Hallo zusammen,
Ich schreibe als neue Frau eines getrennten Mannes mit einem 10 jährigen Sohn aus erster Ehe, für den beide das gemeinsame Sorgerecht haben.
Nach dem sich die beiden Elternteile (sehr schlechtes Verhältnis zueinander, trotz gemeinsamen Gesprächen mit Psychologen etc auf der Erziehungsberatungsstelle) im letzten Jahr nicht auf eine Ausweitung des Umgangsrechts zugunsten des Vaters einigen konnten (vom Kind gewünscht), wurde dies von Anwälten geregelt und so wurde im letzten Oktober ein Tag zusätzlich zum 14tägig en Wochenende vereinbart.
Nun versuchte die KM den Tag immer wieder einzukürzen, indem sie das Kind für Therapien anmelden wollte, die zufällig immer am Besuchstagen stattfinden würden.....
Nachdem sie damit keinen Erfolg hatte, entzieht sie uns das Kind nun an den zusätzlichen Besuchstagen indem sie ihn bei uns krank meldet oder der Schule verbietet ihn an uns herauszugeben.
Es sind bereits wieder Anwälte eingeschaltet, doch es zieht sich alles hin wie Kaugummi!
Zu unserer Situation:
Das Kind hier in der väterlichen Wohnung fast 5 Jahre lang mit beiden Elternteilen gelebt. Es hat hier die Familie seines Vaters, neue Geschwister und Freunde, sowie viele Tiere.
Jedesmal wenn es Neuigkeiten unsererseit gab (Hochzeit, Nachwuchs) gab es hinterher ihrerseits den nächsten Angriff auf ihren Ex-Mann (wurde so auch von Psychologen und Anwälten bestätigt - trotzdem sind wir machtlos!)
Sie lebt seit der Trennung in einer neuen Beziehung, seit einem Jahr nun auch in einem gemeinsamen Haushalt!
Der Junge leidet sehr, gerade weil sie ihn sehr beeinflusst und behauptet, er wolle nicht mehr zu uns kommen. Doch wenn er bei uns ist ist er fröhlich und entspannt. Nix weisst daraufhin, dass er nicht zu uns möchte, auch die Psychologin der Beratungsstelle meinte erst letzte Woche, dass sie heraushört, dass der Junge mehr zu uns will... ich denke er steckt in einem tiefen Loyalitätskonflikt, der von seiner Mutter leider sehr verstärkt wird, da sie ja den Umgang einkürzen will und er von ihr in die Richtung bearbeitet wird.....
Leider sagt uns jeder nur klagt dagegen, aber die menschliche Seite sieht niemand, das Gefühlschaos des Kindes wird immer stärker, doch niemand hilft! Das Jugenamt wimmelte meinen Mann mit den Worten: dafür haben wir keine Kapazitäten frei!" einfach ab!
Gibt es hier jemanden der einen ähnlichen Kampf gegen Windmühlen gekämpft hat?
Liebe Grüsse,
Kati
Hallo,
so leid es mir tut, aber den Lebensmittelpunkt eines Kindes, dass mit seinem Vater Standardumgang hat, wird kein Gericht zum Vater verlegen.
Das Einzige, was Ihr tun könnt, ist das, was Euch alle raten. Klagt auf sinnvollen Umgang und vergesst dabei Zwangsmittel nicht, wenn der Umgang nicht stattfindet.
Der nächste kapitale Fehler ist, dass Ihr alle machen wollt, was das Kind will. Es geht aber Kindswohl und nicht um den Kindswillen.
Ja, die KM hat den Umgang nicht nur zu erlauben sondern auch zu fördern. Letzlich sollte es keine Umfragen geben, was das Kind will, sondern eine vernünftige Umgangsregelung, die umgesetzt wird, weil es die Eltern/ein Gericht so will. Weil ein Kind Anspruch auf Vater und Mutter hat.
Konflikte für das Kind entstehen vorallem dann, wenn es zum Richter gemacht wird und jede Seite an ihm zerrt. Nehmt ihm diese Last ab. Den Umgang regeln die Erwachsenen.
VG Susi
Moin Kati,
willkommen hier im Forum. Lies Dich einfach mal ein, Du wirst hier viele ähnliche Fälle finden. Wir sprechen in solchen Fällen von Kindsbesitzerinnen, die eine gestörte Bindungstoleranz haben.
