Totaler Kontaktabbr...
 
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Totaler Kontaktabbruch - als Vater weggeworfen

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(@pluto09)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

um hier im Forum erstmal "Hallo" zu sagen möchte ich mich zunächst vorstellen. Ich bin 40 Jahre alt und habe eine Tochter aus der, mittlerweile geschiedenen Ehe die im Sommer 16 Jahre alt wird. Getrennt haben wir uns bereits im März 2018 und nach einer sehr zähen Scheidungsschlacht war nach zwei Jahren dann auch die Scheidung durch.

Leider hat sich meine Tochter nach der Trennung komplett von mir abgewandt und wollte überhaupt nichts mehr mit mir zu tun haben. Zunächst war sie noch dreimal bei mir zu Besuch. Beim letzten Besuchswochenende (um Ostern 2018 rum) war sie dann mit meiner Exfrau und deren Eltern im Zoo und kam dann Abends zu mir, packte ihre Sachen und ging. Fast wortlos, lediglich den Satz "Mir ist heute klar geworden das du an allem Schuld bist!" konnte ich aus ihr herausbekommen.

Im darauffolgenden Jahr habe ich verzweifelt versucht Kontakt herzustellen. Anrufe, Whatsapp, Briefe wurden ignoriert. Weihnachts- und Geburtstagsgeschenke ebenso. Beim Versuch meine Tochter zu besuchen rief meine Exfrau gleich die Polizei die mich dann aus der Wohnung eskortiert hat.

Jugendamt, Anwälte und Familiengericht konnten mir nicht helfen. Letztendlich fiel immer wieder der Satz: "Wenn ihre Tochter keinen Kontakt zu Ihnen möchte können wir sie nicht dazu zwingen." In der Folge wuchs meine Verzweiflung und es folgte eine Zeit der Resignation, Alkohol und nur noch ein Schatten meiner Selbst. Zum Glück hat mich mein Freundeskreis aufgefangen und mich wieder in die richtige Spur zurückgebracht. Von den offiziellen Stellen fühle ich mich nur noch im Stich gelassen und meiner Meinung nach ist der Vater nach einer Trennung überhaupt nichts wert und nur noch dazu gut um zu zahlen.

2019 habe ich dann eine neue, meine große, Liebe gefunden. Sie hat eine einjährige Tochter mit in die Beziehung gebracht und ist ebenso geschieden und wir sind dann auch sehr schnell zusammengezogen. Jetzt haben wir einen kleinen Sohn bekommen und sind mit unserer Patchworkfamilie sehr glücklich.

Leider sind es immer wieder die Störfeuer seitens meiner Exfrau die das Glück trüben. Kontakt zu meiner Tochter besteht leider nach wie vor nicht und ich versuche das zu akzeptieren. Allerdings fühle ich mich auch ausgenutzt wenn mir dann nur kommentarlos von meiner Exfrau per Whatsapp Rechnungen geschickt werden die ich zu zahlen habe.
Bisher habe ich immer geschluckt und meinen Teil bezahlt, auch weil ich der Meinung bin das es einfach Geld kostet ein Kind zu haben und ich dieser Verantwortung nicht davon laufen möchte.

Jetzt gibt es aber meine neue Familie und die sollte natürlich nicht darunter leiden. Für meine Tochter steht die Tür zu mir natürlich immer offen, aber ausnutzen lassen will ich auch nicht mehr.

Daher hoffe ich hier im Forum auf einen ehrlichen Austausch und vielleicht den ein oder anderen Tipp beim Umgang mit den Forderungen meiner Exfrau.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.02.2021 15:41
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus pluto09 und willkommen im Forum!
Traurig, das mit Deiner Tochter; wer weiss schon, welche Gedanke sie sich macht oder welche sie womöglich vorgesagt bekommt.
Bei mir hat es bis zum 18-ten Lebensjahr meins Ältesten gedauert, bis wir nach drei Jahren völliger Stille wieder Kontakt fanden und er selbst realisiert hat, dass Papa gar ned so blöd ist, wie Mama immer sagte... ;o)
Daher nicht den Mut verlieren.

