermittlung ruhen lassen.

Könnt ihr mir sagen ob ich mich bisher richtig verhalten hab?

Abschließend wird man das erst sagen können, wenn die Sache abgeschlossen ist.
Es war aber richtig und gut, dass Du einen Strafverteidiger genommen hast. Es gibt nicht wenige Fälle in denen Väter/Männer zu unrecht wegen eines solchen Deliktes verurteilt wurden, obwohl sie im guten Glauben und von ihrer Unschuld überzeugt sich in dem Lügengerüst verfangen haben. Das war der beste Schritt.

Wie lange dauert es bis so ein Gutachten fertig ist, 6 Monate?  Und wie lange dauert es danach noch bis das Verfahren eingestellt wird, sofern die Staatsanwaltschaft dafür ist.

Auch dies kann man schwer beurteilen. Es kann sein, dass es bis zu einem Jahr dauert, vielleicht sogar länger. Das hängt von der Geschwindigkeit der Ermittlungen ab und mit welchem Nachdruck diese geführt werden. Das Gutachten wird vermutlich ein Aussage-Psychologisches Gutachten sein, um zu bewerten, ob und wie das Kind dies tatsächlich erlebt hat, oder ob es ihr tatsächlich von dritter Seite eingetrichtert wurde. Auch sind die Aktenwege derzeit recht lang, da Coronabedingt viele Stellen nicht mit voller Kraft besetzt sind.

Im Nachhinein hätte ich beim Gericht vieleicht direkt darauf bestehen müssen wie lange jeweils Umgang und das dieser auch von meiner Verwandschaft begleitet werden kann.
Ich frag mich aber auch ob ich nicht lieber das Angebot beim ersten JA Termin hätte annehmen sollen, dadurch hätte ich wenn sich die Mutter dran gehalten hätte wöchentlich plötzlich mehr umgang als vorher gehabt, und auch der Urlaub währe vielleicht nach dem geplante zweiten JA Termin wieder normal gewesen. So hab ich doch nur extrem wenig an der entwicklung der kleinen teilhaben können. Desweiteren ein Strafverfahren am Hals. Da ich aber mehr Umgang als vorher bekommen sollte konnte ich gar nicht anders als mich ans FamG zu wenden... das richte ja förmlich nach absichtlicher falsch beschuldigung.

Hätte, hätte Fahrrad-Kette! Da Du in dieser Sache nur reagierst, hätte es dennoch genauso kommen können, oder es wäre später aus dem Hut gezaubert worden, wenn es der KM besser in den Kram gepasst hätte. Die KM versucht damit ihren Willen durchzusetzen, wie auch immer dieser aussehen mag.
Ich weiß dass es eine bittere Pille ist, ich gehe aber davon aus, dass die Ermittlung eingestellt werden. Dein Strafrechtler muss nur auf den Wortlaut der Einstellung achten. Nicht das sie die Zweifel nicht komplett ausräumen, sondern zwischen den Zeilen eine mögliche Tat stehen lassen. Das würde Dir in den nächsten Jahren vor dem Familiengericht immer wieder vorgehalten werden.
Allerdings sehe ich es auch so, dass die KM von der Tat selber nicht ganz überzeugt ist. Denn wenn ich überzeugt bin, dass der andere Elternteil dem Kind schadet, insbesondere bei diesem Vorwurf, dann lasse ich nicht noch einen Umgang von zwei Tagen zu:

In dieser stand u.a. das mir die Mutter wie immer normalen umgang alle 2 Wochen Fr-So genehmigt so wie unter der woche an meinem Freien Tag ein paar std....  sie sagte auch dem JA im vorfeld das der Umgang immer FR-So war (er war aber fast immer nur Sa-So tage unter der Woche waren nicht gehehmigt). Urlaub mit dem Kind schloss sie aber absolut aus. JA Dame sagte sie währe noch vorsichtiger gewessen, Mutter sagte sie auch aber ich hab ihr in der Vereinbarung mit Gericht gedroht.

Das zeigt mir doch, dass sie selbst nicht wirklich überzeugt ist.

Vielleicht solltest Du darüber nachdenken, dass Du für das weiterlaufende Umgangsverfahren, ebenfalls einen Fachanwalt zuziehst.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2021 14:24
(@risiko)
Rege dabei Registriert

Nichtsdestotrotz hatte der Fame Richter keine andere Wahl, wie dies an die Staatsanwaltschaft abzugeben. Er muss die Ermittlung aufnehmen und das Umgangsverfahren bis zur abschließenden Ermittlung ruhen lassen.

