Unmöglichkeitssitua...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unmöglichkeitssituation - was tun?

 
(@daddyron)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich bin neu hier und weiß nicht mehr wie es weitergehen soll.

Kurz zur Story:

Ich bin Anfang 2007 ungewollt Vater eines unglaublich süßen Sohnes geworden. Mit der Mutter war ich nie zusammen, einige "Male" hat gereicht. Ich bin selbst dran Schuld. Angeblich war es "sicher", aber ich konnte hinterher nachrechnen, dass genau das Gegenteil der Fall war. Sie hat es wohl riskiert oder sogar darauf angelegt. Aber egal, es ist passiert, und nach anfänglichem Mega-Schock kann ich mir mein Leben ohne meinen Sohn jetzt nicht mehr vorstellen.

Und da beginnt das Problem.

Nach einigen Monaten Arbeitslosigkeit habe ich wieder Arbeit gefunden, allerdings 120km von meinem Erstwohnsitz entfernt und 250km von meinem Sohn. Von meinem Erstwohnsitz zu meinem Sohn sind es 150km. Ein schönes Entfernungsdreieck.

Die aktuelle Konstruktion sieht so aus: Ich habe mir eine zweite Wohnung am Ort meiner Arbeit genommen und meinen Erstwohnsitz behalten. Also zahle ich zwei Wohnungen, kann dafür aber doppelte Haushaltsführung geltend machen. Freitags fahre ich dann 120km zu meinem Erstwohnsitz und Samstags weitere 150km weiter zu meinem Sohn. Konnte ich Anfangs noch bei der KM übernachten, muss ich seit einger Zeit ein Hotel nehmen (Kosten!).

Jetzt hat die KM angekündigt, dass ich am WE ihre Wohnung auch nicht mehr als "Basis" für die Kindesversorgung nutzen kann.

Fazit: Ich bin gezwungen mir eine dritte Wohnung o.ä. am Ort meines Sohnes (jetzt 17 Monate alt) zu suchen. Da die KM nicht möchte, dass mein Sohn bei mir übernachtet, brauche ich die Wohnung nur an den Betreuungstagen. Ich kann mir aussuchen, ob ich ihn an drei bis vier Samstagen oder alle zwei Wochen am Samstag und am Sonntag (aber ohne Übernachtung) zu mir nehmen kann.

Leider ist diese Konstruktion finanziell nicht für mich machbar.

Leider macht es auch keinen Sinn meinen Erstwohnsitz an den Ort meines Sohnes zu verlegen, da ich dadurch den Anspruch auf doppelte Haushaltsführung verliere und jedes Wochenende im Jahr 250Km hin und 250km zurück zur Arbeit fahren muss. Aufgrund der konkreten Strecke benötige ich pro Fahrt knapp 4 Stunden, also pro WE 8 Stunden. Die Kosten wären immens und würden sich nicht groß von der einer Drittwohnungslösung unterscheiden.

Derzeit bin ich schon mit 1500€ Mietkosten dabei und eine dritte Wohnung/Apartment , die/das ich dann an 3 bis 6 Tagen im Monat nutzen könnte ,wäre in dieser Stadt für gut 400€ zu haben. Macht zusammen 1900€ plus Fahrtkosten plus KM-Unterhalt plus KU! Das geht ganz einfach nicht.

Was würdet ihr in einer solch verzwickten Situation tun?

Noch zum Hintergrund: Ich habe meine Sohn von Geburt an praktisch jedes Wochenende gesehen und wenn es möglich war auch darüber hinaus an absolut jedem freien Tag, eingeschränkt nur durch die Wünsche/Urlaube der KM. Das Verhältnis zu ihm ist  sehr gut und es macht einen riesigen Spaß, wenn er mit Papa-Rufen am Wochenende auf mich zugelaufen kommt - einfach herzzerreißend! Spielt zwar hier keine Rolle: Ich bin jederzeit in der Lage in selbst zu versorgen, was ich auch schon getan habe. Jetzt habe ich Angst dieses Verhältbnis nicht mehr aufrecht erhalten zu können. Leider ist meine Jobsuche in der Stadt meines Sohnes bisher erfolglos verlaufen. Dies wäre natürlich die perfekte Lösung, lässt sich aber nicht so einfach realisieren.

