Vater nach Tod sein...
 
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Vater nach Tod seines Kindes informieren?

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(@vaterfrost)
Schon was gesagt Registriert

Guten Abend liebe Forengemeinde,

ich wende mich heute mit einem sehr traurigen Ereignis an euch. Ich selbst bin eher Außenstehender, bin aber den betroffenen Kindern sehr nahe.

Vor kurzem ist eine Mutter mit einem ihrer beiden Kinder leider tödlich verunglückt.ein Kind überlebte wie durch ein Wunder.

Die Mutter ließ sich vom leiblichen Vater vor ca. 8 Jahren scheiden und erstritt sich die Alleinsorge. Lange Zeit war der Vater um seine Kinder sehr bemüht bis er den Kontakt vor da 2 Jharen abreissen ließ. Die Mutter hatte seit 8 Jahren einen Lebensgefährten, der sich auch um die Kinder kümmerte. Dieser Lebensgefährte hat großen Einfluss auf das überlebende Kind, welches auch bei ihm wohnen bleiben will, obwohl seine ganze Familie (tante, Onkel, cousinen, cousins, oma,opa) über 500 km von bisherigen Lebensmittelpunkt des Kindes entfernt wohnen, also im Heimatort der V er storbenen. Nun will das Jugendamt einen Vormund benennen beim zuständigen Gericht. Das Kind wird nicht zum Vat er wollen.  Können Gericht und Jugendamt den leiblichen Vater einfach übergehen? Keiner scheint ihn informieren zu wollen. Vielleicht will er auch sein Kind beerdigen und sich nun um das Überlebende kümmern. Weiß jmd. von euch Genaueres? Vielen Dank vorab.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.04.2018 22:41
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

In diesem Fall geht meiner Meinung nach das Sorgerecht auf das zuständige Jugendamt über, welches seine Empfehlungen, wo das Kind leben wird, an das Familiengericht weiterreicht, welches dann entscheidet.

Der Kindesvater sollte schleunigst das Sorgerecht beantragen. Dies wird der Lebensgefährte auf jeden Fall machen.
Ich würde einen Termin bei dem zuständigen JA machen und mich vorstellen.

Wie das Gericht entscheidet, kann niemand vorhersagen. Der Lebensgefährte stellt Kontinuität dar und hat die Kinder acht Jahre begleitet. Der Vater ist der Vater.
Wie alt ist das Kind ? Wann hat der Kindesvater es zuletzt gesehen ?

Auf jeden Fall würde ich um Papazeiten kämpfen.

VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2018 23:32
(@vaterfrost)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Der Kindesvater weiß noch nichts von Tod seines einen Kindes und somit auch noch nicht vom m Überleben seines jüngsten, 12 jährigen Kindes. Er hat seine Kinder vor ca. 2 Jahren das letzte mal gesehen. Aber wer informiert jetzt den Vater? Jugendamt oder Gericht, vlt. niemand?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.04.2018 23:43
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Ich bin der Meinung, dass es durchaus sein könnte, dass ihn niemand informiert. Er wäre nicht der erste Vater in seiner Lage (ohne Sorgerecht), welcher übergangen wird.
Deshalb wäre es am besten, wenn Freund oder Verwandte ihm den Tod der Mutter und des Kindes mitteilen könnten. Vielleicht könnten letztere es auch übernehmen herauszufinden, wann das Begräbnis stattfindet und hier vermitteln.

Der Mann sollte von seinem Kind Abschied nehmen können.

Der Lebensgefährte wird sicherlich eine befristete Verbleibensanordnung beantragen, damit das Kind bei ihm bleiben kann und nicht zu Pflegeeltern kommt.

Deshalb muss der Vater schnell handeln. Er sollte auf jeden Fall Kontakt zu seinem Sohn herstellen und auf das Recht des Kindes seinen Vater zu sehen bestehen.

VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2018 00:38
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

alles entscheidend ist in diesem Fall das Sorgerrecht. Wenn der leibliche Vater kein Sorgerecht hat, dann ist er außen vor. Das JA wird zunächst das Sorgerecht ausüben und nach Möglichkeiten für eine Unterbringung des Kindes suchen.

