Ich würde mich nicht auf 'ich zahle dir deinen Anteil in x Jahren aus' einlassen. Du weißt nie was passiert bspw. wenn eine andere Frau in sein Leben tritt. Seine Mum kann doch mit in den Kreditvertrag und ihr Haus als Sicherheit gibt es doch auch. Somit könnte er dich doch in vielleicht max. 6 Monaten auszahlen. Was die dann daraus machen ist deren Problem. Zumindest bist du dann hier raus.
Vielleicht solltet ihr aber bzgl. Scheidungsfolgevereinbarung erstmal die Nicht-finaziellen bzw. die Themen wo die Wahrscheinlichkeit eines Streits/Klein-Kriegs am geringsten ist unter Dach und Fach bringen.
Moin,
ich möchte mal in den Hafengesang meiner Vorschreiben einsteigen.
Klar ist man über die Kinder für immer verbunden. Allerdings gerade wenn sich Partner am Anfang garnicht so wirklich trennen wollten, dann sind solche Verbindungen dahingehend gefährlich, weil immer noch im Leben des anderen herumgepfuscht werden kann. Nur vermutet, aber wenn er immer noch nicht von Dir lassen kann, versucht er so die Verbindungen aufrecht zu erhalten und dann geht es mit den Problemen rund, wenn bei Dir ein neuer Partner in Erscheinung tritt.
Von den finanziellen Gegebenheiten einmal abgesehen.
Ich habe mal kurz einen Online Rechner (völlig unverbindlich) rechnen lassen.
Wert der Immobilie 600.000, mit der restlichen Verbindlichkeit von 160.000 müsste er, um Dich auszuzahlen (die hälfte der Verbindlichkeit müsstest Du auch tragen) ca. 380.000 Kredit aufnehmen: ca. 690 Eur, bei 1% Tilgung.
Klingt nicht wirklich viel, aber viel getilgt hat er dann nicht.
Die Rechnung würde in etwa so aussehen:
600.000 Immobilienwert
./.2= 300.000 Dein Anteil
- 160.000 Restfinanzierung (Dein Anteil 80.000)
= Du erhält 220.000 ausgezahlt, Er muss 380.000 finanzieren
Nicht zu vergessen sind die Kaufnebenkosten: Notar, Grunderwerbssteuer.
Das könnte er schaffen und es wäre alles tatsächlich getrennt. Was danach passiert und ob er es finanzieren kann, ist dann nicht mehr Dien Problem. Mit Deiner Auszahlung könntest Du Dir auch ein Objekt kaufen, in dem die Kinder ein eigenes Zimmer haben... wie Du es halt gestalten möchtest.
Dann kommen vermutlich noch Aufrechnungen mit dem Kindesunterhalt, welche er vielleicht bekommt. Im Wechselmodell wird es anders berechnet. Und wenn das im Streit endet, dann freuen sich die Anwälte, da hier eine ordentliche Immobilie zur Verwertung bereit steht. Aber auch hier müsst ihr Euch klar werden, wie das mit den Kindern laufen soll.
Mit seinem Schichtplan ist einiges an Flexibilität notwendig und es wird vermutlich keine gleich eine geben. Aber das kann man alles absprechen, wenn man will.
Mein Rat wäre auch, so wie Du das auch schon skizziert hast. Trennung unter einem Dach, immer wieder vernünftig reden was mit den Werten passieren soll und klar machen, dass mit der Scheidung eine klare Trennung erfolgen muss. Da können die Optionen durchgespielt werden, dass seine Mutter mit als Sicherheit einspringt, dass das Objekt verkauft wird, oder auch dass Du das Haus übernimmst.
Dies würde ich auch ruhig in eine Scheidungsfolgevereinbarung einfließen lassen. Diese wird vor dem Notar beurkundet und auch hier kann er rechtswirksam auch Unterhalt verzichten. Selbst den Kindesunterhalt könnte ihr regeln, da darf alles drinstehen und ist auch bindend, solange es kein Vertrag zu lasen Dritter ist. Das heißt, wenn der Ex ALG II Empfänger werden würde, dann gilt z.B. der Unterhaltsverzicht nicht mehr. Aber auch hier kann man nach etwa 3 Jahren aufatmen, da wenn die Unterhaltskette gerissen ist, dass dann kaum noch Ansprüche durchsetzbar sind.
Viel Glück
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ich möchte darauf hinweisen, dass er sicher keinen Kreditvertrag für 0,5% Zinsen oder so bekommt mit seinem Gehalt. Ich habe das Szenario ja auch hinter mir und musste etwa 1%-Punkt Risikoaufschlag hinnehmen.
Moin,
naja,
geht man von einem Hauswert 600.000 Euro aus, und er muss 380.000 finanzieren, bekommt er schon recht vernünftige Konditionen. So unrealistisch halte ich das nicht.
Da Problem wird eher sein, was nach der Zinsbindung passiert und ob dann die Immobilienpreise immer noch so hoch sind und wie bis dahin die Zinsentwicklung ist. Aber auch dies ist dann wieder mehr sein Problem. Innerhalb von 5 Jahren dürfte die Unterhaltskette gerissen sein.
Daher muss man sich über den Kindesunterhalt einig werden bzw. wie hier eine Aufteilung erfolgen soll. Bei einem Wechselmodell könnte man vereinbaren (ja nach Gehaltsunterschied), dass er das Kindergeld behalten soll und damit vorerst er sie vom KU freistellt (Innenverhältnis). Solange keine Hilfen beantragt werden, ist das ok und rechtswirksam.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.