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(@prouddaddy)
Schon was gesagt Registriert

Hallo....ich weiß nicht ob das hier der richtige Ort bzw. die richtige Rubrik ist um die Lage zu schildern und vllt einige Resumees zu erhalten. Ich entschuldige mich schon mal dafür dass ich vllt etwas weit aushole, aber um die ganze Sachlage zu verstehen ist es besser auch kleine Details zu erfahren. Ich versuche aber mich kurz zu halten.

Mein Berufswunsch war es immer Bauingenieur zu werden. Leider ließen meine schulischen Leistungen es nicht zu das ich ohne Weiteres eine Studienberechtigung erhielt. So begann ich zunächst eine handwerkliche Ausbildung die ich auch abschloss. Diese Ausbildung in dem Berufszweig hatte ich einzig und allein absolviert um eine fachspezifische Hochschulzugangsberechtigung zu erhalten. Etwa ein Jahr nach der Berufsausbildung bewarb ich mich um einen Studienplatz und erhielt diesen auch prompt. Während der studienvorbereitenden Praktika erhielt ich einen Anruf seitens des Jugendamtes, das ich an diesem Tag als Vater eines 1 1/4 Jahre alten Kindes eingetragen worden sei und wie es mit der Vaterschaftsanerkennung bzw mit den Unterhaltszahlungen aussehen würde. Zunächst fiel ich aus allen Wolken und glaubte an ein Missverständnis. Ich ließ mir Name und Adresse der Kindsmutter geben......diese kannte ich wohl.....und kontaktierte sie. Ja....es stimmte......vor ca. 2 Jahren gab es eine kurze Zusammenkunft....einen One-Night-Stand wie man so schön sagt. Die KM meinte am Telefon das nie Zweifel bestanden hätten und bestehen würden das ich der Vater sei....sie hätte es schon immer gewusst. Sie wollte keinen Vaterschaftstest.....ich sollte nur so schnell wie möglich die Vaterschaft anerkennen und zahlen.
Zunächst wollte ich natürlich das Kind mal kennenlernen um das sich alles dreht. Nach einigem Hin und Her willigte sie ein und so traf man sich kurze Zeit später.
Der kleine Mann sah aus wie mir aus dem Gesicht geschnitten. Genauso hatte ich mir meinen Sohn immer vorgestellt. Nichtsdestotrotz wollte ich trotzdem hundertprozentige Gewissheit und organisierte auf eigene Kosten einen Vaterschaftstest der natürlich positiv ausfiel. Ich bin stolzer Vater. =)
Dennoch wollte ich wissen wieso ich jetzt erst..über ein Jahr später auf die Vaterschaft hingewiesen wurde. Ich habe von wesentlichen Bestandteilen am bisherigen Leben meines Sohnes nichts mitbekommen. Sei es Namensfindung, Taufe und der Übergang von Säugling auf Kleinkind. Diese Vorstellung machte mich innerlich fertig und ich suchte nach Gründen. Von Seiten des Jugendamtes bekam ich lediglich die Auskunft das die KM erst an dem Tag an dem diese mich kontaktierten dort vorstellig gewesen sei, um Beistandschaft gebeten habe und gleichzeitig meine Adresse angegeben habe. Bis heute frage ich mich warum sie mich nicht persönlich aufgesucht hat, zumal sie genau wusste wo ich wohnte. Heute begründet sie es damit, das sie mir mehrmals SMS geschickt hätte, bzw versucht hätte anzurufen (auf eine nicht längst nicht mehr aktuelle Nummer). Sie gibt ohne Angaben von Gründen (auch vorm Jugendamt) zu, mich nie persönlich aufgesucht zu haben, um von der Vaterschaft zu unterrichten....verweist aber darauf, mir mehrere SMS geschickt zu haben. Auch hätte sie mir Nachrichten über soziale Netzwerke geschickt, die aber ihrer Aussage nach nicht hätten versendet werden können.
Da die KM ohne Schulabschluss und ohne Ausbildung ist und somit über begrenzte finanzielle Mittel verfügt gab ich ihr zunächst einen Unterhaltsvorschuss von 500Euro den sie direkt in ein neues Fernsehgerät investierte. Diese Zahlung hatte ich mir quittieren lassen....das wurde später auch verrechnet. Ihre ganze Lebensweise und ihr Tagesrythmus waren mir völlig fremd so das wir recht schnell häufig aneinandergerieten. Bis heute sieht ihr Tag so aus das sie keine Ambitionen hat arbeiten zu gehen obwohl unser Sohn bereits einen Ganztagskitaplatz hat. Ständig droht sie mir den Kontakt komplett zu unterbinden da ich "zu nichts anderem Nutze sei als zu zahlen". Einen Erklärungsversuch hat sie nie versucht. Vom Jugendamt erfahre ich in der Hinsicht keine Unterstützung.
Die Vaterschaft habe ich anerkannt.....und seit Beginn der Anerkennung auch regelmäßig den Mindestunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle gezahlt. Dies reichte ihr jedoch nicht.....sie bestand etwa ein halbes Jahr später auf einen Titel.....da ich geäußert hatte, das ich noch gar nicht wüßte wie ich den Unterhalt während des Studiums aufbringen sollte aber eine Lösung finden würde. Einige Zeit später vereinbarten wir mit Hilfe des Jugendamtes ein Besuchsrecht meinerseits. Dies lief auch soweit gut bis auf die Tatsache das ich ihr stets Rede und Antwort stehen musste was ich mit meinem Sohn vorhätte, wohin wir gehen und wer dabei ist. Im Regelfall tauchte sie auf den angegebenen Orten auf und der schöne Tag endete mit weiteren Streitereien bzw das sie das Kind an sich riß und wortlos mit ihm verschwand. Jedes Gespräch mit ihr endet momentan mit den Worten: "Dich werde ich ruinieren" und "warte ab wo du in ein paar Jahren stehst"
Was bestimmte Kompromisse angehen ist sie in keinster Weise gesprächsbereit. Ich weiß das ich keine rechtliche Handhabe besitze zu bestimmen wofür der KU verwendet wird. Nichtsdestotrotz gibt sie bei jedem Urlaub, den sie macht, bei jedem neuen technischen Gerät, bei jedem Kleidungsstück mit einem Grinsen zu....."Das hast DU bezahlt". Kaufe ich oder meine Eltern unserm Sohn Kleidungsstücke oder Spielzeug werden diese mit den Worten: "Sowas braucht MEIN Sohn nicht" zerstört oder zur Altkleidersammlung gegeben.
Ich hatte mehrere Termine mit dem Jugendamt bei denen die KM auch anwesend war in der ich dies bemängelt habe und auch meine Sorge was die Entwicklung unseres Sohnes angeht wenn die Hauptbezugsperson weder arbeitet noch sonst einer Beschäftigung nachgeht. Sowas wie Tagesstrukturen und geregelte Mahlzeiten kennt unser Sohn leider nur aus der KITA.

