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(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@zebra Das ist so nicht richtig. Auch beim Betreuungsunterhalt kann die Beistandschaft tätig werden. Hier erklärt z.B. das Service-Portal BW, dass das JA berät und auch rechnet für den BU.

@axel-sch Ich würde davon ausgehen, dass es Post vom Anwalt gibt mit dem Inhalt die Vaterschaft anzuerkennen, KU zu zahlen und eine Forderung für BU.

Es soll so teuer wie möglich werden, denn eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung kostet und die Kosten trägt der Vater oder wenn er es nicht ist die Staatskasse, also kein Kostenrisiko für die KM. Hier musst Du wissen, was Dir wichtiger ist, zu wissen, dass Du der Vater bist (oder auch nicht) oder die Zweifel immer mit Dir herum zu tragen.

VG Susi

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Geschrieben : 26.08.2022 23:44
 A.
(@axel-sch)
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@susi64 Danke für deine Antwort. Allerdings mach das für mich keinen Sinn. Die Beistandsschaft hätte doch genau das für sie erledigt und das kostenlos und ohne Zeitverlust. Warum sollte sie das abbrechen, um dann Geld für einen Anwalt zu zahlen, der dann wieder genau das macht, was auch die Beistandsschaft gemacht hat? 

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Themenstarter Geschrieben : 27.08.2022 16:36
(@jonathanm)
Schon was gesagt Registriert
Geschrieben von: @susi64

Es soll so teuer wie möglich werden, denn eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung kostet und die Kosten trägt der Vater oder wenn er es nicht ist die Staatskasse, also kein Kostenrisiko für die KM.

So ist es und wenn die KM partout das ganze nicht aussergerichtlich feststellen lassen will dann leider mit der Kostenfolge (ca. 2000.- Gesamte Prozesskosten) . Aber der Widerspruch ist halt auch, dass es für den KV keine Pflicht gibt die Vaterschaft einfach so ohne Abstammungsgutachen nur aufgrund von Schreiben der Art "erkenne bitte die Vaterschaft mal so an" gibt. Wenn die KM sich quer stellt dann zahlt der KV die Prozesskosten. 

Ein schönes WE, Jonathan

In dieser Welt kann man auf zwei Arten reich sein, entweder hat man viel Geld oder viele Freunde, aber nie beides.

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Geschrieben : 27.08.2022 17:27
(@mirko999)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @axel-sch

@susi64 Danke für deine Antwort. Allerdings mach das für mich keinen Sinn. Die Beistandsschaft hätte doch genau das für sie erledigt und das kostenlos und ohne Zeitverlust. Warum sollte sie das abbrechen, um dann Geld für einen Anwalt zu zahlen, der dann wieder genau das macht, was auch die Beistandsschaft gemacht hat? 

Für die KM spielt Zeit keine Rolle. Wenn es halt ein paar Wochen länger dauert zahlst du den rückständigen Unterhalt nach. Ich nehme an, dass die KM im Moment keiner beruflichen Tätigkeit nachgeht und deshalb auch sehr wahrscheinlich Prozeßkostenhilfe bekommt. Sie hat also überhaupt kein Risiko (außer du bist nicht der KV)

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Geschrieben : 27.08.2022 21:11
 A.
(@axel-sch)
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@mirko999 mhmmm. Ich verstehe das Verhalten trotzdem nicht. Sie hat von sich aus die Beistandsschaft beim Jugendamt eingerichtet um sie dann 2 Wochen später, am Tag an dem sie dort den Test mit dem kleinen machen sollte, wieder aufzuheben. Das ist doch Sinn befreit 

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Themenstarter Geschrieben : 27.08.2022 21:34
 A.
(@axel-sch)
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Hallo zusammen, 

kann mir einer sauber den Unterschied zwischen einer Vaterschaftsfeststellungsklage und einer Vaterschaftsanfechtungsklage erklären?

Viele Grüße, 

Axel

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Themenstarter Geschrieben : 30.09.2022 14:51
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@axel-sch Bei einer Vaterschaftsfeststellung gibt es keinen rechtlichen Vater, dieser muss erst gefunden werden. Deshalb lautet der erste Satz in § 1600d BGB auch

"Besteht keine Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 und 2, § 1593, so ist die Vaterschaft gerichtlich festzustellen."

Bei einer Vaterschaftsanfechtung wird dagegen eine bestehende Vaterschaft bestritten. Es soll festgestellt werden, dass der bisherige rechtliche Vater nicht der biologische Vater ist. Anfechten kann die Vaterschaft der rechtliche Vater (wenn er Gründe hat anzunehmen nicht der biologische Vater sein), der (mögliche) biologische Vater, die Mutter oder das Kind.

VG Susi

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Geschrieben : 30.09.2022 17:29
 A.
(@axel-sch)
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Hallo zusammen, 

ein kurzes Update. Mein Anwalt hat fälschlicherweise einen Anfechtungsantrag gestellt. Dieser wurde abgelehnt, man kann nichts anfechten, was nicht anerkannt wurde. Das hat leider Zeit und Geld verbrannt. 

Meine neue Anwältin hat jetzt einen Feststellungsantrag gestellt. Nach Stellungnahme beider Seiten kommt es jetzt zu einem Abstammungsgutachten. Damit ist die biologische Vaterschaft hoffentlich bald geklärt. 

Hat jmd. Erfahrungen mit dem zeitlichen Ablauf, nachdem vom Gericht ein Gutachter bestimmt wurde? Wie lange dauert es in der Regel bis zum Beschluss des Gerichtes?

