Hallo an das Forum,
da bei mir so langsam die "heisse" Phase der Trennung/Scheidung einkehrt, suche ich dringend Rat bzgl. des zukünftigen Umgangs mit unserem gemeinsamen Sohn X. (7 Jahre).
Ich bin seit 2000 mit meiner chinesischen Frau verheiratet und lebe von ihr seit Sept. 2009 getrennt im Haus meines Vaters, wo wir auch seit 2000 leben. 2003 kam unser Sohn X. und er hat neben seinen Eltern verständlicherweise auch eine starke Bindung zum Großvater, der ihn so weit es geht seit seiner Geburt tagsüber betreut hat. Daneben unterstützt uns noch X.s Patentante und mein Onkel, bei dem wir in der Vergangenheit auch regelmäßig die Wochenenden verbracht haben.
Nachdem vor 4 Wochen die Situation endgültig wegen eines Dauerthemas bzgl. Kindeserziehung eskaliert ist, hat mein Vater meine Frau per Anwalt zum Auszug bis 31.3.2010 aufgefordert. Dabei hat sie wörtlich und mehrfach mit Zeugen meinen Vater mit dem Tod und Zerstörung des Hauses und wertvoller Gegenstände gedroht. Seitdem zweifle selbst ich als gutmütiger Ehemann ernsthaft am psychischen Zustand meiner Frau, die bereits in der Vergangenheit solche abrupten Stimmungsänderungen hatte. Nach dem Streit spielte sie Klavier als ob nichts gewesen wäre. Ihre Anwältin schrieb, sie hätte einen schweren Schock erlitten und könnte sich nicht mehr an die Worte (mehrfache Moddrohungen) erinnern...
In der Vergangenheit hat die KM bereits aufgrund des gleichen Streitthemas (Hausaufgaben erledigen für die chin. Schule kurz vor 19 Uhr unter Protest des weinenden Kindes) die Polizei gerufen (angeblich wurde sie geschlagen) und nur Unverständnis bei den Beamten ausgelöst und ihr sogar den Auszug empfohlen. Die Beamten gingen nach kurzer Klärung wieder und unser Sohn durfte danach erstmals in einem Streifenwagen sitzen zur Beruhigung.
Zeitgleich zum Antrag auf Räumung der Wohnung von meinem Vater hat mein Anwalt einen Antrag auf Wohnungszuweisung und vorsorgliche Mitteilung verschickt, dass X. bei Auszug der KM weiterhin im Haus beim KV und Großvater wohnen soll und eine großzügige Umgangsregelung angestrebt wird.
Zur Vorgeschichte: Meine Frau hat seit sie in Deutschland lebt sehr viel für ihre Fortbildung getan. Am Anfang stand natürlich Deutsch im Vordergrund, danach hat sie die verschiedensten Themen behandelt und ist schliesslich zuletzt bei der Trad. Chinesischen Medizin hängengeblieben. Nach erfolgreicher Heilpraktikerprüfung führt sie nach diversen Fortbildungen in unserem Haus 1 Zimmer als TCM-Praxis seit Sommer 2009. Von Anfang an hat die KM ihre Fortbildung und Karriere den mütterlichen Pflichten untergeordnet - wir waren und sind (leider?) auch finanziell in der Lage gewesen, entsprechende Hilfskräfte für die Betreuung (Kindermädchen) unseres Sohnes zu engagieren.
Auch mein Vater konnte sich natürlich trotz Protest nicht der Verantwortung entziehen und kümmert sich liebevoll um seinen Enkel, während ich Mo-Fr bis 18Uhr im Familienbetrieb tätig bin und meine Frau ihren Aktivitäten nachgeht. Die Betreuungssituation hat sich mit Kindergarten und Schule deutlich entschärft, nach der Schule wird X. noch im Hort bis 17 Uhr betreut, die "Bertreuung" der Mutter beschränkt sich auf Pausenbrot schmieren (das wir regelmäßig abends wieder entsorgen) und das Abholen und Hinbringen von Schule/Hort (Zeitaufwand gesamt ca. 1h).