Den weiteren Verlauf will ich kurz schematisch darstellen. Ich gehe davon aus das alle Schritte des Jugendamtes soweit rechtens ist wenn nicht bitte ich um Kommentare.

-Das Jugendamt hat das Studium NICHT anerkannt. Sie beruft sich auf meine abgeschlossene Berufsausbildung. Ich erhalte aus verschiedenen Gründen kein Studienbafög....gehe parallel zum Studium einer 400Euro Tätigkeit nach....abzüglich 225Euro Unterhalt, 100Euro Miete, ca. 50 Euro Versicherungen bleiben mir ca. 25 Euro pro Monat zum Leben was ein Leben unterm Existensminimum zur Folge hat. Da das Studium mein beruflicher Lebenstraum ist und die Berufsausbildung meinerseits lediglich eine Grundlage ist, in der ich beruflich aus bestimmten Gründen nie Fuss fassen könnte stellt sich mir die Frage über einen Studienabbruch gar nicht.
-Auf Antrag der KM will das Jugendamt rückwirkend den Unterhalt von Geburt des Kindes bis zur Vaterschaftsanerkennung tituliert und nachgezahlt haben (Hier weiß ich nicht wie ich reagieren soll, da ich ja wirklich nichts von der Geburt wußte....sonst hätte ich regelmäßig gezahlt)
-Die KM ist mit unserem Sohn ca. 150km weit weggezogen...in ein kleines Dorf...welches ca. 20km von der nächsten Bahnlinie entfernt liegt. Busse verkehren dort zweimal täglich. Sie ist in keiner Weise bereit mir unseren Sohn zumindest zum Bahnhof zu bringen.

Ich möchte an dieser Stelle noch ein Mal betonen das ich mich über alle Maßen freue das mein Sohn auf der Welt ist. Er ist eine Bereicherung für mich und meine ganze Familie. Nur die KM macht mir das Leben zur Hölle. Sie weiß genau das ich ALLES für unseren Sohn tun würde und das nutzt sie zu eigenem Vorteil aus. Sie stellt Anträge die ihr oder unserem Sohn keine Vorteile bringen, aber mir Nachteile. Ferner terrorisiert sie mich fast täglich mit Anrufen und SMS das sie den Kontakt zwischen mir und dem Kleinen unterbinden werde oder erwartet von mir völlig unrealisierbare Dinge. Ich möchte unserem Sohn ein guter Vater sein und versuche dies auch nach allen Kräften und Mitteln. Er hat sich wunderbar an mich gewöhnt und mich relativ schnell als seinen Papa erkannt. Die Vater-Sohn Beziehung möchte ich gerne noch mehr ausbauen. Aber die ganze Situation und die Tatsache das die KM mir immer wieder Steine in den Weg legt, weder gesprächsbereit noch kompromissbereit ist, nimmt mich so mit und belastet mich dermaßen das ich nicht weiß wie lange ich die momentane Situation nervlich noch aushalte. Die Frage wer Recht oder Unrecht hat stellt sich mir weniger.....letztendlich zählt für mich hauptsächlich das Wohlergehen unseres Sohnes....der die ewigen Streitereien ja auch mitbekommt.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.07.2011 08:24
(@mateusz74)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,
tja da bist du wohl an eine Unterhaltsnutte geraten. Harz4-Adel in welcher Generation?
Da hilft nur Kopf einschlagen oder Familiengericht. Such dir was aus.
Bei den Unterhaltsansprüchen wird dir ein Anwalt helfen müssen. Das JA ist in deinem Fall
auf seiten der Mutter, so hört sich der Tenor an. Daher erwarte dort nichts.
Bezüglich Umgangsregelung starte nochmals einen Versuch mit dem JA, ansonsten ab zum
Anwalt und Antrag auf Umgangsregelung. Dann kannst du auch alleine mit deinem Sohn
Zeit verbringen.
Aber bei der Mutter ist mit allem zu rechnen. Stell dich auf einen langen und harten Kampf ein.
Von der Sorte Mütter gibt es leider sehr viele. Das Wohl des Kindes ist denen leider egal.

Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)

AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2011 09:32
(@ilikeganja)
Rege dabei Registriert

Hallo prouddaddy,

erstmal Glückwunsch zum Vaterglück!

Nette KM hast du dir da für einen ONS ausgesucht. Denke, du wirst viel Kraft brauchen - gut, dass du hier bist.

Zum Thema Studium: Das JA hat hier gar nichts anzuerkennen. Die dürfen Berechnen und fordern dürfen die auch viel, nur haben sie nichts zu melden. Das JA ist NICHT dein Freund - das kann nur der Richter. Ich meine, es gibt ein Urteil vom BGH, wonach das Studium nicht abgebrochen werden muss, insbesondere, da es hier ja offensichtlich eine Roadmap bei dir gibt. Vielleicht nochmal die Suchfunktion bemühen.

