Ratloser Vater auf ...
 
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Ratloser Vater auf der Suche nach Klarheit

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(@good_will)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Forenmitglieder,

ich bin schon seit ca. einem Jahr stiller Leser dieses tollen Forums und ich möchte erstmal meinen Dank an alle ausrichten, die so vielen Menschen hier Tag täglich helfen.

Nun bin ich persönlich aber an einem Punkt angelangt, an dem ich selber Euren Rat und wahrscheinlich auch einen virtuellen Tritt in den Hintern benötige. Ich denke das ich hier gut aufgehoben bin, da ich selber nicht mehr weiss wie ich mit dem Verhalten der Mutter meines Sohnes umgehen soll und ich für mich auch dringend Klarheit benötige. Es ist in dem etwas über einem Jahr seit dem ich Vater bin, aber auch in den 2 Jahren seit dem ich die Mutter kenne, einiges passiert, so dass ich mittlerweile nicht mehr weiss wo mir der Kopf steht.

In Kurzform ein paar Hintergrund Infos:

Ich bin Vater eines 1 1/2 jährigen Jungen.

Gemeinsames Sorgerecht besteht bislang nicht. 

Unterhalt fürs Kind und für Sie sind betitelt. 

Nun kommen wir zum derzeitigen Hauptproblem, der Umgang.

Dieser findet seit einiger Zeit nach persönlichen Differenzen zwischen der KM und mir nur noch nach Lust und Laune der KM statt. meistens mit schlafendem Kind. Wenn unser Sohn dann aufwacht, soll ich aus seinem Blickwinkel verschwinden damit dieser wieder einschlafen kann und nicht "abgelenkt" wird durch mich. Tu ich dies nicht genügend, werden die Vorwürfe gestartet ich würde unserem Sohn an seinem benötigtem Schlaf hindern etc. also die üblichen Manipulationen und Machtspielchen. Umgangstermine welche ich erfrage, finden laut der Mutter "Spontan" statt. D.h. ich solle zu Hause auf Ihren Anruf warten. Das ich 60 km entfernt wohne und diese Strecke dann auch erstmal fahren muss, interessiert die KM leider wenig.

Ich habe nun vor einiger Zeit der Mutter mitgeteilt das ich gerne für unseren Sohn eine verlässliche Elternvereinbarung treffen möchte, welche Schriftlich festgehalten wird. Darin möchte ich unter anderem feste Tage und feste Uhrzeiten festlegen sowie noch einige andere Eckpunkte.

Dies wollte die KM zu Anfang jedoch nicht, mit der Aussage ich müsse Rücksicht auf Ihren Alltag nehmen und sie könne immer nur Spontan treffen zusagen. Dies Sprach ich dann noch einmal bei der Elternberatung (welche wir seit fast einem Jahr unregelmäßig wahrnehmen) an und auch die Elternberaterin wies nochmal auf die Wichtigkeit einer verlässlichen festen Umgangsregelung hin.

Daraufhin rief mich die KM an und forderte mich auf, schriftlich zu bestätigen das wir uns auf alle 14 tage für ein paar Stunden einigen würden. Dies lehnte ich natürlich ab und schrieb Ihr in einer sachlichen E-Mail dass ich einen Entwurf einer Elternvereinbarung mit meinen Vorstellungen entwerfen und Ihr Schriftlich zukommen lassen werde. Gleichzeitig bat ich sie darum sich ebenfalls realistische Gedanken zu einer Umgangsregelung bzw einer Elternvereinbarung zu machen damit wir auf dessen Grundlage ein Gesprächstermin vereinbaren können.

Leider kündigte Sie dann telefonisch direkt an meinen Entwurf nicht zu lesen, mit der Begründung das eine Elternvereinbarung nur gemeinsam aufgesetzt wird. Ich habe ihr mehrfach erklärt das mein Entwurf auch keine Finale und in Stein gemeißelte Elternvereinbarung darstellt, sondern lediglich meine Vorstellungen zu den zukünftigen Rahmenbedingungen einer Umgangsregelung und eine Grundlage für ein Gespräch darstellen soll.

Ich verfasste also meinen Entwurf und schickte diesen per Einschreiben an die KM. dieser Brief ging nachweislich bei Ihr ein.

Am Tag darauf sagte Sie mir dann bei einem Telefonat, ich solle Ihr mitteilen wann wir das Gespräch für eine Elternvereinbarung halten wollen und ich können Ihr dann gerne meine Vorstellungen mitteilen

Nun hat sie mir meinen an sie geschickten Brief, ungeöffnet und somit ungelesen in meinen Briefkasten zurückgelegt, möchte aber von mir meine Vorstellungen einer Umgangsregelung im Gespräch genannt haben.