Ich verstehe, dass die KM ihr eigenes Leben führen will, ich verstehe aber nicht, dass sie ihr eigenes Wohl in dieser konkreten Situation über das Wohl des Kindes stellt. Er hat ein Recht auf seinen Vater, der von der KM in eine Unmöglichkeitssituation gebracht wird, die dazu führt, dass Besuche fast unmöglich werden.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.07.2008 20:14
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo daddyron,

vielleicht stehe ich auf der Leitung. Aber du hast keine Ehefrau, oder?

Also wärst du doch frei in der Wahl deines Erstwohnsitzes. Welchen Grund gibt es derezit für 2 Wohnsitze? Der steuerliche Grund fällt ja irgenwann weg, da dir zugemutet werden kann nach einer Übergangszeit vollständig an den Arbeitsort zu ziehen, zumal du ja am Erstwohnsitz keine Familie sitzen hast (und Eltern, Verwandte und Freunde zählen da nicht)

Ich verstehe, dass die KM ihr eigenes Leben führen will, ich verstehe aber nicht, dass sie ihr eigenes Wohl in dieser konkreten Situation über das Wohl des Kindes stellt. Er hat ein Recht auf seinen Vater, der von der KM in eine Unmöglichkeitssituation gebracht wird, die dazu führt, dass Besuche fast unmöglich werden.

Warum? Sie schien ja schon immer dort zu wohnen und nicht erst weggezogen zu sein als das Kind auf die Welt kam. Es ist ihr gutes Recht zu sagen das sie den Umgang nicht in ihrer Wohnung will, sie ist auch nicht verpflichtet sie dir für den Umgang zur Verfügung zustellen . Die Unmöglichkeitssituation schaffst du dir selber, in dem du geren 3 Wohnugnen haben möchtest.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2008 20:30
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin daddyron,

erst einmal herzlich willkommen hier.

Zu Deinen Fragen: Bei einer Konstellation wie der von Dir beschriebenen stellt sich hier im Forum immer quasi automatisch die Frage: Woher weisst Du, dass Du der Vater bist? Weil die Mutter dieses Kindes das so gesagt hat? Oder anders rum: Glaubst Du einem Polizisten, der mit leeren Händen behauptet, Du wärst zu schnell gefahren? Oder willst Du nicht doch lieber ein Blitzfoto sehen - obwohl es da nur um 100 EUR geht?

Dabei geht es nicht darum, der Mutter Deines Sohnes Schlechtes zu unterstellen - aber angesichts der von Dir beschriebenen Zahlen scheinst Du finanziell keine ganz schlechte Partie für eine gebärwillige Frau zu sein. Das ist bei extremem Kinderwunsch im Zweifelsfall wichtiger als biologische Verwandschaft. Angesichts Deines eigenen Alters nehme ich an, dass die Mutter des Kindes keine 20 mehr ist, sondern eher in der Nähe dessen, was man "lautes Ticken der biologischen Uhr" nennt. Verhütungsunfälle in diesem Alter? Naja...

Natürlich bist Du nicht gezwungen, deshalb einen Vaterschaftstest zu machen; Du kannst dieses Kind auch einfach als Deinen Sohn betrachten ohne diese Gewissheit. Was aber, wenn sich in einigen Jahren herausstellt, dass Du nicht der Vater bist? Ich meine jetzt gar nicht so sehr die finanzielle Komponente (obwohl da in den nächsten Jahren auch satte Beträge zusammenkommen werden), sondern die emotionale. Das ist alles andere als prickelnd - weder für Dich noch für den Kurzen. Deshalb wäre Klarheit jetzt sicher das Mittel der Wahl.