Rückwirkender Unterhalt eigentlich nur, wenn KM daran gehindert war, diesen auch zu fordern. Ansonsten erst ab Meldung durch das JA. Unterschreibe beim JA bloß nichts ohne vorher hier die Leute mal drüber schauen zu lassen. Die ziehen dich sonst über den Tisch! Wenn sie auch nicht viel können, das können sie hervorragend.

Zitat KM" Das hast du bezahlt"... man man man, schon bitter sowas zu hören, und dann noch die Spielsachen und Klamotten wegschmeissen - lässt erkennen, welch geistig Kind diese KM ist. Ich würde den Spisss mal umdrehen. Die KM bezieht doch sicherlich Leistungen nach ALG II oder? Wenn du schreibst, du dass du ihr € 500 gegen Quittung gegeben hast, so gehe ich davon aus, dass das Bar war. Weiterhin gehe ich davon aus, dass sie diese Einnahme nicht dem Jobceter gemeldet hat 🙂 Das darf sie nach deinem freundlichen Hinweis beim Jobcenter zu 100% zurückzahlen und sie bekommt eine Anzeige von Amts wegen wegen Betruges. Sie muss lernen, dass jeder Cent, den du ihr gibst, vom Amt bei den Leistungen wieder abgezogen wird. Sie wird toben vor Wut und du musst natürlich mit Strafe seitens der KM rechnen. Da die aber eh unausweichlich erscheint... so what!
Sollte es zu rückwirkenden Forderungen kommen und du verurteilst wirst, zu zahlen, frage beim Jobcenter nach, ob sie dir eine Nachricht nach §33 SGB II schicken und du direkt ans Jobcenter zahlen sollst, denn der Rückzahlung stehen ALG II Leistungen aus der Vergangenheit entgegen, die sie ebenso rückwirkend weniger bedürftig machen - dein Geld gehört dem jobcenter, solange sie nicht Kohle ranschafft.

KREDO: Wenn du den Geldhahn nicht zugedrehst gekommst, sorge dafür, dass der Geldfluss für KM versiegt/sich aufhebt 😀 mach sie rasend!

Aber: das Wichtigste ist zunächst mal dein Umgang mit deiner Tochter. Hole dir einen Beratungsschein, gehe zum Anwalt und sorge für einen ordentliche Umgangsregelung mit Ordnungsgeld (erstaztweise) Ordnungshaft, wenn KM den Umgang boykottieren sollte. Studiere, damit du eine gute Basis für dich und dein Kind schaffst, von der KM ist von der Seite her ja wohl gar nichts zu erwarten.

Drück dir die Daumen... iLike

AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2011 11:14
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi iLikeGanja,

Ich würde den Spisss mal umdrehen. Die KM bezieht doch sicherlich Leistungen nach ALG II oder? Wenn du schreibst, du dass du ihr € 500 gegen Quittung gegeben hast, so gehe ich davon aus, dass das Bar war. Weiterhin gehe ich davon aus, dass sie diese Einnahme nicht dem Jobceter gemeldet hat 🙂 Das darf sie nach deinem freundlichen Hinweis beim Jobcenter zu 100% zurückzahlen und sie bekommt eine Anzeige von Amts wegen wegen Betruges.

greift nicht wegen:

gab ich ihr zunächst einen Unterhaltsvorschuss von 500Euro den sie direkt in ein neues Fernsehgerät investierte. Diese Zahlung hatte ich mir quittieren lassen....das wurde später auch verrechnet.

KU kann nur ab dem Zeitpunkt der Inverzugsetzung gefordert werden, d.h. ab Meldung des JA in diesem Fall. Rückwirkend ginge in diesem Fall aber evtl. doch, da er ja die Vaterschaft erst nach einem Test anerkannt hat und sie eigentlich erst ab diesem Zeitpunkt ihn zum KU auffordern konnte.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2011 11:22
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wann ist der Vaterschaftstest sozusagen rechtsgültig geworden? Hattest du da das Studium schon begonnen?

Ab welchem Zeitpunkt fordert das Jugendamt Unterhalt von dir?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2011 11:29
(@ilikeganja)
Rege dabei Registriert

Hi iLikeGanja,

greift nicht wegen:

KU kann nur ab dem Zeitpunkt der Inverzugsetzung gefordert werden, d.h. ab Meldung des JA in diesem Fall. Rückwirkend ginge in diesem Fall aber evtl. doch, da er ja die Vaterschaft erst nach einem Test anerkannt hat und sie eigentlich erst ab diesem Zeitpunkt ihn zum KU auffordern konnte.

Gebe ich dir recht. Wenngleich sie ja nicht wirklich daran gehindert war, Unterhalt und auch die Anerkennung zu fordern. Sie wusste ja, wer der Vater ist, und wo sich dieser aufhält. Allerdings sagen einige Gerichte, dass das Kind halt gehindert war. Der UHV wird rückwirkend verrechnet. Die KM bekommt, wenn überhaupt doch nur die Differenz, oder?

Nochmal zu den € 500 gegen Quittung: ich habe den TO so verstanden, dass diese Einmalzahlung mit dem Rückstand des KU (JA mit UHV?) verrechnet wurde - Jobcenter ist ja wiederum eine andere Baustelle. Hier sollte prouddaddy vielleicht nochmal was zu sagen.