Seit der Eskalation und den Drohungen meiner Frau vor 1 Monat ist permanent eine Person bei uns im Haus anwesend - ich musste eigens eine Messeteilnahme absagen und verbrachte dafür viel Zeit mit meinem Sohn zu Hause. Seitdem ist auch die Patentante (65 J.) von X. bei uns eingezogen und hat die üblichen mütterlichen Pflichten übernommen (Essen zubereiten, Ankleiden, waschen etc.). Seit Geburt an bringe ich ihn jeden Tag (!) ins Bett. Meist schlafe ich auch noch selbst ein und so kenne ich schon seit Monaten oder Jahren keinen richtigen Feierabend mehr. Die WE-Aktivitäten obliegen auch seit unserer Trennung mir, X. geht noch samstags 8:30-11:00 auf eine chinesische Privatschule mit seiner Mutter. Danach habe ich und mein Vater ihn praktisch alleine zu betreuen bis Sonntag Abend, ausser meine Frau hat mal nichts vor mit ihrem neuen Freund (seit ca. Januar 2010). Es ist vielleicht für viele schwer vorstellbar, aber wir schlafen noch mangels Platz im gemeinsamen Ehebett, allerdings ist unser Sohn als "Mauer" zwischen uns und wir schlafen mit den Köpfen auf der entgegengesetzten Seite.
Nun weiss ich aus sicherer Quelle (E-mail), dass meine Frau gestern mit ihrem Freund bei ihrer Anwältin war. Am Abend trauten wir unseren Augen nicht: Nachdem seit fast einem Monat entweder ich oder die Patentante X. ins Bett bringen durfte, kam auf einmal die "fürsorgliche" Mutter und vertrieb die Patentante, die meine Frau gegenüber der Anwältin als "Bekannte" meines Onkels tituliert, aus dem Schlafzimmer. Die Arme kam entsetzt zu uns nach oben und prompt kam X. auch schreiend hinterher und sagte, er möchte dass Papa ihn ins Bett bringe. Ich habe mich geweigert, dieses schamlose Theater mitzuspielen und legte mich im Nebenzimmer aufs Sofa, was unser Sohn dann noch akzeptiert hat. Eine halbe Stunde musste ich auch noch die von einer Chinesin vorgetragene Gute-Nacht-Geschichte ertragen - Gott sei Dank hat der Freund sie abgeholt und wir konnten wieder unbehelligt gemeinsam zu Bett gehen.
Jetzt benötigen wir (mein Vater und ich) Rat bzgl. der zukünftigen Umgangsregelung für X. Grundsätzlich würde ich als allerletzten Kompromiss ein Wechselmodell akzeptieren, allerdings sind mein Vater und auch mein Anwalt dagegen. Ich habe bereits von einem anderen RA gehört, dass das Wechselmodell eher nicht zu empfehlen ist. Andererseits habe ich im letzten Focus (Januar 2010?) eher den Eindruck gewonnen, dass die dort erwähnte Münchener Beratungsstelle für Trennungspaare eher positive Erfahrungen gesammelt hat. Jetzt bereitet meine Frau sicher die Übertragung des ABR vor, damit sie X. am 15.4. mit in ihre neue Wohnung zu ihrem Freund nehmen kann. Deshalb auch sicher die neu aufgekommenen mütterlichen Instinkte bei ihr 😡
Ich vermute mal, dass mein RA zuerst die Maximalforderung aus taktischen Gründen fordern wird, also ABR bei mir. Er hat auch schon angedeutet, dass er als RA das Wechselmodell nicht befürworten kann und mir in diesem Falle sogar den Wechsel des RA nahegelegt. Ich bin mir nur nicht sicher, wie unsere Chancen sind (ABR kriegt der Vater nur bei Drogenabhängigkeit, Prostitution oder Gefängsnisaufenthalt der Mutter 😉 - Zitat eines anderen RAs ) und ob das Wechselmodell wirklich so schlecht ist, die von mir geschilderte Situation ist nicht geschönt, die Bindung von X. und auch der Anteil an zeitlicher Betreuung liegt bei ca. 40% Vater, 30% Großvater, 20%Patentante, 10%KM. Bei dieser Konstellation ist abzusehen, dass X., der explizit auch schon den Wunsch geäußert hat, bei Papa und Opa bleiben zu wollen (rechtlich wertlos), bei der Mutter eine sehr ungewisse Zukunft bevorsteht.