Diese Vorgehensweise zieht sich leider durch unsere gesamte Elternschaft. Sage ich Ja und Amen und tue was sie sagt, ist alles bestens. Mache ich dies nicht, wird ganz subtil und perfide der Umgang, die Kommunikation etc. boykottiert.

Nun stehe ich vor einer Entscheidung und weiss nicht ob diese so richtig ist. Ich weiss aus diesem Forum vom sogenannten Dreisprung, jedoch bin ich mir gerade sehr unsicher ob ich wirklich schon den zweiten Schritt "Jugendamt" einleiten soll. Da Sie ja nicht generell das Gespräch ablehnt. Was ist Eure Meinung dazu?

Ich hoffe sehr das ich meine Situation einigermaßen Verständlich geschrieben habe, da ich wie gesagt nicht mehr weiß wo mir der Kopf steht. Es gibt derzeit so viele widersprüchliche und verwirrende Aktionen von Ihrer Seite aus, mir fällt es schwer dies Schriftlich wiederzugeben. Sollten Fragen bestehen, versuche ich Sie so gut es geht zu beantworten. 

 

Mit besten Grüßen

Good_Will

 

 

 

 

 

 

 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.09.2022 15:31
(@milan2)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin Good Will!

Lass Dich nicht zum Affen machen. Umgang ist keine Gefälligkeit der Mutter, sondern ein gesetzlich verankertes Recht des Kindes. Beide Elternteile haben die Pflicht dies dem Kind zu ermöglichen. Die Mutter sieht sich hier als Kinderbesitzerin. Diesen Zahn musst Du ihr ziehen.

klar, Du könntest als nächsten Schritt zum Jugendamt gehen und um Hilfe bitten. Man wird Dich dort auch unterstützen (da denen mein erster Absatz klar ist). Du wirst aber schnell feststellen, dass das JA ein zahnloser Tiger ist, da dort niemand weisungsbefugt ist ohne entsprechende gerichtliche Anweisung. Die können nur „Bittebitte“ zur Mutter sagen. Und einen Bericht schreiben. Mehr nicht.

Bleibt also noch die Klage auf eine gerichtlich festgelegte Umgangsregelung vor dem zuständigen Amtsgericht. Dort wirst Du mit großer Sicherheit auch eine Regelung bekommen, an die sich die Mutter dann zu halten hat. Ohne Anwalt würd ich das aber nicht machen. Die kennen sich einfach besser aus als Du und wissen, was zu tun ist.

Daher wäre Dein nächster logischer Schritt einen Fachanwalt für Familienrecht aufzusuchen und über ihn die Umgangsklage auf den Weg zu bringen.

natürlich kannst Du zuerst zum Jugendamt gehen, wenn Du Dich bei diesem weicheren Schritt wohler fühlst. Du wirst aber merken, dass Dich das nicht weiter bringt, solange die Mutter Euer Kind weiterhin als ihren Besitz betrachtet.

greetz,

Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2022 22:39
(@milan2)
Zeigt sich öfters Registriert

Noch ein Nachwurf - je jünger das Kind umso häufiger der Umgang. Dafür jeweils etwas kürzer. Der Vorschlag der Mutter „alle 14 Tage paar Stunden“ wäre für mich daher indiskutabel. Jede Woche ein paar Stunden oder sogar alle paar Tage wäre meine Basis als Vater, auf der ich überhaupt bereit wäre, über die Vorschläge der Mutter nachzudenken. Ebenso ist in naher Zukunft auch absolut nichts gegen Übernachtungen bei Dir einzuwenden.

daher sollte m.M.n. Deine Erwartung mindestens folgender Massen aussehen:

- vorerst alle 3-5 Tage Umgang für ein paar Stunden

- in absehbarer Zeit alle 14 Tage Fr. Mittag - So. Abend in Deinem Haushalt

- und wenn der Kurze etwas älter ist zusätzlich alle Ferien hälftig bei Dir

Als Umgangselternteil bist Du für Abholung und Rückbringung verantwortlich, auch wenn es 60km Fahrt sind. Fang in diesem Punkt also gar nicht erst an zu diskutieren.

 

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2022 00:58
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Good-Will!

Geschrieben von: @good_will

Ich weiss aus diesem Forum vom sogenannten Dreisprung, jedoch bin ich mir gerade sehr unsicher ob ich wirklich schon den zweiten Schritt "Jugendamt" einleiten soll. Da Sie ja nicht generell das Gespräch ablehnt. Was ist Eure Meinung dazu?