Die StA kann und wird parallel ermitteln, aber der FamRi muss das Verfahren nicht ruhen lassen. Der Vater hätte sofort massiv auf Fortführung des Umgangsverfahrens einschl. Beauftragung eines kinderpsychologischen Sachverständigengutachtens zur "Frage des Umgangs" hinwirken müssen. Er hätte dem Gericht hochkarätige Sachverständige aus dem gesamten Bundesgebiet vorschlagen können. Und er darf dem Gericht auch die Formulierung für den Beweisbeschluss in den Mund legen. Im Rahmen einer solchen Begutachtung wird der dämliche Missbrauchsvorwurf gleich mit überprüft. Ein erfahrener Fachanwalt für Familienrecht weiß sowas. Der Vater hätte keine Mühe und Kosten sparen dürfen. Bei solch einer Begutachtung kann er sich selbst direkt mit einbringen. Die StA verzichtet in solchen Fällen oft auf "eigene" Gutachtenaufträge, wartet erstmal das familiengerichtliche Gutachten ab. Die Ermittlungen begrenzen sich dann auf Zeugenvernehmungen usw.

Verlangt man als Betroffener aber im Umgangsverfahren kein Gutachten, wird ein Sachverständiger im Auftrag der StA tätig. Der Vater wird weder zur Auswahl des Sachverständigen noch während der Begutachtung angehört. Er kann nur "zuschauen", abwarten und hoffen... Auch zum zukünftigen Umgang gibt solch ein Gutachten keine Auskunft. Und die Zeit läuft...

Der Vater muss jetzt zum Fachanwalt für Familienrecht!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2021 15:46
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Dem mag man zustimmen, aber die StA muss nicht auf eigene Ermittlungen verzichten.

Allerdings ist das jetzt weitergehend gelaufen. Dem aufsuchen eines eigenen FamR Anwaltes stimme ich aber zu.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2021 16:23
(@risiko)
Rege dabei Registriert

aber die StA muss nicht auf eigene Ermittlungen verzichten.

Hat das jemand behauptet?

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2021 16:51
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Dies hier.

Die StA verzichtet in solchen Fällen oft auf "eigene" Gutachtenaufträge, wartet erstmal das familiengerichtliche Gutachten ab. Die Ermittlungen begrenzen sich dann auf Zeugenvernehmungen usw.

Aber im übrigen ist die Aussagen-Psychologische Begutachten nichts anderes als eine Zeugenvernehmung, nur das auf Suggestivfragen verzichtet wird bzw. aus fachlicher Sicht der Wahrheitsgehalt der Aussage des Kindes geprüft.

Weiterhin stell ich es in Frage, dass sich ein Fame in diese Fragestellung einmischt, da es sich dann in der Wertung von Tatsachen befindet, die in der Rechtslinie bestand haben müssen. Dies ist in der Regel gerade nicht. Da werden Beschlüsse ausschließlich aufgrund von Aussagen gefasst, zumindest zu einem Teil.

Die Erfahrungen mögen auseinander gehen, aber ich habe noch nie gehört, dass eine StA auf Ergebnisse eines FamG wartet. Eher ist es andersherum. Aber wie geschrieben, es gibt mit Sicherheit unterschiedliche Vorgehensweisen.

Ich würde mich freuen, wenn sich der TE hierzu nochmal meldet.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2021 19:08




 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Erfahrungen mögen auseinander gehen, aber ich habe noch nie gehört, dass eine StA auf Ergebnisse eines FamG wartet.

In meinem Fall haben die das FamG nicht mal informiert, geschweige denn involviert. Die haben iediglich ihre Ermittlungen durchgeführt.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2021 20:29
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich denke auch nicht, dass die StA mit dem FamG kooperiert. Die StA ermittelt und das FamG könnte weiter machen, wird aber mit hoher Wahrscheinlichkeit die Ergebnisse der StA abwarten.
Hier das FamG zu drängen halte ich für den denkbar schlechtesten Weg, weil dann die Anschuldigungen als Fakt gewertet werden könnten.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2021 20:41
(@risiko)
Rege dabei Registriert

Was der User Ruffys hier im 1. Beitrag geschildert hat, ist doch der klassische Missbrauchsvorwurf mit dem Ziel der Umgangsverhinderung. "Es wird schon etwas hängenbleiben."

Die StA ermittelt und das FamG könnte weiter machen, wird aber mit hoher Wahrscheinlichkeit die Ergebnisse der StA abwarten.

