Mein Beitrag zum neuen Scheidungsrecht.
Ich schreibe dies um mal zu verdeutlichen, dass auch das neue Recht vielleicht nicht jeder Frau oder nicht jedem Mann auch diesmal nicht immer gerecht wird.
Ich hoffe man befasst sich bei ihnen mal mit meinem Schreiben.
Bisherige Bemühungen meinerseits in Schriftlicher Form vorgelegt bei mehreren Anwälten waren nicht von Erfolg gekrönt.
In meinen Augen währe es aber einfacher meine Geschichte zu lesen als in unzähligen Besuchen bei einem Familienanwalt, das alles Mündlich schildern zu müssen.
Es ist mir klar, dass es sich bei mir um einen besonderen Fall handelt der als sicherlich unter der Rubrik Einzelfall geführt werden kann.
Dennoch gebe ich die Hoffnung nicht auf, dass auch mir irgendwo geholfen werden kann.
So nun stelle ich mich mal vor,
Ich bin der Eisenherz und betrachte mich ganz Ritterlich
Zuerst einmal möchte ich, nicht unerwähnt lassen das wir seit 1995 nach langen Jahren zur Miete in das Haus unserer Schwiegereltern zogen Notariell übertragen bekamen und dies mit erheblichen Finanziellen Aufwand Renovierten.
Das alles lief mit Darlehen von der Kreissparkasse später dann in einer Umschuldung bei der Westdeutschen Immobilien Bank finanziert.
Außerdem bekam ich ein Arbeitgeber Darlehen.
Der Grund unseres Einzugs ins Haus der Schwiegereltern war auch darin begründet, weil mein Schwiegervater schon seit frühen Jahren Vollinvalide war.
Beide konnten wegen ihres fortgeschritten Alters das Haus auch nicht mehr alleine Bewirtschaften.
Bevor wir einzogen, hatten meine Schwiegereltern das Haus dem jüngsten Bruder meiner Frau übertragen.
Dieser Bruder lebte damals mit seiner Frau und sieben Kindern in dem Haus.
Das ganze ging damals auch aus diesen Grund für beide Nervlich nicht so zusammen.
Wir gaben ihm für seine Aufwendungen im Haus einen größeren Abfindungsbetrag und er zog daraufhin aus.
Zu weiteren Kosten im Haus komme ich später noch mal zurück.
Einhergehend mit dem Umbau des Hauses kauften wir uns auch weil wir nun mit sechs Personen waren auch um damit selber Material fahren zu können einen Ford Galaxy.
Der wurde im Übrigen vom Geld aus dem Arbeitgeber Darlehen bezahlt und kostete damals schon fast 50.000 DM.
Mit diesem Auto fuhren wir dann auch noch mal mit den Schwiegereltern an die Nord und Ostsee.
Kurze Zeit nach unserem letzten Urlaub dort verstarb Schwiegervater und wir richteten auch noch die Beerdigung aus.
Wir fuhren danach auch noch mal mit Schwiegermutter alleine nach Rügen bevor auch Sie so langsam ein kranker Mensch wurde.
Zucker und Parkinson.
Meine Frau bekam die Pflege zugesprochen auch wenn zusätzlich in der letzten Phase ihres Lebens der Pflegedienst zu Hilfe kam.
Schließlich starb auch Sie an den Folgen etwa zwei Jahre danach.
Auch diese Beerdigung richteten wir aus.
Ich denke auch das dies dazu beitrug das wir uns auseinander lebten.
In der Zeit der Pflege hatte meine Frau wieder auch Probleme wegen ihres Hormonhaushalts.
Wege der ganzen Problematik auch einhergehend mit Problemen meinerseits wegen der nun anstehenden 51er Reglung des RWE und vieler anderer Dinge lebten wir uns seit 1995 zunehmend auseinander.
Nach betrachtet war es für mich der größte Fehler das alles auf mich zu nehmen.
Nach dem Tod der Schwiegereltern wobei meine Frau meine Schwiegermutter auch noch als Pflegefall betreute auch noch einen Pflichteilsahnspruchsdenken der weiteren sechs Geschwister meiner Frau zu bestehen hatten zu bestehen.
Es wurde aber festgestellt, dass dies durch die Pflege alles verlebt war.
Inoffiziell haben sich meine Frau und ich uns zu Beginn des Jahres 2004 getrennt.
Meine Frau ist zu diesem Zeitpunkt zu einem Mann nach den Sie im Internet kennen gelernt hatte gezogen und hat in dessen Wohnung in Eheähnlichen Verhältnis gewohnt.
Kurze Zeit nach dessen Tod hatte Sie wieder einen neuen Lebenspartner gefunden mit dem Sie seither in mit seinem zweiten Freund zusammen.
Ich ging damals zuerst einmal zusammen mit meiner Frau zu zwei unterschiedlichen Familienanwälten.
Da Sie da aber auch etwas über Zahlungen zu Kinderunterhalt hörte stellte Sie für sich fest, dass dies alles nicht zu ihren Gunsten war.
Darum hielt Sie sich danach von derartigen Beratungen fern.
Ich ging danach noch mal allein zu einen Familienanwalt um mir auch Rat zu holen das ich im Bezug zum Haus auch das richtige mit meiner Frau im Schlussgespräch kurz vor ihrem inoffiziellen Auszugs aus unserem Haus ausgehandelt habe.
Ich schildere das folgende Beratungsgespräch und dessen Schriftlichen Fazit mit meinen Worten.
Anwalt.
Man stellte damals 2004 in der Unterhaltsangelegenheit fest, dass ich Aufgrund meiner Vorruhestandsreglung ich noch die Steuerklasse 3/2 hatte.
Der Anwalt stellte fest, dass ich wöchentlich ein Einkommen bestehend aus Arbeitslosengeld eins 348,00 € und einer monatlichen Zuzahlung meines ex Arbeitgebers 1.021,00 € bezog.
Beide Zahlungen ergaben einen Gesamtbetrag von damals 2.517,40 €.
Dazu kam damals noch das Kindergeld für meine beiden Kinder die bei mir im Haushalt verblieben.