Leider hab ich bis heute nicht einmal ein Foto. Rückfragen und Kontaktversuche wurden ignoriert und bleiben unbeantwortet. Kann jmd. abschätzen wie der zeitliche, weitere Weg bis hin zum hälftigen Sorgerecht und geregelten Umgang aussieht, nachdem ich als biologischer Vater ermittelt wurde? 

 

Viele Grüße, 

Axel

 

 

 

 

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Themenstarter Geschrieben : 02.03.2023 09:50
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @axel-sch

Mein Anwalt hat fälschlicherweise einen Anfechtungsantrag gestellt. Dieser wurde abgelehnt, man kann nichts anfechten, was nicht anerkannt wurde. Das hat leider Zeit und Geld verbrannt. 

Meine neue Anwältin hat jetzt einen Feststellungsantrag gestellt.

Mit nicht ganz 11 Monaten Lebensalter des Kindes wurde Anfang Mai 2023 die Vaterschaft festgestellt. Geht doch. Bei anderen dauert das noch viel länger.

 
Völlig absurd aber diese wohl 5 Monate (Ende 09/2022 bis Anfang 03/2023), in denen eine schwachsinnige Vaterschaftsanfechtungsklage lief. Klage erfolgte durch den ehemaligen Anwalt! Ob der damals unter Drogen stand? Was hat dieses Verfahren allein gekostet? Ich hätte den Anwalt auf Schadensersatz verklagt.
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Geschrieben : 16.05.2023 09:32
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@axel-sch Hallo, dein Optimismus in allen Ehren, die Realität dürfte schwieriger sein. Wenn geklärt ist, dass Du der Vater bist und durch Vaterschaftsanerkennung/-festellung auch der rechtliche Vater, dann gibt es Rechte und Pflichten. KU ab Geburt des Kindes und Du kannst mit der KM in Verhandlung hinsichtlich des Umgangs treten. Vermutlich wird das nicht ganz einfach. Du bist für das Kind ein Fremder und das Kind muss sich erst an Dich gewöhnen. Hier ist die KM gefragt dies zu unterstützen. Ich habe aber wenig Hoffnung, dass das problemlos funktioniert. 

Du solltest die KM nach Vaterschaftsfeststellung anschreiben und Deine Vorstellungen hinsichtlich Umgang mitteilen. Dabei solltest Du den Umgang zunächst anbahnen. Also eher kurz halten, dafür aber öfter. Es ist da sinnvoll Urlaub zu nehmen. Also mit 3 mal pro Woche 2 Stunden, dann 4 Stunden, dann einen Tag und dann mit Übernachtung und schliesslich ein Wochende. Es wird auch davon abhängen wie schnell sich das Kind an Dich gwöhnt. 

Auch solltest Du eine Plan für Feiertage und Urlaub machen. Das ist bei einem so kleinen Kind nicht wirklich wichtig, aber wenn es jetzt schon nach Streit aussieht, dann muss der Umgang gut festgelegt sein damit er sich auch einspielt und durchführbar ist.

VG Susi

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Geschrieben : 16.05.2023 10:17




 A.
(@axel-sch)
Zeigt sich öfters Registriert

@susi64 

Danke für dein Feedback. Ich versuche mittlerweile mit Hilfe des Jugendamtes zusammen eine Umgangsregelung zu finden. Leider spielt die KM nicht mit und nimmt keine Termine zum Beratungsgespräch beim Jugendamt an. Da hat sie dann angeblich andere Termine, welche es ihr nicht ermöglichen, in einem Zeitfenster von 4 Wochen keinen Terminvorschlag zu finden (as meiner Sicht die reine Schikane und Verweigerung). Ich warte auch hier noch etwas ab, bevor ich dann Umgang und hälftige Sorge einklage. Aber genau wie du es beschrieben hast, kürzerer Besuche am Anfang, dafür häufiger sind das Ziel. Unter der Woche ein oder zweimal am Abend und am Samstag Vormittag zum Beispiel. Allerdings muss das mit dem Jugendamt besprochen werden. Mit ihr klappt es nicht. 

 

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Themenstarter Geschrieben : 14.06.2023 06:58
 A.
(@axel-sch)
Zeigt sich öfters Registriert

@tacheles 

Der ehemalige Anwalt hat die Kosten getragen und sich für den Fehler entschuldigt. Neben den Kosten hat es das Ganze natürlich zeitlich verlängert und gibt ein falsches Bild nach außen. Ich wollte ja nicht anfechten, ich wollte feststellten. Mir wird jetzt natürlich von der KM und ihrer Anwältin bei jeder Möglichkeit vorgehalten, ich hätte kein Interesse am Kind und hätte die Vaterschaft angefochten. 

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Themenstarter Geschrieben : 14.06.2023 07:04
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn eine Vermittlung über das JA nicht möglich ist, dann suche dir einen Fachanwalt für Familienrecht und reiche Klage auf Umgang und gSR ein.

Dazu wird das JA Stellung beziehen müssen und da steht dann drin, dass die KM jede Vermittlung abgelehnt hat.

Erstelle für die Umgangsklage einen Umgangsplan mit dem du leben kannst. Wie bereits gesagt, anfangs kürzer aber häufiger. Das kannst du ja entsprechend ausbauen. Feiertage und Geburtstag nicht vergessen.

Plane auch 10-15% mehr an Umgangsvolumen ein, dass ist dann die berühmte Verhandlungsmasse.

 

Die Scharmützel der Gegenseite darfst du nicht an dich ran lassen. Natürlich versuchen die dich ins schlechte Licht zu schieben. Die dreckige Wäsche des Gegenüber waschen ist gängige Methode.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2023 18:41
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