Die Jobcenter unterschätze ich nicht mehr. Wenn sie durch die Schwangerschaft und Geburt ALG II beantragt hat, so wurde doch sicherlich nach dem KV gefragt. Sehr gut möglich, dass sie ihn beim Antrag verschwiegen hat, also sich Leistungen erschlichen hat, die ihr nicht zustanden. Meine KM ist sowas von ruhig geworden, seit sie auf H IV ist. Eine wahre Wonne! Das JC ist vielleicht der einzige Verbündete im Kampf gegen arbeitsscheue ExPartner.
Beste Grüße, iLike

AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2011 11:44
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
Ich glaube du brauchst gánz schnell ein Anwalt, eigentlich bist du bei einem 400 Euro Job nicht zu KU von 222 Euro verpflichtet Mangelfall!!!! meiner Meinung nach hast du aber  eine Erstausbildung und bist Unterhaltspflichtig für dein Kind, solltest du auf Mangelfall machen glaube ich nicht das ein Gericht dein Studium anerkennt!!!!!
Such dir für dein Umgangsrecht ein Anwalt und bezahle schön dein KU weiter, wegen 500 Euro eine Anzeige zu machen halte ich für etwas übertrieben oder????so etwas würde ich mir gut überlegen sie sitzt leider am längeren Hebel  :exclam: keine guten Nachrichten aber da kommst du durch :thumbup:

Gruß Guru

AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2011 12:01
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo erstmal,

grundsätzlich geht es bei dir um drei Sachen

1. KU
2. regelmässiger Umgang
3. GSR

Zu 1. Wie ist den hier der genaue Zeitstrahl von Ausbildungsbeginn – Ausbildungsende. Wann hat das Studium begonnen – wann endet es voraussichtlich. Und wo auf dieser „reise“ wurdest du als Vater eingetragen?
Augenscheinlich bist du ein Mangelfall ob dies ein Gericht ebenfalls so sieht mit deinem Studium, kann ich nicht sagen bzw. wissen hier andere mehr dazu zu sagen. Gibt es vielleicht die Möglichkeit, dass deine Eltern für die Studienzeit einspringen und den Mindest-KU für dich bezahlen, somit hättest du diese Baustelle los.
Unterschreibe keinen Titel beim JA, gehe hierzu lieber zu einem Notar und lass den Mindest-KU titulieren und diesen Titel befristest du auf den 18. Geburtstag eures Kindes – dies kostet ca. 18 Euro Schreibgebühr.

Zu 2. Du schreibst der Umgang klappt soweit, aber du bist immer auf den Willen der KM angewiesen. Die Vater – Kind Beziehung is auch soweit ok – versuche noch mal mit der KM einen gemeinsamen Nenner zu finden und schreibt die Umgangsregelung nieder, sollte das nicht klappen, dann bitte das JA um ein Vermittlungsgespräch – ggf. hilft das schon weiter.
Tendenziell sehe ich dich vor Gericht und du wirst deinen festen Umgang einklagen, dabei ist zu beachten, dass bei Nichteinhaltung ein entsprechendes Ordnungsgeld gegenüber der KM verhängt werden kann optional haft.
Da die KM 150 KM zwischen dir und eurem Sohn geschaffen hat, sollte sie dir bei den Umgängen entgegen kommen – dies sollte bei einer Umgangsklage ebenfalls Berücksichtigung finden – obs abgesegnet wird – man weiss es nicht.

Zu 3. Bei all dem trubel hat das JA bestimmt vergessen, das GSR auf den Tisch zu bringen, wie denn auch, wenn erstmal der Unterhalt und die Vaterschaftsanerkennung gemacht werden müssen – kann man schon mal vergessen. Hierzu gibt es hier im Forum diverse Beiträge in die du dich vielleicht mal einlesen solltest. Wichtig wäre, dass 2. klar geregelt ist und du einen regelmäßigen Kontakt zu eurem Kind hast.

Vielleicht wäre es sinnvoll für die einzelnen Themen in den entsprechenden Unterforen jeweils ein neues Thema zu eröffnen.

Gruß Zahltag

AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2011 12:19
(@ilikeganja)
Rege dabei Registriert

wegen 500 Euro eine Anzeige zu machen halte ich für etwas übertrieben oder????

Denke, dass muss jeder für sich entscheiden - klar ist, wie ich sagte, dass das zur Ausweitung des Krieges führen kann. Die KM hat dies ja eh schon angekündigt, auch ohne diese Aktion und ich würde ihr Glauben schenken.
Solche KMs werden einem das Leben zur Hölle machen, wenn man erstmal anfängt, über jedes Stöckchen zu springen. Ich habe mein Lehrgeld bezahlt dafür, dass ich nicht von Anfang an auf Augenhöhe mit meiner Holden umgegangen bin. Davon ab - es sind €500 von uns Steuerzahlern! Ich würde aus heutiger Sicht sogar noch weiter gehen: Gib beim JC an wenn du von denen die Aufforderung nach Offenlegung deiner Finanzen bekommst, dass du ebenso Naturalien in Form von Kleidung und Spielzeug dem Kind zukommen lässt - wirkt sich "theoretisch" auf die Leistungen aus. Gib an, dass du die Betreuung mit übernehmen kannst - ein Studium lässt dies ja oftmals zu. Das JC wird sich freuen, die KM nun besser vermitteln zu können. Als meine KM lernte, dass sie mich besser als Verbündeten auf ihrer Seite hat, änderte sich sehr viel. Haben heute ein besseres Verhältnis als jemals zuvor (wenn auch mit viel Glück - aber zu verlieren hat Man(n) in der Regel eh nicht viel).

Prio1: Umgang regeln und von Anfang an auf die Aufnahme von Zwangsmaßnahmen im Beschluß/Urteil pochen für den Fall von Umgangsboykott. Umgang wahrnehmen!

Prio2: Max den Mindest KU - studieren/weiterstudieren! WENN Rückzahlung von KU durch Urteil erfolgen muss, dann NUR als Mangelfall. Der TO hat sich nicht gedrückt, wusste ja von seinem Glück nichts! Ergo kann von ihm im Nachhinein auch keine gesteigerte Erwerbsobligenheit und somit kein Mindest KU gefordert werden.

Platz für BU gibbet net! Holde kann ja jetzt mit deiner Unterstützung arbeiten gehen! Ihr ist ja endlich mal der Gedanke gekommen, den KV über sein Glück zu informieren 😉

Good luck!
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AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2011 12:39
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Prio2: Max den Mindest KU - studieren/weiterstudieren! WENN Rückzahlung von KU durch Urteil erfolgen muss, dann NUR als Mangelfall. Der TO hat sich nicht gedrückt, wusste ja von seinem Glück nichts! Ergo kann von ihm im Nachhinein auch keine gesteigerte Erwerbsobligenheit und somit kein Mindest KU gefordert werden

Weiterstudiern  halte ich auch für sinnvoll, aber Mangelfall mit Erstausbildung halte ich für nicht haltbar vor Gericht!!!ANWALT der kann dir sicher eine genauere Tendez der Gerichte in diesem Fall sagen.....

