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 A.
(@axel-sch)
Zeigt sich öfters Registriert

@samson1978 Vielen Dank. Das klingt nach einem sehr guten Weg! Mir ist am wichtigsten, dass es dem kleinen Mann gut geht. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2022 17:43
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert
Hi @Axel Sch,
Geschrieben von: @samson1978

Wenn die Vaterschaft geklärt ist (erste Zielsetzung), dann geh die weiteren Punkte Umgang und Unterhalt an.

Davon ausgehend, das Du der Vater bist (bzw. Du einen sehr hohe Wahrscheinlichkeit dafür siehst), würde ich schon jetzt (!) Geld beiseite legen:

Mit Feststellung der Vaterschaft kann die KM rückwirkend ab Geburt Unterhalt und ggf. sogar Geld für die Erstaustasttung von Dir fordern.

Desweiteren wärest Du (zunächst) für die nächsten 3 Jahre zu Unterhalt der KM gegenüber verpflichtet, da sie ja (wegen Betreuung des Kindes) nicht arbeiten kann bzw muss. Du müsstest ihr also den Verdienstausfall - soweit möglich - kompensieren...

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

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Geschrieben : 07.07.2022 07:53
 A.
(@axel-sch)
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Hallo zusammen, 

leider habe ich bis heute keine Infos oder Nachrichten erhalten. Daher würde ich jetzt gerne eine Vaterschaftsfeststellungsklage einreichen. Ich will die biologische und rechtliche Vaterschaft feststellen lassen. Wie stelle ich diese Klage? Hat jemand ein Muster für mich? 

VG

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Themenstarter Geschrieben : 08.08.2022 16:34
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich denke du wirst anwaltlich betreut. Der sollte wissen was zu tun ist.

Vor allem wenn du rechtlich unerfahren bist, sollte der Rechtsbeistand die richtigen Wege aufzeigen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2022 16:56
 A.
(@axel-sch)
Zeigt sich öfters Registriert

@samson1978 Der Anwalt hat mich hier bisher beraten, ist aber nicht tätig geworden. Ich dachte es gibt vielleicht ein Muster und ich kann die Klage selbst stellen. 

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Themenstarter Geschrieben : 08.08.2022 18:01
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@axel-sch Es gibt hier ein Muster. Allerdings habe ich keine Ahnung wie sinnvoll es ist.

VG Susi

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Geschrieben : 08.08.2022 19:43
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo @Axel Sch,

vielleicht hilft das ja, zumindest einen groben Überblick über die Vorgehensweis zu bekommen(?):

Vaterschaftsfeststellung 

Stelle gerade fest, das der Link dem von @Susi64 sehr ähnlich ist...

 

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

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Geschrieben : 09.08.2022 06:48
 A.
(@axel-sch)
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@susi64 Vielen lieben Dank. Ich versuche mal ob ich mir daraus selbst ein Schreiben erstellen kann, sonst muss auch hier der Anwalt tätig werden. 

Ist von euch schonmal jemand den Weg dieser Klage als Mann gegangen? 

VG

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Themenstarter Geschrieben : 09.08.2022 08:14
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Axel Sch!

Geschrieben von: @axel-sch

Ich versuche mal ob ich mir daraus selbst ein Schreiben erstellen kann, sonst muss auch hier der Anwalt tätig werden. 

Wenn Du nicht zumindest ein bissl bewandert bist in der Materie würde ich auf jeden Fall erst mal schauen, ob beim zuständigen FamGer eine Art "Beratungsstelle", welche Dir bei der Formulierung des Antrages hilft, vorhanden ist. Ansonsten ist RA sicherlich nicht verkehrt (keine Ahnung, ob (D)eine Rechtschutzversicherung auch dies abdeckt).

Bei der ganzen Angelegenheit solltest Du aber schon auch bedenken, dass Dich das worst case mehrere Tausend Oyro kosten kann...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

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Geschrieben : 09.08.2022 09:21
 A.
(@axel-sch)
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Hallo zusammen,

am Freitag hab ich ein Schreiben vom Jugendamt erhalten. Dies wurde trotz Nachsendeantrag an meiner Meldeadresse am 3.8 zugestellt, ich nehme an weil es per Kurier versendet wurde. 

Ich wurde von der Mutter als Vater angegeben und soll dies nun bestätigen. Zudem soll ich zwecks Unterhaltsberechnung fürs Kind, meine Einkünfte offenlegen. Dies soll ich alles bis zum 19.8 machen. Hierzu ein paar Fragen. 

Kann ich die Frist verlängern lassen? 

