Schon wieder ein ne...
 
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Schon wieder ein neuer

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(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

servus roselladady,

Jetzt muss ich nur noch hoffen das mir meine EX auch noch verzeiht.

So ist es!

Aber auch wenn sie es tut, wird sie es bei zukünftigen möglichen Auseinandersetzungen immer wieder rauskramen und die deshalb Vorwürfe machen oder versuchen, Dich damit unter Druck zu setzen.
Versuche deshalb, die Angelegenheit nachhaltig aus der Welt zu schaffen.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2010 09:08
(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Stängler,

Ich hatte die Kinder dieses WE, als ich sie Sonntag zurück brachte hat sie mir zu verstehen gegeben das sie zwar meine Entschuldigung annimmt, aber nichts von dem zurücknehmen wird was sie angeleiert hat,

Sie meinte ich soll doch froh sein das sie nicht den Vollen Unterhalt vordert sondern nur das was die UHV-Stelle zahlt.

Ich hab gerade mit der UHV-Stelle telefoniert, die Dame meinte wenn ich meinen Dauerauftrag umstelle auf  540.- € und für Mai noch 240-€ nachzahle und das nachweise genügt ihnen Das.

Ich weis zwar nicht mehr wovon ich dann Leben soll, aber das interessiert sowiso keinen,

Meine Ex sagte mir am Sonntag auch das Sie die EV wegen kontatverbot schon zugestellt bekommen hat, bei mir ist noch nichts angekommen.
Wie ich bei uns am Dorf die 500m Abstand einhalten soll weis ich noch nicht. Denn wenn ich in die Turnhalle zum Wirt oder zur Kirche geh bin ich schon unter 300m und der Friedhof liegt direkt hinterm Haus.

Toll grad war jetzt noch die Polizei bei mir.

Ich weis ich bin selbst Schuld. Aber ich bin würd mir am liebsten den nächsten ICE schnappen

Grüsse Rosellad.

Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

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Themenstarter Geschrieben : 17.05.2010 19:48
(@noah1401)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

blöde Situation, aber mach keinen Mist. Denk an deine Kinder!!!

Durchatmen, es kommen vielleicht ein paar Tage, die echt sch..... sind!

Aber Stück für Stück wird es schon einen weg geben, lass Ruhe einkehren und verhalte dich verantwortungsvoll für Dich und deine Kinder.

Gruß
Noah

Per te mio figlio vorrei passare per il fuoco

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2010 20:20
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Wie ich bei uns am Dorf die 500m Abstand einhalten soll weis ich noch nicht. Denn wenn ich in die Turnhalle zum Wirt oder zur Kirche geh bin ich schon unter 300m und der Friedhof liegt direkt hinterm Haus.

Toll grad war jetzt noch die Polizei bei mir.

Ich weis ich bin selbst Schuld. Aber ich bin würd mir am liebsten den nächsten ICE schnappen

Lass den Blödsinn! Wie Dir weiter oben schon gesagt wurde, hast Du Dir diese Suppe - die landläufig "Stalking" heisst und ein Straftatbestand ist - ja überflüssigerweise selbst und bei vollem Bewusstsein eingebrockt. Also löffle sie jetzt auch aus wie ein Kerl!

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2010 20:37
(@peter100)
Rege dabei Registriert

Nee lass das mal da kann der ICE auch nix zu

Denk an deine Kids das zählt nichts anderes . 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2010 21:08
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Steigste da ein, biste schnell weg, aber auch schnell weg von deinen Kindern.

Wenn du dir in die Hose machst, ist es egal ob es das linke oder das rechte Bein runter läuft.
passiert ist passiert

Jetzt musst du nach vorne schauen und versuchen es aufzuhalten.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2010 21:14
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wenn ich es recht erinnere, dann hast Du das Haus bezahlt. Du erwähntest, dass Deine Ex jetzt Vollzeit arbeitet. Hervorragend, dann soll sie mal in Vollzeit das Haus bezahlen.

Ich würde dazu tendieren, den ordnungsgemäßen KU zu zahlen, die Zahlungen für das Haus einzustellen. Das würde bedeuten: Der Ex einen Brief schreiben, dass Du für Tick, Trick und Track xxx, yyy und zzz Euro zahlen wirst und die Zahlungen für das Haus einstellst. Für die genaue Vorgehensweise können aber hier mit der Materie Vertrautere Dir bessere Auskünfte geben.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2010 21:36
(@schmerzlassnach)
Rege dabei Registriert

Moin Wedi !!

