Hi Schattenpaps,
Nochmal zum Stöckchen:Auch, wenn es ausschließlich dazu dient, die Umgangszeiten für ein paar Wochen zu strecken, um als Vorlage bei Gericht zu dienen?
Eine Äußerung eben am Telefon war auch, der kleine sehe mich als "Fremden", worauf ich entgegnete "gerade,
Damit erreichst du bei Gricht aber gar nichts. Das Gericht wir dir dann sagen, das der Umgang doch klappt und dich fragen, was du bei ihnen überhaupt willst. Das du dir den Umgang teuer erkaufen mußtest interessiert niemanden.
Also: Ruf das zuständige JA an. Mache dort einen Beratungstermin in Sachen Umgang. Bitte um eine Vermittlung zwischne dir und deiner Ex und lass dir den Termin schriftlich geben. Lehnt deine Ex ab odererscheint nicht, lass dir auch das schrifltich bestätigen und dann ist der Weg frei zu Gericht.
Und wenn ihr sonstwas auf Eis geht. Es ist nicht dein Problem. Soll sie zur Not zur ARGE oder sonstwohin. Die werden sie dann entweder wegschicken, ihr was vorstrecken oder was auch immer. Aber auch erstmal nicht dein Problem.
Am besten du lässt mal im anderen Threat rechnen, was du an KU zu zahlen hast. Das titulierst du dann. schickst die eine Ausfertigung deiner Ex und gut is.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
ich wäre da auch grundsätzlich erst einma vorsichtig. Kündige die Kontovollmacht usw. Die 200 Euro würde auch ich zurückfordern, denn du bist ja schließlich kein Selbstbedienungsladen.
Das meinte ich mit Stöckchen. Ihr seid getrennt, aber sie denkt, sie kann machen was sie will. Und hier musst DU den Riegel vorschieben.
Es muss/sollte alles sauber getrennt sein.
Bezüglich des Unterhaltes usw. schliesse ich mich dem vorigen Thread an.
Gruss
Agent
(Edit: Tina war schneller)
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Servus Schattenpaps,
eigentlich ist alles gesagt. Trotzdem möchte auch ich den Satz noch loswerden:
Man erkauft sich keinen Umgang mit Geld.
Du würdest den Grundstein für einen dauerhaften Konflikt damit legen.
Unterhalt berechnen und titulieren lassen, überweisen und fertig.
Du beklagst Dich über ihr konfuses Verhalten, schürst es aber auch durch konfuses Geldgeben
Was dabei rauskommt hat LBM perfekt zusammengefasst
Euer Kind ist IHR Kind,
Eure Trennung ist IHRE Freiheit, aber
DEIN Geld bleibt auch IHR Geld.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Nachtrag zur Geschichte:
Morgen hat sie einen ersten Termin beim Anwalt. Ich habe ihr gesagt, dass ich es sehr begrüße, dass sie nun eine rechhtliche Beratung in Anspruch nimmt.
Zur Vereinbarung, dass sie mit dem Lütten am Samstag zu mir kommen wollte/nicht wollte, hat sie mich eben angrerufen und gesagt, sie kommt. Zugfahrkarte habe ich auch gleich gekauft. Hoffen und Beten hat also etwas gebracht. Ich hoffe nur, dass es dabei bleibt und sie beim Anwalt nicht wieder andere Flausen in den Kopf geimpft bekommt...
Den Umgang werde ich zunächst einmal versuchen, über das JA vermitteln zu lassen, bevor ich die Klage anstrebe. Das hat mir meine Anwältin empfohlen, mit dem Hinweis darauf, dass ich dann dem Richter vorweisen kann, ich hätte eine Vielzahl von Kommunikationskanälen ausgeschöpt, bevor ich klage.
Zum Unterhalt hat die Exe mir soeben mitgeteilt, dass sie am 15.03. letzmalig Elterngeld bekam und nicht, wie ich immer dachte, am 01.04. Das ändert meine Sichtweise auf ihre finanzielle Notlage (Miete nicht bezahlen können) natürlich ein wenig. Und ich denke, es wäre nicht verkehrt, dass ich ihr anbiete, schon für April den Unterhalt so zu regeln, dass ich unter Vorbehalt einen Teilbetrag leiste und dann ab 01.05. die dauerhafte Überweisung von KU und TU zu veranlassen.
