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Väter - Mütter - Rechtssystem - ich bin satt

 
(@animus)
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Hallo zusammen,

Ich will euch hier meine Geschichte erzählen. Dies hat mehrere Gründe, zum einen interessiert mich euer Input hierzu, zum anderen möchte ich (wieder mal) bestätigen das unsere Jugendämter / Gerichte aus den jüngsten Fällen (Kind verhungert, erwürgt usw.) KEINERLEI Dringlichkeit zur Änderung von Maßnahmen sieht und den alten Trott wie bisher weitergeht.

Here comes the Story.

Im November 2004 kam ein kleiner Mann zur Welt, sein Name sollte xxxx sein, die Mutter konnte sich nicht durchringen dem biologischen (schönes Wort, gell) Vater davon in Kenntnis zu setzen. Dieser wiederum bekam es aber über 23 Ecken mit und stellte die Mutter zur Rede. Das Kind sei nicht von ihm war die Antwort. Darüber war der Vater nicht unglücklich da er zum einen erst 21 Jahre alt war, zum anderen in einer wirtschaftlichen Misere stand.
Nach 6 Monaten meldete sich die Mutter und änderte Ihre Meinung, das Kind sei doch von ihm - und sie wolle einen Vaterschaftstest haben. Der vermeintliche Vater bat darum dies über das Jugendamt zu machen um die Kosten nicht (allein) tragen zu müssen. Es folgte das Schweigen im Walde für weitere 12 Monate. Erneut kam eine Email der Mutter und forderte abermals einen Test, der vermeintliche Vater war zwischenzeitlich wirtschaftlich wieder saniert und stand mit nunmehr 23 Jahren auf festem Boden. Er vereinbarte einen privaten Vaterschaftstest und wurde nach 6 Tagen als biologischer Vater festgestellt.
Wie nun sollte es weiter gehen? Er wollte seinen Sohn kennenlernen und keinesfalls in die Situation kommen das eines Tages ein Teenager an seine Tür klopft, sich als Sohn vorstellt und sich bedankt das sein Vater nie Interesse an ihm gezeigt hat.
Es wurde also mit der Mutter verabredet das er seinen Sohn jeden Sonntag (anfänglich noch zusammen mit der Mutter) von 13-18 Uhr sehen darf. Zeitgleich wurden vom Vater sofort Unterhahltszahlungen laut Düsseldorfer Tabelle geleistet.

Dies ging genau 8 Wochen gut, dann hat es dem Vater gereicht, bei jedem Treffen hatte das Kind schmutzige Sachen an, mit 2½ Jahren kann sein Sohn weder das ABC noch bis 10 zählen, allgemein scheint die Sprachentwicklung absolut nicht Zeitgerecht. Die oberen Milchzähne sind nicht vorhanden, an dessen Stelle befinden sich braune Stümpfe und der Gipfel ist die Wohnsituation - 1 Zimmer, 3 Personen und ein ca. 25 - 30 Kilo schwerer Kampfhund der keinerlei Erziehung kennt.

Der Vater bittet (und das bereut er zutiefst) das Jugendamt um Hilfe. Er vereinbart einen Termin und nimmt diesen Wahr. Die "Bearbeiterin" kann jedoch augenscheinlich gegen

- Kaputte Zähne
- Einen Kampfhund
- 3 Personen in einer 20 Quadratzimmer Wohnung
- Daß das Kind nicht am gemeldeten Wohnort lebt sondern in einer 1 Zimmer Wohnung
- die offensichtliche Vernachlässigung (das Kind hat kein Töpfchen (laut eigener Aussage) - das Kind braucht immer noch KOMPLETT Windeln

nichts tun - obwohl ... doch, man könnte der Mutter vor den Latz knallen das der biologische Vater diese Mängel bekannt gemacht hat und einen Gesprächstermin zu dritt feststzen. Genau das wurde auch gemacht. Zum Termin erschien also ein schüchternen biologischer Vater, eine zornige Mutter und die Bearbeiterin. Der Sohn war natürlich auch mit dabei da sich in 2 Wochen Vorlaufzeit leider kein Babysitter finden ließ.

