hi alle,
ich bin sasa 31 aus Berlin, puh Lange Geschichte, ich fange ganz von vorne an.
im Nov. 05 haben ich und meine ex geheiratet, hatten eigentlich ein gutes Verhältnis, bekamen im feb. 09, unseren ersten Sohn den zweiten jun. 10.
nach der Geburt der Kinder wurde sie sehr depressiv und von ihrer Familie beeinflusst mich zu verlassen, die sind alle Zeugen Jehovas...,
am im mär. 11 ist sie ohne erkannbaren Grund mit den Kinder ins Frauenhaus abgehauen, muss sagen wir waren nicht standesamtlich verheiratet habe noch (!) kein Sorgerecht, Kinder waren 2 Jahre und 8 Monate alt.
kinder sind jetzt 3 und 4 Jahre alt, wenn ich die Kinder zum Umgang hole freuen sie sich sehr, wenn ich sie zurückbringe weinen sie sehr und wollen nicht zur Mutter zurück, Kinder haben mir berichtet von der Mutter geschlagen worden zu seien, haben Angst vor ihr und sagen zu mir immer sie wollen zu mir kommen.
ich habe vor Gericht das geteilte Sorgerecht und den lebensmittelpunkt der Kinder bei mir beantragt, selbstverständlich auf Wunsch der Kinder sonst hätte ich nichts beantragt...
ich wohne in einem EFH in einer gutbürgerlichen Gegend in Berlin meine ex in singen das Gericht wird dort auch zuständig sein.
was meint ihr wie stehen die Chancen?
Moin Sasa,
willkommen hier im Forum.
am im mär. 11 ist sie ohne erkannbaren Grund mit den Kinder ins Frauenhaus abgehauen, muss sagen wir waren nicht standesamtlich verheiratet
Dann freu Dich ersteinmal, dass Du den Ärger nicht auch noch an der Backe hast. Dies hätte Dich wahrscheinlich locker finanziell runiert bzw. schwer geschädigt in dieser Konstellation.
Natürlich sollst Du auf Deine Kinder achten und ihre Äußerungen ernst nehmen und diesen auch nachgehen. Auf der anderen Seite zeigen Kinder auch gerne eine Verhalten, um sich beim betreuenenden Elternteil "wichtig" zu machen bzw. diesem zu gefallen. Und nein, das können 3 oder 4 jährige noch nicht alles richtig auseinanderhalten. Wenn es wirklich Anzeichen für Kindswohlgefährdung gibt, solltest Du das JA einschalten.
ich habe vor Gericht das geteilte Sorgerecht und den lebensmittelpunkt der Kinder bei mir beantragt, selbstverständlich auf Wunsch der Kinder sonst hätte ich nichts beantragt...
Ich bezweifele stark, dass 4 jährige Kinder schon den Sinn des GSR begreifen und diesen aktiv von Dir abgefordert haben. Für Kinder ist regelmäßiger und ausreichender Umgang wichtig. Und nicht, ob Du noch die Schulanmeldung mit unterschreiben darst.
Kannst Du überhaupt ein Betreuungskonzept für die Kinder sicherstellen? Da die Kinder durch diese Maßnahme erstens von ihrer Mutter getrennt würden (ich denke mal Singen ist jetzt kein Stadtteil im Berliner Umfeld oder Provinzdorf in BB) und ihr gewohntes Umfeld verlieren, halte ich hier die Chancen für nicht all zu hoch. Insbesondere wenn Du keine Kindswohlgefährdung durch objektive Beweise nachweisen kannst. Gruß Ingo
habe dem Jugendamt alles erzählt, wie die Kinder mir berichteten geschpagen zu werden, sie werden beeinflusst ( "Papi hat Geld er kauft euch Spielzeug" ) meine ex ist radikale Zeugin Jehovas, Kinder reden auch davon, Sachen die für ein 3 und 4 jähriges Kind sehr ungewöhnlich sind..
ich wermute das jugandAmt ist auf Seiten der Mutter, ich bin die großstadtnervensäge.
singen liegt in bawü bodenseenähe, betreuen könnte ich die Kinder sehr gut, meine Kinder haben auch ein sehr inniges verhältnis zu meinem Eltern, lebe mit ihnen im EFH
Moin,
um das hier richtig zu verstehen: Deine Ex lebt in Singen (Nähe Bodensee) und Du in Berlin, Entfernung ca. 780 km, richtig? Seit wann, wer ist wo hingezogen, wann war genau die Trennung und wie regelst Du den Umgang?
LG,
Mux
Hi Sale,
Aufgabe eines guten Anwalts für FamRecht (den Du ja sicherlich schon im Boot hast), ist es auch Dich über die Erfolgsaussichten einer Klage zu beraten. Das kann und darf nur er.
Zur Großstadtnervensäge kommt mit BW auch noch ein eher konservatives Bundesland mit eher konservativen Richter hinzu. Ob es so schlimm wie in BY ist, weiss ich nicht. Aber "Standard"-Exen bla bla, das Du auch mit "Der Papa kauft Euch schon neue Schuhe / ein Fahrrad / Anziehsachen" austauschen kannst, wird kein Argument zur Verlagerung des Wohnsitzes sein.
Wie dort vor Ort die Zeugen Jahovas eingeschätzt werden, kann ich auch nicht beurteilen. Grundsätzlich ist auch das Leben in einer solchen Sekte erstmal kein Grund, die Kinder aus der Familie zu nehmen. Das Kinder dort keinen Geburtstag und andere Feiertage feiern dürfen, ist sehr unschön. Das muss wenn alles sauber anwaltlich bearbeitet und argumentiert werden. Gruß Ingo
Moin sale,
das kommt mir alles ein bisschen schräg vor: Wenn man mit einer ZJ keine Kinder möchte, macht man ihr keine und "heiratet" sie nicht. Sich hinterher darüber zu beklagen, dass die Mitglieder dieser Sekte nicht richtig ticken ist jedenfalls ziemlich schräg: Einerseits gehört das zum Allgemeinwissen; andererseits hat's Dich bisher ja auch nicht gestört.
Das GSR ist in Deiner aktuellen Situation ungefähr das Unwichtigste, was Du brauchst; noch dazu mit der Begründung "meine Kinder wollten, dass ich es einklage". Über knapp 800 Kilometer Entfernung wirst Du sowieso nicht an Kinderarztbesuchen teilnehmen; Kindergartenfragen wird Deine Ex ebenfalls allein entscheiden, und bis zur Schule ist es noch lange hin - in Summe ist das GSR in Deiner Situation also vollkommen nutzlos, selbst wenn Du es erfolgreich einklagst. Kümmern musst Du Dich um einen regelmässigen und verlässlichen Kontakt zu den Kindern - und das wird über diese Distanz auf Dauer kaum gehen; da wären Überlegungen, wie sich diese Entfernung verkleinern lässt (zum Beispiel durch einen Umzug Deinerseits) sicher wesentlich zielführender und wichtiger als Sorgerechtsfragen. Auch mit GSR wird die Entfernung nämlich keinen Meter kürzer.
Die Vergangenheit kannst Du nicht mehr ändern; nur die Zukunft gestalten. Dazu gehört ausdrücklich nicht, sich irgendwelchen Dreck auf's Schippchen zu legen ("die Alte ist bei den ZJ", "die Kinder haben mal einen Klaps gekriegt" etc.) in der Erwartung, dann bekäme man mal eben das alleinige Sorgerecht und der andere Elternteil würde verjagt.
Sortiere mal Deine Prioritäten nach Machbarkeitsüberlegungen und nicht nach "das geht nicht".
Grüssles
Martin
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