Liebe Foris,
seit Mitte 2018 lebe ich von meiner Ex-Frau getrennt (noch läuft die Scheidung - eingereicht wurde die Scheidung von mir Mitte 2019).
Ende 2019 erlitt meine Ex-Frau einen Schlaganfall. Die Lähmungssymptome gingen noch am gleichen Tag wg. rechtzeitigen Einschreitens zurück. Es blieb aber - ihren Angaben nach - eine schnelle Erschöpfbarkeit zurück. Eine neuropsychologische Gutachterin konstatiert eine Post-Stroke-Fatigue. Mein Anwalt gibt an, dass ich damit zu rechnen habe, lebenslang Ehegattenunterhalt zu bezahlen. Da ich eher Geringverdiener bin, muss ich schon jetzt jeden Monat etwa 500 Euro aus meinem Vermögen zuschießen.
Was mir nicht wirklich in den Kopf will:
Warum springt in solch einem Fall nicht der Staat für meine Ex-Frau (irgendwann) ein? Das wäre doch in jedem anderen Fall so. Warum wird da der Ex-Mann ein Leben lang gemolken?
Im Internet finde ich dazu nur: Das würde gefordert aus "nachehelicher Solidarität".
Kann jemand etwas Erhellendes dazu beitragen?
Ich freue mich über Eure Beiträge.
lg, DiBa
Hallo,
gemäß § 1572 BGB besteht ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, wenn aufgrund von Krankheit (die noch vor der Scheidung eingetreten ist) eine volle Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann.
Die Höhe richtet sich zum einem nach der Erwerbsminderung und zum anderen danach ob Du dafür überhaupt leistungsfähig bist. Dein Selbstbehalt in diesem Fall wären 1280 Euro.
"Die Höhe des Krankheitsunterhalts richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen und umfasst den gesamten Lebensbedarf. Wenn der Ex-Partner nicht vollständig in seiner Erwerbsfähigkeit gemindert ist und trotz der Krankheit eine Teilerwerbstätigkeit ausführt, kann der Unterhalt nach § 1572 BGB um den Verdienst in dieser Tätigkeit gemindert werden. Wenn der Verdienst in dieser Teilerwerbstätigkeit und der Krankheitsunterhalt zur Erreichung des vollen Unterhaltsbedarfs nach § 1578 BGB nicht ausreichen, besteht möglicherweise ein Anspruch auf Ergänzung des Unterhalts." ( https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/nachehelicher-unterhalt-wegen-krankheit/)
Solltest Du außerdem minderjährigen Kindern zu Unterhalt verpflichtet sein, dann wären diese Unterhaltsansprüche vorrangig.
Sollte die Erwerbsminderung nicht mehr bestehen, dann würde natürlich auch der Unterhaltsanspruch nicht mehr bestehen.
Der Hintergrund ist die sogenannte nacheheliche Solidarität. Wenn Deine Frau eine Krankheit in der Ehe hat, dann würdest Du für sie sorgen. Die Scheidung hebt diese Verpflichtung nicht auf, ansonsten würden sich viele von kranken Ehepartnern scheiden lassen. Eine Scheidung habt die Ehe nicht auf, die Scheidung beendet die Ehe.
VG Susi
Hallo @Susi64,
vielen Dank für Deinen Beitrag. 👍
Aus dieser Warte habe ich es tatsächlich noch nie gesehen. Dann ist ja aber in diesem Fall ganz entscheidend:
Ist die Scheidung beantragt oder ist sie schon vollzogen ....
Ich verstehe Dich so, dass die Krankheit der Ex-Frau keine Rolle mehr spielt, wenn die Scheidung durch ist .....
vg, DiBa
Hallo, das Thema interessiert mich auch:
Meine geschiedene Frau leidet immer wieder an Depressionen, die alle paar Jahre auftraten und dann zu längerem Verdienstausfall (länger als Krankengeldzahlung von 6 Wochen) führten. Zum Glück ist dieser Fall seit der Scheidung nicht wieder aufgetreten.
Laut notarieller Scheidungsvereinbarung haben wir (nach x Jahren nachehelichem Unterhalt, die inzwischen abgelaufen sind) gegenseitige Unterhaltsleistungen auch für Fälle der Not ausgeschlossen.
Frage: Kann hier trotz Vereinbarung trotzdem die Unterhaltspflicht bei Eintritt einer neuen Erkrankung wieder aufleben?
Einerseits darf eine Vereinbarung nicht zu Lasten Dritter gehen. Aber da diese Krankheit nicht festgehalten wurde und nun etliche Jahre ins Land gegangen sind, ist die Unterhaltskette wohl gerissen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Das meinte ich @Lausebackesmama,
hab mich missverständlich ausgedrückt.
Thx.
vg, DiBa
Macht ja vor dem Hintergrund alles Sinn.
@tomatenfisch Sollte es sich um eine neue Erkrankung handeln, dann bist Du auf der sicheren Seite.
Kann aber ein Bezug zur Erkrankung in der Ehe hergestellt werden besteht zunächst Anspruch auf Krankenunterhalt. Ihr habt aber eine Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen, die dies ausschliesst. Gemäß § 1585c BGB ist das für alle Bereiche des nachehelichen Unterhalts möglich. Damit sind weitere Ansprüche ausgeschlossen. Trotzdem könnte es Einwände aufgrund der Kernbereichslehre geben. Ein Eingriff in den Kernbereich gesetzlicher Schutzvorschriften kann mit einer familienrechtlichen Vereinbarung nicht wirksam erfolgen. Darauf sollte aber der Notar hingewiesen haben. Ich halte diese Möglichkeit aber für unwahrscheinlich, nicht zu letzt, weil die Krankheit schon eine Weile nicht mehr aufgetreten ist.