Allerdings fühle ich mich auch ausgenutzt wenn mir dann nur kommentarlos von meiner Exfrau per Whatsapp Rechnungen geschickt werden die ich zu zahlen habe.

Wie habt KM und Du den Kindesunterhalt geregelt? Wenn es keine Ausgaben für Mehrbedarf sind, müsste das meiste eigentlich durch regelmäßige KU-Zahlungen "abgegolten" sein...

Aus eigener Erfahrung:
Du darfst nicht zulassen, dass Ex und das "gestörte" Verhältnis zur Tochter in Dein neues Familienleben "dringen" und womöglich kaputt machen.
Wenn Du merken solltest, dass Dich das Ganze zu sehr belastet, hol Dir professionelle Hilfe (das habe ich damals verpasst und bin in eine kolossale Depression geschlittert, das war der Beginn des Endes meiner zweiten Ehe).

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2021 16:09
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

wenn du den Unterhalt in korrekter Höhe zahlst, würde ich sie bei WhatsApp schlicht blockieren oder stumm zu schalten. Es gibt keine Pflicht, für die Ex auf allen Kanälen erreichbar zu sein. Schütze dich und dein neues Leben!

Ich denke, du kannst aktuell nicht viel tun, um an deine Tochter ran zu kommen. Es ist ein schwieriges Alter und leider wirklich nicht erzwingbar, in Kontakt mit ihr zu kommen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2021 16:10
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo @pluto09,
in Anlehnung an meine beiden Vorschreiber:

Tatsächlich würde ich (auch) - unter den gegebenen Vorbedingungen - jeglichen Whatsapp-Kontakt der KM sperren, erst recht, wenn da nur Rechnungen oder aber "Störfeuernachrichten" seitens Deiner HEXe eintrudeln.
Ich würde der KM in der Sache einen entsprechenden Brief schreiben und hier die Situation klarstellen, dabei darauf hinweisen, dass Rechnungen jedweder Art nur noch berücksichtigt werden, wenn es hier einen entsprechenden akzeptablen rechtlichen Hintergrund gibt (Stichworte -> Mehrbedarf/ -> Sonderbedarf).
Der Rest sollte über den "normalen Unterhalt eh abgegolten sein...(ich gehe mal davon aus, dass Du den in korrekter Höhe zahlst(?)
Im übrigen wären Sonderbedarfe und Mehrbedarf (in Abhängigkeit der Leistungsfähigkeit der ET) quotal (anteilig) zu zahlen

Parallel wäre es (ggf) gut auch Deine Tochter nochmal pers. anzuschreiben (alt genug ist sie ja) und Ihr erklären, dass die Trennung/ Scheidung von der KM nicht eine Trennung von Ihr bedeutet- aber vermutl. hast Du das schon getan...
In dem/ denSchreiben der Tochter aber auch vermitteln, dass die Türen zu Dir nicht zugeschlagen (sprich immer offen sind...

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2021 16:46
(@pluto09)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort,

den Unterhalt zahle ich natürlich in voller Höhe, lt. Düsseldorfer Tabelle und vom Gericht festgelegt. Zahle sogar noch den Handyvertrag meiner Tochter zusätzlich und bis vor einem halben Jahr habe ich sogar noch freiwillig Taschengeld auf ein Konto meiner Tochter bezahlt was ich aber mittlerweile nicht mehr mache, geschuldet meiner eigenen finanziellen Situation und der Tatsache der Kontakverweigerung.

Auch meiner Exfrau zahle ich bis Juli noch 100 Euro Unterhalt weil sie es geschafft hat den Richter damals zu überzeugen was für ein armes Hascherl sie doch ist, alleinerziehend usw. Mehr arbeiten kann man wohl nicht verlangen wenn die Tochter "erst" 14 Jahre alt is... (Sarkasmus wieder aus)!