Ich würde erst noch mal Deine Vorschläge via Einschreiben der KM zukommen lassen, bevor Du das JA kontaktierst. Sollte auch hier keine Antwort erfolgen, bittest Du das JA um Vermittlung. 

Das JA ist insofern "wichtig", weil Gerichte (als dritten Schritt des Dreisprunges) es meist gerne sehen, dass alle Möglichkeiten einer einvernehmlichen Lösungsfindung ausgeschöpft wurden.

Wenn Du es Dir also zutraust, der Willkür der KM einen Riegel vorschieben zu wollen, solltest Du "amtliche" Hilfe in Anspruch nehmen und das Ganze auch konsequent zum Wohl und im Sinne Eures Kindes durchziehen!

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2022 08:26
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Stimme meinen Vorrednern vollkommen zu. Bitte schnell handeln ob nun JA oder über Fachanwalt beim Familiengericht. Hast du Erfahrung bzgl. des zuständigen JAs? Manche sind ja sehr 'mütterfreundlich', aber andere wiederum sehr fokussiert auf das Wohl des Kindes, so wie es auch sein sollte.

Auf jedenfall steht Dir der Umhang zu und in frühen Jahren ist das auch sehr wichtig. Du solltest deinen Sohn mindestens 2 - 3 x pro Woche sehen, in diesem Alter und aktiv mit ihm spielen bzw. altersgerechte Dinge unternehmen. Wie sonst kannst du denn eine Bindung zu ihm aufbauen?!?
Ich habe von Fällen hier gelesen, wo Mütter mit solch einem unkooperativen Ego-Verhalten (inkl. Unterstützung vom Jugendamt) es hinbekommen haben, dass der leibliche Vater sein Kind erstmal gar nicht mehr sehen konnte. Grund: Keine Bindung zwischen Vater - Kind, deshalb nervöses/unruhiges/belastetes Kind wegen diesem hin und her etc. daher muß Kind erstmal zur Ruhe kommen und Vater Abstand halten. Siehe da, die Entfremdung wird dadurch noch weiter verfestigt. Bitte handeln und laß Dich nicht zum 'Affen' machen d.h. sei Dir im Klaren was du möchtest und auch leisten kannst und beharrlich und sachlich daran arbeiten.

Ihr habt kein gemeinsames Sorgerecht?

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2022 08:51
(@milan2)
Zeigt sich öfters Registriert
Geschrieben von: @brave

Ich habe von Fällen hier gelesen, wo Mütter mit solch einem unkooperativen Ego-Verhalten (inkl. Unterstützung vom Jugendamt) es hinbekommen haben, dass der leibliche Vater sein Kind erstmal gar nicht mehr sehen konnte. Grund: Keine Bindung zwischen Vater - Kind,

….und von Fällen, wo die Mütter den Gang zum Jugendamt nutzten, um den Umgangsboykott in die Länge zu ziehen und die Bindung gar nicht erst entstehen zu lassen.

also wenn du erst zum Jugendamt gehst, dann verbringe keine Ewigkeit mit diesem Schritt. Das würde ich dann Zackzack machen, einen Gesprächstermin abreißen und wenn danach sich nicht deutlich etwas tut, dann sofort zum Anwalt.

 

greetz,

milan 

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2022 11:18
(@good_will)
Schon was gesagt Registriert

Moin zusammen, vielen Dank für Eure Antworten und Hilfestellungen.

Ich versuche so gut es geht auf jeden einzugehen.

@milan:

Moin Good Will!

Lass Dich nicht zum Affen machen. Umgang ist keine Gefälligkeit der Mutter, sondern ein gesetzlich verankertes Recht des Kindes. Beide Elternteile haben die Pflicht dies dem Kind zu ermöglichen. Die Mutter sieht sich hier als Kinderbesitzerin. Diesen Zahn musst Du ihr ziehen.

Da stimme ich Dir absolut zu und genau das möchte ich ab sofort tun, ich habe nun lange genug diese Spielchen mitgespielt. Für unseren Sohn ist dies alles andere als förderlich.

Daher wäre Dein nächster logischer Schritt einen Fachanwalt für Familienrecht aufzusuchen und über ihn die Umgangsklage auf den Weg zu bringen.

natürlich kannst Du zuerst zum Jugendamt gehen, wenn Du Dich bei diesem weicheren Schritt wohler fühlst. Du wirst aber merken, dass Dich das nicht weiter bringt, solange die Mutter Euer Kind weiterhin als ihren Besitz betrachtet.