Meine Meinung
Diese Beträge waren Einkommessteuerpflichtig und führten dazu, dass ich am Jahresende so um die 1000 € Nachzahlen musste.
Anwalt
Der Rechtsanwalt sagte mir damals das mit einer laufenden Trennung mit Scheidung es zu einer Veränderung der Steuerklasse eintreten würde die sich dann auch auf mein Arbeitslosengeld auswirken dürfte.
Er schrieb das es sich da bei vorsichtiger Betrachtung um einen Betrag der Einkommäsreduzierung von um 200,00 € handeln dürfte.
Meine Meinung
Tatsächlich handelte es sich dann um einen Betrag von 290,00 €
Da ich ja bis zu einem möglichen Verkauf des Hauses weiterhin mit den Kindern damals noch ohne Ausbildunkstelle weiterhin im Haus verbleiben musste wurde dies in der Unterhaltsberechnung an meine Frau als Einkommenssteigerung unter dem Gesichtspunkt des so genanten Wohnwerts zu Berücksichtigen sein.
Anwalt
Da ich mit den Kindern das mit den Kindern das in Miteigentum stehende Hausgrundstück weiterhin nutzen würde währe bei einer Scheidung der ersparte Mietaufwand für eine vier Zimmer Wohnung bei der Berechnung für den Unterhalt an meine Frau mit zu Berücksichtigen.
Mann stellte damals den Geldwerten Vorteil des Hauses fest.
Man argumentierte damals, dass ich in einer Mietwohnung auch einen geringeren Mietaufwand hätte.
Meine Meinung
Hier sei angefügt.
Seit unserem Einzug ins Haus waren wir fast nie mehr ohne Schulden ja, immer war unser Dispo im minus.
Tatsächlich waren es dann alleine für die Darlehenstilgung alleine in der Zeit der Darlehenstilgung bei der Westdeutschen Immobilien Bank jeden Monat über 533,00 €
Dazu kam aber noch das Arbeitgeberdarlehen das mir jedem Monat mit 220,00 DM um (110,00 €) abgehalten wurde
Dazu kam noch der Autokredit der Monatlich mit gut 204,00 € bis Januar 2006 zu Buche schlug.
Dazu ist meine Meinung,
Das hielt ich damals schon für nicht gerechtfertigt.
Der Grund, meine Frau hatte damals bei der Darlehensvergabe für die Modernisierung die Kredite ja mit Unterschrieben.
Zudem hatten wir uns vor Trennung noch ein Auto gekauft dessen Kredit auch von ihr Unterschrieben wurde und nach ihrem Auszug aus dem Haus zu einem anderen Freund der damals noch im Arbeitsverhältnis stand sicherlich über kein eigenes Einkommen verfügte nichts zu holen.
Es blieb mir also nichts anderes übrig als alles alleine weiter zu bezahlen.
Dazu kamen ja auch noch die Grundsteuer und die Hausnebenkosten.
So gesehen bezahle ich Tatsächlich jetzt mit meinen Kindern in einer vier Zimmer Wohnung mit 667,00 € etwas weniger, aber jetzt habe ich andere Dinge die mir eine Menge Geld kosten.
Dazu komme ich aber später.
Anwalt
Hierbei stellte der Rechtsanwalt damals fest, dass bei einer Berechnung Berücksicht werden sollte, dass ich meine Gesamtwohnfläche von 151 Qm dafür einsetze um unseren jetzt meinen allein bei mir noch ohne Ausbildungsplatz befindlichen Kindern eine Wohnunterkunft stelle.
Meine Meinung
Da ja bei meiner Frau nicht zu holen war, leiste ich bis heute ihren Anteil ihres Unterhalts einschließlich zeitweiligen Taschengelds uvm.
Anwalt
Auszug aus dem Anwaltschreiben
Der Anwalt hielt mich damals an ihr einen freiwilligen Unterhalt wegen der Aufrechterhaltung der Steuerklasse und der Beibehaltung trotz innoffiziellen Auszugs beibehalten ihres Hauptwohnsitzes bei uns um das Haus nicht in die Gefahr geraten zu lassen in eine Zwangsversteigerung und einer persönlichen Insolvenz zu geraten.
Meine Meinung dazu.
Er hat mir geraten meiner Frau bis zu einem Verkauf ihr einen Freiwilligen Unterhalt von diesen 200,00 € zu zahlen.
Bedingt durch die am Anfang unserer Trennung von mir gezahlten hälftigen Beträge aus meinem Lohn nasch Abzug der Monatlichen Lastschriften von meinem Konto und immer mal wieder etwas mehr wie diese genauen 200,00 € waren es überschlagen bis Ende 2007 dann in wirklich gut 300,00 freiwilliger Unterhalt den ich auch auf anraten meines damaligen Anwalts an ihr zahlte.
Meistens ging meine Frau sich ihren Unterhalt selber vom Konto holen weil ich das Konto entgegen sonstigen Geflogenheiten getrennt lebender Paare für meine Frau zugängig beließ.
Das ließe sich auch anhand Kontoauszüge Beweisen.
In einigen Fällen brachte ich ihr aber auch das Geld bei Besuchen mit den Kindern nach Neviges und übergab ihr es persönlich.
Leider habe ich nicht mehr alle Belege.
Dass meine Frau aber nicht auf ihre Monatlichen Zahlungen verzichtet hat zeigt ja, dass Sie sich dafür meistens die Mühe machte extra dafür zur Postbank nach Velbert zu fahren.
Das alles kann ich auch Nachweisen.
Anwalt
Mein damaliger Anwalt stellte weiter fest, das bei meinem damaligen Einkommenssituation, siehe oben Belastungen für das Hausgrundstück in Form von Darlehen und einen Arbeitgerberdarlehen besagten 533,65 € sowie 112,00 € und den nicht erwähnten Autokredit den ich persönlich anfüge von 204,00 € entgegenstanden.
Dazu stellt er ferner fest, das auch die Grundbesitzabgaben in einer Größenordnung von monatlich 185,00 €
Meine Zwischenbemerkung
(in Wirklichkeit war es aber eine vierteljährlicher zu Zahlung von um 210,00 € jährlich also so um die 1000,00 € die von mir komplett gezahlt wurde.)