Was den Kontakt angeht habe ich mehrfach meiner Tochter in Briefen und Nachrichten mitgeteilt das meine Türe immer offen stehen wird. Ich habe mich entschieden ihre Entscheidung zu akzeptieren und mein Leben weiter zu leben. War da ca. ein Jahr nach der Trennung an einem Scheideweg ob ich mich weiter treten lasse bis nicht mehr viel von mir übrig bleibt oder wieder anfange zu leben. Hab mich für zweiteres entschieden.

Jetzt noch eine Frage zum Mehrbedarf / Sonderbedarf. Wie bekomme ich das denn mit wenn ich meine Ex blockiere? Soll sie mir dann jeweils einen Brief schicken? Und woher weiß ich denn was Sonderbedarf ist? Hab dazu natürlich schon gegoogelt, aber aktuell z.B. will sie Geld von mir weil meine Tochter im Gymnasium ihre Oberstufen Seminare auswählt, zwei an der Zahl und jeweils mit 450 Euro Kosten. Momentan mit Neugeborenen zuhause natürlich ein richtiger Batzen Geld für mich...

Muß ich das einfach so hinnehmen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.02.2021 17:13
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Seit wann kosten Seminare auf der Oberstufe Geld?
Oder ist das eine Privatschule?

Ich würde der ex mitteilen (per Brief), dass die allgemeine Schulbildung in Deutschland kostenlos ist und solche zusätzlichen Kostenpflichtigen Seminare im Regelfall freiwillig und nicht verpflichtend sind.
Und diese damit nicht zusätzlich zum regelunterhalt zu zahlen sind.
Einen Mehrbedarf kannst du deshalb nicht erkennen.
Sollte sie der Meinung dein, dass dies ein Mehrbedarf darstellen sollte, kann sie dir gerne die Rechnung sowie ihre gehaltsunterlagen zusenden, per Post, damit der Anteil pro Elternteil berechnet werden kann, sofern ihre Meinung richtig ist.

In dem Zusammenhang bittest du auch gleich darum, den handyvertrag der Tochter auf sie umschreiben zu lassen, da diese Kosten aus dem Unterhalt zu zahlen sind.

Wann endet der handyvertrag der Tochter? Hast du diesen schon gekündigt?
Ich würde der Tochter mitteilen, dass ihr handyvertrag zu x.x.x endet und falls sie die Nummer weiter behalten möchte sie bis zum x.x.xxx Kontakt mit dir aufnehmen soll, damit die rufnummernübernahme geregelt werden kann. Wenn sie sich nicht meldet, gehst du davon aus, dass sie kein Interesse an der rufnummernübernahme hat.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2021 19:37
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

als erstes interessiert mich ob der Unterhalt für die große Tochter angepasst wurde, schliesslich hast Du jetzt  4 unterhaltsberechtigte Personen (große Tochter, deren Mutter (bis Juli), Baby, Mutter von Baby), ab Juli/August sind es dann 3 (ohne  Mutter der großen Tochter).

Mehrbedarf sind regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen, die nicht durch den Unterhalt abgedeckt sind, aber zum Unterhaltsbedarf des Kindes zählen. Dazu gibt es Urteile an denen man sich orientieren kann.
Sonderbedarf ist ein ungewöhnlich hoher Bedarf des Kindes, der überraschend auftritt und deshalb nicht aus dem KU angespart werden kann.

Mehrbedarf/Sonderbedarf entsteht nicht alleine schon dadurch, dass die Kosten durch das Kind verursacht sind.

Auch aus meiner Sicht entsteht die Frage wie die hohen Schulkosten der Tochter entstehen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2021 20:57
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort,

[...]Wie bekomme ich das denn mit wenn ich meine Ex blockiere? Soll sie mir dann jeweils einen Brief schicken?[...]

