Offene Fragen
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Offene Fragen

Seite 1 / 3
 
 A.
(@axel-sch)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo zusammen, 

meine Ex Freundin hat sich leider im 7. Monat von mir getrennt und ist aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Die Kommunikation erfolgt nur noch über Anwälte..... In der letzten Woche war der Geburtstermin. Laut Krankhaus ist sie auch schon wieder entlassen worden. Ich gehe also davon aus, dass ich mittlerweile Papa geworden bin. 

Ich würde gerne sichergehen, dass ich der Papa bin. Sollte dem so sein, und davon gehe ich erstmal aus, dann würde ich gerne meinen Sohn sehen, dass hälftige Sorgerecht erhalten, für ihn da sein können und selbstverständlich auch Unterhalt zahlen. 

Was mache ich jetzt? Wie erfahre ich von welchem Amt was? Wen kann ich anrufen? Welche Schritte kann ich aktiv einleiten? 

Vielen Dank im Voraus für euere Hilfe! 

Axel 

 

 

 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.07.2022 16:02
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

wenn ich das so lese, dann habt ihr nicht das gemeinsame Sorgerecht.

Grundsätzlich gilt der Weg: Ex-Partner -> Jugendamt -> Gericht.

Wenn der jeweilige Punkt nicht fruchtet, bleibt dir nur die nächste Option.

Daher nimm Kontakt mit der Mutter auf und teile ihr deine Vorstellungen mit.

Da die Kommunikation nur über RA läuft, sollte der dir auch sagen was passiert wenn sie das gSR ablehnt.

Wenn Sie offen auf die Themen Umgang, gSR, Unterhalt usw. reagiert, dann fixiert es schriftlich (Umgang/ Unterhalt) bzw. geht zum JA und unterschreibt die gemeinsame Sorgerechtserklärung.

Sollte sie sich weigern, dann bleibt dir nur die Vermittlung durch das JA. Hilft auch das nicht, dann eine entsprechende Klage beim Familiengericht einreichen. Da hilft dir dann auch dein Anwalt.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2022 16:48
 A.
(@axel-sch)
Zeigt sich öfters Registriert

@samson1978 Danke für eine Antwort. Kann ich einfach bei dem zuständigen Jugendamt anrufen und sagen, dass ich vermute Papa geworden zu sein? Wieviel Zeit muss denn nach Geburt vergangen sein, damit das Jugendamt überhaupt über die Geburt informiert wurde? Reicht da eine Woche? 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.07.2022 17:09
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@axel-sch 

Das Jugendamt wird da gar nicht informiert. Das hat erstmal nichts damit zu tun.

Anders ist es, wenn die Mutter dich dort als Vater angibt und das JA bevollmächtigt z.B. Unterhalt von dir einzufordern.

Umgekehrt kannst auch du zum JA gehen und dort eine Vaterschaftsanerkennung machen (würde ich aber nie ohne Vaterschaftstest machen) und dort die Mutter angeben. Dann wird diese angeschrieben und kann der Vaterschaftsanerkennung zustimmen. Tut sie das nicht würde sie keinen Unterhalt (auch nicht als Vorschuß vom JA) bekommen.

Die einzige Behörde, die von einer Geburt informiert wird ist das Standesamt.

Gib der Mutter vielleicht noch 3 oder 4 Wochen bis der gröbste Hormonsturm vorbei ist. Dann sollte sie auch wieder ein wenig zugänglicher sein

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2022 18:26
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @midnightwish

Die einzige Behörde, die von einer Geburt informiert wird ist das Standesamt.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__52a.html

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2022 18:44
 A.
(@axel-sch)
Zeigt sich öfters Registriert

@tacheles Danke für den Hinweis! Vielleicht bin ich da etwas naiv. Aber ich lese da nur über die Rechte der Mutter und von den Pflichten des Jugendamtes der Mutter gegenüber.