Also vor diesem berühmten ICE war ich vor einigen Wochen auch schon gedanklich, muß aber sagen das dieser ICE absolut keine Lösung für mein Sohn gewesen wäre, den ich üblerweise auch bei meiner Partnerin gelassen habe, obwohl sie einen "Neuen" hat.

Mittlerweile bin ich zwar nicht unbedingt glücklich, aber ich habe gespürt wie sehr mein Sohn an mir hängt und wir verbringen trotz meines großen Fehlers "auszuziehen" sehr viel Zeit miteinander und diese Zeit läßt mich den ICE vergessen und sogar mit Schrecken an mein Vorhaben zurückdenken.

Deine Kinder brauchen dich jetzt, bzw. (warte es mal ab) sie werden Dich noch einmal ganz dringend brauchen wenn es auf Seiten Deiner Exe nicht mehr so reibungslos läuft, wie es bsiher zu laufen scheint.

Icxh drücke Dir die Daumen und kann Dir nur raten Dich viel mit Freunden zu unterhalten, von denen Du ne Menge hälst bevor Du Aktionen machst die Dir später nur Ärger einbringen. Verstehen kann ich die Gedanken durchaus, aber zur Durchführung hat es bei mir nicht gereicht, denn dann würde ich nur die Kugeln liefern die sie für Kanonen braucht um auf mich zu schiessen.

Kopf hoch und tieeeef durchatmen

sln

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2010 21:49
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

servus Roselladady!
Schreib Dir gaaaanz schnell eins auf die Fahne: "Ich gehöre zu den Lebenden, ich löse hier meine Probleme".
Deine Kinder werden es Dir danken...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2010 22:29
(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Leute

Ich Danke an Alle.

Ich weis selbst dass das keine Lösung ist, und ich mir das selbst zuzuschreiben habe.

Trozdem hab ich jetzt eine tierische Zukunftsangst und weis nicht wie ich das auf Dauer schaffen soll.

Hallo LBM
seit unserer Trennung zahlt meine Ex das Haus alleine, aber sie hat schon angekündigt das ihr Anwalt mich dazu zwingen will ihr meinen Hausanteil zu überschreiben.

Grüsse roselladady

Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

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Themenstarter Geschrieben : 17.05.2010 23:12




(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo roselladady,

Ich weis ich bin selbst Schuld. Aber ich bin würd mir am liebsten den nächsten ICE schnappen

Kurz gesagt: Lass den Blödsinn. Wenn ich mich recht erinnere, dann gibt es drei Kinder, die dich brauchen.

Ich weis zwar nicht mehr wovon ich dann Leben soll, aber das interessiert sowiso keinen,

Bin mir jetzt nicht mehr ganz sicher, aber haben wir hier schon eine saubere Unterhaltsberechnung für dich gemacht? Ich hab' auf die Schnelle in deinen Beiträgen nichts dergleichen gefunden, aber vielleicht habe ich's auch nur übersehen. Allerdings, wenn nicht: Dann mach' bitte umgehend einen entsprechenden Thread im Forum "Unterhalt" auf, damit du wenigstens etwas genauer weißt, was da auf dich zukommen wird (und vielleicht haben wir auch noch den ein oder anderen Tipp für dich, wie du die Forderungen der KM auf ein vertretbares Maß zurückschrauben kannst). Nebenbei bemerkt: Spätestens an dieser Stelle sollte dir klar sein, dass es hier durchaus Leute gibt, die sich wenigstens ein bisserl dafür interessieren, wovon du dann leben sollst. Meine Wenigkeit zum Beispiel 😉

In diesem Zusammenhang übrigens auch:

Ich würde dazu tendieren, den ordnungsgemäßen KU zu zahlen, die Zahlungen für das Haus einzustellen.