Muß ich das einfach so hinnehmen?

Fett: Das wird sie wohl müsssen.
Ich würde in dem Brief klarstellen, dass Du für Sie auf Whatsapp nicht mehr erreichbar/ verfügbar bist, ebenso nicht per eMail.
Anfragen bezüglich mehr Geld (Sonder-/Mehrbedarf) möge Sie (die HEXe) BELEGHAFT und mit Angaben von Gründen postalisch an Dich richten.

Das gibt Dir im Gegenzug (hoffentlich) zum Einen Ruhe  - zumindest die Störfeuernachrichten - sollten ausbleiben (bzw. weniger werden) und bei Anfragen wegen Mehr-Sonderbedarf bleibt Dir Zeit und Abstand die Sachverhalte zu prüfen.
Wie schon erwähnt sind solche Bedarfe zwischen den Eltern zu quoteln (aufzuteilen): Deine HExe sollte/ muß dann im Gegenzg (von Dir) aufgefordert werden, Ihr Einkommen offenzulegen...
Im übrigen sind Sonderbedarfe VORHER mit dem anderen ET abzusprechen und zwischen diesen (schriftlich) zu vereinbaren (zB. Kieferorthopädische Behandlungen , ansonsten gilt schnell: "wer die Musik bestellt bezahlt sie auch..."
Aktuell könnte es durchaus sein, dass Deine Einkommenssituation es gar nicht mehr zuläßt, dass Du für solche Bedarfe noch Geld "übrig" hast.

Gruß Kakadu59
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AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2021 05:20
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Pluto09!

Ich würde in dem Brief klarstellen, dass Du für Sie auf Whatsapp nicht mehr erreichbar/ verfügbar bist, ebenso nicht per eMail.

Unabhängig davon könntest Du KM auf WhatsApp auch blockieren, sollte es zuu lästig für Dich werden.

Kakadu59 liegt hier übrigens auch richtig, wenn Du keine Sonderbedarf mehr leisten kannst, dann isses so (auch wenn´s blöd für Töchting ist). Auf der anderen Seite lernt sie aber evtl. auch, selbst für die Finanzierung ihrer Hobbies aufzukommen/zu sorgen (oder andersrum: ich kann nicht Dinge erwerben, welche ich mir nicht leisten kann).

Grüßung
Marco

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AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2021 09:11
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich würde den Handyvertrag kündigen. Wenn Du nett bist, kannst Du noch das machen, was @AnnaSophie geschrieben hat. Ich sehe aber keinen Grund für irgendwelche Nettigkeiten.

Der Ex teilst Du mit, dass Du keinen Kontakt mehr über E-Mails, WhatsApp usw. mehr möchtest. Sie soll Dir einen Brief schreiben, wenn sie etwas von Dir will. Dann sperrst Du sie auf allen elektronischen Kanälen.

Was Sonderbedarf und was Mehrbedarf ist, wird von den Gerichten uneinheitlich beurteilt. Mal gehen Dinge bei einem Gericht als Mehrbedarf durch, die bei einem anderen Gericht nicht durchgehen, mal läufts anders herum. Beim Sonderbedarf siehts etwas besser aus. Das sind in der Regel einmalige und unerwartbare Dinge. Das von Dir konkret Genannte ist nach meinem Dafürhalten weder das Eine noch das Andere. Das muss die Mutter daher selbst bezahlen, wenn sie glaubt, dass die Tochter das braucht.

Schlussendlich: Lass die Tochter ziehen. Mit 16 ist das Vatersein sowieso weitgehend beendet. Auch in intakten Familien wollen 16-jährige Kinder gelegentlich von ihren Eltern nichts mehr wissen. Da sind die Eltern nur noch als Geldquelle, Putzfrau, Chauffeur, Köchin, Person die den Kühlschrank vollmacht, Wäscherin etc. pp interessant. Hotel Mama halt.