Platz für BU gibbet net! Holde kann ja jetzt mit deiner Unterstützung arbeiten gehen! Ihr ist ja endlich mal der Gedanke gekommen, den KV über sein Glück zu informieren

Vorsicht wer sagt das hier kein BU geben könnte?????stellt die EX jetzt Antrag auf BU Mangelfall klar!!!!!
Verdient er in 2-3 ...... Jahren richtig Geld  hätte seine EX mit einer Klage wohl kaum Probleme!!!!!sollte sie in 2 -3 Jahren Hartz empf. sein meldet sich die Arge sofort bei ihm da kann er sicher sein 😡

AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2011 13:27




(@ilikeganja)
Rege dabei Registriert

Prio2: Max den Mindest KU - studieren/weiterstudieren! WENN Rückzahlung von KU durch Urteil erfolgen muss, dann NUR als Mangelfall. Der TO hat sich nicht gedrückt, wusste ja von seinem Glück nichts! Ergo kann von ihm im Nachhinein auch keine gesteigerte Erwerbsobligenheit und somit kein Mindest KU gefordert werden

Weiterstudiern  halte ich auch für sinnvoll, aber Mangelfall mit Erstausbildung halte ich für nicht haltbar vor Gericht!!!ANWALT der kann dir sicher eine genauere Tendez der Gerichte in diesem Fall sagen.....

Platz für BU gibbet net! Holde kann ja jetzt mit deiner Unterstützung arbeiten gehen! Ihr ist ja endlich mal der Gedanke gekommen, den KV über sein Glück zu informieren

Vorsicht wer sagt das hier kein BU geben könnte?????stellt die EX jetzt Antrag auf BU Mangelfall klar!!!!!
Verdient er in 2-3 ...... Jahren richtig Geld  hätte seine EX mit einer Klage wohl kaum Probleme!!!!!sollte sie in 2 -3 Jahren Hartz empf. sein meldet sich die Arge sofort bei ihm da kann er sicher sein 😡

Mangelfall mit Erstausbildung ab Inverzugsetzung sehe ich auch kritisch. Um den Mindest KU wird er wenn nur mit viel Ärger herumkommen. Ich meinte aber die evtl. anstehende Rückzahlung. Die historischen Einnahmen sind nunmal Fakt - da wird kein fiktives EK anzurechnen sein - obwohl - wundern würd es mich bei unserer Rechtsprechung auch nicht wirklich: "Herr TO, da wir davon ausgehen, dass jeder Mann in seiner Jugend schonmal ungeschützten Verkehr hatte, konnten und mussten sie jederzeit damit rechnen, dass eine KM aus welchen Gründen auch immer Jahre später ihnen die frohe Botschaft des Vaterglücks erzählt. Sie hatten somit ausreichend Anlass und Gelegenheit, für diesen Fall Rücklagen zu bilden -> Mindest KU" 😉

BU ist erstmal kein Thema. Fordern kann sie viel. Der TO ist nicht leistungsfähig und wird es auch (sofern er sein Studium durchzieht) die nächsten Jahre nicht sein. Auch hat sie bisher (Kind ist vollzeit im Kiga) diesen nicht gefordert, war quasi nicht drauf angewiesen. 2-3 Jahre? Was studierst du überhaupt und wie lange noch? Viele Studierte fahren heute Taxi! Studium bedeutet nicht zwangsläufig reich zu sein.

Und wer weiß, vielleicht macht er es wie ich: auf Karriere und somit Lohnsteigerungen zugunsten Umgang verzichtet. UND der TO muss dann ja auch noch die Studiengebühren und evtl noch offenen KU nachzahlen. Desweiteren hat sie eine 150km Distanz geschaffen. Diese Kosten sollten Berücksichtigung finden.

Bis das alles soweit ist, ist das Kind eh jenseits der 3 Jahre und BU muss zunächst durch KM gerechtfertigt werden (ja, in der Realität recht einfach, ich weiß). Alles ungelegte Eier.

Nochmal - wichtig ist Umgang. Wenn es irgendwie geht den MindestKU zusammenkratzen und weiterstudieren. Und solange die KM nicht das Kriegsbeil begräbt, immer kräftig drauf. Nettigkeiten und Nachsichtigkeiten werden dir als Schwäche ausgelegt und die Grenzen verwaschen immer mehr. Erst als ich gesagt habe "Tritt mir ans Schienbein und ich brech dir das Genick" haben die Beteiligten gemerkt, dass der überspannte Bogen ihnen um die Ohren fetzt.

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AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2011 14:11
(@prouddaddy)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zunächst einmal danke für die vielen Antworten und Tipps. Es ist schön zu lesen das es doch einen Ort gibt an dem auch der KV mal Gehör findet.

Zunächst bezüglich des Umgangs. Nach einigem Hin und Her hat die KM dem Umgang ja eingewilligt. Nur spioniert sie quasi ständig hinterher und wenn ihr etwas nicht passt tritt sie plötzlich in Erscheinung schnappt sich das Kind und ist wieder weg. Wenn ich ihn abhole muss ich Rechenschaft ablegen wo ich mit ihm hingehe. Wenn es ihr nicht passt..........bin ich umsonst losgefahren. Dann fahre ich alleine wieder zurück. Da auch das JA auf ein Besuchsrecht meinerseits bestanden hat akzeptiert sie dies.......legt mir aber bei jedem Besuch Steine in den Weg wo sie nur kann. Und dies gipfelt meist damit das sie irgendwann auftaucht, sich das Kind packt....weg ist........und ich alleine bspw. auf dem Spielplatz oder sonstwo sitze. Im Prinzip ist das der Regelfall. Ich freue mich immer auf die Treffen mit meinem Sohn....aber der KM zu begegnen ist mir ein Graus. Leider führt kein Weg zum Kind ohne der Mutter irgendwo zu begegnen. Das JA hält sich da auch komplett raus da die KM ja die Treffen boykottiert aber nicht komplett verweigert.