Was die Umgänge angeht: Natürlich kann niemand die Mutter zwingen, den Umgang in ihrem persönlichen Wohnumfeld zuzulassen; das würde auch wenig Sinn machen und hat nicht mit dem eigenen Wohl der Kindesmutter zu tun, das damit über das Kindeswohl gestellt würde: Ein ehemaliges Gelegenheitsverhältnis regelmässig zu Besuch zu haben wäre tatsächlich eine Einschränkung ihrer Lebensumstände. Es spricht aber auch nichts gegen die Mitnahme des Kurzen an Deinen Heimatort; er wird mit 1,5 Jahren ja sicher nicht mehr gestillt.

Ich würde jetzt:
1. die Vaterschaft klären (sofern nicht bereits geschehen)
2. der Mutter einen vernünftigen Umgangsvorschlag machen
3. falls sie darauf nicht eingeht, einen sachkundigen Anwalt aufsuchen und ihn eine Umgangsklage anleiern lassen
4. eine näher gelegene Arbeitsstelle suchen und den Zweitwohnsitz aufgeben.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2008 20:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Tina,

Der steuerliche Grund fällt ja irgenwann weg, da dir zugemutet werden kann nach einer Übergangszeit vollständig an den Arbeitsort zu ziehen, zumal du ja am Erstwohnsitz keine Familie sitzen hast (und Eltern, Verwandte und Freunde zählen da nicht)

Das ist nicht ganz richtig.
Die zeitliche Begrenzung auf 2 Jahre ist vor einiger Zeit entfallen.
Auch zählen Eltern, Verwandte und Freunde durchaus, wie mir LBM und Andere in ähnlicher Situation beruhigenderweise versichert haben.

Lediglich zur Unterhaltsmaximierung könnte der Umzug vom Gericht gefordert oder unterstellt werden.

Das ändert allerdings auch nichts an der Richtigkeit deiner Aussage.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2008 21:22
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ah beppo,

gut, das hatte ich noch anders in Erinnerung, aber gut das ist nun auch ein paar Jahre her. Man lernt immer wieder neues aus dem Steuerrecht *s*

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2008 21:28
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das ist nicht ganz richtig.
Die zeitliche Begrenzung auf 2 Jahre ist vor einiger Zeit entfallen.
Auch zählen Eltern, Verwandte und Freunde durchaus, wie mir LBM und Andere in ähnlicher Situation beruhigenderweise versichert haben.

Jup, so ist das. Von daher würde ich auch nicht unbedingt davon ausgehen, dass die Verlegung des Erstwohnsitzes zur Familie hin unbedingt problematisch sein muss. Das dürfte dann aber eine Einzelfallentscheidung sein.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2008 21:29
(@daddyron)
Schon was gesagt Registriert

Erstmal danke für eure Antworten  :).

Zu den Fragen, implizite wie explizite...

Das Kind ist tatsächlich von mir, Zweifel ausgeschlossen.

Eine Ehefrau habe ich nicht. Weder die KM noch ich haben derzeit eine Beziehung.

Die Kindsmutter ist 41.

Ja, ich bin frei in der Wahl meines Erstwohnsitzes, aber , wie gesagt, bedeutet eine Erstwohnsitzverlegung IMMER ein Wegfall der doppelten Haushaltsführung, unabhängig vom Grund desselben (rechtskräftige Auskunft des Finanzamtes liegt vor). Ansonsten ist eine DHH unbegrenzt absetzbar, 

Der Grund für zwei Wohnsitze: Ich bin ein Großstadtmensch, mein Job findet hingegen im schlimmsten deutschen "Busch" statt. Hier wohnt kaum einer, der hier nicht geboren ist. Ich würde niemals mein "Leben aufgeben" und dorthin ziehen (verstehen wahrscheinlich nur Großstadtmenschen...). Abgesehen davon möchte ich nicht dauerhaft 250km von meinem Kind entfernt wohnen.

