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Papas Alltag: "Zahl gefälligst oder du siehst den * nicht!"

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(@schattenpaps)
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Dass Kinder bei ihren Müttern leben, kommt zwar häufig vor; es ist aber kein Naturgesetz. Nicht einmal in Deutschland.

Ist ein guter Leitsatz, der einem das ganze Dilemma etwas leichter blicken lässt. Auch wenn klarist, dass ich der KM momentan gar nicht streitig machen will, dass das Kind bei ihr lebt - momentan...

dann sage das genau so. Es ist schliesslich kein Gnadenerweis Deiner Ex, dass Du mal ein wenig mit IHREM Kind spielen darfst, wenn SIE Dich lässt. Es sei denn, Du gibst ihr durch fortlaufende Unterwerfung das Gefühl, dass das tatsächlich so sei.

Das geht allerdings nicht in ihren Kopf. Sie ist felsenfest davon überzeugt, dass es IHR Kind ist. Ich war ja "nur dabei, als es gemacht wurde". Hoffentlich äußert sie das auch mal vorm JA oder einem Richter.

je länger Du solche Spielchen mitmachst, desto länger werden sie dauern - und intensiver werden. Aus der Sicht Deiner Ex MUSS das ja auch in Ordnung sein, wenn Du so bereitwillig mitmachst. Der Grund (Oma sieht ihren Enkel) ist vollkommen egal; die Botschaft, die bei solchen Müttern ankommt (und sich verfestigt), lautet schlicht "Ist ja MEIN Kind. Also darf ich das!" Und das endet erst dann, wenn jemand genauso entschieden sagt: "Nein, es ist nicht allein DEIN Kind. Und Du darfst das genau deshalb NICHT!"

Da sehe ich zur bezahlten Zugfahrkarte nur eine Alternative: Ich sage morgen, "Pass auf, du brauchst dich nicht in den Zug setzen, ich hole den Lütten um acht ab und bringe ihn nachmittag um fünf zurück." Ich weiß genau, was dann passiert. Den Samstag mit Oma kann ich mir dann komplett abschminken, und ich weiß nicht, ob ich dazu schon bereit bin.

Ein Kind zu lehren, nicht auf eine Raupe zu treten,
ist ebenso wichtig für das Kind wie für die Raupe.
(Bradley Miller)

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Themenstarter Geschrieben : 07.04.2010 01:34
(@schattenpaps)
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(...) fang an, alles Wesentliche zu protokollieren: Umgangszeiten, Aussagen der KM etc.

Ja, ohne das geht es nicht. Habe auch gleich mal mitprotokolliert, dass sie letzten Samstag 3x gesagt hat, dass sie sich bald vor den Zug schmeißen wird und auch gerne mal eine Schusswaffe geliehen haben würde. Nehme solche Aussagen natürlich ernst, allerdings nicht für voll.

Und bei "Tausche Geld gegen Umgang": frag mal höflich nach dem Preisschild für den Umgang.

unbezahlbar!

Ein Kind zu lehren, nicht auf eine Raupe zu treten,
ist ebenso wichtig für das Kind wie für die Raupe.
(Bradley Miller)

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Themenstarter Geschrieben : 07.04.2010 01:49
(@staengler)
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Servus Schattenpaps,

auch ich kann mich nur den Anmerkungen von brille anschließen.
Du gibst der KM alle Möglichkeiten, Dir Dein Leben schwer zu machen.

Warum beschäftigtst Du dich noch so sehr mit ihr? Weil sie die KM ist? Spielt überhaupt keine Rolle!!!

Taschen durchwühlen, Verbote aussprechen... Junge, Junge, die muss Dich schon gewaltig am Haken gehabt haben und immer noch haben. Lass sie spinnen, wie sie will!
Für dich darf nur zählen, dass Du eine atombombensichere Umgangsregelung hast und Dein Kind für diese Zeiten bekommst. Dann kannst Du immer noch bei Aldi einkaufen....

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 07.04.2010 09:44
(@agent_zero)
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Moin Schattenpaps,

du musst versuchen, dich emotional zu trennen. Nur so gewinnst du den notwendigen Weitblick. Lass
die Aktionen der KM einfach ins Leere laufen.

Und unter Druck setzen lassen würde ich mich schon mal gar nicht. Bier ist Bier und Schnaps ist Schnaps.