Alle oben genannten Punkte wurden angesprochen und es wurde folgendes "vermittelt" von der Sachbearbeiterin:

- Kaputte Zähne
Hier solle man doch einen gemeinsamen Zahnarztbesuch vereinbaren - das Jugendamt habe hier keine Möglichkeit etwas anzuorden / vorzuschreiben.
Ergebnis: Bis heute höre ich das er angeblich beim Zahnarzt war - der biologische Vater wurde nie gefragt und wenn er die Mutter darauf angesprochen hat wich sie der Antwort aus.

- Einen Kampfhund
Hier solle die Mutter doch wenn möglich einen Nachweis erbringen daß das Wohl des Kindes nicht gefährdet sei (Unbedenklichkeitsbescheinigung) aber auch hier könne das Jugendamt nichts unternehmen.
Ergebnis: Bis heute hat der biologische Vater einen solchen Nachweis nicht zu Gesicht bekommen, angeblich (laut Mutter) würde ein solcher Test 400 Euro kosten und die Wartezeiten lägen bei 3-6 Monaten.

- 3 Personen in einer 20 Quadratzimmer Wohnung
Hier könne das Jugendamt leider nichts unternehmen da der gemeldete Wohnort als Bezug gilt und dieser groß genug sei.

- Daß das Kind nicht am gemeldeten Wohnort lebt sondern in einer 1 Zimmer Wohnung
Hier könne das Jugendamt nichts unternehmen.

- die offensichtliche Vernachlässigung (das Kind hat kein Töpfchen (laut eigener Aussage) - das Kind braucht immer noch KOMPLETT Windeln
Hier meint das Jugendamt das eine verzögerte Entwicklung nicht vorliegt.

Der biologische Vater war entsprechend gedemütigt worden... jedoch durfte er seinen Sohn weiterhin sehen (sehr zu seiner Verwunderung). Nach 3 Wochen kam am Samstag Abend der Anruf der Mutter in welchem Sie mitteilte daß der biologische Vater seinen Sohn nicht mehr sehen dürfte ohne über das Familiengericht einen Beschluß zu haben. 15 Minuten später stand er vor Ihrer Tür und wollte eine Begründung für dieses handeln haben. Stattdessen sagte die Mutter, SO, nun hast du mich angefasst (was er nicht getan) nun siehst du deinen Sohn nie wieder. Und dann kam die Polizei - die jedoch nichts feststellen konnte und wieder fuhr.

Am kommenden Montag war der biologische Vater beim Familiengericht und hat mit Hilfe der Rechtsantragsstelle ein entsprechendes Ersuchen erstellt. 6 Wochen später wurde ein Gerichtstermin festgesetzt. Die Mutter hatte einen Anwalt eingeschaltet und Gerichtskostenbeihilfe beantragt, der biologische Vater sah hierfür keine Notwendigkeit, da es für ihn keinen Sinn gemacht hat einen Anwalt einzuschalten um seinen Sohn sehen zu dürfen.

Am Tag der Verhandlung wartete die Bearbeiterin des Jugendamts zusammen mit der Mutter und dessen Anwalt während der biologische Vater abseits saß, seinen Sohn hatte er nunmehr seit 10½ Wochen nicht mehr gesehen.

Das Gericht nahm während der Verhandlung den Vater kaum wahr - Fragen die dieser beantworten hätte müssen wurden an die Mutter gestellt (a'la - zahlt der Vater derzeit Unterhalt, welche Summe usw.).
Der Beschluss besagt daß der Vater seinen Sohn jeden 2ten Sonntag von 13:00 - 19:00 Uhr sehen darf. Die Gerichtskosten wurden geteilt (was der biologische Vater bis heute nicht versteht - denn - zu diesem Termin kam es weil die Mutter das Umgangsrecht unterbunden hat, der Vater also keine andere Möglichkeit sah als dies per Gericht zu regeln).

Am gestrigen Sonntag durfte der biologische Vater den ersten Tag seinen Sohn wieder sehen - er musste ihn von der Meldeadresse abholen. Der Sohn hatte ein verdrecktes T-Shirt an und der mitgegebene Pulli war noch nass, allgemein roch die Kleidung ekelhaft (und das von Beginn an). Er verbrachte einen wundervollen Tag mit seinem Sohn im Kinderspielzentrum und hatte unendlich viel Spass (beide.).