Zu den 500Euro Vorschussleistung die ich ihr gegeben habe. Die KM versteht es wunderbar auf traurige Art und Weise anzukommen wenn sie irgendwas will....bezieht es direkt aufs Kind. Damaliges Zitat: Ich brauche unbedingt Geld....mir wurde das Elterngeld gestrichen...ich weiß nicht wie ich die Windeln etc bezahlen soll. Das das Geld zweckendfremdet wurde war klar. Als ich bei der Unterhaltstitulierung den Beleg vorgezeigt habe um auch glaubhaft vermitteln zu können das mir mein Sohn nicht egal ist (KM betont dies häufiger) wurde mir und ihr ordentlich der Kopf gewaschen. Ich will damit sagen das seitens des JA diese 500Euro Geschichte abgehakt ist. Für mich auch mit der Erkenntnis ihr nie wieder parallel zum KU Bargeld zu geben.

Zur zeitlichen Staffelung folgendes. Als mich das Jugendamt über die Vaterschaft informierte befand ich mich noch nicht im regulären Studium sondern im Vorkurs. D.h. ich war noch nicht offiziell eingeschriebener Student. Da dies aber zu meinem beruflichen Plan gehörte.....und mein bisheriger Werdegang nicht umsonst sein sollte habe ich auch wie geplant das Studium begonnen. Auch um unserem Sohn einmal eine hoffentlich gesicherte Zukunft bieten zu können.
Der Kleine ist Mitte 2009 geboren. Ende 2010 habe ich vom JA Bescheid bekommen. Ich habe damals sofort einen Anwalt konsultiert und im Januar 2011 einen privaten Vaterschaftstest machen lassen. Im Februar 2011 habe ich die Vaterschaft anerkannt und sofort mit der Zahlung des Mindestunterhaltes an das JA begonnen. Auch das JA war nicht damit einverstanden die Zahlung direkt an die KM gehen zu lassen da ich dann dadurch abgesichert wäre würde die KM bestreiten Unterhalt erhalten zu haben. Während der gesamten Zeit war ich auch leistungsfähig mit einem Einkommen von ca. 1300Eur netto. Ich hatte direkt ab dem ersten Tag das JA schon von meinen Studienabsichten erzählt und Bescheinigungen vorgelegt dass das Studium schon vor der Geburt des Kindes geplant war. Mir wurde versichert das Studium ohne Weiteres durchführen zu können. Das war Ende 2010. Der Termin des Studienbeginns zum Sommersemester 2011 rückte immer näher und ich bemühte mich darum Gespräche mit der KM und dem JA zu führen wie es jetzt weitergehen würde. Ich wollte Kompromisse schließen um auch den Umgang nicht zu gefährden. Ein paar Tage vor Beginn des Studiums bekam ich von der KM mit einem hämischen Grinsen im Gesicht die Nachricht das ich mich jetzt warm anziehen könnte....ich sollte den Unterhalt titulieren. Sie hätte beim JA vorgesprochen und darum gebeten. Das JA drohte mir mit einem Gerichtsverfahren. So habe ich 3 Tage vor Studienbeginn den Mindestunterhalt von 225Euro titulieren lassen. Wohlgemerkt AB DEM TAG AB DEM ICH VON MEINEM VATERGLÜCK ERFAHREN HABE. Ab dem Tag habe ich ja ohnehin die Zahlung vorgenommen und es ist nichts aufgelaufen.
Ich hatte angefragt ob es möglich ist den KU anteilig in Naturform also Windeln, Essen etc beizutreiben. Das JA berief sich auf die KM und die wollte Geld. Also....abgelehnt.
Das Studium habe ich wie schon gesagt begonnen. Ich nunmehr einem 400Euro Job nach......der Mindestunterhalt ist gesichert. Ich selber interessiere da niemanden was ich ja irgendwo auch verstehen kann das es ja auch meine Entscheidung war zu studieren.
Damit nicht genug. Vor ein paar Tagen habe ich wieder Post vom JA erhalten in dem sie bemängeln das die Unterhaltstitulierung nicht ab der Geburt des Kindes im Jahr 2009 gilt sondern erst Ende 2010. Auch hier drohen sie mir mit Gericht wenn ich nicht schnell anerkenne und die komplette Summe nachzahle. Mein Anwalt ist mir hier keine Unterstützung weil für ihn nicht gilt das ich nichts von der Geburt des Kindes wußte. Wenn dies so ist...und dies hier im Forum auch so bestätigt wird werde ich die Unterhaltsschuld seit Geburt des Kindes natürlich anerkennen.

Das Studium wird in etwa 4 Jahre dauern. Der KU muss pünktlich gezahlt werden. Eine Verbuchung als Ausfallleistung ist laut JA nicht möglich. Der KU muss rückwirkend von Geburt des Kindes bis zu meiner ersten Überweisung nachgezahlt werden. Das ist der Zeitraum von 2009 bis 2010. Die KM ist mit unserem Sohn weggezogen. Ich habe auch keinen Anspruch auf Minderung des Unterhaltes um meine Fahrtkosten etc bezahlen zu können.
Die KM hat nach wie vor keine Ambitionen zu arbeiten, eine schulische Ausbildung zu machen etc. obwohl unser Sohn von morgens bis nachmittags in der KITA ist. Fast jeden Tag klingelt mein Telefon in der sie mich aufs neue beschimpft und mir nahe legt das ich irgendwann unter der Brücke schlafen werde wenn sie mit mir fertig ist. Dafür das sie nicht arbeitet lebt sie mittlerweile in einer regelrechten Luxuswohnung und gibt auch zu das diese hauptsächlich von mir finanziert wird. Unser Sohn schläft seit geraumer Zeit in einem kaputten Bett....sie denkt nicht daran den Unterhalt hauptsächlich in den vorgesehenen Zweck zu investieren. Was das betrifft war ich auch beim Anwalt und beim JA. Ich habe KEINE rechtliche Handhabe zu kontrollieren was sie mit dem Unterhalt macht.