Teile ich, den hälftigen Anteil der Kredite meiner Frau zu so kann man sich selbst hochrechnen um welchen Mindestbetrag es sich handelte den ich ihr durch meine alleinige dreijährige Zahlung erspart habe.
Dazu von Januar 2004 bis 2007 Unterhalt und da Sie keinen Unterhalt an die Kinder leisten konnte auch dies alleine für Sie übernahm.
Anwalt.
Dazu stellt er fest, dass ich die Hausversicherung mit monatlich 36,00 € sowie Ausgaben für Strom Gas und Wasser mit 44,00 € berücksichtigt werden müsse.
Dazu kam dann noch mein damaliger Gewerkschaft Beitrag von 11,92 € und die Jährliche Zahlung unter anderem der Progression von rund 1000,00 €
Mein Anwalt stellte damals weiter fest, dass bei einer Herbeiführung einer Scheidung einer der beiden Parteien des weiteren sodann meine Unterhaltsverpflichtungen gegenüber meinen Kindern zu berücksichtigen sei, Da diese unverändert noch in der Berufsausbildung sind und hierauf noch keine Einkünfte beziehen.
Er Argumentiert, dass hierfür einen Berechnung des Unterhaltsbedarfs die Düsseldorfer Tabelle in Ansatz zu bringen sei.
Mein Kommentar dazu.
Ich hatte im Haus keine Gas sondern einen Öltank mit über 4000 l Tankinhalt.
In der Zeit, indem ich mit den Kindern alleine das Haus bewohnte ließ ich diesen Öltank wegen meiner Geldknappheit bei Leerstand immer nur mit ca. 1000 l füllen.
Hauptsächlich heizte ich auch im Winter meist nur einen Wohnraum und ganz selten bei extrem Kalter Witterung im Winter mal die Schlafräume der Kinder um wegen des damaligen extrem hohen Heizölpreise möglichst auch mit der Warmwasserversorgung hin zu kommen.
Ich denke, in Wirklichkeit ist dieser Betrag von 44,00 € monatlich eher im unterem Rahmen anzusetzen.
Mein Anwalt,
hat damals errechnet das dann im Falle einer Scheidung, dass ab dem 01.01.2005 ein Unterhaltsbetrag in einer Größenordnung von 207,00 € zu Grunde liegt.
Er stellt aber weiter fest, dass diese Berechnung noch einmal aktualisiert werden müsste wenn die Auswirkungen eines Steuerklassen Wechsel feststünden.
Auf Seiten meiner Ehefrau hat mein Anwalt zu diesem Zeitpunkt in diesen Zusammenhang damals kein Tatsächliches Einkommen feststellen und Berücksichtigen können.
Allerdings stellt mein Anwalt fest, dass der Umstand, dass meine Ehefrau in einer Nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebte unter dem Gesichtspunkt fest das meine Frau ja in einer Nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebt und unter dem Gesichtspunkt eines fiktiven Einkommens zu sehen sei und dieses Einkommen mit anzurechnen sei.
Er stellt fest, dass die Häuslichen Leistungen die üblicherweise bei einer gemeinschaftlicher Haushaltsführung erbracht werden auch einen Geldwerten Charakter hätten und diese würden im Allgemeinen mit einem Betrag entsprechend eines geringfügigen Jobs damals mit 325,00 € geschätzt.
Zur Frage, wie die damals 2004 kurz - bzw. auch langfristige Lage gestaltet werden könnte, wies er darauf hin, dass ein Hausverkauf derzeit mit Rücksicht auf den schlechten Grundstücksmarkt nicht anzuraten währe..
Er mir Geraten, dass es im Augenblick Wirtschaftlich günstiger für mich währe, dass Hausgrundstück weiter selbst zu nutzen, zumal ja auch ein entsprechender Wohnbedarf für die gemeinsamen Kinder vorgehalten werden muss und die Abtragungen weiter zu bedienen.
Meine Meinung dazu ist.
Ein Rechtsanwalt argumentiert hier selber aus einer für sich selber aus einer Wirtschaftlich gesicherten Position heraus.
Hier wird einfach nicht gefragt ob ich es mir Geldlich damals erlauben konnte das Haus zu halten um es später mit meinem Ableben mal Ordentlich ohne Schulden eines meiner Kinder vererben zu können.
Ich war ja schon damals an der Grenze meiner eigenen durch den Vorruhestand bedingten Finanziellen Möglichkeit.
Aber selbst unter optimalen Bedingungen währe es damals wie heute so, dass meine Kinder nach einen Auszug bei mir und sich ein eigenes Leben gestalten würden Blödsinn gewesen das Haus zu halten ja und was, wollte ich alleine im Rentenalter mit einem Haus wenn man mal Keller und Dachgeschoss mal abrechnet mit einer Wohnfläche von 151Qm Größe ganz abgesehen das die viel gepriesene Altersvorsorge HAUS auch im Jahr 2009 schwerlich zu Verkaufen währe weil auch dieser Markt auf der Erde liegt was gebrauchte Häuser anbelangt.
Dazu kam noch das es mit meiner Frau schon so im Vorfeld so besprochen war das unser Haus Verkauft werden sollte um auch ihren Ansprüchen zu genügen den Restbetrag der nach dem Verkauf und der Darlehenstilgung übrig blieb mit ihr zu teilen.
Im Falle eines Nichtverkaufs hätte meine Frau ja auch ein Anrecht auf Auszahlung des hälftigen Verkehrswertes gehabt und dies hätte ich niemals leisten können.
Meine Anmerkung dazu.
Meine Kinder hatten zwar damals die Realschule hinter sich und mein Sohn stand kurz vor dem Abschluss des Fachabiturs während meine Tochter ebenfalls mit Fachabitur in der Zwischenzeit Zusatzfortbildungseinrichtungen besuchte um bessere Möglichkeiten auf dem Ausbildungsmarkt zu haben.
Leider hat auch dies nicht so hingehauen.
Trotz zahlreicher Bewerbungen Einstellungstests hat die aber nicht so geklappt wie die Kinder sich das vorgestellt haben.