Eine wie auch immer geartete gütliche Umgangsregelung (und das ist für mich immer noch das Wechselmodell) scheint nicht möglich zu sein und wird wohl auch nicht (mehr) von meiner Frau angestrebt - so wird wohl jeder für sich das ABR beantragen. Wir werden natürlich die Erziehungsfähigkeit der Mutter stark in Frage stellen, ist das der richtige Weg?
Danke für jede Hilfe,
Mike
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Hallo und Willkommen bei Vatersein.de,
kleiner Tipp: schreibe bitte mit Absätzen, dass erleichtert das lesen ungemein :-).
Du hast im Moment noch viele Vorteile auf Deiner Seite (dass Haus + gesicherte Betreuung + Drohung der Kindsmutter (KM)...von daher nutze dieses.
Als erstes: schaffe Fakten, in dem du die Schlösser austauschen läßt. (Sie fängt jetzt an einen Plan zu verfolgen...Kind = Geld)
als zweites: achte darauf, dass Sohnemann nicht mit der KM "verschwindet", dass bedeutet das immer einer von Euch beim Kinde ist.
als drittens: sichere Deine Konten und Deine wichtigen Unterlagen
Versucht eine vernünftige Umgangsregelung langfristig für Euer Kind hinzubekommen...ich finde das Wechselmodell (langfristig gesehen) nicht schlecht. Dazu müssen dann aber die Probleme der Paarebene geklärt sein.
Viel Glück
papi74
Nachtrag: Auf der einen Seite Trennung und auf der anderen Seite "schlafen in einem Ehebett mit Kind als Mauer" das geht gar nicht!!! Daher Rat 1 schnellsten befolgen...die Uhr tickt!!!
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hi Mickrr
So ist es schon viel übersichtlicher. 😉
Dein Sohn ist 7 Jahre, wie Reagiert er auf das alles?
Weiß er was i.M. passiert?
Ansonsten hat papi74 schon alles gesagt.
Gruss Wedi
1. Zwischenbericht
Vor einigen Tagen war der 1. Gerichtstermin bzgl. d. ABR von unserem 7-jährigen Sohn. Meine Frau ist schon vor ca. 10 Tagen ausgezogen und unser Sohn ist seitdem bei mir. Er hat es bis heute Angebote abgelehnt, die neue Wohnung der Mutter zu besichtigen.
Einen Tag vor Gerichtstermin war ein Termin beim JA, kurzfristig auch noch mit einer Vertreterin der eigentlichen Sachbearbeiterin, die meine Frau befragt hat. Ging alles recht routinemäßig und angenehm.
Eine Entscheidung bzgl. des ABR war beim 1. Termin im Gericht gar nicht geplant, das Modell bei uns sieht eine Mediation beim JA vor, zusätzlich erfolgen Hausbesuche bei den Eltern und es wird ein Verfahrenspfleger (?, "Anwalt des Kindes") bestellt. Die Richterin äußerte bereits, dass sie eine "konservative" Haltung vertete und damit wohl gemeint war, dass das Kind zur Mutter gehört. Mein Anwalt vertritt die Auffassung, dass unser Fall zu den 4% (!) gehören könnte, wo das Kind dem Vater zugesprochen werden könnte, notfalls auch erst über das OLG. Er selbst hat bereits 3 solche Fälle vertreten. Unser Fall weicht sicher vom üblichen Schema ab und wir bauen unsere Strategie auf die Erziehungsunfähigkeit der Mutter, um die ABR zu erhalten.
Bis zum nächsten Termin in einem Monat wurde folg. Umgang vereinbart: Unter der Woche ist das Kind bei mir, jedes 2. Wochenende bei der KM (Fr Nachm.-Mo früh), dazu erhält sie auf Anraten der Richterin noch 1 Wochentag mit Übernachtung (Mittwoch).
Was haltet Ihr von dieser Regelung? Ist sie eher pro Vater oder Mutter?
Hallo Mickrr,
ich halte die Chancen für das ABR bei dir auch für einigermaßen gut.
Vor Allem, wenn du den momentanen Zustand möglichst lange aufrecht erhalten kannst.
Inklusive des regelmäßigen Umgangs der Mutter.
Hier zu dieser Zeit ein WM zu installieren würde deine Position schwächen.
Bei allen Vorzügen die ein WM hat, solltest du es erst in Erwägung ziehen, wenn du das ABR hast.