Am Abend gab es Pizza Salami - doch leider konnte der Sohn weder die Salami noch den Teig essen, er leckte nur das Tomatenmark ab und sagte zweimal "Aua".

Der obige Fall könnte meiner sein, ich habe ihn absichtlich in der dritten Form geschrieben um niemandem Munition zu geben. Man kann sich sicherlich vorstellen daß der biologische Vater an diesem Punkt sehr angeschlagen und enttäuscht ist. Es ist einfach unerträglich diesen Zustand mitzuverfolgen, wissentlich daß die, die helfen sollten es nicht tun und man keine anderen Möglichkeiten hat seinem Sohn zu helfen.

Mich würde interessieren:

Welche Möglichkeiten hat der Biologische Vater nun um seinen Sohn zu helfen?
Nachdem er seinen Sohn nur Sonntags sehen darf fallen leider jegliche Möglichkeiten aus den Sohn zum Arzt zu bringen

Danke vorab fürs lesen und eure Tips.

Grüße,
Matthias

Vater werden ist nicht schwer - Vater sein hingegen sehr ....

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.07.2007 16:50
(@jemmy)
Registriert

Hallo Animus,

Willkommen bei VS.de

Mich würde interessieren:

Welche Möglichkeiten hat der Biologische Vater nun um seinen Sohn zu helfen?
Nachdem er seinen Sohn nur Sonntags sehen darf fallen leider jegliche Möglichkeiten aus den Sohn zum Arzt zu bringen

Die Sache ist nicht einfach, da du kein Sorgerecht hast. Das muß dich aber nicht abhalten, mal beim Zahnärztlichen Notdienst vorbei zu fahren, welchen es auch an Sonntagen gibt. Bleibt noch die Frage, wer das bezahlt. Die KM nach der Versichertenkarte zu fragen, wird wohl kaum gehen. Andererseit wäre es ganz gut das durch einen Zahnarzt zu dokumentieren.
Nutze die Zeit, die du mit deinem Krümel hast und versuche eine enge Bindung aufzubauen. Es erscheint mir wichtig, dass jemand da ist, der beobachtet, registriert und notfalls eingreifen kann.

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2007 17:42
(@animus)
Schon was gesagt Registriert

HI!

Danke für die Antwort, hoppla, die Geschichte oben hat gar nicht erwähnt das der Sohn beim biologischen Vater versichert ist, nachdem dieser rausgefunden hat daß sein Sohn längere Zeit nicht versichert war.

Aber es bleibt halt das ich nicht an die Karte komme, da diese natürlich (sinnvollerweise) im Besitz der Mutter ist. Jedoch wäre hier nicht eine Möglichkeit auch ohne Karte aber als Hauptversicherter aufzutreten? Mit Vaterschaftsanerkkenung usw.?

Ärztlicher Notdienst hört sich gut an, hätte ich selber drauf kommen können 🙂 Werde dahingehend mal recherchieren welche Möglichkeiten es dahingehend bei uns im Eck gibt.

Matthias

Vater werden ist nicht schwer - Vater sein hingegen sehr ....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.07.2007 17:57
(@balduin)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Animus...

Aber es bleibt halt das ich nicht an die Karte komme, da diese natürlich (sinnvollerweise) im Besitz der Mutter ist. Jedoch wäre hier nicht eine Möglichkeit auch ohne Karte aber als Hauptversicherter aufzutreten?

Versuche doch einfach bei der KK anzurufen und bittest um eine Zustellung einer "Zweitkarte".Meine Krankenkasse hat es ohne zu murren gemacht.

LG balduin

Kleiner Insider-Witz:...jetzt wieder voller E-LAN mit W-LAN

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2007 18:00
(@sandgren)

hy animus,
die dritte person ist jetzt wohl auch "abgebrannt"

wenn dein sohn über dich versichert ist kontakte die krankenkasse und lasse dir einfach eine karte für ihn ausstellen.
das geht und du musst dich mit deiner ex nicht herumärgern. 😉

gruss sandgren 8)

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2007 18:01
(@jemmy)
Registriert

Hallo Animus,

Dann einfach ab zum Doc und ups..hab die Karte vergessen. Bestätigung unterschreiben, dass der Kleine bei Versicherung XY versichert ist und gut.
Ansonsten fordere dir mal ne zweite Karte an. Geht bei vielen Versicherungen Problemlos. Einfach mal anfragen.