Hallo?? In welchem Land befinden wir uns denn? Gilt die Unschuldsvermutung hier nicht mehr?? Selbstverständlich "macht ein FamG weiter", wenn ein Umgangsverfahren zum Zeitpunkt des Missbrauchsvorwurfs läuft oder kurz darauf eingeleitet wird. Ich meine, dazu auch mal eine Entscheidung des BVerfG gelesen zu haben. Natürlich "informiert" das FamG die StA über den "Verdacht". Spätestens kurz nach dem Missbrauchsvorwurf hätte der Vater ein Umgangsverfahren anleiern und - ganz wichtig - gleichzeitig mit Nachdruck ein kinderpsychologisches Sachverständigengutachten beantragen sollen. Umgang hat weiterhin stattzufinden, notfalls mit Begleitung (Entfremdung droht!). Und wenn die Verdachtsmomente so schwach sind wie hier, dann macht der FamRi das auch. Notfalls das OLG

Welcher Vater mit Dreck am Stecken verlangt in solch einer Situation solch ein Gutachten? Keiner von denen! Darüber wird wohl auch die StA mal kurz nachdenken und dann selbst ein Glaubhaftigkeitsgutachten einleiten, wenn die Verdachtsmomente stärker sind. Oder aber wenn kein familiengerichtliches Gutachten angeleiert wurde...

Der Zug mit der familiengerichtlichen Begutachtung ist aber längst abgefahren, die StA hat selbst ein Gutachten beauftragt. Nun muss der Strafverteidiger am Ball bleiben und Mandanten sowie dessen Fachanwalt informieren. Hier kann keiner wissen, wie lange die StA jetzt noch braucht...         

Hier das FamG zu drängen halte ich für den denkbar schlechtesten Weg, weil dann die Anschuldigungen als Fakt gewertet werden könnten.

Hä? Wie kommst denn darauf? Was ich beschrieben habe, bewegt sich absolut im verfassungsrechtlichen Rahmen!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2021 22:39
(@ruffys)
Rege dabei Registriert

Danke für die letzten fachlichen Infos,

Das alte einmalige wurde damals erst 2004 abgeurteilt. Evtl stand es deshalb noch in den Akten. Das FamG kann damit leider arbeiten, die StA darf das aber nicht mehr verwenden. Bis auf die Vorgangsverwaltung wurde im November 2020 aber alles beim LKA gelöscht.

Der FamR sagte so was wie er schaut das dass bei der StA schnell geht.
Ja es handelt sich um ein Aussage-Psychologisches Gutachten bei der StA. Die Ex meinte das die Dame die es machte sagte es solle anfang dieses Jahr fertig sein.
Mein Anwalt hat bisher immer recht schnell Akteneinsicht erhalten auch eine Einsicht nach Fertigstellung des Gutachtes hab ich ihn schon in Auftrag geben lassen.

Aktuell lässt sich an dem aktuellen umgang denke ich nichts ändern da der Richter Änderungen an dem vermerk nicht für angebracht hält. Somit bin ich auf das wollen der Mutter angewiesen. Theoretisch könnte ich zwar aktuell mit einer Begleitung das Kind abholen, auch vom Kindergarten wenn sie wieder geht. Aber das würde beim kind mehr Schaden anrichten als helfen. Vorallem wenn sie nicht will aber ich sie zwingen würde. Um den aktuellen Umgang etwas zu erweitern hab ich beim JA nach einen Termin angefragt.

Mit nem Fam Anwalt könnte ich aktuell auch nichts ändern, oder? Denke ich muss jetzt das Ergebnis der StA abwarten.

Zu einem weiteren Termin beim FamG wollte ich es nicht unbedingt kommen lassen. Hab  der Mutter nach der letzten Verhandlung angeboten das ich den Antrag zurück nehmen könnte und wir uns wieder privat einigen. Sie wollte aber erst das Ergebnis der StA abwarten.

Dazu noch eine Frage könnte ich den Antrag fals das Ergebnis für mich positiv bei der StA verläuft einfach für erledigt erklären oder muss die Gegenseite diesem zustimmen? Private Einigung wäre mir lieber Bzw. Kann ich den Antrag auch für erledigt erklären wenn es schlecht laufen sollte, oder würde das FamG dann von Amtswegen weiter machen und den Umgang dann verbieten?

