Sorgerecht
 
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Sorgerecht

 
(@shooter)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich habe das Problem das ich mein Kind nicht sehen darf weil meine EX Freundin wiedermal zum Zickt.Ich zahle Unterhalt aber sie hat das Sorgerecht und meint das ich sie sehen darf wenn es ihr passt.Ich möchte das Teil Sorgerecht haben aber das JA schickt mich zu Jugend und Sozialhilfe.??
Was passiert wenn ich meine Unterhalts Zahlung einstelle,muss ich mit irgend welchen Strafen rechnen?? 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2008 01:22
 elwu
(@elwu)

ich habe das Problem das ich mein Kind nicht sehen darf weil meine EX Freundin wiedermal zum Zickt.Ich zahle Unterhalt aber sie hat das Sorgerecht und meint das ich sie sehen darf wenn es ihr passt.Ich möchte das Teil Sorgerecht haben aber das JA schickt mich zu Jugend und Sozialhilfe.??
Was passiert wenn ich meine Unterhalts Zahlung einstelle,muss ich mit irgend welchen Strafen rechnen?? 

Hallo,

1) Sorgerecht und Unterhalt sind strikt zu trennen. Umgang und Unterhalt ebenfalls.

2) Ich nehme an dass das Kind unehelich ist. Nach geltender Gesetzeslage hast du als Vater eines nichtehelichen Kindes keinerlei Chance, sorgeberechtigt zu werden, wenn nicht die Mutter des Kindes zustimmt. Du kannst nicht mal darauf klagen, kein Gericht wird die Klage annehmen. Jugend- und Sozialhilfe haben da erst recht nichts zu melden.

3) Wenn du den Unterhalt für dein Kind einstellst machst du dich strafbar.

4) Du solltest einen Antrag auf Regelung des Umgangsrechts bei Gericht einreichen lassen. Nimm dir einen guten Anwalt dazu.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2008 01:34
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

Ich möchte das Teil Sorgerecht haben  

Das wird so gut wie unmöglich werden..da sie wohl das ASR hat u wird auch ein JA, was das eh nicht könnte, dir das GSR zuerkennen, u auch kein Richter..

Hier müßte die KM dem zustimmen..
Also die Aussichten sind hier leider fast gegen null...

Wobei mit GSR würde das immer ja noch nicht heißen das du Umgang hast..

Was sagt denn das JA dazu das sie den Umgang boykotiert..

Wurde schon ein Vermittlungsgespräch geführt

Wenn ja wie ging das aus..

Und dann bliebe dir jetzt der Weg Umgangsklage einzureichen..

 aber das JA schickt mich zu Jugend und Sozialhilfe.??

Soll heißen man schickt dich zum Arbeitsamt/Jobcenter/ARGE?
Was sollst du denn da??

 Was passiert wenn ich meine Unterhalts Zahlung einstelle,muss ich mit irgend welchen Strafen rechnen??

Jepp...

Davon abgesehen hat das eine ja auch nichts mit dem andern zu tun..
Und was erhoffst du dir durch die Einstellung der Zahlung des Unterhaltes? Etwa Umgang?

Das einzigste was dir das bringt ist Ärger..unterschiedlichster Art..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2008 01:40