VG Susi
Der Vollständigkeit halber:
Vorgestern war der Verhandlungstermin (Scheidung) vor dem Richter.
Es ist für mich sehr gut gelaufen ...... Wohl haben wir beim Richter Zweifel gesät an der von der Gegenseite vorgetragenen Arbeitsunfähigkeit meiner Frau. Er bezeichnete Ihre Erkrankung als schicksalshafte Erkrankung. es sei aber vor dem Hintergrund einer mittellangen Ehedauer von 12 Jahren nicht einsehbar, dass ich lebenslänglich in nachehelicher Solidarität Ehegattenunterhalt zu zahlen habe. Da ab Antragsstellung bis zur vorgestern ausgesprochenen Scheidung 3,5 Jahre vergangen sind, rechnet er Stand jetzt schon zwei Jahre Ehegattenunterhalt an, insgesamt sei eine Dauer der Unterhaltszahlung an meine nun Ex-Frau von insgesamt 4 Jahren (also jetzt noch 2 Jahren) angemessen ....
Er schlug dies als Vergleich vor ....... die Gegenseite war völlig von den Socken ....... hat aber dann zugestimmt.
Wir alle mögen den Blick nach vorne richten (so der Richter) ....
vg, DiBa
Eine Scheidung habt die Ehe nicht auf, die Scheidung beendet die Ehe.
VG Susi
Köstlich 😀
Richtig lautet es natürlich:
Eine Scheidung hebt die Unterhaltspflicht nicht auf, eine Scheidung beendet nur die Ehe.
Und wenn wir schon dabei sind: Die berühmte nacheheliche Solidarität ist nur eine juristische blumige Umschreibung für "Du zahlst auch weiterhin für Madame !"
Natürlich ist diese Solidarität eine Einbahnstraße. Ein Mann, der sich auf die nacheheliche Solidarität beruft und dabei verlangt, dass seine Ex zu ihm kommt, um die Wohnung zu saugen, weil er den Haushalt nicht gebacken bekommt, wird am Familiengericht nur heiteres Gelächter ernten 🤣 🤣
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Es ist für mich sehr gut gelaufen ...... Wohl haben wir beim Richter Zweifel gesät an der von der Gegenseite vorgetragenen Arbeitsunfähigkeit meiner Frau. Er bezeichnete Ihre Erkrankung als schicksalshafte Erkrankung. es sei aber vor dem Hintergrund einer mittellangen Ehedauer von 12 Jahren nicht einsehbar, dass ich lebenslänglich in nachehelicher Solidarität Ehegattenunterhalt zu zahlen habe. Da ab Antragsstellung bis zur vorgestern ausgesprochenen Scheidung 3,5 Jahre vergangen sind, rechnet er Stand jetzt schon zwei Jahre Ehegattenunterhalt an, insgesamt sei eine Dauer der Unterhaltszahlung an meine nun Ex-Frau von insgesamt 4 Jahren (also jetzt noch 2 Jahren) angemessen ....
Er schlug dies als Vergleich vor ....... die Gegenseite war völlig von den Socken ....... hat aber dann zugestimmt.
Da hast Du richtig Glück gehabt. Das sieht man vor allem an der Anrechnung. Und man sieht mal wieder, wieviel Willkür am Familiengericht herrscht. Ein anderer Richter hätte da uU ganz anders entschieden. Ich kenne jemand, der musste 4 Jahre lang Trennungsunterhalt zahlen, und dem wurde nichts angerechnet. Der musste trotzdem noch 3 Jahre lang nachehelichen Unterhalt abdrücken. (Ich selbst bin immernoch dabei nachehelichen Unterhalt zu zahlen und muss das auch noch eine ganze Weile 😣 )
Wir alle mögen den Blick nach vorne richten (so der Richter) ....
Ein dezenter Hinweis auf die Eigenverantwortung und auch eine Botschaft an Deine Ex: "Schau selber, wie Du klar kommst." Wie gesagt, Glück gehabt.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Eine Scheidung habt die Ehe nicht auf, die Scheidung beendet die Ehe.
VG Susi
Köstlich 😀
Richtig lautet es natürlich:
Richtig lautet es natürlich genau so, wie Susi64 es geschrieben hat. Du brauchst nicht immer zu versuchen, Dich über Andere lustig zu machen, nur weil Du etwas nicht verstehst.
Die Scheidung beendet die Ehe ex nunc, wohingegen die Aufhebung der Ehe ex tunc wirkt, mithin also die Ehe als gar nicht geschlossen gilt. Der genannte Unterschied bedingt auch entsprechende Unterschiede in den Folgen.
Sicher, sicher. Weißt Du überhaupt, worüber hier geredet wird. Es geht um nachehelichen Unterhalt. Weißt Du was das ist? Den schonmal gezahlt ? Ich tue das seit Jahren und weiß WIRKLICH GANZ GENAU wovon ich rede, weil ich mich intensiv damit auseinander setzen musste und muss !
Ich hätte auch noch was zu LBM´s Kommentar zur Krankheit nach einer Scheidung schreiben können... Aber gut, man kann es auch lassen.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.