Diese Befürchtung habe ich auch, dass trotz Jugendamt und evtl. dort getroffener Vereinbarung, diese Spielchen weitergehen werden. Jedoch möchte ich auch im Hinblick auf das gSR welches ich nach der Elternvereinbarung in angriff nehmen möchte, vor Gericht nicht direkt wie ein Querulant da stehen. Ich denke da muss ich erstmal ein wenig bedacht vorgehen

Noch ein Nachwurf - je jünger das Kind umso häufiger der Umgang. Dafür jeweils etwas kürzer. Der Vorschlag der Mutter „alle 14 Tage paar Stunden“ wäre für mich daher indiskutabel. Jede Woche ein paar Stunden oder sogar alle paar Tage wäre meine Basis als Vater, auf der ich überhaupt bereit wäre, über die Vorschläge der Mutter nachzudenken. Ebenso ist in naher Zukunft auch absolut nichts gegen Übernachtungen bei Dir einzuwenden.

daher sollte m.M.n. Deine Erwartung mindestens folgender Massen aussehen:

- vorerst alle 3-5 Tage Umgang für ein paar Stunden

- in absehbarer Zeit alle 14 Tage Fr. Mittag - So. Abend in Deinem Haushalt

- und wenn der Kurze etwas älter ist zusätzlich alle Ferien hälftig bei Dir

Als Umgangselternteil bist Du für Abholung und Rückbringung verantwortlich, auch wenn es 60km Fahrt sind. Fang in diesem Punkt also gar nicht erst an zu diskutieren.

Der Vorschlag der Mutter alle 14 Tage für ein paar Stunden (was laut Ihrer Aussage die Regel ist) ist für unseren kleinen und mich auch absolut kein Vorschlag über den ich mir ernsthaft Gedanken mache. 

Ich habe da ganz andere Vorstellungen in meinem Entwurf zur Elternvereinbarung geäussert. Könntet Ihr euch den Entwurf mal durchlesen (der ist etwas länger) und mir Eure Einschätzung dazu geben?

Was ist denn so die Regeln ab wann ein kleines Kind beim Vater auch mal eine Nacht übernachten kann?

Das Thema mit dem Abholen und Zurückbringen, ist für mich auch absolut kein Problem, dass tue ich für unseren Sohn sehr gerne. Das hatte ich auch nur deshalb geäussert, da Sie mich bei anstehenden Umgängen oder wichtigen Terminen, mir die Zeit immer genau die 40 min vorher mitteilt, welche ich mindestens für die Fahrstrecke benötige. Das heisst z.B. Sie sagt mir um 14:20 Uhr bescheid das wir uns um 15:00 Uhr an dem und dem Ort treffen.

 

@Marco:

Ich würde erst noch mal Deine Vorschläge via Einschreiben der KM zukommen lassen, bevor Du das JAkontaktierst. Sollte auch hier keine Antwort erfolgen, bittest Du das JA um Vermittlung. 

Das JA ist insofern "wichtig", weil Gerichte (als dritten Schritt des Dreisprunges) es meist gerne sehen, dass alle Möglichkeiten einer einvernehmlichen Lösungsfindung ausgeschöpft wurden.

Wenn Du es Dir also zutraust, der Willkür der KM einen Riegel vorschieben zu wollen, solltest Du "amtliche" Hilfe in Anspruch nehmen und das Ganze auch konsequent zum Wohl und im Sinne Eures Kindes durchziehen!

Grüßung
Marco

Ich hatte den Brief mit Sendungsverfolgung verschickt, reicht aber wahrscheinlich nicht aus oder? Sie hat den Brief wie gesagt ungeöffnet in meinen Postkasten zurück gesteckt. Jedoch hat sie mit Tesafilm sich als Absender und mich als Adressat drauf geklebt. Also eigentlich kann ich nachweisen das Sie den Brief in der Hand hatte. oder würdest Du mir dennoch empfehlen erneut den Brief diesmal per Einschreiben Einwurf abzusenden und ggf. zusätzlich per Email?

Das ding ist, sie geht sehr perfide vor, da Sie mir am Tag an den der Brief bei Ihr einging, per SMS mitgeteilt hat das ich Ihr ein Termin für ein Gespräch zum Thema Elternvereinbarung mitteilen soll. Das meinte ich damit, dass sie es nicht direkt ablehnt. Das macht die Sache - zumindest für mich- so ungreifbar. Da ich wie gesagt im Hinblick auf den Antrag für eine Umgangsregelung und anschließend das gSR keinen gravierenden Fehler machen möchte und vor Gericht gesagt wird " Aber was ist denn Ihr Problem, sie möchte ja" . Vielleicht denke ich da auch einfach zu kompliziert. 