Wo finde ich denn die Rechte des Kindes und des Vaters? Das Standesamt informiert also sofort das Jugendamt, sodass das Jugendamt sofort die Mutter informieren und beraten kann.

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.07.2022 19:10
 A.
(@axel-sch)
Zeigt sich öfters Registriert

@midnightwish Danke für deine Antwort. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.07.2022 19:14
(@ruffys)
Rege dabei Registriert

So viele Rechte hast du gar nicht, das wichtigste  währe umgangsrecht. Sofern du tatsächlich der vater bist. Lies dich evtl ein weng ins BGB, FamFG  und StGB ein

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1684.html#:~:text=%C2%A7%201684%20Umgang%20des%20Kindes,dem%20Kind%20verpflichtet%20und%20berechtigt.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2022 20:09
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @axel-sch

Wo finde ich denn die Rechte des Kindes und des Vaters? 

Im BGB.

Du kannst die Vaterschaft anerkennen (§ 1594 BGB), dies bedarf der Zustimmung der Mutter (§ 1595 BGB).

Du kannst aber auch die Vaterschaft gerichtlich feststellen lassen (§ 1600d BGB).

Es können Sorgeerklärungen abgegeben werden oder du kannst die gemeinsame Sorge gerichtlich beantragen (§ 1626a BGB). Umgangsrecht erst, wenn die Vaterschaft feststeht (§ 1684 BGB).

Siehe auch Broschüre Kindschaftsrecht.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2022 20:29
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @ruffys

Lies dich evtl ein weng ins BGB, FamFG  und StGB ein

StGB ?  😮 

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2022 20:31




(@mirko999)
Nicht wegzudenken Registriert

@axel-sch 

Du hast fast keine Rechte aber sehr viele Pflichten.

Sehr teuer wird es noch dazu. Neben dem normalen Kindesunterhalt wird noch der Betreungsunterhalt fällig bis das Kind 3 Jahre alt ist. Falls du den noch nicht gezahlt hast und tatsächlich der Vater bist darfst du den rückwirkend auch nachzahlen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2022 20:35
(@ruffys)
Rege dabei Registriert
Geschrieben von: @tacheles
Geschrieben von: @ruffys

Lies dich evtl ein weng ins BGB, FamFG  und StGB ein

StGB ?  😮 

War hauptsächlich auf den 170er bezogen. 

Aber erst muss eh erst mal die Vaterschaft festgestellt werden, ohne gibt's rechte und pflichten 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Jahren 3 mal von Ruffys
AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2022 21:06
(@ruffys)
Rege dabei Registriert

Ohne gibt's keine Rechte und Pflichten dem Kind und Mutter gegenüber... 

Sorry oben bearbeitungszeit abgelaufen. 

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2022 21:13
(@wasserfee)
Registriert

@axel-sch 

ohne Vaterschaftsanerkennung bist du ebensowenig rechtlicher dieses Kindes Vater wie dein Nachbar oder dein Vermieter.
Du hast aktuell also genau null Rechte, du bist im juristischen Sinne mit diesem Kind nicht verwandt.

 

Also sieh zu, dass du einen Vaterschaftstest machen lässt und - vorausgesetzt du bist der Vater - die Vaterschaft anerkennst.

 

Dann kannst du dich um Dinge wie Umgang und Unterhalt kümmern.

 

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2022 06:21
 A.
(@axel-sch)
Zeigt sich öfters Registriert

@wasserfee Danke für die Info. Die Frage ist, wie mache ich das? Also in der Praxis. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2022 08:23
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus @axel-sch!

Ich würde erst mal den Rat von midnightwish beherzigen und warten, zumal Du für einen privaten VS-Test die Zustimmung der Mutter benötigst. Wie weiter oben schon geschrieben, ohne Anerkennung der Vaterschaft hast Du zunächst weder Rechte noch Pflichten gegenüber Kind und KM.

