Mutter verweigert w...
 
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Mutter verweigert willkürlich Umgang Ich bin erpressbar

 
(@verzweifeltervater)
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Hallo Leute,

vorweg:

Ich hätte nie gedacht, dass sowas mal in meinem Leben passiert. Es kommt mir vor, wie ein Alptraum. Es ist eine emotionale Mischung aus:

-Ohnmacht,

-Angst,

-Wut und sogar Hass,

-und hauptsächlich Verzweiflung. Viel Verzweiflung.

Mir gehts wirklich schlecht mit der Situation. Und das Schlimme: Ich sehe keinen Ausweg.

Die Situation ist:
-Ich habe mich vor 3 Jahren getrennt.
-Das gemeinsame Kind ist jetzt 4 Jahre alt.
-Gemeinsames Sorgerecht / unverheiratet.

Getrennt habe ich mich primär, weil sie schon immer sehr dominant war. Mit dem Zusammenziehen wurde es dann unterträglich.
Mit der Geburt des gemeinsamen Kindes folgte Wutanfall auf Wutanfall ihrerseits(Seit etwa einem Jahr dokumentiere ich die Wutanfälle teilweise auch schriftlich).
Ich habe zweitweise im Freien geschlafen, weil ich es zu Hause nicht mehr aushielt.
Irgendwann habe ich dann den Schlusstrich gezogen und bin ausgezogen.

Meine Immobilie habe ich ihr überlassen. Nicht zuletzt, weil ich will, dass mein Kind in einer guten Nachbarschaft aufwächst.
Ich selbst wohne jetzt in einer 35qm Mietwohnung.

Parallel zur Trennung habe ich meinen Beruf als Krankenpfleger aufgegeben. Ich war völlig überlastet und habe Depressionen und Rückenprobleme entwickelt.
Ich bin bis jetzt kaum arbeitsfähig.
Aktuell läuft ein Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente.

Meinen Alltag kann ich aber gut bewältigen. Ich mache sehr viel Sport und lebe sehr gesund. Das tut gut.

Streitpunkt mit der Ex ist:

Sie verbietet Übernachtungen meines Kindes bei mir. Auch Urlaub würde ich gerne mit meinem Sohn machen.
Ich "darf" aber ansonsten mein Kind jederzeit sehen. Aber immer nur nachmittags für ein paar Stunden.
Die Begründungen für diese Verbote kann ich nicht so ganz nachvollziehen.
Sie begründet es damit, dass sie mich für nicht geeignet hält, mich länger als ein paar Stunden um meinen Sohn zu kümmern.
Ich teile diese Einschätzung absolut nicht. Ich bin sehr wohl dazu in der Lage, mich um mein Kind zu kümmern.
Sie sagt auch selbst, dass von mir keine Gefährung des Kindeswohls ausgeht. Soweit ich weiß, darf nur dann der Umgang beschränkt werden.
Auch scheint das nicht die ganze Wahrheit zu sein.
Ich habe manchmal durchaus den Eindruck, dass sie mich mich Umgangsentzug "bestrafen" will. Erst letzten Monat hat sie mir ein länger geplantes Urlaubswochenende mit meinem Sohn kurzerhand aus einem ihrer Wutanfälle heraus verboten.

Auch scheint sie zeitweise eifersüchtig auf mich zu sein - Denn mein Sohn fällt mir bei jedem Treffen um den Hals und sie spielt dann die zweite Geige.

Manchmal erlaubt sie sogar eine Übernachtung bei mir - Nur um sie dann wieder zu verbieten.

Ich kann nicht so ganz erkennen, was genau jetzt der oder die Gründe für das Verbot sind.

Der juristische Weg:
Ich habe mich vor einigen Tagen erstmals juristisch beraten lassen. Das Gespräch ging zwar lange - So wirklich klüger bin ich nicht geworden. Der Anwalt sagte, ich solle mich ans Jugendamt wenden.
Das Problem, dass ich habe: Ich bin erpressbar durch meine Ex. Ich war als Krankenpfleger selbstständig und habe es mit Steuern nicht genau genommen. Sie weiß das und ich nehme an, dass sie auch einen Nachweis hat. Ich glaube zwar nicht, dass meine Ex mich wut-anzeigen will. Aber sie ist wirklich emotional unberechenbar. Mal ist sie lieb, im nächsten Augenblick rastet sie komplett aus. Und es macht mit Sorge, dass sie in einem dieser Wutmomente eine Anzeige gegen mich erstellt.

Deswegen scheue ich den Gang zum Jugendamt. Eigentlich sollte mir dies ja helfen, mein Umangsrecht durchzusetzen. Ich habe die Befürchtung, dass sie in einem gemeinsamen Beratungsgespräch wütend wird und mich "verpfeift".