@Brave:

Nein, bislang besteht kein gemeinsames Sorgerecht, ich wollte erstmal mittels Elternberatung etc. ruhe reinbringen und die wogen glätten. Ich hatte Sie einmal drauf angesprochen, da lehnte Sie das ab. Seitdem sind dann auch - wie soll es anders sein - die Unstimmigkeiten und Kommunikationsschwierigkeiten künstlich in gang gesetzt worden. 

 

Beste Grüße

Good_Will

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.09.2022 12:46
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator
Geschrieben von: @good_will

Da ich wie gesagt im Hinblick auf den Antrag für eine Umgangsregelung und anschließend das gSR keinen gravierenden Fehler machen möchte und vor Gericht gesagt wird " Aber was ist denn Ihr Problem, sie möchte ja"

Ich würde hier mehr Gewicht auf den Umgang legen und diesen bevorzugt auf dem Weg bringen wollen; dem gSR wird m.E. zu viel Bedeutung beigemessen: die paar Entscheidungen, die der Vater mitbestimmen darf, kann man eigentlich an einer Hand abzählen.
Davon ab hättest Du mit gSR nicht automatisch mehr Umgang; hier muss eine verlässliche und bindende Regelung her, bevorzugt einvernehmlich zwischen beiden Eltern.

Für mich wäre hier wichtig, wer im Fall von aSR dieses Recht zum Wohl Eures Sohnes wahrnehmen soll, sollte KM nicht in der Lage sein, aus welchen Gründen auch immer (z.B. Krankheit, Verletzung) dieses wahrzunehmen.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2022 13:02
(@good_will)
Schon was gesagt Registriert
Geschrieben von: @82marco
Geschrieben von: @good_will

Da ich wie gesagt im Hinblick auf den Antrag für eine Umgangsregelung und anschließend das gSR keinen gravierenden Fehler machen möchte und vor Gericht gesagt wird " Aber was ist denn Ihr Problem, sie möchte ja"

Ich würde hier mehr Gewicht auf den Umgang legen und diesen bevorzugt auf dem Weg bringen wollen; dem gSR wird m.E. zu viel Bedeutung beigemessen: die paar Entscheidungen, die der Vater mitbestimmen darf, kann man eigentlich an einer Hand abzählen.
Davon ab hättest Du mit gSR nicht automatisch mehr Umgang; hier muss eine verlässliche und bindende Regelung her, bevorzugt einvernehmlich zwischen beiden Eltern.

Für mich wäre hier wichtig, wer im Fall von aSR dieses Recht zum Wohl Eures Sohnes wahrnehmen soll, sollte KM nicht in der Lage sein, aus welchen Gründen auch immer (z.B. Krankheit, Verletzung) dieses wahrzunehmen.

Grüßung
Marco

Ich bin da absolut bei Dir, die Umgangsregelung hat für meinen Sohn und mich absolute Priorität. Er benötigt Verlässlichkeit, welche er derzeit in dem Fall überhaupt nicht hat.


Hier mal mein Entwurf für eine Elternvereinbarung, welchen ich mithilfe diesen Forums entworfen habe. Ich würde gerne einmal Eure Meinung dazu lesen:

Diese Elternvereinbarung wird nach gemeinsamer Absprache, einvernehmlich zwischen den beiden folgenden Elternteilen geschlossen:
Mutter: Xxxxxx Vater: Xxxxxxx
1. GRUNDSÄTZE

1.1 Beide Eltern vereinbaren einvernehmlich, dass sie die Rahmenbedingungen dafür bereitstellen werden, die für eine umfassende, qualitativ gute Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Beziehungen von Kind zu seinen beiden Elternteilen erforderlich sind.

1.2 Beide Elternteile erkennen an, dass es das Recht von Kind ist, den Kontakt zu Vater und Mutter und darüber hinaus zu allen für ihn relevanten Personen mütterlicher- und väterlicherseits zu erhalten.

2. UMGANG / VATERZEIT

2.1 Beide Eltern erkennen an, dass es das Recht von Kind ist, den Elternteil bei welchem er nicht seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, regelmäßig seinem Alter entsprechend häufig zu sehen und ausreichend Zeit mit diesem zu verbringen.

2.2 Es sind beide Elternteile dazu verpflichtet, alles zu unterlassen, was den Umgang und das Verhältnis zum jeweilig anderen Elternteil erschweren oder verhindern kann.