Das Problem ist allerdings, dass ihr wirklich nur mit großer Konsequenz voran kommen werdet. Das Thema JA könnt ihr vergessen, da diese die KM auch zu nichts zwingen können. Gerichtliche Umgangsreglung und die Möglichkeit Ordnungsgelder verhängen zu können sollten eingebracht werden.
Ab 14 kann der Junge übrigens gerichtsfest selber entscheiden, wo er leben möchte. Wenn ein Umzug eine Option wäre, vielleicht auch ein Weg. Das Problem: Dann fällt das Kind als "Einnahmequelle" weg. Gruß Ingo
Kati,
wie du erklärst, habt ihr euch mit der KM bereits ergebnislos in Gesprächen abgearbeitet. Falls dann im Beisein Dritter doch kurzfristig mal eine feste Regelung zustande kommt, wird das ja unberechenbar durch die KM zunichte gemacht. Und ihr steht jedes Mal mit leeren Händen da, ohne Wahl. Jugendamt ist Ringelpietz mit Anfassen.
Wenn ein Gericht die Umgangszeiten schlichtet/regelt, dann kommt das quasi von oben, dann wird das so gemacht (sonst Ordnungsgeld für die KM).
Gibt es hier jemanden der einen ähnlichen Kampf gegen Windmühlen gekämpft hat?
Betonung auf "gekämpft hat" (hoffentlich kommt das nicht wieder...) .
Meine Erfahrung:
Umgangsklage, alle 14 Tage das komplette WE plus einen Tag unter der Woche. Da wird gar nicht erst diskutiert, sonst bietet man nur Projektionsfläche für irgendwelche Anschuldigungen. Für einen RA Familienrecht ist diese Nummer Standartprozedere. Dann ist Ruhe im Puff.
In meinem Fall hat nur das gewirkt. Exe würde allein dafür meine Eier gerne als Kugeln am Weihnachtsbaum hängen sehen. Aber ich sehe und höre nichts mehr von ihr. :inbed:
Ansonsten wäre ich directamente bei Gericht.
Dat müsst ihr auch so machen.
Hi,
da der Vater ja vermutlich gemeinsames Sorgerecht hat ist das mit den Therapien doch gar kein Problem.
Vorschlag von euch: Klar kann das Kind an dem Tag Therapie machen, alles kein Problem. Wir müssen dann nur aus praktischen Gründen
den Umgang etwas anders gestalten: Kind kommt von der Schule direkt zu euch, ihr macht die Therapie (ist ja auch immer mit Aufwand verbunden und entlastet deshalb die KM) und damit ihr noch was vom Tag habt übernachtet das Kind dann bei euch und wird von euch am nächsten Tag zur Schule gebracht.
Als Vater fänd ich es ganz gut auch von der Therapie was mitzubekommen, was für eine Therapie ist es überhaupt?
Und wenn sowas nicht zieht, dann schriftlich nochmal vorschlagen, Vermittlung beim JA nochmal versuchen, wenn nicht dann gleich Gericht. Keine Zeit verplempern, das geht innerhalb einer Woche und dann regelt das das Gericht. Bei Gericht würde ich dann allerdings gleich noch einen Tag mehr unter der Woche fordern und mir meine Ferienregelung mit absegnen lassen. In so einem Fall ist es auch total wichtig ein Ordnungsgeld zu beantragen falls Umgang nicht stattfindet. Klappt es dann wieder nicht muss man allerdings sofort wieder zum Gericht, sonst ist das ja sinnlos.
Andere Möglichkeit wäre gleich richtig viel Umgang zu fordern und ein Wechselmodell zu versuchen, begründet natürlich damit, dass das Kind mehr Zeit mit dem Vater verbringen will und so der Loyalitätskonflikt beendet werden kann.
Eine Frage hab ich allerdings noch: Wieso regeln die Anwälte da was und es gibt keine Gerichtsverhandlung?
LG
Nadda
Hi Kati,
schick mal den Vater des Knaben hier selbst vorbei.
Mit 10 Jahren spielt ihr im Bereich "Kindheit" schon die 2. Halbzeit.
Wird Zeit das eure KM mal die rote Karte sieht bevor der Junge Auto fahren und wählen darf.
Eine Frage hab ich allerdings noch: Wieso regeln die Anwälte da was und es gibt keine Gerichtsverhandlung?
Hier trifft Nadda den Nagel auf den Kopf.
Umgangsklage
... Dann ist Ruhe im Puff.
... Dat müsst ihr auch so machen.
:thumbup:
Yepp, genauso. Alles andere ist Zeit- und Geldverschwendung.
Gruss Horst