Die KM ist diejenige, die hier nicht sauber trennen kann.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2010 09:56
(@schattenpaps)
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Danke für eure Beiträge, ihr habt da echt den Nagel auf den Punkt getroffen.

Nachtrag zur Geschichte:

heute Vormittag hatte ich vereinbarten Umgang. Da sie einen Termin in der Stadt hatte, konnte ich mit dem Kleinen zwei Stunden zu zweit verbringen. In ihrer Wohnung. Hat mich schon ein wenig erstaunt, aber egal, das ist nicht der Punkt. Als sie wiederkam, ging das Gezeter los. Sie habe nur noch 4 Euro, Der Zwerg hat ja morgen Geburtstag und sie kann die Miete für den laufenden Monat nicht bezahlen. Ich hielte mich nicht an Vereinbarungen zum Unterhalt und und und.

Wie schon erwähnt, hatten wir lediglich vereinbart, dass ich ihr die Miete und das KG überweise. OK, das Thema hatten wir schon und ihr habt mich bereits darauf aufmerksam gemacht, dass hier auf jeden Fall KU betitelt werden müsste.

Nun kam es wieder zum Streit. Fazit: Ich solle ihr doch 100 Euro überweisen, sonst darf ich IHR Kind nicht sehen. Ich wies sie zum x-ten Male darauf hin, dass ich kein Problem damit habe, TU und KU zu zahlen, wir nur müssen wir noch auf welchem Wege auch immer ausrechnen (lassen), wieviel. Ich hatte ursprünglich sogar angeboten, einen Titel für KU beim Notar zu unterschreiben und ihre Studiengebühren zu übernehmen. Alle laufenden Kosten, wie auch Telefon habe ich bislang übernommen, ich Idiot.

Nun habe ich versucht ihr klar zu machen, dass ich ihr den Unterhalt auf keinen Fall verweigere, sagte aber auch, dass ich mich weigere, dies mit der Klärung des Umgangs zu verwechseln. Ich bot ihr an, den Umgang entweder mit mir persönlich zu vereinbaren, oder aber durch ein gerichtliches Urteil festlegen zu lassen. Sie lenkte kurz ein und ich bat sie mir ihre Vorstellungen mitzuteilen. "1x/Woche" und ich dürfte den Kleinen nicht mit nach Hause nehmen (250Km). Nach kurzem hin und her verfiel sie wieder in die Geldgeschichten und Vorwürfe. Lange Rede kurze Sinn: sie nahm meine Tasche und versuchte, diese aus der Wohnungstür zu schleudern. Rausschmiss. "Verlass meine Wohnung!" Der Kleine saß auf dem Fußboden und schaute mich an. Ich streckte meine Arme nach ihm aus, sie rannte dazwischen. "Fass mein Kind nicht an!"

Als ich dann verstört im Auto saß ein kurzes Telefonat. Sie lässt nun alles per Anwalt regeln und fordert rückwirkend Unterhalt. (Welchen auch immer)

Die Frage, welche Kosten kann sie nun rückwirkend geltend machen kann werde ich gleich mal im entsprechenden Forum posten.
Was kann ich tun, um den Lütten am Samstag wie vereinbart zu sehen? Lohnt sich das, kurzfristig für genau diesen Tag zu kämpfen? Ich habe bereits meine Verwandtschaft zu mir eingeladen, aber wir treffen uns natürlich auch ohne den Lütten...

Danke.
Lieben, verzweifelten Gruß
Schattenpaps

Ein Kind zu lehren, nicht auf eine Raupe zu treten,
ist ebenso wichtig für das Kind wie für die Raupe.
(Bradley Miller)

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Themenstarter Geschrieben : 07.04.2010 16:31
(@staengler)
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welche Kosten kann sie nun rückwirkend geltend machen

Entsprechend den üblichen Regeln kann sie Unterhalt für sich und das Kind rückwirkend geltend machen. In der Regel ab dem Zeitpunkt, wo sie Dich unter Fristsetzung dazu aufgefordert hat (= in Verzug setzen). Überwiesenes Kindergeld bzw. Miete sind keine Unterhaltszahlungen.
Deshalb ist es immer ratsam, sich hier auf nichts einzulassen und klare Fakten zu schaffen, die auch juristisch sicher sind.