Volle Zustimmung zu LBM. Du hattest seinerzeit gleich in deinem ersten Beitrag geschrieben, dass ihr ein Haus gekauft habt und bis weit über alle vier Ohren verschuldet seid. Da Madame in dem Haus wohnen bleiben möchte: Sieh' zu, dass das Haus möglichst bald zu einem möglichst großen Anteil ihr Problem ist und nicht dein Problem - denn ein Problem ist es, und ein verdammt großes noch dazu. Ja, dies bedeutet im Grenzfall, dass das Haus umgehend verkauft werden muss; und so das passiert und du dabei auch nur halbwegs schuldenfrei aus der Angelegenheit rauskommst, kannst du drei Kreuze schlagen und Hallelujah singen. Es ergibt keinen Sinn, hier nur mit Wattekügelchen nach der Ex zu schmeißen, das tut die Bank nämlich auch nicht, wenn die Sache erst richtig zu stinken beginnt. Sieh' also lieber zu, dass ihr die Bude geordnet und nach euren eigenen Bedingungen los werdet, und nicht nach den Bedingungen der Bank.

OK, gerade kam noch dein folgender Beitrag rein:

seit unserer Trennung zahlt meine Ex das Haus alleine, aber sie hat schon angekündigt das ihr Anwalt mich dazu zwingen will ihr meinen Hausanteil zu überschreiben.

Zunächst, etwas sehr Grundsätzliches: Ihr Anwalt kann dich zu GAR NICHTS zwingen. Er kann husten und prusten wie der große böse Wolf, aber zwingen kann dich nur ein Gericht. Also ignoriere entsprechendes Anwaltsgekläffe, es ist ohne jede Bedeutung. Wenn da was kommt, kannst du den Wortlaut des Schreibens in anonymisierter Form gerne hier einstellen, wir sagen dir schon, welche Antwort du geben solltest - oder besser gesagt, ob du überhaupt eine Antwort geben solltest 😉

Jetzt aber, zur Taktik: Wenn ich dich richtig verstehe, liegen hohe Schulden auf dem Haus; möglicherweise sogar so viele Schulden, dass vom Wert des Hauses nach Abzug der Schulden wenig oder nichts übrig bleibt. Möglicherweise ist es daher gar keine dumme Idee, wenn du butterweich auf den Vorschlag reagierst und deiner Madame sagst, dass du gerne bereit bis, ihr deine Hälfte zu überschreiben, WENN du im Gegenzug von allen Schulden freigestellt wirst. Wahrscheinlich wird die Bank ihr dann sagen, dass sie dich nie und nimmer aus der Haftung entlässt, es sei denn, Madame nennt einen solventen Bürgen. Weißt du zufälligerweise, ob der Next deiner Ex dafür in Frage kommt? Könnte durchaus sein, dass der sich maßlos ärgern wird, wenn deine Ex ihn da mit reinziehen will, weil sie sonst keine Freigabe von der Bank bekommt. Aber wie auch immer - in jedem Fall hast dann nicht du den schwarzen Peter, sondern die böse, böse Bank 😉

Sinnvoll ist das alles aber natürlich nur, wenn der mutmaßliche Verkaufspreis des Hauses abzüglich Schulden und Verkaufsnebenkosten tatsächlich nahe bei Null oder sogar unter Null ist, sonst würdest du ihr ja unnötigerweise etwas schenken. Im übrigen: Eigentlich gehört die Hausfrage nicht isoliert betrachtet, das ist schlicht und ergreifend im Zusammenhang mit dem Zugewinnausgleich zu regeln. Auch unter diesem Gesichtspunkt solltest du entsprechende Anwaltsschreiben sehr gelassen sehen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2010 23:43
(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Malachit

Ich zahl der UHV stelle 540.- da ich aktuell nur ca 1400.- Kurzarbeitergeld habe bin ich eigentlich unter meinem Selbstbehalt. Aber berechnet wird ja nach den letzten 12 Monaten und da kämen dann 1577.- bereinigtes Netto
als 677.- Unterhalt raus.

Das mit dem Haus, Ex Übernimmt Haus und Schulden usw leider macht die Bank nicht mit bzw will einen Bürgen, Ex findet aber Keinen den Neuen will sie nicht damit belasten wer weis wie die Beziehung weiter geht.

Derzeit sind ca 150 000.€ schulden drauf gekostet hatt die Hütte ca 220 000.- wir wurden beim Bau betrogen so liegt ein Gutachten vor das am Haus Baumängel in Höhe von 100 000.- sind, einen Teil davon habe selbst in vielen Stunden beseitigt aber 50.000.- dürften es immer noch sein.