Ich habe mitunter das Gefühl das mein Anwalt als auch das JA etwas mit der Situation überfordert sind, da beide zugeben mit so einer verfahrenen Situation noch nie konfrontiert worden zu sein. Ich selber weiß nur in keiner Weise wie ich reagieren soll. Ich kann gerichtlich keinen Umgang gelten machen, da die KM in mir ja nicht kontinuierlich verweigert sondern nur regelmäßig boykottiert bzw abbricht. Wie schon gesagt...eine rechtliche Handhabe zur Unterhaltsverwendung habe ich auch nicht. Mich als Mangelfall erkennt das JA nicht an auch wenn ich weit unterm Existensminimum lebe. Wenn jetzt die rückwirkende Unterhaltsforderung eintritt...das JA will ja einen gerichtlichen Antrag stellen.....hat die KM mich soweit. Sie hat mich überschuldet.
Ich habe regelrecht Angst vor der Zukunft....weiß nicht wie es mit allem weitergehen soll. Der Kleine hat sich so sehr an mich gewöhnt...ruft Papa wenn ich komme. Ich freue mich wenn ich ihn sehe.....aber den ständigen Streit mit der KM.......der geht mir an die Substanz. Ich weiß nicht wie lange ich das noch schaffe. Und spätestens wenn ich fertig mit dem Studium bin....und dann hoffentlich der erste Gehaltsscheck kommt....wird der Streit wahrscheinlich in die neue Runde gehen. Wobei ich möchte das es meinem Kind an nichts fehlt..........aber die KM gezwungen ist selber für ihr Leben Verantwortung zu übernehmen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.07.2011 16:52
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi prouddaddy,

lass den Kopf nicht hängen, das wird schon.  :thumbup:

1. Feuer Deinen Anwalt und such Dir einen kompetenteren!

2. Die Schreiben vom JA ignorieren, abheften, gut ist. Erst wenn was vom Gericht kommt, musst Du reagieren.

Du hast den Kindesunterhalt titulieren lassen, so weit, so schlecht. Den musst Du bedienen, oder eine Abänderungsklage
anstreben. Was nicht tituliert ist, musst Du momentan auch nicht zahlen und wirst es auch nicht. Unterhalt für die
Vergangenheit kann nicht gefordert werden. Es gibt Ausnahmen: den Zeitraum, den Dein Vaterschaftstest gedauert hat
z.B., aber nicht von Geburt an. Das lass das JA mal gerichtlich druchboxen. Dass Umgangskosten nicht berücksichtigt werden
können, ist so nicht richtig.

Morgen wird in meinem Fall vor Gericht der Kindesunterhalt entschieden; ich habe die vollen Umgangskosten geltend gemacht
(im Umfang von 550 €), mal sehen wie der Richter entscheidet. Bei Dir ist die Entfernung nicht so groß, aber ein Versuch ist es wert. 

3. Du gehst fehl in der Annahme, dass Deine Ex Dir Umgang gewährt. Das ist kein Umgang, das ist Terror. Für Dich und das Kind.
Zweitens gehst Du fehl in der Annahme, dass Du keinen gerichtlichen Antrag stellen kannst, weil Dir ja Umgang "gewährt" wird.

Aus taktischen Gründen gehst Du folgendermaßen vor:
1. Du teilst der KM schriftlich Deinen Umgangsvorschlag mit und signalisierst Gesprächstbereitschaft. Der Brief muss allerdings eine
Deadline enthalten, z.B. höchstens zwei Wochen. Lehnt sie ab oder reagiert gar nicht, wendest Du Dich an JA (diesen Schritt kurz halten,
keinem Unsinn zustimmen) mit der Bitte um Vermittlung. Bessert sich die Situation nicht zu Deiner Zufriedenheit, stellst Du einen gerichtlichen
Antrag. Den kannst Du jederzeit stellen, also eigentlich noch heute. Aus taktischen Gründen, um nicht als Streithansel dazustehen, versuchst
Du vorher die außergerichtliche Einigung.

4. Du forderst die KM auf, sachlich auf der Elternebene mit Dir zu kommunizieren, ansonsten stellst Du die Kommunikation ein. Neue
Handynummer und ans Festnetz einen AB, wo die Anrufe ins Leere laufen.

5. Streich aus Deinem Kopf, Dich gegenüber der KM als guter Vater zu profilieren: Ein sinnloser Versuch. Was sie über Dich denkt, kann
Dir egal sein. Versuche stringend Dein Handeln nach dem max. Effekt für Dein Kind auszurichten. Ich habe mit meiner Ex kommuniziert,
um etwas für mein Kind zu erreichen, als das nicht geklappt hat, da sie nur Lust hatte sich rumzustreiten, habe ich die Kommunikation eingestellt
und bin über Anwälte gegangen.

Wie andere schon geschrieben haben, sortiere Deine verschiedenen Baustellen und entwerfe einen Schlachtplan und gehe dann konsequent vor.
Du studierst, dass ist anstregend genug. Konzentration auf das Wesentliche ist angesagt, sonst wirst Du zermürbt.

LG,
Mux
 

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Geschrieben : 12.07.2011 18:26
(@ilikeganja)
Rege dabei Registriert

Nur spioniert sie quasi ständig hinterher und wenn ihr etwas nicht passt tritt sie plötzlich in Erscheinung schnappt sich das Kind und ist wieder weg.