Was kann ich tun, um den Lütten am Samstag wie vereinbart zu sehen?

Hoffen und beten!
Ein Kampf verhärtet die Fronten noch mehr und es ist eh schon crazy genug...

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2010 16:42
(@schattenpaps)
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Entsprechend den üblichen Regeln kann sie Unterhalt für sich und das Kind rückwirkend geltend machen. In der Regel ab dem Zeitpunkt, wo sie Dich unter Fristsetzung dazu aufgefordert hat (= in Verzug setzen). Überwiesenes Kindergeld bzw. Miete sind keine Unterhaltszahlungen.
Deshalb ist es immer ratsam, sich hier auf nichts einzulassen und klare Fakten zu schaffen, die auch juristisch sicher sind.

Vielen Dank. Ich habe hierzu einen Thread in Unterhaltsrecht aufgemacht, der das Problem etwas genauer beschreibt.

Hoffen und beten!
Ein Kampf verhärtet die Fronten noch mehr und es ist eh schon crazy genug...

... und deshalb zumindest für die Zukunft ein richterliches Urteil herbei zu führen. Am liebtsen ohne Vergleich, so wie ich hier im Forum bereits gelesen habe.

Ein Kind zu lehren, nicht auf eine Raupe zu treten,
ist ebenso wichtig für das Kind wie für die Raupe.
(Bradley Miller)

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Themenstarter Geschrieben : 07.04.2010 16:52
(@staengler)
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Am liebtsen ohne Vergleich

Zwingend ohne Vergleich
Ein Beschluss muss her! Und in Deinem Fall gleich ganz besonders....

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 07.04.2010 16:57
(@schattenpaps)
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Zwingend ohne Vergleich
Ein Beschluss muss her! Und in Deinem Fall gleich ganz besonders....

Ich habe mich schon für drei Monate in die Nähe der KM-Stadt versetzen lassen und bin anschließend eh für drei Monate zwecks Studiengang dort. Ich stelle mir den Umgang 2-3x/Woche für 2-3 Stunden vor sowie alle 14 Tage für 8 Stunden (Zwecks Reise in meine Heimat). Sollte ich das so fordern und wenn ja, wie begründen?

Ein Kind zu lehren, nicht auf eine Raupe zu treten,
ist ebenso wichtig für das Kind wie für die Raupe.
(Bradley Miller)

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Themenstarter Geschrieben : 07.04.2010 17:17
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Faustregel:
Immer ein bisserl mehr fordern. Dann kannst Du Dir ein wenig streichen lassen, erhältst trotzdem was Du Dir gewünscht hast (hoffentlich) und die Gegenseite bleibt im Gefühl "es Dir richtig gezeigt zu haben"

Begründen musst Du IMO gar nix. Du bist der Vater und möchtest berechtigt Zeit mit Deinem Kind verbringen. Dass muss doch als Begründung wohl reichen.
Da Dein Sohn allerdings noch sehr klein ist könnte es mit den 8 Stunden schon nicht ganz einfach werden. Aber dazu können die Experten hier sicherlich noch was beitragen.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2010 17:26




(@schattenpaps)
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Bei einem Bier habe ich mir über folgendes Gedanken gemacht:

Umgang erkaufen!

Na klar, ihr habt recht und ich teile eure Ansicht, wenn ihr schreibt, dass sich kein Vater mit materiellen Forderungen erpressen lassen darf und dass die KM somit gnädigerweise dem Umgang zustimmt. Das führt zu noch mehr Forderungen und zu noch vernichtet die Selbstbestimmung des Vaters seinen Umgang betreffend.

Aber nun habe ich mich hier und anderswo schlau gelesen und musste zu der Erkenntniss kommen, das sich Richter bei Umgangsentscheidungen fast immer daran orientieren, was bisher an Umgang gelaufen ist. Daher aus meiner derzeitigen Stimmung heraus die Idee, mir für die kommenden 4-5 Wochen den Umgang "zu erkaufen" - also weiterhin scheinheilig freundlich ihren Forderungen nach 100.- Euro Überweisung, damit sie die Miete zahlen kann und der Bahnfahrkarte, damit meine Mutter ihr Enkel sehen kann, zu erfüllen.

