Hallöchen ihr lieben,
ich bin neu hier & habe mich wegen meinem Bruder hier angemeldet um mich für ihn schlau zu machen..da ich mir das lange nicht mehr anschaue..
Zu unserer Geschichte..
..also mein Bruder 22 ist im Mai Vater geworden aber mit der Mutter (auch 22 Jahre alt)des Kindes nicht mehr zusammen.
Sie lebt noch bei ihren Eltern mit dem kleinen. Die Mutter des Kindes ist zwei Wochen nach der Schwangerschaft schon feiern gegangen und vergnügt sich regelrecht abends und schiebt den kleinen zu ihrer Mutter und das jedes Wochenende, zudem sie auch mitten in der Woche nur unterwegs ist und sie ihr Kind nur ihren Eltern regelrecht gibt. Hat mein Bruder nicht auch ein Recht den kurzen mal für 2-3 Stunden zu haben, oder wenn sie feiern geht, sodass nicht nur der kleine bei ihren Eltern ist sondern bei seinem Vater und seiner Tante und seinen anderen Großeltern? Er fährt jeden Tag zu ihr um sein Kind zu sehen vor und meistens auch noch nach der Arbeit und wenn es nur für eine Stunde ist. Aber auch nur wenn die Mutter des Kindes dabei ist oder die Oma. Ich versteh das einfach nicht. Mein Bruder hat gar kein Recht und ich find es ziemlich ungerecht! Kann man dagegen angehen?
Es kommt mir momentan vor das mein Bruder nur als Zahler gut genug ist. Sie könnten sich freuen das er sich so bemüht um den kleinen, aber nein es ist leider das Gegenteil. Ich selber habe schon das Gespräch gesucht, aber da kommt nur Müll raus! 😡 z.B. Ich muss mein Kind nicht deinem Bruder abgeben das er ihn mal für sich hat für ein paar Stunden ich hab mehr Rechte, weil ich die Mutter bin! <- MÜLL! Wenn sie doch Mutter sein will dann soll sie sich verdammt nochmal um den kleinen Pups kümmern und nicht immer auf Achse sein. Wir haben alle kein Problem, wenn sie mal feiern geht , aber der kleine ist erstmal in 3 Tagen zwei Monate. Das ist doch nicht normal? Sie ist strikt dagegen das mein Bruder mit seinem Kind mal alleine Zeit verbringt bzw. mal mein Bruder mit ihm mal bei schönem Wetter spazieren geht oder zu uns nach Hause kommt. Mein Neffe war nicht einmal hier. Sie hielt es noch nicht mals für NÖTIG hier mal aufzukreuzen und uns zu besuchen mit dem kleinen. Tut mir Leid, aber ich könnt mich gerade ein wenig aufregen. Ich weiß einfach nicht was ich machen soll. Mein Bruder trägt die rosa-rote Brille & macht alles was sie sagt und er zerfällt total, wenn sie mal sagt du brauchst jetzt ne Woche nicht kommen. Oder sonst was! Sie ist so verdammt UNREIF! 😡 Das tut mir weh ihn so zu sehen.
Danke erstmal für das lesen ich hoffe ihr könnt mir ein paar Ratschläge geben, oder mir sagen ob man gerichtlich gegen vorgehen kann.
Hallo Pikatschu
Da wirst du und dein Bruder schlechte Karten haben , sie kann Feiern so viel sie will wenn das Kindeswohl nicht gefährdet ist !!!und da sie das SR hat kann auch sie entscheiden wer das Kind beaufsichtigt :exclam:
Dein Bruder sollte das gemeinsame SR beantragen , dein Bruder hat natürlich das Recht sein Kind zu sehen. Das hier die Mutter oder die EX dabei ist wird er bei so einem kleinen Kind nicht verhindern können!!!
keine guten Nachrichten für dich und dein Bruder.....aber das kind wird älter 😉
Gruß Guru
Umgang steht deinem Bruder zu. sollte die Mutter diesen verweigern würde ich sofort auf UG klagen.