In 20 Jahren, wenn das Töchterlein dann selbst ein paar gescheiterte Beziehungne oder sogar Ehen hinter sich hat, kommt sie bei einem Mindestmaß an Selbstreflektion vermutlich selbst drauf, dass an dem Scheitern quasi nie nur einer schuld ist. Aber das kann Dir dann auch egal sein. So what, lass sie los.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2021 16:23




(@pluto09)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

hab mir jetzt mal bewusst ein Bißchen Zeit gelassen mit einer Antwort auf eure zahlreichen Kommentar.

Zunächst mal vielen Dank für alle Anregungen und Tipps. Im Nachhinein bereue ich es das ich mich nicht gleich nach der Trennung hier registriert habe, sonder quasi im Alleingang die Scheidungsschlacht über mich ergehen hab lassen. Vermutlich hätte ich mir da einiges ersparen können...

Zunächst mal dazu das ich meine Tochter ziehen lassen soll. Das ist natürlich richtig und das werde ich auch. Emotional bleibt sie aber trotzdem immer mein Mädel, egal was vorgefallen ist. Denke auch oft an sie und begreife es nicht warum sie mich so hat fallen lassen. Aber irgendwann bin ich selbst zum Entschluss gekommen das ich loslassen muß weil ich einfach nichts mehr machen kann. Von daher habe ich die Situation so akzeptiert wie sie ist, zumal ich jetzt wieder Familie habe die meine ganze Aufmerksamkeit braucht und bekommen soll.

Zuletzt habe ich vorm Gericht und meiner Ex gefordert das ich zumindest jedes halbe Jahr ein aktuelles Bild meiner Tochter bekomme. Das wurde mir seitens Gericht nicht zugestanden und meine Ex meinte meine Tochter hat auf diese Bitte mit der Aussage reagiert: "Einen Stinkefinger kann er haben, sonst nichts!" Soviel bin ich also noch wert...

Was meine Ex angeht so macht mich das einfach nur traurig das nach 13 Jahren Ehe nur noch Hass auf mich übrig geblieben ist. Hätte mir gegenseitigen Respekt gewunschen, kann ich aber auch nicht ändern und wenn sie es so will...

Jedenfalls möchte ich mich nicht mehr ausnutzen lassen und werde das in Zukunft auch so machen das sie mir Sonder und Mehrbedarf per Brief mitteilen soll. Hab ihr das in den letzten zwei Jahren zu leicht gemacht. Einfach eine Rechnung per Whatsapp fotografiert und der Depp zahlt schon...
Und wenn meine Tochter Volljährig ist werde ich überhaupt nicht mehr mit meiner Ex kommunizieren. Wenn meine Tochter dann was will wird sie sich dazu herablassen müssen mir das selbst zu sagen.

Was die Anpassung des Unterhalts angeht. Bin bereits in Stufe 1 der Düsseldorfer Tabelle, da wird sich ja dann nichts ändern, oder?

Was die teueren Seminiare des Gymnasiums angeht habe ich von meiner Ex die Liste der Seminare angefordert. Parallel dazu habe ich mich informiert, es gibt wohl ein paar Seminare die richtig Geld kosten (ala Studienfahrt), aber der Großteil der Seminare ist kostenlos. Bis heute habe ich von ihr noch keine Liste bekommen. Denke mal sie ist davon ausgegangen das der Depp einfach das zahlt was sie mir mitteilt...

Der Handyvertrag läuft leider noch ein ganzes Jahr. Die letzte Kündigung habe ich leider verpasst.

Wenn ich den Vertrag kündige und meine Tochter eine neuen Vertrag macht, kann ich dann verlangen das mir die neue Nummer mitgeteilt wird?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.02.2021 09:58
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, kannst du nicht.