Somit wäre der Umgang 2-3x/Woche inkl. Touren in meine Heimat eingetütet und vor Gericht evt viel eher durchsetzbar. Habt ihr euch darüber schonmal Gedanken gemacht?

Lieben Gruß
Schattenpaps

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ist ebenso wichtig für das Kind wie für die Raupe.
(Bradley Miller)

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Themenstarter Geschrieben : 07.04.2010 23:08
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
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Moin,

um die Kosten für die Bahnfahrkarte kommst Du m. E. nicht herum, weil die Kosten und Fahrwege für die Umgänge vom Umgangselternteil zu tragen sind. Sie müsste das Kind nicht mal bringen, sie könnte auch drauf bestehen, dass Du selbst das Kind holen kommst.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 07.04.2010 23:13
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

da kann ich mich LBM nur anschliessen. Die Kosten musst du tragen und du bist auch in der Hol- und Bringpflicht.

Lediglich wenn die KM eine größere Entfernung geschaffen hat, "könnte" sie gerichtlich an den Umgangskosten beteiligt werden.

Gruss
Agent

Mantra:
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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

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Geschrieben : 07.04.2010 23:27
(@schattenpaps)
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@LBM
@Agent:

das wäre ja zu schön, wenn ich den Lütten bei ihr abholen dürfte, um mit ihm nach Hause fahren zu können. Dafür würd ich glatt einen Kredit aufnehmen. Aber ich habe der KM ja bereits zugesagt, eine Fahrkarte zu kaufen und stelle die Umgangskosten nicht in Frage.

Nun zickt sie allerdings rum, weil ihr das dann doch zu stressig wird. Ich weiß aber, dass sie klein bei geben würde, wenn ich ihr den Vorschlag machte, ihr die 100,. fehlenden Euronen für ihre Miete zu geben und sie bitten würde, zu kommen. Was haltet ihr davon, diese "Freundlichkeit" zu leben, damit der Richter in ein paar Wochen schwarz auf weiß hat, das ich den Kleinen oft sehe und somit ein entsprechendes Urteil fällt?

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(Bradley Miller)

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Themenstarter Geschrieben : 07.04.2010 23:31
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ehrlich gesagt nichts! Ich würde eher damit argumentieren, dass Du
a) das Kind nicht holen darfst und
b) KM nicht kommt, selbst wenn Du ihr die Fahrkarte kaufst.

Umgang darüber hinaus erkaufen setzt das falsche Signal.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2010 23:32
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

finde ich auch. Du schaffst mit dem eventuellen Entgegenkommen eine Ebene - aber das ist ihre Ebene. Sie wirft das Stöckchen und du holst es. Das solltest du vermeiden.

Gruss
Agent

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Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2010 23:37
(@schattenpaps)
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Aber das Signal der KM ggü ist mir im Moment zweitrangig, denn mir geht es um die Frage, wie ich einen vernünftigen,möglichst umfangreichen Umgang erwirken kann.

Soeben hatte die KM mich angerufen, um mich zu erinnern, dass ich ihr morgen bitte die KG-Nummer mitteilen sollte. Dies ist absprachegemäß und in Ordnung, da wir ja die KG-Geschichte auf sie abändern. Dann wollten wir kurz den generellen Umgang durchgehen und sie sagte: "2-3x/Woche geht gar nicht, denn dafür habe ich mich nicht von dir getrennt!"

Außerdem brennt ihr echt der  **tsts - ID 6**, weil sie die Miete nicht bezahlen kann und nicht weiß, was sie ab Mai überhaupt noch bekommt. Ich wiederholte zum x-ten Mal mein Angebot, mit ihr gemeinsam durchzugehen, was ihr und unserem Kind zusteht. Sie sieht da keinen anderen Ausweg, als zum Anwalt zu rennen. Ok, kein Problem, kann ich mit umgehen, denn der wird eh nur das fordern können, was ich sowieso geben muss. (Auch wenn er mehr fordert - kein Problem, ich habe v.s.)

Ich bot ihr nochmals an, das mit MIR durchzugehen, sagte aber gleichzeitig, dass es ihre Entscheidung sei, ob sie mit mir oder nem Anwalt redet. Ich fürchte mich nicht.

Nochmal zum Stöckchen:

(...) Sie wirft das Stöckchen und du holst es. Das solltest du vermeiden.