Wenn der Lebensgefährte eine Adresse vom Vater hat, dann sollte er diesen informieren. Außerdem sollte er sich beim JA melden und erklären, dass er das Kind seit 8 Jahren kennt und bereit ist die Sorge für das Kind zu übernehmen und ggf. auch zu adoptieren.
Gegen eine Adoption kann der leibliche Vater Widerspruch einlegen.
Wenn der Vater sich um sein Kind kümmern will, dann sollte er sich auch umgehend an das JA wenden und versuchen das Sorgerecht zu bekommen.
Es wird dann aber darauf hinaus laufen, dass ein Gericht auf der Basis des Kindswohl zu entscheiden hat, wo das Kind hinkommt. Das kann auch eine Pflegefamilie sein.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2018 00:41
(@papahochx)
Zeigt sich öfters Registriert

Mal abseits davon, dass irgendwer den leiblichen Vater aus moralischen Gründen informieren sollte:
Der Vater zahlt doch bestimmt auch Unterhalt. Und so traurig es auch ist - für das verstorbene Kind besteht kein Unterhaltsanspruch mehr. Daraus ergibt sich m. E. auch eine rechtliche Verpflichtung den Vater zu informieren.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2018 01:33
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Vielleicht auch nicht unüblich, dass der KV erst informiert werden soll, wenn alles in "trockene Tücher" verpackt wurde. Damit ist man einen Störenfried los und stellt diesen vor vollendete Tatsachen.

Ich selbst bin eher Außenstehender, bin aber den betroffenen Kindern sehr nahe.

Wie nahe und in welcher Position bzw. mit welchem eigenen Ansinnen?

Vielleicht will er auch sein Kind beerdigen und sich nun um das Überlebende kümmern. Weiß jmd. von euch Genaueres?

Was hälst Du davon, den leiblichen Vater selber zu informieren? Andere werden es scheinbar nicht so schnell tun.

Der KV kann sich dann hier im Forum anmelden und sich Rat holen. Oder er hat eine ganz andere Meinung und macht garnichts ... keine Ahnung, dass wäre jetzt alles Spekulation.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2018 15:46
(@papajo)
Nicht wegzudenken Registriert

moin,

meiner Meinung eine völlig absurde Fragestellung.

dies:

"Lange Zeit war der Vater um seine Kinder sehr bemüht bis er den Kontakt vor da 2 Jharen abreissen ließ"

und das:

"Die Mutter ließ sich vom leiblichen Vater vor ca. 8 Jahren scheiden und erstritt(fett markiert) sich die Alleinsorge"

Klingt mir schon danach, dass der Vater entsorgt werden sollte.

Ihn den Tod seines Kindes durch ein Amt erfahren lassen zu sollen? . . . mmmhhh......

Und ja, natürlich möchte das Kind nicht zum Vater . . . . . . . . :

"Dieser Lebensgefährte hat großen Einfluss auf das überlebende Kind"

(Irgengwie funktioniert bei mir Zitate einfügen nicht und emojis auch nicht) Wutemoji

Gruß
jo

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2018 09:10
(@nadda)
Registriert

Hi,

es ist doch in so einer Situation erstmal völlig egal was da im Vorfeld passiert ist, das kann jetzt auch keiner mehr ändern.
Nur, jeder Vater und jede Mutter hat das Recht vom Tod des eigenen Kindes zu erfahren, und das bitte nicht aus einem Amtsbrief.

Leider vermute ich das das Amt ihn vorerst überhaupt nicht informiert, er ist nicht sorgeberechtigt und somit für die nicht auf dem
Schirm. Ohne aktuellen Kontakt zum Kind sind seine Chancen auf Information gering. Vermutlich kommt irgendwann der Hinweis
das er nicht mehr zahlen muss da das Kind verstorben ist, im schlimmsten Fall erfährt er also über diesem Weg Monate später vom
Tod seines Kindes.

Informiere den Vater. Was dann passiert, hängt viel von ihm ab.

Dieser Fall zeigt einmal mehr wie furchtbar wichtig es ist das gemeinsame Sorgerecht zu behalten. Weil eben im Leben leider nicht
immer alles so läuft wie wir uns das wünschen.

Ohne Kontakt zum leiblichen Vater will das Kind vermutlich tatsächlich beim Freund der Mutter bleiben. Aus der Sicht des Kindes
auch verständlich. Aber wer weis schon was jetzt passiert, zumindest sollte der leibliche Vater versuchen ein Mitspracherecht zu
bekommen.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2018 09:26
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo zusammen,
unabhängig von den Ausführungen der Vorschreiber...:
Müßte (??) hier nicht (auch) das zuständige Amtsgericht (im Zuge der Feststellung der Erbfolge) tätig werden?
Zumindest ist dies ja im umgekehrten Fall so (also Eltern sterben und die Kinder/ Erben werden ermittelt/ benachrichtigt)

Fragende Grüße...