Du könntest übrigens die Karte sperren lassen, dir eine neue Karte schicken lassen und diese mit neuer Nummer selbst nutzen. Oder in die Schublade legen. Das bedeutet zwar eine Eskalationsstufe, aber wenn man wie ein A**** behandelt wird, würde ich keinen Cent mehr raus rücken, als notwendig. Auch deine Tochter hat gewaltig zu lernen. Keine Sekunde würde sie mehr auf meine Kosten in der Welt rum surfen. Kommentarlos übrigens. Sie merkt das schon, wenn es nicht mehr geht.

Ich würde das mit WhatsApp der Ex auch nicht ankündigen. Sie hat ja deine Adresse. Wenn sie was will, soll sie einen freundlichen Brief schreiben. Und wenn du dem nicht nachkommen kannst, antwortest du ihr freundlich (mit Hilfe des Forums), dass es sich entweder a) um keinen Sonderbedarf/Mehrbedarf handelt oder b) du hierfür nicht leistungsfähig bist.

Mach deinen Rücken gerade, sei stolz und zeige ihnen die kalte Schulter.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2021 10:07
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Nein, du hast kein Recht auf dir neue Handynummer.
Wenn du aber eine Reaktion provozieren willst kannst du dem Betreiber auch melden, dass sie aufgrund von Verlust eine neue Nummer und simkarte benötigst. Dann kann das Liebe Töchterchen nicht mehr telefonieren  und du kannst den Vertrag für dich oder deine Frau nutzen. Bei der Aussage von dem Stinkefinger hätte ich das vermutlich sofort gemacht. Denn da du  vertragsbehmer bist wird dir nämlich die neue simkarte zugeschickt.

Ja, bei Stufe 1 der Düsseldorfer Tabelle ist normalerweise kein raummehr für Mehrbedarf oder sonderbedarf.  Da müsste mal gerechnet werden ob du für 2 Kinder überhaupt leistungsfähig bist oder ob es nicht auf eine mangelfallberechnung hinausläuft.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2021 10:08
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo zusammen,
[...]
Was die Anpassung des Unterhalts angeht. Bin bereits in Stufe 1 der Düsseldorfer Tabelle, da wird sich ja dann nichts ändern, oder?
[....]

Kommt drauf an...- was Du derzeit zahlst, bzw. was Du derzeit verdienst ;o)

Tatsächlich müßte Dein vorhandenes Einkommen - wenn es gemäß DT nicht reicht, den Mindestunterhalt zu zahlen - (zunächst) bis zum Selbstbehalt aufgeteilt werden.
Heißt: jedes Kind bekommt entsprechend dem verfügbaren (unterhaltsrelevanten/ - bereingtem) Einkommen dann anteilig und damit weniger als in der DT steht.
Wenn Du möchtest, kannst Du ja mal Deine Einkommenssituation offenlegen und "wir" (also die die sich in der Berechnung auskennen)schauen drüber.
Die aktuellen Zahlbeträge (Mindestunterhalt) wären
für die 16-jährige (bis Volljährigkeit): 418,50 €
für den 1-Jährigen Nachwuchs (0-5): 283,50 €
In Summe also 702,00 €
Der (Dein) Selbstbehalt liegt bei 1160,- €
Bei den Zahlen wären Deine neue Freundin noch gar nicht mitberücksichtigt. Für die wärst Du (theoretisch) auch unterhaltspflichtig (-> Betreuungsunterhalt)

Ob Du - wie hier angedeutet wurde eine Unterhaltsabänderung lostritts ist tatsächlich ein Rechenexempel.
Da der Unterhalt für die Tochter tituliert (gerichtlich festgelgt) ist und unter dem Aspekt, wie Deine EX gestrickt ist, ist davon auszugehen, dass die KM sich nicht auf eine (außergerichtliche) Reduzierung des KU einlassen wird.
Du wärst also (u.U.) gezwungen, den Unterhalt gerichtlich abändern zu lassen - ... das kostet (RA und Gerichtskosten).
Wieter davon ausgehend, dass Töchtig bald 18 wird, steht (stünde) dann (u.U.) wieder eine Abänderung ins Haus.
Hier solltest Du auf jeden Fall ein bischen rechnen...