Du gibst damit nämlich deinen einzigen Trumpf, die Kontinuität, auf.
Gerade bei dir dieser Richterin kann dich das dein Kind kosten.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Mickrr,
Was haltet Ihr von dieser Regelung? Ist sie eher pro Vater oder Mutter?
sie ist weder pro Vater noch pro Mutter - eher ziemlich "normal".
Gut für dich: Euer Sohn bleibt erst mal bei dir. Der 14-tägige Wochenendumgang ist "Standard". Mit der zusätzlichen Übernachtung unter der Woche will die Richterin evtl. testen, wie der Alltag (Aufstehen - Schule - Hausaufgaben) eures Sohnes mit der Mutter funktioniert - und evtl. auch, ob euer Sohn mit zwei "Wohnungen" unter der Woche klar kommt.
Gruß
Martin
Kurzer Zwischenstand: Die bisherige Umgangsregelung verläuft nach einer einvernehmlichen Änderung (Übernachtung bei KM Do/Fr statt Mi/Do) ohne Probleme. Der Termin beim JA ist für Mitte Mai festgesetzt und per Beschluss wurde ein Verfahrensbeistand (VB) für das Kind benannt.
Ich bin mir über die Rolle dieses Verfahrensbeistands noch nicht ganz im Klaren, denn eigentlich sollte doch das JA ebenso die Interessen des Kindes wahrnehmen, also wofür noch diese Person??
Ausserdem steht im Beschluss, dass der VB den "Willen des Kindes ermitteln" soll, aber vielfach habe ich gelesen, dass bei einem 7-jährigen wiederum der Wille regelmäßig nicht berücksichtigt wird, also wozu das Ganze. Unsere Stadt orientiert sich übrigens nahe am Cochemer Modell, ich verstehe deshalb auch nicht, wieso die gegner. Anwältin ellenlange Seiten fabriziert hat, die von der Richterin offenbar nicht mal ernsthaft gelesen wurden. Stattdessen wurde sie sogar kritisiert und tatsächlich steht auch im Merkblatt, dass auf einen umfangreichen Schriftsatz verzichtet werden soll. Andererseits mussten wir aber auf die gemachten Angaben reagieren und haben ebenso umfangreich geantwortet... ich bin mal gespannt ob dieses ganze Theater letztlich nur den Anwälten dient - meine Frau ist schon mit €2500 dabei, ich habe bei meinem Anwalt schon knapp €4500,- (Stundenbasis) berappt... der jetzige Umgang läuft nähmlich ganz gut und ich glaube es hat so auch in Zukunft Bestand.
Offenbar nützt die gegner. Anwältin meine Frau gnadenlos aus, aber was soll man dagegen tun. Im Vorfeld haben wir bereits ein großzügiges Umgangsrecht aussergerichtlich angeboten, aber das hat meine Frau von der RAin sicher nie vermittelt bekommen, stattdessen holen sie zusammen aus allen Schubläden die tollsten Vorwürfe heraus und versuchen dies mit eidesstattl. Vers. meiner Frau zu untermauern (3 Polizeieinsätze wg. angeblicher Körperverletzung - es erfolgte in keinem Fall Strafantrag, angebliche homosexuelle Lebensgemeinschaft des Großvaters mit einer nicht genannten Person - darauf die Richterin: "selbst wenn dem so wäre, Frau Anwältin, so ist die Gefährdung des Kindeswohls damit noch lange nicht begründet").
Ich bin mir nicht mal sicher, ob wir beide sogar mit einem gemeinsamen ABR leben könnten. Ich denke bei gemeinsamer ABR kann niemand einfach so wegziehen und die Gefahr besteht bei uns beiden vorerst sowieso nicht. Jeder will irgendwie diesen Teilsieg für sich verbuchen, dabei war unser größter Streitpunkt immer die Erziehung des Kindes betreffend (nämlich Unterricht zu unmöglichen Zeiten), also eigentlich eine Frage des Sorgerechts. Jetzt wo wir beide getrennt sind ist die Situation bei uns entspannter denn je - sie kann zwar nach wie vor ihren Sprachunterricht in ihrer Muttersprache um 19Uhr bei sich durchziehen, aber das wird sicher kein Spaß für sie.