2.3 Folgende regelmäßige Umgangszeiten zwischen Kind  und seinem Vater, werden von den beiden Elternteilen einvernehmlich getroffen und gelten ab sofort:

- ungerade Kalenderwoche ( Arbeitszeit Frühschicht des Vaters ) Dienstags von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie Sonntags von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr

- gerade Kalenderwoche ( Arbeitszeit Spätschicht des Vaters ) Donnerstags 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

2.4 Das begleiten der Vaterzeiten durch die Mutter, wird aus Rücksichtnahme zu Kind , ausgeschlichen. Die Begleitung der Mutter findet für die ersten 6 Umgangszeiten Wochentags für 30 min und am jeweiligen Sonntag für 2 Stunden statt. Nach dieser Zeit findet die Vaterzeit ohne die Begleitung der Mutter statt.

2.5 Beide Elternteile vereinbaren, dass die Umgangszeit mit dem Elternteil bei welchem  Kind nicht seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, schrittweise mit jedem Lebensjahr von Kind ausgeweitet wird. Bis spätestens zum 6. Lebensjahr von Kind, wird mindestens eine Umgangszeit von Freitag Nachmittag bis Sonntag Abend im 14 Tägigen Rhythmus inkl. der entsprechenden Übernachtungen stattfinden.

2.6 Wenn die Umgangszeit aus schwerwiegenden Krankheitsgründen von Kind ausfallen muss, ist dies durch ein Ärztliches Attest nachzuweisen. Die Umgangszeit findet dann Ersatzweise eine Woche später statt ( bei Frühschicht des Vaters Nachmittags und bei Spätschicht des Vaters Vormittags sowie am Wochenende am jeweiligen vereinbarten Wochenendtag). Die vereinbarten Umgangszeiten bleiben davon unberührt und finden trotzdem statt.

2.7 Zusätzliche Betreuung von Kind ausserhalb dieser Elternvereinbarung, wird von beiden Elternteilen gemeinsam Frühzeitig besprochen und vereinbart. Die vereinbarte Betreuung wird von beiden Elternteilen schriftlich bestätigt.

3. FERIEN- UND FEIERTAGSREGELUNG

3.1 Beide Eltern vereinbaren einvernehmlich, dass die Ausweitung der Ferien- und Feiertagsregelung, simultan zur Ausweitung der Umgangsregelung, mit zunehmenden Lebensalter von Kind  stattfindet.
Bis spätestens zum Grundschuleintritt von Kind, verbringt Kind jeweils die Hälfte - inkl. der entsprechenden Übernachtungen - von mindestens der Sommer- und Weihnachtsferien des geltenden Bundeslandes, bei dem Elternteil bei dem er nicht seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat.
Die Betreuungszeit von Kind in den jeweiligen Ferien, wird von beiden Eltern gemeinsam bis spätestens Ende Januar des jeweiligen Jahres geregelt und schriftlich festgehalten.

3.2 Folgende Feiertage verbringt Kind bei dem Elternteil, bei welchem er nicht seinen regelmäßigen Aufenthaltsort hat:
- Ostermontag von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr
- 2.Weihnachtstag von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr

3.3 Die unter Punkt 3.2 genannten Feiertage sowie Uhrzeiten gelten ab sofort und werden mit zunehmenden Lebensalter von Kind unter Absprache beider Elternteile ausgeweitet und schriftlich festgehalten.

3.4 Fällt die vereinbarte Umgangszeit aus Punkt 2.3 auf einen Feiertag oder eine Ferienzeit, in welcher der umgangsberechtigte Elternteil nicht die Betreuung von Kind inne hat, entfällt die vereinbarte Umgangszeit an diesen Tagen.
Anschließend findet die Umgangszeit wie vereinbart und unverändert im vereinbarten Turnus statt.

4. REGELUNG BEI EINZELEREIGNISSEN

4.1 Der Geburtstag von Kind wird i.d R. von beiden Eltern gemeinsam vorbereitet und zusammen mit Kind verbracht. Sollte dies - aus welchen Gründen auch immer - nicht möglich sein, hat der umgangsberechtigte Elternteil am darauffolgenden Wochenende das Recht, unabhängig von der generellen vereinbarten Umgangsregelung, den Geburtstag mit Kind nachzufeiern. Dies mindestens in der Zeit von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr am vereinbarten Wochenendtag, welcher bis spätestens Freitag vor dem Wochenende gemeinsam vereinbart werden muss.