@Risiko weiß nicht ob es in meinem ersten langen beitrag untergegangen ist.
Umgang mit meiner Tochter findet statt, auch der Richter sagte das Umgang statt  finden muss, aktuell ist er pro Woche 2 Std beim Kinderschutzbund und 2×1 Std über Telefon/Video. Nicht viel aber besser als nix. Auch das umgangsverfahren beim FamG hatte ich angeleiert als ich erfahren hab was genau mir vorgeworfen wurde da ich nichts zu verbergen hab.. Zu diesem Zeitpunkt gab es keine Anzeige oder Ermittlungen... Das Gutachten beim FamG hätte ich sicherlich auch beantragt, aber als Privatperson ohne Anwalt fehlt einem das nötige Wissen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.02.2021 23:13
(@ruffys)
Rege dabei Registriert

Frage, hab heute ein Schreiben vom FamG bekommen zwecks Anhörungstermin Ende März. Dachte das umgangsverfahren ruht bis zu Klärung. Kann einer sagen oder vermuten um was es da gehen könnte? Die Sache mit der Staatsanwaltschaft läuft ja noch.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2021 16:41
(@ruffys)
Rege dabei Registriert

Hab jetzt auch von meinem Strafrecht Anwalt nen schreiben bekommen das er Akteneinsicht erhalten hat. Termin leider erst fürn 3.3 bekommen.
Ich denke das Gutachten dürfte endlich fertig sein... Beim FamG dürfte es also um die weiteren Umgänge gehen. Hoffe das sich alles aufgeklärt hatt...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2021 22:27
(@ruffys)
Rege dabei Registriert

Wie es seit dem weiter ging....

Gutachten im Strafverfahren war nach schnellen (vielleicht zu schnellen?) 3 Monaten Mitte Februar 2021 fertig und erstreckte sich über 90 Seiten (vieles wiederholte sich) plus 24 Seiten Wortprotokoll. Mitte März hielt ich es dann in den Händen. Ende März hat die gegen Seite auf Grund des Gutachtes (welches die Gegner Anwältin über die StA bekommen hatte) beim FamG einen Sorgerechts Antrag gestellt (wie an andere Stelle schon gesagt wird dieser Antrag bis zum Ende des Strafverfahrens nicht mehr verfolgt). Das Umgangsverfahren wurde zuletzt Mitte April terminiert (Richter hatte von dem Gutachten noch keine Kenntnis), vermerk daraus (wie an andere Stelle berichtet) wöchentlich 2 std begleiteten Umgang plus 2 mal ca 20 min telefonisch, ähnlich wie die Wochen/Monate vorher. (Laut meinem Sorgerechts Anwalt von vor ein paar Tagen lässt sich da aktuell nichts machen).
Mitte April erhielt ich auch die Anklageschrift zum Jugendschöffengericht da das Gutachten von einer Erlebnis basiertheit ausgeht, (Aufgrund meiner Jugend Geschichte hatte ich mit nichts anderem gerechnet). Ende Juli wurde der Tochter im Strafverfahren die Anwältin der Mutter (welche diese beim FamG vertritt) beigeortnet..

Was im  Strafverfahren unsererseits unternommen wurde/wird werde ich nach Abschluss selbigen ( wenn es mal weiter geht) bekannt geben. Der Feind könnte mit lessen.

Hat einer Lust das Gutachten auf fehler zu prüfen, bzw. gibt es professionelle Gutachter die das zb. für Forschungszwecke gratis machen?

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Themenstarter Geschrieben : 17.01.2022 23:19
82Marco
(@82marco)
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Servus Ruffys!

Was im  Strafverfahren unsererseits unternommen wurde/wird werde ich nach Abschluss selbigen ( wenn es mal weiter geht) bekannt geben. Der Feind könnte mit lessen.

Für diese Fälle habe wir das Sonderfallforum (SFF); hier können nur vor Dir benannte User, die Mods und die Spezialgruppe mitlesen und -schreiben.
Im Bedarfsfall bitte DeepThought kontaktieren.

Grüßung
Marco

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Geschrieben : 18.01.2022 08:52
(@ruffys)
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Kurzes Update

Im Januar hätte es einen Amtsgericht termin geben sollen, dieser wurde bevor er offiziell angekündigt wurde vertagt. Für Anfang April wurde dann der Termin offiziell angekündigt. Ob absicht oder nicht hatte eine zeugin (Freundin der Mutter) am Vorabend plötzlich offiziell Corona. Somit wurde auch dieser Termin im Saal direkt wieder verschoben. Ein ersatz Termin ist bisher nicht eingegangen. 

Die Warterei macht einen noch fertig...

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Themenstarter Geschrieben : 29.05.2022 19:12
(@ruffys)
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Weiteres Update.

Das Verfahren fand kürzlich entlich statt. Mit Unterbrechungen waren es ca. 6 Std. Urteil offen, es braucht einen weiteren Verhandlungstag in naher Zukunft.

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Themenstarter Geschrieben : 29.07.2022 17:26