Meine Tochter ist nun schon 24 Jahre alt und macht eine Schulische Kaufmännische Ausbildung zu Kauffrau und bezieht dafür ein Lehrgehalt von ca. 300,00 € wovon ihr noch die hälfte als Fahrkosten verloren geht.
Mein Sohn macht ebenso eine Kaufmännische Ausbildung.
Beide sind im nächsten Jahr 2010 fertig mit ihrer Ausbildung aber erst einmal Arbeitslos da keine Übernahme erfolgt.
Ich selbst gehe aber Bedingt durch den Vorruhestand im September 2010 in die vorgezogene Rente.
Anwalt,
in dem Schreiben an mir.
Zum Zwecke der Auseinandersetzung konnte damals im Vorfeld einer nicht näher absehbarer Scheidung ein Ehevertrag dahingehend geschlossen werden, dass Sie den Miteigentumsanteil ihrer Ehefrau ablösen und dies entweder mit einem Einmalzahlung oder kombiniert oder einer Einmalzahlung und einer zeitlich befristeten Ratenzahlung.
Wie gesagt, dass hätte ich niemals leisten können.
Anwalt
Mein Anwalt schreibt weiter, dass mit Rücksicht auf die Tatsache, dass die Wirksamkeit von Eheverträgen in dieser letzten Zeit durch eine häufigen Wechselnde Rechtsprechung des BGH durchaus mit einer gewissen Unsicherheit belastet ist, würde er eine solche Kombination zwischen einer teilweisen Einmalzahlung und einer Längerfristigen Ratenzahlung durchaus empfehlen.
Insoweit müsste allerdings Einigkeit über die Höhe der Beträge sowie Laufzeit der Ratenzahlungen hergestellt werden.
Zwischenbemerkung
Damals schon ein schwieriges unterfangen vor allen, weil unser Haus bei einem Verkehrswert von 250.000,00 € schließlich für 165.000,00 € verkauft wurde.
Anwalt
Zum Schluss des Schreibens sollte damals auf Seiten auch noch für meine Ehefrau berücksichtigt werden, dass diese bei einer anhaltender nichtehelichen Lebensgemeinschaft – nach der damaligen Rechtssprechung des OLG Köln zwischen 2 und 3 ihres Unterhaltsanspruchs komplett verlieren würde wenn es für meine Frau im Falle des Hausbehalts meinerseits besser gewesen währe, ihr für ihrer laufenden Lebensunterhalts vermutlich wesentlich günstiger gewesen währe wenn ich ihren hälftigen Anteil auch nach diese 2 bis 3 Jahren vermutlich bis hinein ins Rentenalter in einer Ratenzahlung über eben einen längeren Zeitraum gestreckt gezahlt hätte..
Zwischenbemerkung
An dieser Stelle frage ich mich heute wer, wem vertreten hat.
Ich war beim Anwalt hatte aber den Eindruck das er im Sinne meiner Frau argumentiert.
Anwalt
Er schrieb weiter, das es für mich zum der Vorteil läge das Haus ohne weiters Darlehen von einer Bank in günstigen Finanzierungskonditionen gegeben sein würde.
Zwischenbemerkung
Aber wie oben geschildert, trug ich ja schon die ganzen Darlehen und Kredite dieser Zeit alleine.
Anwalt
Er sah sicherlich und das merkte er auch an, dass dadurch meine Ehefrau dann über ein laufendes Einkommen verfügen würde was bei der Darstellung gegenüber Behörden auch entsprechend vorteilhaft sein könnte.
Zwischenbemerkung
Was immer das heißen mag hier enthalte ich mich jeglichen Kommentars soll sich doch jeder seinen eigen Reim darauf machen.
Anwalt
Nach dem Verkauf des Hauses im Mai 2007 stellt der Anwalt unter anderen fest, das ich noch immer meine gemeinsamen Kinder betreue.
Er meint das mit Rücksicht auf meine gesamtwirtschaftliche Situation sowie dieser Unterhaltsverpflichtung währe nun davon auszugehen, dass ich meiner von mir getrennt lebender Ehefrau keinen Unterhalt schulden würde.
Im Übrigen währe es derzeit nicht beabsichtigt ein Scheidungsverfahren einzuleiten um nicht die Auswirkungen des öffentlich rechtlichen Versorgungsausgleichs auszulösen.
Er meint, dass ich mit meiner Ehefrau vereinbart hätte, dass beide ins Rentenalter kommen, finanzielle Ausgleiche im Wege des allgemeinen Unterhalts stattfinden würde.
Schlussbemerkung
Intern wurde ich mündlich darin gestärkt dies so zu machen.
Allerdings lässt sich Mündlicher Austausch leider nicht beweisen.
Zweiter Brief einer Familienanwältin an mich
Anwalt
Bei einem weiteren Anwalt den ich im Jahr 2005 zwecks meiner Trennung aufsuchte wurde meine Beratung so Brieflich zusammengefasst.
In einer ersten schriftlicher Zusammenfassung nimmt Sie Stellung zum Sachverhalt und teilt mir mit, dass ich ihr mitgeteilt hätte das ich die Ehe mit meiner Frau mit meiner Frau am 30.05. 1987 geschlossen hätte.
Aus dieser Ehe hätte ich zwei Kinder.
Nach unserer Trennung so Berichtigtete es ihr und stellt Sie auch in denm Schreiben fest lebten in meinem Haushalt und hätten ihre Schullaufbahn mit der Fachoberschulreife abgeschlossen.
Beide suchen einen Ausbildungsplatz, wobei ein Berufsvorbereitendes Praktikum vermutlich ab September 2005 absolviert werden kann.
Sie teilt mir weiter als Fazit mit, dass es bereits zu einem früheren Zeitpunkt zu ehelichen Schwierigkeiten gekommen sei.
Sie stellte fest, dass ich deswegen schon einmal Anwaltliche Beratung in Anspruch genommen hatte.
Sie meinte aber, dass diese Beratung ausschließlich der Unterhaltsfrage als Mittelpunkt gedient hätte.
Sie meinte auch, dass der Kollege darauf hingewiesen hätte, dass ein Hausverkauf derzeit wegen der schlechten konjunkturellen Lage in keinerlei Interesse liegen dürfte.