Geht es hier auch um Betreuungsunterhalt für die KM? Im Schreiben ist nur von Unterhalt für das Kind die Rede.

Hat jmd. Erfahrungen mit privaten Vaterschaftstest gemacht? Ich würde diesen gerne machen lassen. Im Schreiben steht, dies sei möglich, ich müsse nur das Jugendamt I formieren, und die Kosten selbst tragen. 

Danke euch, 

Axel

 

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Themenstarter Geschrieben : 14.08.2022 16:10




(@lortaro)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Axel, 

schau Dir nochmal meinen Beitrag vom 06.07.22 an, da steht es mMn genau beschrieben, wie das bei mir mit dem privaten Vaterschaftstest gelaufen ist.

Grüße, Lortaro

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2022 19:47
(@zebra)
Rege dabei Registriert
 

 

Geht es hier auch um Betreuungsunterhalt für die KM? Im Schreiben ist nur von Unterhalt für das Kind die Rede.

 

 

Hallo Axel,

hier geht es erst einmal um den Kindesunterhalt. Aber natürlich kann Deine Ex dann anhand Deiner Auskunft den Betreuungsunterhalt berechnen bzw. berechnen lassen. Die entsprechende Forderung wird dann sicher nachkommen, sofern Du dafür leistungsfähig bist.

 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Jahren 2 mal von Zebra
AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2022 22:17
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn da nur KU steht, dann geht es auch nur um KU. Einen privaten Vaterschaftstest kannst Du immer mit Zustimmung der KM machen. Der Vorteil ist, dass ein privater Vaterschaftstest wesentlich kostengünstiger als ein gerichtlich angeordneter ist.

Das JA will eine Einkommensauskunft, um den KU berechnen zu können. Achte darauf, dass die Angaben vollständig im relevanten Bereich sind und überprüfe die Rechnung des JA. Das JA rechnet für das Kind (bzw. die KM) und eine solche Rechnung kann auch fehlerhaft sein.

BU muss gefordert werden und ist erst ab dem Tag der Forderung zu zahlen. DAs bedeutet insbesondere auch, dass der geforderte Höhe beziffert und begründet werden muss. Ich würde aber auch davon ausgehen, dass die Forderung hier noch kommt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2022 07:31
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo @Axel Sch,

natürlich kannst Du beim JA um Fristverlängerung bitten. In Anbetracht dessen, daß (eigentlich) die Vaterschaft noch nicht geklärt ist, würde ich Dies dem JA auch als Grund auch mitteilen. Vorher (also vor endgültiger Klärung der Vaterschaft) würde ich auch noch keine Unterlagen hinschicken...

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

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Geschrieben : 17.08.2022 03:43
 A.
(@axel-sch)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo zusammen, 

kurzes Update. Das Jugendamt war sehr hilfreich und auch offen. Ich hab den Wunsch geäußert, einen Vaterschaftstest im Vorfeld zu machen. Diesen habe ich dann auch in dieser Woche bei meinem Arzt durchgeführt. Der andere Test ging ans Jugendamt, dort sollte eigentlich an diesem Dienstag der Test mit bei dem Kind durchgeführt werden. 

Heute erhielt ich dann ein Schreiben vom Jugendamt, in welchem mir mitgeteilt wurde, dass die Mutter die Beistandschaft aufgehoben hat. Das Testkit wurde ihr ausgehändigt, die Akte wurde geschlossen. 

Was ist hier los? Hat jemand sowas schon mal erlebt?

Gruss,

Axel

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2022 16:58
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@axel-sch 

Für mich sieht es so aus, als hätte sie kalte Füße bekommen. Entweder weil du nicht der Vater bist oder weil sie merkt, dass das JA sich nicht zähnefletschend in den Krieg wirft.

LG LBM 

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2022 19:24
(@zebra)
Rege dabei Registriert

Ich denke einfach, sie wird sich einen Anwalt genommen haben, der dann gleich beides macht: Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt. 

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2022 19:30
 A.
(@axel-sch)
Zeigt sich öfters Registriert

@zebra versteh ich nicht. Genau das hätte sie doch beides über die Beistandsschaft machen können. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2022 20:04
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

 

ich würde diesen Test nicht mehr anerkennen. Der ist nicht im Beisein des Jugendamtes gemacht worden.

ich würde die Mutter anschreiben und um einen Test in der Apotheke bitten.

aber vermutlich befürchtet die Mutter, dass du nicht der biologische Vater bist 

 

Sophie 

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2022 21:48
(@zebra)
Rege dabei Registriert

@axel-sch 

Nein, die Beistandschaft ist nur für den Kindesunterhalt zuständig.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2022 22:09




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