Auch, wenn es ausschließlich dazu dient, die Umgangszeiten für ein paar Wochen zu strecken, um als Vorlage bei Gericht zu dienen?
Eine Äußerung eben am Telefon war auch, der kleine sehe mich als "Fremden", worauf ich entgegnete "gerade, wenn das so wäre, müsste der Umgang sofort ausgeweitet werden.

Ich will die Zeiten nicht auf Biegen und Brechen nach gut Dünken bestimmen, um der KM eins auszuwischen. Ich finde jedoch, das bei einem 12-Monate altem Kind beide Eltern so oft wie möglich Zeit mit ihm verbringen sollten. Da scheinen mir viele Mittel geeignet.

Haut mir auf die Finger, wenn ich falsch liege...

Lieben Gruß
Schattenpaps

Ein Kind zu lehren, nicht auf eine Raupe zu treten,
ist ebenso wichtig für das Kind wie für die Raupe.
(Bradley Miller)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.04.2010 23:54
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
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*hau*

Ob Du Umgang allein oder BU bekommst (und eins von beidem wird es sein) ist nicht davon abhängig, ob Du das Kind vor der Verhandlung 1x oder 3x gesehen hast. Außerdem weißt Du ebenfalls nicht, ob Du Dein Kind tatsächlich siehst, wenn Du jetzt 100 Euro rüberwachsen lässt. Es kann auch kommen "Gib mir noch 200, wenn Du das tust, dann.... Wenn nicht, dann..."

Du legst den Grundstein für Deine Erpressbarkeit. Ich würde Finanzielles strikt vom Umgang trennen. Du musst ihr gegenüber die Haltung manifestieren, dass Umgang Dir und dem Kind zusteht und das per Gesetz und nicht Kraft Euronen.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 08.04.2010 00:02
(@schattenpaps)
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Die Argumente "Finanzielles strikt vom Umgang trennen"  und " ihr durch eventuelles Entgegenkommen eine ihrige Ebene zu schaffen" bringen mich zur Überzeugung, den "Bestechungsgedanken" ganz schnell wieder fallen zu lassen. So bleibe ich mir treu und kann das auch viel klarer vor Gericht bringen. War aber zumindest eine Überlegung wert.

Nachtrag zur Geschichte:

War heute auf dem Rückweg auf der Autobahn und sah die vier großen gelben Buchstaben IKEA. Geestesblitz - sofort Abfahrt nehmen, rein in den Laden und die Familie-Karte der Exe gesperrt, die auf mein Konto lief. War genauc der richtige Instinkt, wenn auch ein klein wenig spät, denn soeben habe ich meine Kontoauszüge gecheckt und festgestellt, sie hat schon für 200 Tacken eingekauft. Wie gnädig, denn der Kreditrahmen wäre mehrere tausend gewesen....

Man Leute, sperrt sofort alle diese Dinge.

Lieben Gruß
Schattenpaps

Ein Kind zu lehren, nicht auf eine Raupe zu treten,
ist ebenso wichtig für das Kind wie für die Raupe.
(Bradley Miller)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2010 00:15
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

denn soeben habe ich meine Kontoauszüge gecheckt und festgestellt, sie hat schon für 200 Tacken eingekauft. Wie gnädig, denn der Kreditrahmen wäre mehrere tausend gewesen....

und sie sagte: "2-3x/Woche geht gar nicht, denn dafür habe ich mich nicht von dir getrennt!"

Ich würde ihr eine freundliche Mail schicken und ihr mitteilen, dass sie sich doch sicherlich weiß, dass eine Trennung bedeutet, dass danach "deins" wieder "deins" ist und "ihrs" wieder "ihrs". Und da sie sich ohne Dich um vorherige Zustimmung zu bitten an DEINEM Geld bedient hast, wirst Du ihr diese 200 Euro in 50-Euro-Raten vom monatlichen Unterhalt abziehen.

Wenn Du spätestens jetzt nicht merkst, dass da was gewaltig schief läuft, komm ich Dich schütteln!

Euer Kind ist IHR Kind,
Eure Trennung ist IHRE Freiheit, aber
DEIN Geld bleibt auch IHR Geld.

Neenee Freunde, so geht das nicht!!

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2010 00:32




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