Dann schick die Holde doch auf eine falsche Fährte. LÜG sie an!!! Ihr geht in den Zoo, ins Freibad oder in den Wald spazieren. Seid ihr euch halt nicht über den Weg gelaufen. So ein Zoo/Freibad und erst recht der Wald ist schliesslich groß genug, dass man sich nicht zwangsweise über den Weg läuft. Lass sie möglichst erfolglos Eintrittsgelder zahlen und ohne Ergebnis (boykott) wieder abziehen. 😀

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Geschrieben : 12.07.2011 18:26
(@ilikeganja)
Rege dabei Registriert

Ich will damit sagen das seitens des JA diese 500Euro Geschichte abgehakt ist. Für mich auch mit der Erkenntnis ihr nie wieder parallel zum KU Bargeld zu geben.

Vielleicht für das JA. Mit Sicherheit nicht für das Jobcenter. Wenn sie zu diesem Zeitpunkt Gelder erhalten hat und die € 500 nicht angegeben wurden, so ist das eine Straftat (Betrug).

2.) Sollte es doch zu einer Verpflichtung für dich kommen, den KU AB Geburt des Kindes nachzuzahlen, so bekommt die KM dieses Geld ebensowenig. Denn Du wirst dem Jobcenter deinen Geldtransfer melden!
Das würde ich so zumindest der KM auf Brot schmieren. Wenn sie kuscht und den Umgang nicht weiter boykottiert, siehst du vielleicht von deinem Vorhaben ab.

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Geschrieben : 12.07.2011 18:46
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

wirklich krasse Geschichte. Aber vielleicht auch mal ein paar kritische Worte. Warum hälst du Dich bitte im Wirkungs- und Zugriffskreis dieser Person mit Deinem Kind auf? Kind aufnehmen und weg. Zur Not wird Dich schon ein guter Freund / Familie fahren und bringen können. Ein KFZ wird sie ja bei Ihrem Einkommen nicht haben.

Warum lässt Du Dich von "neuen Medien" terrorisieren? Ein Handy hat auch einen Ausschalter. Vielleicht kaufst Du Dir beim Trödel ein gebrauchtes Handy und eine Calling-Card. Das wird dann das Umgangshandy, dass nur bei Bedarf geschaltet wird. Deine andere Nummer wechselst Du.

Auch wenns es viel zu tun gibt, versuch auch selber Dich ein bisschen hoch zu pushen. Die gute KM muss mal deutlich in ihrer "Ich gucke ganz viel Hartz4-TV-Bauernschläue" eingebremst werden.  Wer zuletzt lacht, lacht am besten. Gruß Ingo

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Geschrieben : 12.07.2011 19:17
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

in Ergänzung zu den Vorschreibern:

Dafür das sie nicht arbeitet lebt sie mittlerweile in einer regelrechten Luxuswohnung und gibt auch zu das diese hauptsächlich von mir finanziert wird.

krieg sowas schnellstmöglich aus dem Kopf; von 225 EUR Kindesunterhalt (die zum grösseren Teil fürs Kind draufgehen) kann man sich keine Luxuswohnung leisten. Und sei froh, dass sie keinen Anwalt in Marsch gesetzt hat, um zusätzlich (!) Betreuungsunterhalt für sich selbst einzuklagen: Darauf hat sie nämlich einen Anspruch, und dann wäre im Zweifelsfall tatsächlich Essig mit dem Studium.

Ich habe KEINE rechtliche Handhabe zu kontrollieren was sie mit dem Unterhalt macht.

das ist auch gut so; das wäre ein unendlicher weiterer Streitpunkt, der Euer Elternverhältnis garantiert nicht verbessert.

Beherzige die oben genannten Ratschläge und wechsle den Fokus: Diese Frau ist keine Feindin, sondern die Mutter Eures Kindes, mit der Du noch viele Jahre lang zu tun haben wirst. Du selbst hast massgeblichen Einfluss darauf, ob das stressig wird (was neue Partnerinnen oft nicht lange mitmachen) oder eine sachliche Selbstverständlichkeit.

Und bitte: Besorg Dir eine Kundennummer bei dieser Firma: http://www.blausiegel.de/blausiegel.php 😉

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2011 20:44
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ergänzend zu den Vorschreibern (denen ich in puncto Umgang und Anwalt vollständig zustimme):

Zur Nachforderung Unterhalt ab Geburt:

2. Die Schreiben vom JA ignorieren, abheften, gut ist. Erst wenn was vom Gericht kommt, musst Du reagieren.

Ich weiss nicht, ob ignorieren tatsächlich die beste Antwort ist ...
Da Du nicht als Vater festgestanden hast, war eine Unterhaltsforderung ab Geburt nicht möglich (analog §1613BGB).
Nunmehr steht die Vaterschaft fest, womit der Anspruch grundsätzlich ab Geburt entsteht.
Ich würde vermutlich dem JA antworten, dass Du Unterhaltspflichten ab Kenntnisnahme anerkannt hast, Zahlungen für die Zeit davor aber grob unbillig wären (Abs.3), da Du die Amnesie der KM nicht zu vertreten hast (unter welchen Drogen hat sie denn mehr als ein Jahr gestanden, dass ihr dann der ONS so plötzlich einfiel).
Von daher berufst Du Dich auf "Treu und Glauben", d.h. von Deinen Vaterfreuden konntest Du bis zum Eintrag der Vaterschaft nichts wissen.
Was strategisch sinnvoller ist (Ignorieren oder Antworten), ist allerdings schwer abzuschätzen ...

Zur Nicht-Berücksichtigung des Studiums:
Du hast nunmehr eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Mit der Titulierung hast Du diese auch anerkannt. Da Du eine Ausbilung abgeschlossen hast (und offensichtlich auch einen Augenblick in dem Beruf gearbeitet hast), wäre es vermutlich auch mit einem vernünftigen Anwalt schwer geworden, hier vom Mindestunterhalt weg zu kommen.

"Das hast DU bezahlt"

Wie Martin schon schrieb, was mit dem KU passiert ist nicht Dein Bier ... mit solchen Äusserungen will KM Dich ärgern (und hat offenkundig Erfolg damit).
Lass so etwas an Dir Abprallen.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2011 11:04