4.2 Kind  verbringt den Geburtstag eines Elternteils mit diesem gemeinsam, unabhängig von der vereinbarten Umgangsregelung.
Fällt der Geburtstag des Elternteils bei welchem Kind seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat auf einen Umgangstag des umgangsberechtigten Elternteils, so entfällt dieser Umgangstag.

4.3 Große Einzelereignisse in Kinds Leben wie z.B. Einschulung, Kommunion etc. verbringt Kind gemeinsam mit beiden Elternteilen, unabhängig von der generellen Umgangsregelung.

4.4 Kind wird grundsätzlich die Möglichkeit gegeben, an wichtigen Familienfeiern von Mutter und Vater teilzunehmen. Sollten diese im jeweiligen Umgangszeitraum des umgangsberechtigten Elternteils liegen, wird der dadurch eventuelle ausgefallene Umgangstag, unabhängig von der generellen Umgangsregelung, in der Folgewoche nachgeholt.

4.5 Beide Eltern verpflichten sich, vor der Einleitung neuer Aktivitäten von Kind (Sportaktivitäten o.ä.) welche in die vereinbarten Umgangszeiten fallen, diese mit dem jeweils anderen Elternteil zu besprechen und ggf. einvernehmlich eine Ausweichregelung für die Umgangszeit zu treffen.

5. RAHMENBEDINGUNGEN

5.1 Beide Eltern erklären sich bereit, unter Berücksichtigung der Interessen von Kind, bei der Umsetzung dieses Regelungsmodells auf berufs- oder situationsbedingte Abweichungen Rücksicht zu nehmen und diese flexibel zu handhaben.

5.2 Ergeben sich bei einem Elternteil unvermeidbare Arbeitszeitänderungen welche die vereinbarte Umgangsregelung betreffen, sind diese unverzüglich dem anderen Elternteil mitzuteilen. Beide Elternteile erklären sich dann bereit, im Interesse von Kind die vereinbarte Umgangsregelung umgehend einvernehmlich anzupassen.

5.3 Beide Elternteile erklären sich bereit, dieses Umgangsmodell in regelmäßigen Zeitabständen (etwa alle sechs Monate) zu überprüfen und ggf. veränderten Bedingungen anzupassen. Diese Anpassung muss einvernehmlich erfolgen.

5.4 Beide Eltern verpflichten sich, das Bild des jeweils anderen Elternteils Kind gegenüber positiv zu präsentieren und alles zu unterlassen, was zu einer Beeinträchtigung der Beziehungen von Kind zu den Eltern und weiteren, für ihn relevanten Personen führen kann.

Besten Gruß 

Good_Will

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.09.2022 13:47
(@milan2)
Zeigt sich öfters Registriert

So umfänglich muss eine solche Vereinbarung gar nicht sein. Guck mal dieses Muster an:

https://www.spkw.eu/images/pdf/Umgangsvereinbarung_2018.pdf

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2022 14:10




(@milan2)
Zeigt sich öfters Registriert

Muss natürlich an das Alter deines kurzen angepasst werden…. Eine solche Vereinbarung sehe ich in deinem Fall aber lediglich als taktisches Manöver um zu belegen, dass du alles versucht hast.die Mutter wird dir sowas sowieso nicht unterschreiben schätze ich….

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2022 14:12
Brave, Brave and Brave reacted
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Was soll denn dieser Aufsatz? :-). Das geht auch viel einfacher, zumal die Mutter jederzeit aussteigen kann mit irgendwelchen Begründungen. Deine Ex wird dieses 'enge Korsett' vermutlich nicht unterschreiben.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2022 14:33
(@good_will)
Schon was gesagt Registriert
Geschrieben von: @brave

Was soll denn dieser Aufsatz? :-). Das geht auch viel einfacher, zumal die Mutter jederzeit aussteigen kann mit irgendwelchen Begründungen. Deine Ex wird dieses 'enge Korsett' vermutlich nicht unterschreiben.

🙂 Leider halte ich dieses umfassende Regelung für notwendig bei meiner Ex. Wie sonst soll man der Willkür einen Riegel vorschieben?

Ich würde es auch gerne weniger „eng“ haben das Korsett, nur befürchte ich gerade in dem Punkt „Betreuung der Umgänge durch die Mutter“ , dass sie ohne eine feste Regelung zum Ausschleichen dieser Betreuung, sie dies nach Lust und Laune in ganz weite Ferne legen wird. Sie wird bei jedem Umgang dazwischen Funken, es klappt ja nichtmal dass keine Probleme etc. vor dem kleinen besprochen werden.Darauf habe ich Sie nun mehrfach hinweisen müssen.