Zwischenbemerkung
Die Anwältin widersprach also auch dem was wir eigentlich wollten.
Ich übergab ihr bei dieser Gelegenheit eine schriftliche Zusammenfassung meines Anliegens.
Die Familienanwältin erörterte nun mit mir diese Zusammenfassung meiner Angelegenheit.
Anwalt
Sie verwies auf zwei Problempunkte.
Der eine Problempunkt resultierte nach ihrer Meinung das im Falle einer Scheidung durchzuführenden Versorgungsausgleichs.
Dabei hat Sie erläutert, dass nicht nur mein Grundrente sondern auch meine Altersvorsorge (Betriebsrente) mit zu Berücksichtigen sei.
Sie schreibt weiter das Sie vor diesem Hintergrund mir anraten müsste einen Antrag auf Ehescheidung zu stellen, da dieser für den Versorgungsausgleich maßgeblichen Zeitraum durch die Zustellung des Scheidungsantrags bestimmt wird.
Zwischenbemerkung
Ich habe diesen Rat aber nicht befolgt da ich befürchtete das mir das Haus unter der Zwangsversteigerung gerät und beim Versteigerungstag das Haus mit erheblichen Verlust veräußert würde und da bei meiner Frau nicht zu holen war, ich die Restsummen der Darlehen weiterhin alleine auch in einer späteren Mitwohnung zusammen weiterhin mit meinen Kindern hätte tragen müssen oder aber in Insolvenz hätte gehen müssen.
Anwalt
Sie schreibt weiter, dass ich derzeit Vorruheständler sei und meine endgültige Verrentung erst in einiger Zeit erfolgt.
Ferner komme ich für das so genannte Rentenprivileg nach ihrer rechtlichen Überprüfung nicht in Betracht.
Sie hat mir damals erläutert, was hierunter zu verstehen sei.
Zwischenbemerkung
Trotzdem habe ich nur Bahnhof damals verstanden.
Nun wiederholt Sie es schriftlich
Gesetzestext.
Der Gesetzgeber möchte mit dem so genannten Rentenprivileg verhindern, dass der Unterhaltsverpflichtete quasi doppelt zur Kasse gebeten wird.
Dies währe dann der Fall, wenn der Unterhaltsverpflichtete einmal seine Rente gekürzt erhält durch die Durchführung Beispielsweise des Versorgungsausgleichs und auf der andern Seite auch wenn Unterhalt gezahlt würde.
Antwort
Nun meiner Ansicht nach hätte ich meiner Frau nach erster Anwaltsberatung nach zwei bis drei Jahren weiterhin bei behalt des Hauses ja ihren Anteil am Haus als eine Art Unterhalt bis ins hohe Alter weiterzahlen müssen.
Andererseits würde ein Versorgungsausgleich meiner Meinung nach auch schon damals mit Rechtskraft einer Scheidung herbeigeführt.
Anwalt
Sie hat mir damals angeraten, eine Scheidung nicht derart lange noch hinauszuzögern, weil ich dann insoweit sehr viel bei meiner Altersrente mit Blick auf meine Betriebsrente verlieren würde.
Antwort
Ich fragte mich aber schon damals ob diese 5 Jahre mit Blick auf die Rente soviel auf die Summe aller Beiträge in und nach den 5 Jahren soviel ausgemacht hätten.
Anwalt
Damals gingen wir noch davon aus, dass unser Haus nicht unter Wert verkauft werden sollte und wir eine derzeit ungünstige Situation hätten.
Nach Schilderung meiner damaligen Situation kam Sie zu der Erkenntnis, dass sich meine Kinder nunmehr in einer Beruflichen Eingliederungsmaßnahme befänden die damals nach ihrer Aussage im Schreiben hoffentlich dazu führen würde dass meine Kinder bald einen Ausbildungsplatz finden würden..
Sie Meinte sogar, dass mein Unterhalt diese freiwilligen vom ersten Anwalt angeratenen 200,00 € (300,00 €)die ich damals an meine Frau entrichtete eher im unteren Bereich liegen würde.
Die Anwältin hat mir in dem schreiben weiter erläutert, dass aufgrund der günstigen Altersversorgung durch RWE gegebenenfalls ein Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich bei mir durchzuführen ist.
Zu unterscheiden ist zwischen dem Ausgleich der so genannten Grundrente und einer betrieblichen Altersversorgung.
Beide Versorgungen währen nicht vergleichbar: Da die betriebliche Altersvorsorge eine Teilhabe der geschiedenen Ehepartner sich nicht in der Gestalt vorzieht, dass die geschiedenen Ehepartner quasi auch Mitglieder dieser Versorgung werden, muss ein separater d.h ein Ausgleich zwischen den Ehepartner stattfinden. Die nennt man dann Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich.
Dieser Versorgungsausgleich ist nach Vorstellungen des Gesetzgebers erst endgültig durchzuführen, wenn sie die Leistung der Betrieblichen Altersversorgung tatsächlich beziehen, es sei denn, dass mirt im Zeitraum der Ehescheidung bereits eine Zahlung zumutbar währe..
Dies dürfte nach Feststellung der Anwältin weder im Jahr 2005 noch aktuell der Fall.
Hier merke ich persönlich an.
Meiner Frau steht ja ein Versorgungsausgleich für die Kindererziehung zu.
Da Sie nur die ersten drei bis vier Jahre unserer Ehe mitgearbeitet hat und auch bis zu unserer Trennung großgezogen hat also um den 18 und 19 ten Lebensjahr beider Kinder
Ich frage mich aber, da die Kinder bis zu ihren 25 Lebensjahr in meiner alleinigen Bedarfsgemeinschaft leben wo meine Leistungen für beide in dieser Beziehung zu Bewerten sind.
Anwalt
Ferner habe ich von der Anwältin mitgeteilt bekommen, dass es grundsätzlich sinnvoll sei eine notarielle Vereinbarung mit meiner Frau zu treffen.