Bezüglich der (eventuellen) Telefonnummer Deiner (stinkefingerzeigenden)Tochter: Wozu brauchts Du die?
PS: Auch wenn ich Deine (väterlichen) Emotionen gut nachvollziehen kann: Für eine 16 jährige gehört es nunmal auch zu einem Reifeprozess, zu lernen, das Reaktionen (auch unliebsame, unbequeme) Gegenreaktionen hervorrufen...

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2021 14:40
(@pluto09)
Schon was gesagt Registriert

Stimmt schon, was habe ich von der Handynummer. Das Gleiche sagt meine Freundin auch.
Ist tatsächlich nur emotional begründet. Die theoretische Möglichkeit Kontakt aufzunehmen. Mal ein Statusbild sehen. Aber davon werde ich mich jetzt lösen, bin sogar schon mit dem Provider in Kontakt zwecks SIMkarten deaktivieren.

Vermutlich macht es keinen Sinn eine Unterhaltsänderung loszutreten. Außergerichtlich wird da nichts gehen und alles andere verursacht wieder nur mehr Kosten als es dann bringt. Zumal der Unterhalt für die KM ab Sommer wegfällt und mit 16 Jahren ist auch der KU absehbar.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.02.2021 15:52
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Stimmt schon, was habe ich von der Handynummer. Das Gleiche sagt meine Freundin auch.

Sie hat doch auch Deine Nummer. Wenn sie was will, wird sie Dich anrufen ... was sie auch jederzeit kann.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2021 18:00
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Nun seid mal nicht so hart. Meine Tochter (15) habe ich zuletzt im Oktober 2020 gesehen. Ich bin traurig hierüber, lebe aber mein Leben so gut wie es geht ganz normal weiter. Ich wünsche mir auch das sie mich eines Tages anruft und wir uns aussprechen können und dort weitermachen wo wir aufgehört haben. Auch wenn das Verhältnis, durchaus auch KM induziert, gerade nicht gut ist, so ist es mir dennoch wichtig, dass ich ihre Handy Nr. habe. Alle paar Tage rufe ich sie an, auch wenn ich weiß, dass sie nicht drangehen wird. Egal. Sie ist mir wichtig und ich weiß es wird wieder gut werden, wenn sie 'erwachsener' geworden ist. Das heißt aber nicht, dass ich mich blind 'meiner Tochter an den Hals werfe'. Sie bekommt von mir auch den Spiegel vorgehalten bspw. wenn ich mal wieder mit ihren Lehrern gesprochen habe oder sie Arzttermine verpasst hat, denn Whatsapp geht ja noch. Ich sehe, dass sie meine Nachrichten liest, aber ich bekomme halt keine Antwort. Das ist gerade so und ich kann es nicht ändern.

Das mag jetzt tagträumerisch klingen, aber ich weiß was ich alles mit meiner Tochter erlebt habe und wie ich immer für sie da war, eigentlich immer. Ich will immer noch für sie da sein. Nicht jetzt, aber vielleicht wieder in naher Zukunft. Meine Tür steht für sie offen, aber durchgehen muß sie selbst und ich will ihr das Gefühl geben (auch wenn ich deswegen desöfteren sauer/traurig bin), dass da jemand ist, der dich aus der Ferne lieb hat und immer für dich da sein wird.