Gruss Roselladady

Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

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Themenstarter Geschrieben : 18.05.2010 00:03
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Ich zahl der UHV stelle 540.- da ich aktuell nur ca 1400.- Kurzarbeitergeld habe bin ich eigentlich unter meinem Selbstbehalt. Aber berechnet wird ja nach den letzten 12 Monaten und da kämen dann 1577.- bereinigtes Netto
als 677.- Unterhalt raus.

noch mal, erkundige Dich nach einem Nebenjob. Du handelst Dir nur unnötigen Ärger ein, wenn Du auf KU verklagt wirst, während Du durch die Kurzarbeit die Zeit hättest, nebenbei dazu zu verdienen. Ich bin der Meinung, der AG darf Dir den Nebenjob nicht verbieten, schon gar nicht, wenn die Dauer der Kurzarbeit unabsehbar ist.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2010 00:17
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo roselladady,

Ich zahl der UHV stelle 540.- da ich aktuell nur ca 1400.- Kurzarbeitergeld habe bin ich eigentlich unter meinem Selbstbehalt. Aber berechnet wird ja nach den letzten 12 Monaten und da kämen dann 1577.- bereinigtes Netto als 677.- Unterhalt raus.

Ja, der übliche Mist, dass berufliche Katastrophen für die ersten sechs Monate ausschließlich als Problem des Zahlesels zu gelten haben. Wie lange geht die Kurzarbeit schon, und ist da in deiner Firma inzwischen eine Besserung der Lage in Sicht? Unter Umständen gilt es "nur" die Zeit zu überbrücken, entweder bis du wieder mehr verdienst oder bis dein geringeres Netto in der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden kann. Allerdings, in gewisser Weise könntest du froh sein, wenn es vor Gericht tatsächlich bei diesen 677 Euro bleiben würde, der Mindestunterhalt für drei Kinder in der Altersgruppe von 6 bis 11 Jahren beträgt schließlich in Summe 813 Euro und unser edles Richtervolk ist bekanntlich höchst kreativ, wenn es um das Auffinden fiktiver Euros geht (ich wollte, das ginge mit realen Euros auch so einfach).

noch mal, erkundige Dich nach einem Nebenjob. Du handelst Dir nur unnötigen Ärger ein, wenn Du auf KU verklagt wirst, während Du durch die Kurzarbeit die Zeit hättest, nebenbei dazu zu verdienen.

Andererseits, da hat LBM natürlich wahr. Und wenn's nur sowas ist, dass du Werbeprospekte austrägst, du zeigst damit wenigstens guten Willen.

Das mit dem Haus, Ex Übernimmt Haus und Schulden usw leider macht die Bank nicht mit bzw will einen Bürgen, Ex findet aber Keinen den Neuen will sie nicht damit belasten wer weis wie die Beziehung weiter geht.

Also genau so, wie ich es schon vermutet habe. Daher, ganz klare Ansage an die Ex: Keine Freistellung von den Schulden heißt keine Übertragung von Eigentumsanteilen. Wir sind hier schließlich nicht bei Wünsch-dir-was. Soll sie die Sache mit der Bank klären; wie sie das macht, ist ihr Problem - meinetwegen soll sie ihren Next rausschmeißen und statt dessen was mit dem Filialleiter der Bank anfangen 😉

Äh, nee, aber im Ernst: Warum solltest du dich auf so ein Spielchen einlassen? Sag ihr, wenn sie es irgendwie schafft, dir die Schulden vom Hals zu halten, kann sie deine Hälfte bekommen und noch einen großen Blumenstrauß dazu, aber deine Haushälfte an sie zu verschenken und die Schulden zu behalten, das kann sie sich abschminken. Wenn sie so eine Vorgehensweise für sinnvoll hält, dass soll sie doch dir ihre Hälfte schenken und ihren Anteil der Schulden behalten ...

Derzeit sind ca 150 000.€ schulden drauf gekostet hatt die Hütte ca 220 000.- wir wurden beim Bau betrogen so liegt ein Gutachten vor das am Haus Baumängel in Höhe von 100 000.- sind, einen Teil davon habe selbst in vielen Stunden beseitigt aber 50.000.- dürften es immer noch sein.