Zudem scheue ich aus weiteren Gründen den Gang zum Jugendamt:
Ich=Erwerbsunfähigkeitsrente und Depressionen, meine Ex=Beamte.
Ich=35qm Mietwohnung, meine Ex=120qm Eigentum.

Zudem kommt es mir so vor, als lägen die Sympathien grundsätzlich eher auf seiten der Mutter.

Was man da im Inernet für Horrorgeschichten übers Jugendamt liest. Wo Vätern jahrelang aus Inkompetenz Kinder entzogen wurden und Ähnliches. Mir kommt es fast vor, als ständen Väter unter Generalverdacht.

Übrigens wären meine Steuerdelikte in etwa einem jahr verjährt. Es wäre vielleicht klug, so lange noch auf Übernachtungen und Urlaub zu verzichten.

Ich tue mich aber schwer damit, immer der Bittsteller zu sein. Und ihren Launen ausgeliefert zu sein. Auch ich streite dann manchmal.

Ich will doch nur ein Familienleben mit meinem Kind habe.
Einfach nur ein Familienleben. 🙁

Mich macht das wirklich total fertig.

Vor allem: Verzweiflung. Ich schlafe kaum. Ich kann den ganzen Tag an nichts anderes denken. Besonders fassungslos macht mich, dass sie eigentlich gar keine rechtliche Handhabe hat, mir den Umgang einzuschränken.

Es ist ein Gefühl der Ohnmacht. Und der Verzweiflung.
Sie hat Macht über mich und nutzt diese gegen mich. Und ich kann nichts dagegen tun.

Danke fürs Lesen. Vielleicht habt ihr Ideen, wie ich dieses Dilemma der Erpessbarkeit lösen kann.
Auch für aufmunternde Worte bin ich sehr sehr dankbar. Ich habe leider keinen zum Reden.

Dieses Thema wurde geändert Vor 1 Jahr 2 mal von VerzweifelterVater
Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.07.2023 21:27
(@verzweifeltervater)
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Mir kommt das alles immer noch unwirklich vor. Unreal. Wie ein schlechter, grauenhafter Film.

Wie konnte MIR sowas passieren?

Irgendwie stehe ich halb unter Schock.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.07.2023 21:30
(@marie_1977)
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Dein Anwalt hat Recht - das Jugendamt wäre der richtige Ansprechpartner - aber eigentlich schon seit 3 Jahren - die Frage mußt du dir gefallen lassen, warum erst jetzt.

Erpressbar ist natürlich doof? Kannst du das ins reine bringen?

Wohnung 35 qm ist natürlich sehr, sehr klein - klingt nach 1 Raum Appartment - hast du die Chance auf 50 qm 2 Raum ? 

Daran solltest du deinem Sohn zuliebe arbeiten - ein bißchen Platz braucht man(n) immer.

Das Status Ding ist uninteressant 120qm/ Beamte - aber du solltest alles dafür tun als belastbar aufzutreten - als depressiver EMR-Antragssteller rutscht man da schnell in einen ungünstigen Blickwinkel.

Wichtig ist - DU mußt anfangen - mit jedem Monat der verstreicht wird es mit dem Kind/Ex und rechtlich schwieriger....

Nur Mut - nicht alle Behörden/Richter sind "proMutter" - deine Chance ist 50/50 - machst du nix - hast du schon verloren. 

 

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2023 09:22
(@verzweifeltervater)
Schon was gesagt Registriert
Geschrieben von: @marie_1977

Erpressbar ist natürlich doof? Kannst du das ins reine bringen?

Leider nein. Wie auch?

Geschrieben von: @marie_1977

das Jugendamt wäre der richtige Ansprechpartner - aber eigentlich schon seit 3 Jahren - die Frage mußt du dir gefallen lassen, warum erst jetzt.

Das Jugendamt ist eben NICHT der richtige Ansprechpartner, weil ich erpressbar bin. Das beantwortet auch die Frage, "warum erst jetzt" bzw. "warum bis jetzt noch nicht".

Das ist ja das Problem: Ich kann nichts machen. Ich kann nur vor der Dame buckeln.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2023 12:03
(@marie_1977)
Schon was gesagt Registriert

mit dem Finanzamt reinen Tisch machen ? 

Das geht 5-10 Jahre nachträglich - dein Anwalt sollte dir da helfen können. 

Aus der Position mußt du raus. 