Da die beiden von irgendwas leben müssen, wird entweder KM, deren Anwalt oder das JA sich schon bei Dir melden wegen Unterhaltszahlungen.
Auch hier gilt: keine Unterschrift oder Anerkenntnis solange Deine Vaterschaft nicht zweifelsfrei feststeht. Schlage also hier einen privaten VS-Test vor (Kosten 200-300 EUR) damit einer Anerkennung der Vaterschaft (mit allen Rechten und Pflichten) nix im Wege steht.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2022 08:42
(@lortaro)
Schon was gesagt Registriert

Der günstigste Weg war bei mir der, dass ich die KM gebeten habe, einen Vaterschaftstest machen zu lassen. Sie hat zugestimmt, ich habe einen Termin auf dem zuständigen Gesundheitsamt gemacht und ein Abstrichkit im Internet bestellt. Das bekommst Du vom Labor erstmal gratis zugeschickt (darauf musst Du achten, manche wollen gleich Geld - Finger weg davon, denn wenn die KM nicht zum Termin erscheint, bist Du das Geld los). Mit dem versiegelten (!!!) Testkit gehst Du zum Termin, die öffnen das unter Zeugen und machen die Abstriche und schicken das zum Labor. Von denen bekommst Du dann per Post das Ergebnis inkl. Rechnung. Waren bei mir ca. 160,00 Euro fürs Labor zuzüglich ca. 30 EUR Gebühren beim Gesundheitsamt. 
Wie gesagt, das geht aber nur, wenn die KM mit dem Test einverstanden ist. Vor Gericht wird die ganze Sache dann sehr viel teurer.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2022 08:45
 A.
(@axel-sch)
Zeigt sich öfters Registriert

Vielen Dank für die ganzen Infos und Ratschläge.

Ich werde hier jetzt noch den Juli abwarten, bevor ich aktiv auf das Jugendamt zugehen werden. Von meiner Ex ist da leider nichts zu erwarten.

Sie ist aus der gemeinsam gemieteten Wohnung ausgezogen, zahlt seitdem keine Miete mehr (wozu sie verpflichtet ist), und hat mir über einen Anwalt vorgeworfen, ich sei aggressiv und bedrohlich (absolut frei erfunden). Gegen diese Dinge schütze ich mich wiederum anwaltlich. Sie wohnt jetzt wieder in ihrer alten Wohnung, eine Anliegerwohnung auf dem Grundstück der Eltern. Aus diesen Gründen erwarte ich kein Info von ihr, will aber natürlich meinen Sohn kennenlernen und sehen. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2022 09:40
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

Der Mutter sollte schriftlich (nachweislich!) der kostengünstige Weg über einen privaten Vaterschaftstest angeboten werden. Und dass bei einem positiven Ergebnis die freiwillige Vaterschaftsanerkennung durch Beurkundung im Jugendamt erfolgen kann. Kopie würde ich ans Jugendamt senden.

Diese Vorgehensweise könnte sich evtl. auch günstig auf die Kostenentscheidung bei einer gerichtlichen Vaterschaftsfeststellungsklage auswirken.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2022 09:59
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn ich lese, dass deine Ex ordentlich auf Krawall gebürstet ist, hier ein Rat für die Zukunft.

Bleib gelassen und lass dich nicht in die Kleinkriege der Ex hineinziehen. Das wird schwer genug wenn die dreckige Wäsche fliegt.

Wenn die Vaterschaft geklärt ist (erste Zielsetzung), dann geh die weiteren Punkte Umgang und Unterhalt an.

Sei immer kooperativ und freundlich. Rede nicht schlecht über die Mutter deines Kindes und argumentiere immer im Sinne und zum Wohle des Kindes. Die Scharmützel der KM dürfen dich nicht aus dem Konzept bringen, sonst verlierst du Punkte. Soll sie sich zum Affen machen. Du bleibst souverän, aufrecht und arbeitest auf möglichst viel Umgang mit deinem Kind hin.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2022 16:35




Seite 1 / 3