Antwort
Dazu merke ich an, dass es für mich gesehen damals schon mir sinnlos vorkam auch noch eine Notarielle Vereinbarung über ihren hälftigen Miteigentumsanteil am Haus zu treffen angesichts der Tatsache, dass mir die Anwältin sowieso zur Scheidung geraten hat und die mir nur wieder unnötig Geld gekostet hätte.
Anwalt
Es sollte im Rahmen dieser Notariellen Vereinbarung dann ihren hälftigen Anteil am Haus an mich alleine übertragen werden gleichzeitig sollte diese Zugewinngemeinschaft nach ihrer Ansicht dann als Beendet erklärt werden, da anderenfalls die Rechtsfolge des § 1380 BGB später im Fall der Scheidung bei der Berechnung eines etwaigen Ausgleichsforderung für mich Nachteilig sein könnte.
Antwort
Wie oben schon mal erklärt zuerst einmal hatten wir nicht die Absicht das Haus zu halten und wie bereits von mir erklärt zahlen hätte ich meiner Frau sowieso nichts können.
Anwalt
Meine Anwältin schrieb in dem Brief weiter, dass Sie allerdings zu dies nicht ob dies überhaupt von mir zu finanzieren gewesen währe.
Antwort
Allerdings hatte ich ihr mitgeteilt dass ich nicht in der Lage währe solchen hälftigen Anteil jemals zu leisten.
Bei etwas Gesunden Menschenverstand hätte beide Anwälte die auch erkennen können.
Anwalt
Nun erklärt Sie in dem Brief erneut das Sie mir bereits in einer der Besprechungen mitgeteilt hätte, dass die vom Kollegen errechneten und von mir an meiner Frau bis dahin von mir gezahlten Unterhaltbeträge an meine Frau eher am unteren Rahmen liegen würden, auch wenn man meine Unterstützung für die in meinem Haushalt lebendenvolljährigen Kinder mit einrechnen würde.
Antwort
An dieser Stelle hatte ich auch wieder das Gefühl diese Anwältin vertrat eher die Angelegenheit meiner Frau als die von mir.
Völlig Realitätsfern.
Die wissen überhaupt nicht was Kinder dieses Alters wirklich kosten.
Hässliches Wort dieses kosten.
Ich mag es nicht aber Weiß mich nicht anders auszudrücken.
Anwalt
Sie mahnte mich an die Kinder dazu verstärkt anzuhalten das beide sich jedenfalls nach Gesetzlichen Vorschriften und Vorstellungen – um eine Ausbildunkstelle bemühen müssten..
Antwort
Ich hielt diese Aussage damals für völlig überflüssig da die Kinder nicht alleine durch ihr gutes Fachabitur nein auch selber sehr bemüht waren über Fortbildung, Hunderte Bewerbungen, Einstellungstest, und mit Hilfe von mir indem ich beide Tausende Km gefahren habe um dies zu ermöglichen.
Ja wir nahmen alle in dieser Zeit einen Security Job an nur um unsere enge finanzielle Lage etwas zu verbessern.
Anwalt
Die Anwältin stellt damals des Weiteren fest, wenn beide Kinder dies nicht Nachweisen könnte brauche auch an beide keinen Unterhalt gezahlt werden.
Antwort
Auch das war in meinen Augen absoluter Blödsinn da beide auf jeden Fall zahlreiche Bewerbungen nachweisen konnten.
Außerdem war durch den Umstand das meine Frau über trotz neuem Freund über kein eigenes Einkommen verfügte außer der von mir gezahlten freiwilligen Unterhalt an ihr, war da kein Kinderunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle zu holen.
Anwalt
Sie machte den Vorschlag, das beide Kinder sich zumindest um eine Aushilfstätigkeit oder geringfügigen Job nachgehen könnte.
Antwort
Das alles hat aber nichts mit dem Grund unseres Falles zu tun und spielt sich nur nebenher in meinen Augen eine Rolle.
Anwalt
Sie meinte ohne Beschäftigung könnte die Unterstützung an meine Kinder nur dann der Unterhaltsberechnung bereffend dem Ehegattenunterhalt berücksichtigt werden, wenn eine rechtliche Verpflichtung besteht oder meine Frau nicht mehr geltend macht oder sich einverstanden erklärt.
Antwort
Dieser letzte Satz ist für mich völlig unverständlich.
Amts deutsch!
Anwalt
Zum Schluss meinte Sie als Fazit, dass Insgesamt festzuhalten währe das meine Situation rechtlich nicht einfach währe.
Auch stellt Sie dann fest, dass meine Wirtschaftliche Situation als schwierig einzustufen sei.
Ohne die Vorstellungen meiner Frau zu kennen weil ich ja immer alleine bei ihr war, meint Sie dann, komischer Satz, Wenn den oben dargestellten rechtlichen Problemen währe es möglicherweise sinnvoll zunächst einmal mit der nötigen Vorsicht die grundsätzlichen Vorstellungen meiner Frau in Erfahrung zu bringen.
Erst dann könne überlegt werden ob eine Notarielle Vereinbarung sinnvoll sei.
Oben hat Sie mir zur Scheidung geraten unten möchte Sie aber dann fragen welche Meinung meine Frau dazu hat.
Mir kommt das ganze so vor als wenn ein Hingerichteter erst nach der Hinrichtung gefragt wird ob er sich schuldig bekennt.
Nach einem weiteren persönlichen Gespräch bei ihr teilt mir die Anwältin in einem weiteren Schreiben mit,
Anwalt
dass ich Richtigerweise damals davon ausgegangen bin, dass unser Haus nicht unter dem Wert verkauft werden sollte und es damals wie heute eine dafür äusserst ungünstige Situation war.
Zwischenanmerkung
Dies war aber immer nur im Interesse meiner Frau.
Klar, das ich mir das auch wünschte aber ich war mehr Realität bezogen darauf eingestellt.
Anwalt
Sie stellte fest, dass meine Kinder sich nun in einer Beruflichen Eingliederungsmaßnahme befanden die hoffentlich dazu damals führen würde, dass beide bald einen Ausbildungsplatz finden würden.
Sie merkte erneut an, dass der Unterhalt den ich an meine Frau zahlen würde, eher im unteren Bereich liegen würde.