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2023 13:06
(@zebra)
Rege dabei Registriert

Hallo verzweifelter Vater,

nun, bezüglich der Steierhinterziehung gibt es ja Strafmilderung bei Selbstanzeige. Hast Du Dich schon einmal bei einem Steuerstrafrechtler erkundigt, was die Folgen für Dich wären?

Ungeachtet dessen: es gibt nur zwei Wege, um zu mehr Umgang zu gelangen: 

1. den juristischen, der mit dem Gang zum Jugendamt beginnt und ggf. später über das Familiengericht geht 

2. den der Einigung mit der Mutter auf persönlicher Ebene.

 

Da Dir der erstgenannte Weg offensichtlich gegenwärtig nicht offen steht, kannst Du nur den zweiten Weg bestreiten. Das heißt, Du musst Dich mit der Mutter einigen bzw. ihre Vorgaben akzeptieren. Du könntest es natürlich auf dem Verhandlungsweg probieren, d.h. ihr etwas anbieten, beispielsweise mehr Unterhalt zu zahlen als Du müsstest.

Allerdings gehe ich davon aus, dass es nach drei Jahren ohne Berufstätigkeit nicht ganz rosig um Deine Finanzen stehen dürfte.

Aber auch wenn Du irgendwann den juristischen Weg beschreiten könntest, kann Dir Deine Krankheit, wie Marie es bereits andeutete, schon im Weg stehen: Wenn Du so hochgradig depressiv bist, dass Du noch nicht einmal mehr arbeiten kannst,  hat die Furcht der Mutter, Dir das Kind nicht über einen längeren Zeitraum zu überlassen, ggf. ihre Berechtigung. Es wird für Dich sicher nicht leicht sein, Jugendamt und ggf. das Gericht davon zu überzeugen, dass Du trotzdem das Kind länger betreuen kannst.

Du bist in keiner leichten Situation. Vielleicht solltest Du gegenwärtig einfach einmal das genießen, was Du hast, nämlich dass Du Euer Kind häufig sehen kannst, und vom Projekt „Übernachtung“ erst einmal absehen, weil Du es gegenwärtig nicht realisieren kannst. Es nutzt nichts, sich immer wieder am gleichen Problem abzuarbeiten, für das im Moment keine Lösung gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2023 14:09
(@verzweifeltervater)
Schon was gesagt Registriert
Geschrieben von: @zebra

bezüglich der Steierhinterziehung gibt es ja Strafmilderung bei Selbstanzeige. Hast Du Dich schon einmal bei einem Steuerstrafrechtler erkundigt, was die Folgen für Dich wären?

Geschrieben von: @marie_1977

mit dem Finanzamt reinen Tisch machen ? 

 

Erkundigt habe ich mich bereits. Die Folgen wären erheblich für mich. Auch eine Selbstanzeige steht nicht zur Debatte.
Noch ein knappes Jahr, dann wären die Punkte verjährt.

Geschrieben von: @zebra

Ungeachtet dessen: es gibt nur zwei Wege, um zu mehr Umgang zu gelangen: 

1. den juristischen, der mit dem Gang zum Jugendamt beginnt und ggf. später über das Familiengericht geht 

2. den der Einigung mit der Mutter auf persönlicher Ebene.

Exakt so ist es. Diese zwei Möglichkeiten gibt es.

Bis jetzt habe ich es immer mit Weg 2 versucht. Das klappt nicht ganz, eben weil sie mir Übernachtungen und Urlaub verweigert. Zudem bin ich ständig von ihrer Willkür abhängig.

Daher müsste ich Weg 1 gehen. Der geht aber nicht, wegen der Erpessbarkeit.

Geschrieben von: @zebra

Wenn Du so hochgradig depressiv bist, dass Du noch nicht einmal mehr arbeiten kannst,  hat die Furcht der Mutter, Dir das Kind nicht über einen längeren Zeitraum zu überlassen, ggf. ihre Berechtigung. Es wird für Dich sicher nicht leicht sein, Jugendamt und ggf. das Gericht davon zu überzeugen, dass Du trotzdem das Kind länger betreuen kannst.

Es ist so: Es geht mir meistens gut. Zu der Zeit wäre ich theoretisch auch arbeitsfähig. Ich mache dann sehr viel Sport und bin viel mit meinem Sohn unterwegs.
Alle paar Wochen habe ich dann ein paar schwer depressive Tage. Da kann ich kaum schlafen, bin total gerädert und kaum belastbar.

Der Punkt ist: Ich erkenne defintiv, wenn die depressiven Tage kommen oder ich drin stecke.

Und dann würde ich auch meiner Ex sagen: "Hej, ich bin gerade nicht in der Lage für eine Übernachtung."