Vielleicht wäre es auch ratsam sich mal an das Jugendamt zu wenden.
jenpa
..dem Kind beide Eltern
Das Problem ist das wenn mein Bruder das gemeinsame Sorgerecht beantragt
was er gerne machen würde er Angst hat,wenn er damit nicht durchkommt er bald seinen
Sohn gar nicht mehr sieht. Hat der Vater denn hier in Deutschland nicht genau so ein Recht
wie die Mutter sein Kind zu sehen und bei allem bei zusein? Oder mit ihm auch mal alleine Zeit zu verbringen?
Der kleine Knirps gekommt die streitereien doch auch irgendwann mit, wenn er älter ist.
Ich werde nochmal versuchen mit ihr zu reden, wobei ich denke das es nichts bringt, aber ein Versuch ist es nochmal wert! Und wenn nicht wird mir keine andere Wahl übrig bleiben und dann werde ich mir beim Jugendamt informationen holen. Es macht mich ziemlich traurig, da der Stress eigentlich nicht sein müsste..
Hi,
auch wenn das jetzt hart klingt, aber nicht du solltest dir Informationen einholen - sondern der Vater.
Dein Job ist bescheiden, du kannst nur zusehen du kannst nichts tun und du solltest dich auch nicht einmischen.
Es würde im Zweifelsfall die Chancen deines Bruders nur verschlechtern weil ihm das auch als unreife ausgelegt werden würde wenn er sich nicht selbstständig darum kümmert.
LG
Nadda
Hallo Pikatschu,
Das Problem ist das wenn mein Bruder das gemeinsame Sorgerecht beantragt
was er gerne machen würde er Angst hat,wenn er damit nicht durchkommt er bald seinen
Sohn gar nicht mehr sieht.
Bitte zwei Dinge auseinanderhalten: Gemeinsames Sorgerecht ist das eine, Umgangsrecht ist das andere.
Bei gemeinsamem Sorgerecht muss die KM deinen Bruder theoretisch fragen, wenn sie hinsichtlich des Kindes wichtige Entscheidungen trifft - in der Praxis passiert ihr aber trotz gemeinsamen Sorgerechts nicht all zu viel, wenn sie genau dies bleiben lässt. Versteh' mich nicht falsch, ich will deinen Bruder nicht davon abhalten, das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen, aber das ist m.E. im Moment nicht das Wesentliche: Wichtiger ist im Moment das Umgangsrecht.
Umgangsrecht ist das Recht deines Bruders, sein Kind zu sehen - und umgekehrt auch das Recht des Kindes (!) auf seinen Vater. Das Umgangsrecht existiert unabhängig vom gemeinsamen Sorgerecht und kann somit völlig unabhängig davon eingeklagt werden. Für ältere Kinder urteilen die Gerichte häufig "jedes zweite Wochenende komplett, plus einen halben Tag unter der Woche, plus die Hälfte der Schulferien"; für so kleine Kinder wie in diesem Fall läuft es aber i.d.R. auf kürzere, dafür aber häufigere Umgänge hinaus. Geht insbesondere dann kaum anders, wenn das Kind noch gestillt wird. Die Umgangszeiten sind dann übrigens tatsächlich die Zeiten deines Bruders, da hat die KM nichts zu melden!
Daher, wenn mit der KM nicht zu reden ist: Beim Jugendamt darum bitten, ein Vermittlungsgespräch zwischen KM und KV zu moderieren - die meisten Gerichte wollen sehen, dass vorab eine gütliche Einigung versucht wurde, d.h. dein Bruder soll sich vom Jugendamt wenig oder nichts versprechen, aber ein von der KM abgelehntes oder ein gescheitertes Vermittlungsgespräch beim JA ist sozusagen die Eintrittskarte fürs Gerichtsverfahren. Und letzteres sollte er dann ziemlich zügig mit Hilfe eines Fachanwalts für Familienrecht durchziehen. So wie du's beschreibst, sollte man diese KM jedenfalls besser früher als später in ihre Schranken verweisen.
Im übrigen, volle Zustimmung zu dem, was Nadda geschrieben hat - es ist zwar toll, dass du deinem Bruder zu helfen versuchst, aber es wäre besser, wenn er sich selbst hier anmeldet.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.