Genug der Worte, aber was will ich damit sagen: Wenn es dir wichtig ist dann schau das du die Nr. irgendwie - vielleicht über Bekannte - bekommst aber reib dich nicht daran auf.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2021 18:33
(@pluto09)
Schon was gesagt Registriert

Hallo erneut,

zunächst einmal verstehe ich die Argumentation von Brave. So habe ich mich auch verhalten, jedes Weihnachten und jeden Geburtstag ein Geschenk und Brief vor die Türe. Anfangs noch Nachrichten usw.
Nichts habe ich mir mehr gewunschen als wieder Zugang zu meiner Tochter zu finden.
Aber, die Trennung ist mittlerweile über zwei Jahre her. Seitdem keine Reaktion und ich muss mich entscheiden ob ich ewig meiner Tochter hinterherlaufe und mich verrückt mache, oder ob ich für meine jetzige Familie da bin und auch auf mich schaue.
Das mag zwar hart klingen, aber kaputt machen lasse ich mich nicht. Und das macht es auf Dauer mit einem.
Natürlich steht meine Tür immer offen. Sie ist und bleibt meine Tochter und die Zeit wird es zeigen ob wir eine echte Chance bekommen wieder eine Beziehung aufzubauen. Nur liegt das nicht mehr in meiner Hand.

Ich werde jetzt den Schritt gehen und das Handy sperren und meiner Ex mitteilen das Kontakt nur noch über Brief oder im Notfall per Festnetz erfolgen soll.
Vielleicht könnt ihr mal kurz über den Text drüber schauen und mir sagen was ihr davon haltet.
Vielen Dank und schöne Grüße

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Sonderbedarf, Mehrbedarf im Kindesunterhalt

Hallo xxxx,

hiermit möchte ich dir mitteilen das ich ab sofort Kosten für Sonderbedarf und Mehrbedarf nur noch anteilig übernehme sofern es einen akzeptablen, rechtlichen Hintergrund gibt und es meine finanzielle Situation erlaubt diese anteilig zu tragen.
Normale Kosten werden über den regelmäßig überwiesenen Kindesunterhalt abgegolten.

Sofern dennoch Kosten in Form von Sonder- oder Mehrbedarf entstehen müssen mir diese rechtzeitig vorab mitgeteilt werden. Die Rechnung und eine Begründung akzeptiere ich nur noch per Brief. Auf WhatsApp Nachrichten und abfotografierte Rechnungen werde ich in Zukunft nicht mehr reagieren.
Bei weiteren Anliegen oder Klärungsbedarf stehe ich nur noch per Brief oder Festnetz unter 1234567889 zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

xxx

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2021 11:16
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,
Als erstes würde ich mitteilen,  dass du nur noch per Brief und festnetz erreichbar  bist. Und auf WhatsApp app nicht mehr reagieren wirst.

Bezüglich  des Mehrbedarf und sonderbedarf würde ich mitteilen, "Begründeten mehr und sonderbedarf ist vom den Eltern anteilig nach Einkommen  zu tragen, unter Berücksichtigung des selbstbehaltest.
Biue besprich mit mir im Vorfeld einen solchen möglichen Bedarf, damit geprüft werden kann, ob es sich um einen solchen handelt.
Wenn ein solcher vorliegt übersende mir bitte neben der Rechnung zukünftig auch deine einkomnensunterlagen, damit der hadrungsanteil in dem Rahmen gleich ermittelt werden kann. Nach Berechnung des haftungsanteils übersende ich dir die Berechnung sowie meine Unterlagen.

Zusätzliche Zahlungen werde ich nicht mehr leisten."

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2021 12:15
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Das mag zwar hart klingen, aber kaputt machen lasse ich mich nicht. Und das macht es auf Dauer mit einem.

Das ist gut und wer weiss, vielleicht ändert diese Haltung auch die Perspektive/Sichtweise der Tochter...
Wegen Kündigung Handy-Vertrag würde ich evtl. -rein aus Höflichkeit- diese bei Tochter ankündigen.

Zum Schreiben an KM:
ich würde noch dazu schreiben, dass Du Kosten/Rechnungen, welche VORHER nicht schriftlich mit Dir abgestimmt wurden, nicht übernimmst (falls Sonderbedarf solltest auch Du die Möglichkeit haben, diese zu prüfen und ggfls. anzusparen).
WhatsApp Kontakt KM würde ich blockieren/löschen, dann ist Ruhe.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2021 12:20




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