Zwischenanmerkung
Nach meiner Meinung ein Unding da ich ja ihren hälftigen Anteil an den Schulden uns Haus mit zahlte und auch ihren Anteil des Bahrunterhalts (Bedarfsgemeinschaft) für die Kinder.
Anwalt
Sie wies darauf hin das Sie sich hinsichtlich des Versorgungsausgleichs auf ihre Ausführungen dazu in ihrem letzten Schreiben an mich dazu geäußert hätte.
Nun aber machte Sie jetzt darauf Aufmerksam, dass es wenig sinnvoll währe zum damaligen Zeitpunkt – ungeachtet der Folgen betreffend den Versorgungsausgleich – ein Scheidungsverfahren auf Biegen und Brechen durchzuführen.
Die Anwältin merkte an, dass Sie nun ein gemeinsames Gespräch in Anwesenheit meiner Frau wünschte.
Meine Anwältin wollte in dem Gespräch gemeinsam mit meiner Frau in den Vordergrund stellen, dass eine Veräußerung des Hauses zum damaligen Zeitpunkt ungünstig währe und dass man dadurch eine Scheidung noch hinausziehen kann.
Sie meinte dies würde wohl auch den Vorstellungen meiner Frau entsprechen.
Klar erkannte Sie, das ich mich damit allerdings für mich hinsichtlich eines Versorgungsausgleichs in eine Nachteilige Position begeben würde, Sie meinte aber, das die Vorteile aus einem Nichtverkauf des Hauses die Nachteile abdecken würden.
Antwort
Das Schreiben habe ich dann zum Anlass genommen, dort nicht mehr hinzugehen.
Auch habe ich den Rat beherzigt weil wir im Gegensatz dazu von Anfang an das Haus verkaufen wollten wegen der schwierigen Lage auf dem Immobilien Markt und auch wegen meiner finanziellen angeschlagenen Position, keine SCHEIDUNG herbeizuführen.
Ich habe in der Zeit von Januar 2004 bis April 2007 insgesamt drei Maklerbüros mit dem Verkauf des Hause beauftragt.
Anwalt
Zudem verwies Sie noch einmal darauf, dass zu berücksichtigen währe, dass es beim Versorgungsausgleich vermutlich ja zu dem bereits von ihr erwähnten Schuldrechtlichen Anspruch meiner Frau kommt.
Sie meinte aber, dass bei einem Nichtverkauf des Hauses noch die Möglichkeit bestünde dahingehend eine Korrektur zu meinen Gunsten zu erreichen.
Ach Ja hier noch mal zur Erinnerung.
Sie erhielt nach dem Verkauf des Hauses ihren Anteil auf hälftigen Betrag nach Darlehenstilgung 22,500,00 €
Anmerkung.
Nun habe ich ja drei Jahre mit den Kindern im Haus verbringen müssen.
Welchen Ersatz bekomme ich im Hinblick auf den Schuldrechtlichen Versorgungsausgleich für die Abtragung der gemeinsamen Schulden und der Kinder die immer noch bei mir Wohnen, von 2004 bis zu heutigen Tag.
Weiterer Anwaltsbesuch im Jahr 2008
Nun bin ich im vergangenen Jahr erneut bei einem Familienanwalt gewesen.
Aber auch der erklärte mir nach Sichtung der Unterlagen, dass es er nach Lage der Dinge weiterhin von einer Scheidung abraten würde und hinsichtlich des Versorgungsausgleichs bei erreichen ihres Rentenalters sich selbst vor einem Notar diesbezüglich zu einigen.
SO,
nun kennt meine Frau auch meine immer noch angespannte finanzielle Situation.
Bedingt durch ihre Arbeitslosigkeit mit Harzt vier und ihr derzeitiger Lebensgefährte erhält eine solche Leistung und weil beide nicht mehr ganz Gesund sind er kämpft derzeit um seine Anerkennung wegen Krankheit mit 53 zur hat 50 % Schwerbehinderung Frühverrentung und meine ex ist zum ersten nicht vermittelbar und gleichzeitig wegen doppelten Bandscheibenvorfall und übergewischt weiterhin Arbeitslos.
Dennoch wollte Sie vor vierzehn Tagen wegen den neuen Scheidungsrecht und auch wegen dem Versorgungsausgleichs die Scheidung.
Angeblich hatte man Sie auf möglichen Verlusten in ihrem Rentenkonto hingewiesen die Sie hätte wenn Sie sich nicht von mir Scheiden lassen würde.
Nun denke ich mir aber selbst wenn auch Sie verfrüht mit 60 in Rente geht, dass die restlichen vier Jahre ihr kaum was mehr bringen würden.
Fakt ist doch der, das alles was mir jetzt mit dem neuen Scheidungsrecht Versorgungsrechtlich herbeigeführt wird doch nur der allgemeinen Rentenkasse aber nicht ihr selbst zugute kommen würde da meine Frau mindestens schon 26 Jahre nicht mehr gearbeitet hat.
Sie wollte uns, das heißt die Kinder im Bezug zur Scheidung nun nötigen das wir unsere derzeitige Wohnung auflösen und die Kinder sich eine eigene Wohnung mit Unterstützung der ARGE nehmen würden um im Hinblick dazu angeblich mir die Möglichkeit zu verschaffen mir auch eine günstigere kleinere Wohnung anmieten zu können damit ich schneller von meinen derzeitigen Schulden herunterkäme.
Alles das angeblich unter dem Stichwort HILFE.
Sie argumentiert weiter Sie wolle mit ihren derzeitigen Partner vielleicht nach einer Scheidung noch mal abgesichert wissen und ihm dann unter Umständen Heiraten.
Meine Kinder sind aber noch nicht so weit, weder Finanziell weil noch in Ausbildung und auch weil beide noch unter 25 sind aus dieser Bedarfsgemeinschaft sich auf eigene Füße stellen zu können.
Das Ansinnen darauf wurde auch schon von der ARGE abgelehnt.
Das ganze hat mich dazu genötigt mir eine Rentenberechnung unter dem Hinblick des neuen Scheidungs - Versorgungsrechts machen zu lassen.
Dort wurde dann aber festgestellt das ich dann mit einreichen der Scheidung sofort ein Sozialfall währe und somit Insolvent.