Mal über den dicken Daumen gepeilt: Der aktuelle Wert des Hauses liegt also irgendwo zwischen 120.000 Euro und 170.000 Euro, in der aktuellen Marktsituation und unter dem Aspekt "Scheidungsruine" wohl eher am unteren Rande der Spanne; und es liegen Schulden von 150.000 Euro drauf ... überleg' dir mal, ob es irgendwo in der Verwandtschaft deiner Ex nicht doch jemanden gibt, der für deine Ex als Bürge herhalten könnte: Mutter, Vater, Erbtante, oder was weiß ich. Unter den gegebenen Umständen solltest du ihr nach Kräften helfen, dass sie deine Hälfte gegen eine Freistellung von den Schulden übernehmen kann.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2010 00:38
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo roselladady,

wir wurden beim Bau betrogen so liegt ein Gutachten vor das am Haus Baumängel in Höhe von 100 000.- sind,

Andere Frage und unabhängig von der Scheidung: Ist hier für dich und deine Ex noch Schadenersatz zu holen, oder hat der Bauträger wie üblich pleite gemacht und lässt das Geschäft jetzt von seiner Frau o.ä. führen?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

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Geschrieben : 18.05.2010 00:43
(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Malachit.

Der Bauträger ist Pleite. Wurde vom Gericht zu 2 Jahren Haft verurteilt die er aber nie angetreten hat. da er seither von Krankenhaus zu Krankenhaus pilgert.

Hallo an Alle

Der Beschluss nach § 1 GewSchG ist da, Kann ich dagegen Einspruch einlegen ?

Was meine EX da behauptet ist zum Teil gelogen, oder übertrieben, oder aber aus dem zusammenhang gerissen u deshalb missverständlich.

Sie behauptet in ihrer Eidesstatlichen Versicherung doch glatt ich hätte eine scharfe Waffe,
und ich hätte versucht das Haus anzuzünden.

Das Einschreiben von ihrem Anwalt konnte ich leder nicht mehr von der Post abholen , ich bin mal gespannt was der noch alles will.

Grüsse Roselladady

Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.05.2010 19:30
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo roselladady,

Sie behauptet in ihrer Eidesstatlichen Versicherung doch glatt ich hätte eine scharfe Waffe,
und ich hätte versucht das Haus anzuzünden.

Welche Beweise liefert sie?

Oder gilt hier mal wieder wie üblich "Beweis durch Behauptung"?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.05.2010 19:37
(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Malachit

Keine Beweise, Eidesstattliche Versicherung

Grüsse Rosselladady

Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.05.2010 19:40
(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo nochmal Malachit

Leider gibtes unter ihren Verwanten nimand der bürgen könnte, die haben Grundsicherung, Harz 4,  und die paar die arbeiten haben nur geringe Einkommen,

Hallo Lbm

Das mit dem Nebenjob hab ich vor der Kurzarbeit gemacht, im ersten Monat der Kurzarbeit würde dann das bischen was ich verdient habe mit dem Kurzarbeitergld verrechnet und nichts blieb übrig ausser das ich täglich  2 std mein Benzin verfahren hab.
Da ich die Abrechnung erst einen Monat später erhalten habe musste mein Personalbüro eine Rückrechnung für den Vormonat vornehmen hatte dabei Ärger mit der Arge und verbot mir den Nebenjob mit androhung der fristlosen.

Grüsse Roselladady

Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.05.2010 21:25
(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen

Ich hab mir jetzt den Einschreiber geholt, gottseidank nicht noch eine Hiobsotschaft.
Nur der Vorschlag einer Umgangsregelung, Er bietet mir doch groszügig alle 14 tage von Freitag 19:00 bis Sonntag 18:oo ohne weitere genauere angaben welche WE Ferien oder Feiertage werden gar nicht behandelt.

Und da behauptet der noch das wäre großzügig und mehr als das Gericht üblicher weise zugesteht. Ha Ha selten so gelacht.

Ich hab mir ja letze Woche schon eine aus dem Forum angepasst, nur hab ich nicht soviel Urlaub das ich hälftige Ferien vereinbaren kann, eigentlich kann ich bei den ansichten meines Chefs überhaupt nichts fix zusagen,
Denn ich muss flexibel sein bis über die Schmerzgrenze

Grüsse Roselladady

Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.05.2010 18:31




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