Das habe ich meiner Ex auch schon mehrfach gesagt. Geantwortet hat sie nichts drauf.

Ich bin mir auch absolut sicher, dass mein Arzt schriftlich bestätigen würde, dass ich mich gut um mein Kind kümmern kann. Leider ist mein Arzt seit Monaten an LongCovid erkrankt.

Sie sagt auch selbst, dass keine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Diese muss zwingend vorliegen, damit man das Umgangsrecht einschränken kann.

Übrigens: Die depressiven Tage kommen nie grundlos.
Es sind immer irgendwelche Auslöser.
Ich bin leider sehr sensibel. Ein paar falsche Worte und ich bin in der Seele verletzt.
Und aktuell bin ich ironischerweise depressiv wegen dem Konflikt mit meiner Ex.

Ich hatte ein paar wirklich üble Tage hinter mir. Manchmal habe ich keine Lust mehr, zu leben.
Immobilie weg, Kind (teilweise) weg, kaum arbeitsfähig, keine Chance auf eine Beziehung zu einer Frau.
Und angezweifelt zu bekommen, dass sich nicht um sein Kind kümmern kann ist SEHR verletzend.

Seit gestern gehts mir aber wieder besser.

Übrigens steht jetzt ein Termin mit dem Jugendamt. Tatsächlich hat meine Ex diesen einberufen, weil wir seit einigen Wochen eben wegen dem Umgangsrecht streiten.

Ich bin absolut überzeugt: Sie hat rechtlich betrachtet keine Chance, mein Umgangsrecht zu beschränken. Die Depressionen reichen nicht. Es gibt keine Kindswohlgefährdung.

Dennoch habe ich wirklich Angst vor diesem Gespräch. Ich habe Angst, dass sie dort in einem wütenden Moment mein Finanzdelikt offenbart.
Ich habe auch meinen Anwalt gefragt, ob das Jugendamt in diesem Fall der Schweigepflicht unterliegt. Die Antwort war schwammig.

Ich dachte, ich mache jetzt folgendes: Ich gehe schon vor dem gemeinsamen Gespräch mit meiner Ex zu einem Einzel-Beratungsgepsräch zum Jugendamt. Eigentlich brauche ich gar keine Vorweg-Beratung. Es geht mir nur darum, meine Perspektive zuerst schildern zu können und so den "ersten Eindruck" auf meiner Seite zu haben.
Schonmal eine Beziehung zu dem/der Mitarbeiter/in aufbauen und ertasten, wie die Person so tickt.

Tja, und das Gespräch selbst - Da werde ich wohl mit viel Fingerspitzengefühl reingehen müssen.
Die rechtliche Situation ist eindeutig und auf meiner Seite. Aber es geht darum, meine Ex bloss nicht wütend zu machen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2023 20:00
(@verzweifeltervater)
Schon was gesagt Registriert

Es wäre wohl sinniger, die Füße still zu halten, bis die Sache verjährt ist. Wie gesagt, weniger als ein Jahr. Aber der Termin beim Jugendamt steht jetzt schon. Und meine Ex besteht ironischerweise selbst drauf, obwohl sie rein rechtlich kaum eine Chance haben dürfte.
Da komme ich jetzt nicht raus.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2023 20:01
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @verzweifeltervater

Es wäre wohl sinniger, die Füße still zu halten, bis die Sache verjährt ist. Wie gesagt, weniger als ein Jahr.

Das sehe ich ganz anders. Du verlierst sukzessive den Kontakt zu deinem Kind und argumentierst die ganze Zeit mit deiner Erpressbarkeit. Daraus könnte man dir den 'Entfremdungs-Strick' drehen, wenn du dich die ganze Zeit wegen der Erpressbarkeit zurückhälst bzw. mit angezogener Handbremse agierst.

Was bedeutet Erpressbarkeit konkret final? Gefängnis oder Strafzahlungen + Bewährung?

Solange man nicht für eine längere Zeit weggesperrt wird, wäre mir das egal. Soll die KM doch petzen. Kind geht vor ... Geld kommt und Geld geht. Für alles gibt es eine Lösung.

Du mußt dich entscheiden und nur du kennst konkret die Konsequenzen. Mir persönlich wäre mein Kind wichtiger!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2023 12:36
(@verzweifeltervater)
Schon was gesagt Registriert
Geschrieben von: @brave

Das sehe ich ganz anders. Du verlierst sukzessive den Kontakt zu deinem Kind und argumentierst die ganze Zeit mit deiner Erpressbarkeit.

Stimmt doch gar nicht.

Bitte die Beiträge lesen.

Ich sehe mein Kind mehrfach wöchentlich.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.07.2023 13:00