Habe heute mit dem JA telefoniert und gesagt, ich möchte den KU titulieren lassen. Die Beamtin hat mir geraten, dass nicht voreilig zu tun und ganz genau die Folgen zu bedenken. Sie würde das natürlich beurkunden, aber das Ausrechnen kann das JA nur machen, wenn die KM das beantragt, der KV kann das nicht. Komisch. Soll ich jetzt selbst rechnen und beurkunden lassen? Ich hab kein Bock darauf, das die Exe auf mein Bitten hin da aufkreuzt.
Lieben Gruß
Schattenpaps
Ein Kind zu lehren, nicht auf eine Raupe zu treten,
ist ebenso wichtig für das Kind wie für die Raupe.
(Bradley Miller)
Mensch Schattenpaps.
rück doch mal deinen Verdiesnt raus. Dann rechnen wir für ich.
Solltest du kein Mangelfall sein kannst du ohne weiteres den Mindestunterhalt titulieren lassen. Das reduziert auch einen evtl. späteren Streitwert.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Danke Tina,
ich mache nen Faden bei Unterhalt auf...
Ein Kind zu lehren, nicht auf eine Raupe zu treten,
ist ebenso wichtig für das Kind wie für die Raupe.
(Bradley Miller)
Nachtrag zur Geschichte:
habe gerade mal folgendes ausgerechnet:
In den letzten 4 Monaten hatte die Exe 10.000 Euro zur Verfügung! ZEHNTAUSEND! Und nun beklagt sie sich bei MIR, dass ich Schuld sei, dass sie ihre Miete (500.-) nicht bezahlen kann!
Ohne Worte.
(Man - bin ich sauer!) :mestupid:
Ein Kind zu lehren, nicht auf eine Raupe zu treten,
ist ebenso wichtig für das Kind wie für die Raupe.
(Bradley Miller)
Und da überlegst du noch wirklich, ob du auf ihr Flehen hörst und ihr die Miete gibst?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
Und da überlegst du noch wirklich, ob du auf ihr Flehen hörst und ihr die Miete gibst?
Dem pflichte ich bei. Bei der Summe sollte man eigentlich so haushalten, dass es keine Probleme
geben sollte.
Also für mich sind die 100 Euro auch kein Grund zu überlegen.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Moin schattenpaps,
vielleicht ist diese Erkenntnis ein hilfreicher Schock für Dich: Was genau hast Du mit einem 5-stelligen Betrag erreicht? Praktisch nichts; jedenfalls kein Entgegenkommen und keine Dankbarkeit, sondern bestenfalls eine "das steht mir doch zu!"-Einstellung Deiner Ex.
Du gehst hoffentlich nicht davon aus, dass sich daran durch weiteres Sponsoring etwas ändert; es weckt nur weitere Begehrlichkeiten, und die führen zu weiteren Erpressungen. Eine Spirale ohne Ende. Denn finanziell erpresst werden nur Leute, bei denen sich das lohnt. Die künftig einzig richtige Antwort kann nur "Nada!" lauten. Und zur Durchsetzung Deines Umgangsrechts gibt es andere, bessere und wirksamere Möglichkeiten als farbig bedrucktes Papier.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ich muss euch mal zwischendruch etwas mitteilen:
Ohne v.s. und ohne euch wäre ich noch lange nicht soweit und hätte das bestimmt nicht so gut geschafft bis hierhin! Ich kann euch gar nicht sagen, wie wichtig mir die Unterstützung hier ist!
Nachtrag zur Geschichte:
Exe hat gerade angerufen und mich nochmal um Nennung meiner Anschrift per SMS gebeten. Soll sie haben. Auf meine Frage "Wie war es beim Anwalt?" sagte sie "Schön!". Ich fragte "Und?" sie: "Ich geh doch jetzt nicht mit dir durch, was meine Anwältin zu mir gesagt hat!"
Juckt mich das? - Nö!
edit: Aber vielleicht warte ich noch mit der Nennung meiner Anschrift bis ich die KU-Urkunde beim JA unterzeichnet habe!?
Ein Kind zu lehren, nicht auf eine Raupe zu treten,
ist ebenso wichtig für das Kind wie für die Raupe.
(Bradley Miller)