EDIT: Ok, sandgren war schneller !

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AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2007 18:02
(@animus)
Schon was gesagt Registriert

Hi!

Super, danke für die Tips, ich merke hier bin ich richtig, werde gleich mal mit meiner Versicherung sprechen.

Grüße,
Matthias

Vater werden ist nicht schwer - Vater sein hingegen sehr ....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.07.2007 18:07
(@jemmy)
Registriert

Der obige Fall könnte meiner sein, ich habe ihn absichtlich in der dritten Form geschrieben um niemandem Munition zu geben.

Vergiss nicht, dass in der dritten Person zu tun, die könnten sonst denken "DU" rufst an!  :rofl2:

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
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AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2007 18:12
(@animus)
Schon was gesagt Registriert

Hi!

Habe gerade mit der Krankenkasse gesprochen (nicht in der dritten Person) und die sagten mir das sie keine Zweitkarten ausstellen würden. Es gäbe nur die Möglichkeit die "alte" als verloren zu melden, dann würde ich eine neue bekommen, dann aber wiederum wäre die alte ungültig. Als ich dann gefragt habe was ich tun soll wenn mein Sohn bei mir ist und wir z.B. ins KH müssen meinte Sie daß man dafür sorgen sollte daß die Versichertenkarte eben immer wenn ich Ihn habe bei mir ist. Ließe sich evtl. sogar plausibel erklären. Mal sehen .... freundlich war sie ja dennoch.

Oder eben über den Formularweg.

Matthias

Vater werden ist nicht schwer - Vater sein hingegen sehr ....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.07.2007 18:16
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi Animus,
Erstmal herzlich willkommen!

Dein Posting lässt einen Deine Wut über Deine Machtlosigkeit und ebenfalls Deine Sorge um Deinen Sohn spüren. Leider gehen mit Dir Deine Emotionen durch, also erst mal ruhiger werden und Handlungen durchdenken, bevor losgekämpft wird.

Leider hast Du schon Tatsachen geschaffen, die schwer umkehrbar sind.

1. Es gibt ein Urteil zum Umgang. Hier hast Du  Dich nicht anwaltlich unterstützen lassen. Warum hast Du auf Waffengleichheit verzichtet?

Der biologische Vater sah hierfür keine Notwendigkeit, da es für ihn keinen Sinn gemacht hat einen Anwalt einzuschalten um seinen Sohn sehen zu dürfen.

Denkbar schlechtes Argument. Da dieses Urteil jetzt steht , kannst Du nichts machen.

2. Dass das Jugendamt sich Deiner Sicht der Dinge nicht anschließt, ist für mich nachvollziehbar, weil Du Sachen bringst, die völlig normal sind (Windeln mit 2,5 J), nicht sondern bedenklich (verschmutzte Sachen), oder nicht beweisbar sind (Wohnsituation).

Verstehe bitte - ich würde diese Dinge (vor allem Zähne, Sprachvermögen) genau so bedenklich wie Du finden, aber die Mitarbeiterin des JA ist keine Zahnärtzin, kann also nichts beurteilen, etwas anordnen sowieso nicht. 

Was kannst du jetzt tun:
Nimm den Umgang wahr. Versuch mit der Mutter zu reden. Glätte die Wogen.
Tu selbst, was Du tun kannst. Zieh Deinem Sohn frische Sachen an, putz ihm die Zähne, übergib ihn sauber und frisch gekleidet (vielleicht bewirkt das was).
Da hast als nicht sorgeberechtigter Vater nur das Umgangsrecht, das ist ausgeurteilt, also bleiben Dir nur die Möglichkeit, Deine Zeit mit dem Kind vernünftig zu nutzen (Mann, alle zwei Wochen die paar Stunden ist bitter!) und mit der KM reden.

Aufmunternde Grüße,
Mux

   

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2007 18:24