Die Krux der Geschichte währe auch das ich im nächsten Jahr vorgezogen in Rente gehe mit 18 % Verlust und meine Kinder durch Beendigung ihrer Ausbildung nicht übernommen werden und beide erst mal Arbeitslos sind.
Eine Anwältin die ich aufgrund meiner Frau ihrer Scheidungsabsicht um Hilfe aufsuchte hat ihr meine Lage und ihre Lage noch mal ganz deutlich vor Augen geführt und Sie auch darauf hingewiesen dass Sie bei einem verfrühten Ablebens meinerseits ja auch rund 60 % meiner Rente bekommt.
Ihr Lover hat ja später auch Rente die auf jeden Fall höher sein wird wie ihrer beider Harzt vier Bezüge womit beide auch derzeit ganz gut leben.
Dieser Anwaltsbesuch kostete mir aber erneute über 300,00 €
Aber auch von ihr bekam ich zu hören sich nicht scheiden zu lassen.
Zum Glück hat Sie dies dann nun zurückgezogen.
Aber ich vertraue dem nicht es kann ja sein das Sie es trotzdem macht wenn die Kinder mal ausgezogen sind.
Ich finde ganz klar, das Frau etwas für Kindererziehungszeiten aus der Rentenversicherung des Mannes erhalten sollten wenn Sie in diesen ganzen Jahren nicht gearbeitet haben.
Aber wie in meinem Fall schon ganz genau geprüft werden sollte in welchem Lebensstandart Sie sich mit ihrem neuen Partner befindet der dann wohl auch irgendwann eine Rente ja auch etwas Betriebsrente bekommt.
Meine Betriebsrente wofür ich 28 Jahre im Schichtdienst gearbeitet habe sollte davon weitensgehend ausgeschlossen bleiben.
Meine Kinder jetzt 24 und 25 Jahre alt ziehe ich ja auch immer noch alleine durch und das wenn ich Pech habe noch bis in mein Rentenalter hinein.
Ich fürchte allerdings das ich auf Grund dieser neuen Gesetzgebung so oder so zum Sozialfall werde da ich auch noch lange an meinen derzeitigen Missen zu knabbern habe.
Moin,
1. blau ist ein Zustand, keine favorisierte Schriftfarbe.
2. Was hat dein Elaborat mit diesem Topic zu tun?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
@ Eisenherz,
wer sollte einen solchen Roman lesen - und warum? Ein Anwalt tut's nur für sehr viel Honorar.
Auch ich habe Dein Elaborat nur überflogen. Faktisch wird bei einer Scheidung nicht die komplette Vergangenheit abgewickelt nach der Devise "wer hat wann warum wofür wieviel Geld ausgegeben?"; die dort zu findenden Regelungen beziehen sich mehrheitlich auf die Zukunft.
Strukturiere Deinen Fall (auch und vor allem für einen wohl dringend fälligen Anwaltsbesuch) mal nach diesen Kriterien um und vor allem: Straffe ihn. Was 1995 oder 2002 war, interessiert heute kein Schwein mehr; heute interessiert nur der Ist-Zustand.
Just my 2cents
Martin
***edit: Verschoben nach "Deine Geschichte"
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Gut, ich merke, das die Geschichte zum ersten verschoben und zum zweiten zu lang ist.
Wer gibt sich schon die Mühe das alles zu lesen.
Ich gebe zu wenn ich nicht betroffener währe würde ich mich hier im Internet auch schwerlich tun das alles zu verinnerlichen.
Fakt aber ist auch das ich bisher schon einige Anwälte aufgesucht habe und alle mir von einer Scheidung abraten.
Fakt ist auch das ich in einem nicht unerheblichen Rahmen seit 1995 Schulden habe.
Jetzt ein Jahr vor meinem Renteneintritt leben meine Kinder noch immer bei mir und es ist derzeit noch nicht abzusehen wann sich dieser Zustand ändert da beide mit 24 & 25 im nächsten Jahr erst einmal nach ihrer Ausbildung Arbeitslos werden.
Für die heutigen Schulden bin ich zwar selbst verantwortlich schliessen sich aber in folge der vorherigen Dinge Nahtlos an.
Fakt ist einfach das es derzeit für eine Insolvenz für mich noch zu früh ist da ich bisher alle Verbindlichkeiten erfüllen konnte wenn auch die Luft für mich recht dünn ist.
Ausserdem war ich erst jüngst beim Anwalt und dies hat mich wiederum über 300 € gekostet Geld was mir an allen Ecken nun wieder zum Haushalt fehlt.
Hätte meine Frau nun ihren Vorsatz umgesetzt sich Scheiden zu lassen währe ich mit den Kindern Faktisch auf der Strasse gelandet.
Fakt ist auch das ich beide KInder neben der alleinigen vergangenen Unkosten für Kinder und Haus die ich alleine getragen habe dann durch den sofortigen Versorgungsausgleich Pleite währe.
Oh es war mein Wunschtraum als Rentner Insolvent und ein Sozialfall zu sein
Gut, ich merke, das die Geschichte zum ersten verschoben und zum zweiten zu lang ist.
Hallo,
ich mache dir ein Angebot. Ich lese deine Geschichte und überlege, ob mir Hilfe einfällt. Wenn du sie auf ca. ein Fünftel des Umfangs kürzt. Das geht locker wenn du all die tatsächlichen und/oder vermuteten persönlichen Meinungen, Ansichten, Beweggründen, Einsichten etc. von dir, Anwälten usw. weglässt. Mach das Ding kompakt, knackig, informativ. Was irgendein Anwältlein irgendwann gemeint hat ist irrelevant. Stick to the facts! Wenn dann Fragen zu Dertails offen sind, werden wir fragen!
/elwu
Guten Morgen
Mal sehen was ich für dich tun kann.
Nur heute Morgen habe ich noch einiges zu erledigen.
Der Haushalt ruft.
Ich versuche es mal heute Abend.
Dabei werde ich noch mal die Zahlen nennen die ich seit beginn der Trennung selber tragen musste aber mich in der Hauptsache auf das konzentrieren was vordergründig aktueller Zustand ist.
Gruss