Ich habe nicht bestritten, dass es das Recht der KM ist den Umgang nicht bei sich zu dulden. Im Gegenteil, ich verstehe es. Aber es führt in meiner KONKRETEN SITUATION zu einer Unmöglichkeitssituation (finanzieller Art) und zwar zum Schaden des Kindes.

Es gibt keinen Stress zwischen mir und der KM. Sie räumt mir weit mehr Umgang ein als es der gängigen Rechtsprechung entspricht. Nur kann ich diesen in Kürze nicht mehr wahrnehmen, da eine dritte Wohnung dafür notwendig wäre.

Eine Frage: Gibt es so etwas wie "Aufenthaltshäuser für verstoßene Väter"? Dort könnte man seinen Kindern was kochen, sie zum Schlafen legen und bei schlechtem Wetter mit Ihnen spielen. Das wäre in Großstädten sicher eine gute Geschäftsidee. Ein Hotel nützt nämlich nichts, da man z.B. morgens bis 10 Uhr das Zimmer räumen muss bzw. erst am Nachmittag "einziehen" kann.... Und eine Kochmöglichkeit ist regelmäßig auch nicht vorhanden...

Gruß

Daddyron

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.07.2008 23:36
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi daddyron

Da die KM nicht möchte, dass mein Sohn bei mir übernachtet, ...

// und //

Es gibt keinen Stress zwischen mir und der KM. Sie räumt mir weit mehr Umgang ein als es der gängigen Rechtsprechung entspricht.

Bist Du Dir da sicher? Ein Kind in dem Alter darf bei Dir nicht übernachten? Wer sagt das - oder ist das der Wunsch der Mutter?

Ich sag's mal so - die KM hält Dich an der Leine (vielleicht unbewusst), umgangstechnisch ist nichts dagegen einzuwenden, dass der Kurze bei Dir übernachtet. Denke mal auch in die Richtung.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2008 23:53
(@daddyron)
Schon was gesagt Registriert

@oldie

Natürlich hast Du Recht. Sie möchte nicht, dass er bei mir übernachtet. Hat sie so vom JA empfohlen bekommen.... (eines Kommentars dazu enthalte ich mich besser). Klar hält sie mich an der Leine, aber ich bin machtlos. Laut Rechtsprechung habe ich ein "Recht" meinen Sohn in seinem Alter alle zwei Wochen für ein paar Stunden zu sehen. Jede Forderung meinerseits könnte dazu führen, dass sie sich daran orientiert. Das möchte ich nicht riskieren, zumal sie auch nur einen Bruchteil des ihr zustehenden Unterhalts von mir bekommt, obwohl ich ihr deutlich mehr angeboten haben, aber sie hat abgelehnt (auch sowas gibts).

Gruß

Daddyron

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.07.2008 00:01
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

nu mal langsam. Wichtige Frage - wie ist die Kommunikation zw. euch? Kann noch ein normales Wort (und sei es nur um des Kindes Willen) gesprochen werden?

Hat sie so vom JA empfohlen bekommen.... (eines Kommentars dazu enthalte ich mich besser).

Brauchst Du nicht. 😉 Einige der dortigen MA sind unverbesserelich. Trotzdem ist dies kein Grund Vogel Strauss zu spielen. Der Auftrag des JA ist übrigens kindeswohlorientiert Entscheidungen zu treffen, formuliert im KJHG.

Laut Rechtsprechung habe ich ein "Recht" meinen Sohn in seinem Alter alle zwei Wochen für ein paar Stunden zu sehen.

a) Wer sagt das?
b) Worauf beruft er sich?

zumal sie auch nur einen Bruchteil des ihr zustehenden Unterhalts von mir bekommt

Du bist im gesetzl. Rahmen verpflichtet, gewisse UH-Beiträge an das Kind als auch an die Mutter (wenn sie bedürftig ist und das Kind unter drei Jahre ist) zu leisten. Die KM kann für sich darauf verzichten, wenn sie dabei keine Leistungen von Dritten beziehen muss. Das ist, wenn es so nachweisbar vereinbart wurde, nicht Dein Problem. Außerdem haben UH und Umgang rechtlich nichts gemeinsam!!