Habt Ihr Erfahrung damit, ob bei einer gerichtlichen Umgangsregelung solche Punkte ebenfalls mit berücksichtigt werden?

Danke weiterhin für Eure Hilfe.

 

Besten Gruß

Good_Will

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.09.2022 15:53
(@mirko999)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich würde es auch gerichtlich festlegen. 

Falls der Richter der Meinung ist, dass ihr eine Meditation braucht schickt er euch weiter. Aber so würdest du auch mal verdeutlichen, dass Schluß mit lustig ist. 

Zeig deiner Ex schnellstmöglich ihre Grenzen auf!!! 

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2022 17:43
(@milan2)
Zeigt sich öfters Registriert
Geschrieben von: @good_will

Leider halte ich dieses umfassende Regelung für notwendig bei meiner Ex. Wie sonst soll man der Willkür einen Riegel vorschieben?

Du kannst der Willkür keinen Riegel vorschieben mit einer freiwilligen und daher unverbindlichen elternvereinbarung. Genau genommen öffnest du der Willkür damit Tür und Tor, weil das eben nicht verbindlich ist und ihr keinerlei Sanktionen drohen, sofern sie sich nicht dran hält.

die Willkür beendest du nur mit einem Gerichtsbeschluss. Hält sie sich nicht dran, so drohen Ordnungsgelder und andere Sanktionen bis hin zum Entzug des Sorgerechtes (aber dafür muss erst ne Menge passieren….)

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Jahren von Milan2
AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2022 19:38
(@milan2)
Zeigt sich öfters Registriert
Geschrieben von: @good_will

Habt Ihr Erfahrung damit, ob bei einer gerichtlichen Umgangsregelung solche Punkte ebenfalls mit berücksichtigt werden?

Da steht klipp und klar drin, wann, wie und wo der Kurze welche Zeit bei wem verbringt. Ferien, Feiertage, etc pp. Inkl. Uhrzeiten bezüglich. Abholung, Übergabemodalitäten und auch was geschieht, wenn sich jemand nicht dran hält insbesondere der Betreungselternteil.

und wenn sie den kurzen trotzdem nicht raus geben sollte, dann gibt es die s.g. Umgangspflegschaft, da fährt dann jemand, der vom Gericht beauftragt wird zur Mutter und holt den kurzen für dich ab und übergibt ihn dir.

da jetzt weiter zu warten wäre dumm von Dir, weil nichts gegen Umgang spricht. Außer das Veto der Mutter. Aber um genau das zu umgehen gibt es ja eben die gerichtliche Regelung.

du musst auch keine Purzelbäume oder Handstand machen, um diese Regelung per Gericht zu bekommen. Das ist das Recht des Kindes. Du musst es nur beantragen und die Sache auf den Weg bringen.

auf das GSR würde ich Pfeifen. Das bringt dir sowieso nichts. Im Leben des kurzen sind das ein paar wenige Ereignisse (Schulwahl z.B.) wo du dann mit reden könntest. Für deinen Alltag als umgangselternteil ist das gar völlig unerheblich.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2022 21:08
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Geschrieben von: @milan2

auf das GSR würde ich Pfeifen.

Nicht grundsätzlich, jedoch in der aktuellen Situation. Und es umfasst weit mehr als nur die Schulwahl. So z.B. Auskunftsrechte bei der Schule oder auch gegenüber Ärzten. Vielleicht ist zum gegebenen Zeitpunkt die Mutter mit einer Vollmacht "zu ködern", so dass sie nicht für alles eine Einwilligung braucht, die mit dem GSR verbundenen Rechte jedoch nicht eingeschränkt werden.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2022 08:16
Brave, Brave and Brave reacted
(@milan2)
Zeigt sich öfters Registriert
Geschrieben von: @deepthought

Nicht grundsätzlich, jedoch in der aktuellen Situation.

Ja so meinte ich das. Die Umgangsregelung ist dringlicher. Wenn die geklärt ist, kann er an die nächsten Baustellen….

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2022 13:16
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @milan2
Geschrieben von: @deepthought

Nicht grundsätzlich, jedoch in der aktuellen Situation.

Ja so meinte ich das. Die Umgangsregelung ist dringlicher. Wenn die geklärt ist, kann er an die nächsten Baustellen….

Warum nicht in einem Abwasch , wenn es doch vor Gericht geht.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2022 14:43
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Brave,

weil die Beantragung des GSR auch außergerichtlich erfolgen kann (Sorgeerklärung einseitig beim JA) und es eine gerichtliche Regelung des Umgangs verkompliziert.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2022 07:18
Brave, Brave and Brave reacted




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