Was ich allgemein bemerken möchte. Umgang ist durch keine noch so hohe UH-Leistung ersetzbar. Und Umgang mit dem eigenen Kind heisst auch (zumindest) ein kleines bisschen Lebensplanung und Regelmäßigkeit (schon alleine aus Kinderaugen). Kinder sind da eigenartiger Weise sehr empfindsam und zeigen ein erstaunliches Gedächtnis (diesmal aus Erwachsenensicht). So ein Frühstück mir dem Kind inkl. Brötchenkauf  können bleibende Erinnerungen hervorrufen.

Dein Kind ist in dem Alter, wo die Gerichte davon ausgehen, dass zumindest ein mehr als 24-stündiger Aufenthalt übers WE bei Dir die Norm ist, und das alle 2 WE.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2008 00:25




 Mux
(@mux)
Registriert

Hi daddyron,

Tina hat es bereits erwähnt, die Unmöglichkeitssituation schaffst Du Dir selber, weil die Punkte in Deinem "Dreieck" alles Fixpunkte sind.
Verstehe Dich gut, da ich selber in Berlin lebe und auch in der Pampa arbeite, allersdings nur 50 km außerhalb, so dass
zwei Wohnsitze nicht nötig sind.

Trotzdem: Irgendwo musst Du Dich bewegen, nur wo?

Deine Arbeit kannst Du nicht verlegen, unterstelle ich mal. Also ist dort ein Wohnsitz nötig.
Die KM wohnt mit dem Kind 250 km entfernt: ebenfalls fix.

Einziger Punkt den Du verändern könntest (nach Deinen bisherigen Angaben) ist Dein Erstwohnsitz.
Willst Du nicht. Wegen Wegfall doppelter Haushaltsführung, weil Du da gerne wohnst und da Deine Freunde
und Bekannte hast.

Hm, spiele doch mal durch:

Du ziehst an den Wohnort Deines Kindes. Umgang ist dann kein Problem mehr. Ob mit oder ohne Übernachtung.
Unter der Woche arbeitest Du eh und bist in der Pampa. Also frag Dich mal, inwiefern Du Deinen Erstwohnsitz wirklich
nutzt? Du könntest am WE doch locker den Kontakt zu Freunden halten, Übernachtung wäre doch auch nicht das Problem,
oder? Bleibt noch der steuerliche Wegfall. Was der ausmacht, kann ich nicht beurteilen.

Das Kind wird größer, und es ist ein nicht zu unterschätzender Vorteil in der Nähe seines Kindes zu wohnen. Wenn es irgend
möglich, macht das!

Alles andere ist Krampf.

Nochmal zur Rechtsprechung bzgl Umgang (von oldie schon kritisch hinterfragt):

Es gibt keine generellen Umgangsurteile. Jedes (gute) Urteil berücksichtigt die Einzelsituation.
Natürlich hat sich ein gewisser "Standard" etabliert, was aber nichts besagen muss. Was MA von JA
für angemessen halten, ist so interessant wie der berühmte Sack Reis.     

Der Umgang, der - sollte es so weit kommen - gerichtlich ausgeurteilt wird, orientiert sich daran, wie der Umgang
bisher gelaufen ist, wie Deine Beziehung zu dem Kind ist, an Deiner Betreuungssituation/möglichkeit  und natürlich
auch an Deiner Wohnsituation. Auch hier wäre es von großem Vorteil, wenn Du am Wohnsitz der KM wohnen würdest.

Irgendwo musst Du über Deinen Schatten springen.

Gruß,
Mux
   

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2008 12:18