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2018 10:24




(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Erben sind ja vorhanden, nämlich das überlebende Kind. Der Vater der Kinder ist aber kein Erbe. Zuständig für die Erbangelegenheiten ist damit der gesetzliche Vertreter des Kindes.
Ob das JA das ist, kann ich nicht sagen. U.U. ist das JA auch gar nicht verpflichtet den KV zu unterrichten.

Sollte keine Postadresse, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer bekannt sein, dann sollte man den Vater durch Rücküberweisung des Unterhalts informieren können. (Ist nicht besonders schön, aber u.U. die einzige Möglichkeit.)

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2018 11:46
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Warum ist der Vater kein Erbe?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2018 20:25
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Warum ist der Vater kein Erbe?

Stimmt. Der Vater ist Erbe gegenüber dem verstorbenen Kind.
In diesem Zusammenhang ist sogar die Sterbereihenfolge wichtig.
Ist das Kind vor der Mutter verstorben, ist der Nachlass geringer. Ist das Kind nach der Mutter verstorben, ist das Vermögen der KM hälftig mit enthalten. Da hat der Lebensgefährte übrigens dann wieder nichts zu melden, da dieser keinen Erbanspruch hat (wenn nicht verheiratet).
Eine ziemlich verzwickte Situation.

Aber es geht ja auch um den Kindesunterhalt, da findet derzeit eine Überzahlung statt. Da es quasi keinen Erblasser gibt, kann dieser nicht einmal verbraucht werden. Im Grunde dürfte auch keiner an das Konto der KM rangehen. Wenn dies der LG der KM tut, dann wäre es meines erachtens Unterschlagung.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2018 20:30
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Die elterliche Sorge enthält auch die Vermögenssorge. Das minderjährige Kind, welches überlebt hat, ist zwar der Eigentümer seines Erbes, kann aber bis zu seiner Volljährigkeit nicht darüber verfügen.

Gerade in einem Fall wie diesem ist es meiner Meinung nach sehr wichtig hier den leiblichen Vater wieder ins Spiel zu bringen. Das Kind musste vermutlich schon sehr jung mit dem Verlust seines Vaters fertig werden. Jetzt ist es mit dem Tod seiner Mutter und seines Bruders konfrontiert. Es hat allein den Unfall überlebt. Was für eine Last.
Der Lebensgefährte und der leibliche Vater sollten unbedingt kooperieren um diesen Verlust abzufedern. Dabei sollte völlig egal sein, was die Mutter wollte.

VG,
Tsubame.
P.S. Das Nachlassgericht könnte hier auch ein Ansprechpartner sein.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2018 21:05
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Die elterliche Sorge enthält auch die Vermögenssorge. Das minderjährige Kind, welches überlebt hat, ist zwar der Eigentümer seines Erbes, kann aber bis zu seiner Volljährigkeit nicht darüber verfügen.

Da gebe ich Dir recht, meine Liebe ... ABER, zur Vermögenssorge gehört auch die "rechtliche" elterliche Sorge. Wenn der KV kein Sorgerecht hat, dann hat er auch keine Vermögenssorge.

Ich stimme Dir zu, dass es eine wirklich schlimme Situation für das Kind ist. Wenn dann noch die Befindlichkeiten der Erwachsenen hinzu kommen, dann wird es schwer.
Der LG wird ja vermutlich auch voreingenommen sein, da die Erzählungen der KM nachwirken und dadurch das der KV sich Jahre nicht gemeldet hat, sein übriges dazu getan.

Wäre schön, wenn sich der TE noch einmal hierzu melden würde.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2018 12:32
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich habe übersehen, dass der Vater erbt und er sollte deshalb auch über den Erbfall offiziell benachrichtigt werden.

Hinsichtlich der elterlichen Sorge ist auch der Wille der Mutter zu berücksichtigen, wenn er in einem Testament erwähnt ist. Das JA bzw. das Gericht können diesen Willen überstimmen, dafür muss es aber Gründe geben.
Dem Vater bleibt in jedem Fall das Umgangsrecht und er kann auch das Sorgerecht beantragen. Gegen ihn spricht das 2 Jahre lang kein Umgang stattfand. Der Lebensgefährte kann als sozialer Vater für ein Umgangsrecht kämpfen und selbstverständlich auch versuchen das Sorgerecht zu bekommen. Für ihn spricht die Kontinuität.

Da das Problem so komplex ist und es ggf. noch mehr mögliche Sorgeberechtigte geben könnte, sollte sich jeder Beteiligte an das JA und alle anderen Beteiligten wenden um eine sinnvolle Lösung zu finden.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2018 13:24
 ML1
(@ml1)
Rege dabei Registriert

Liebes Forum,

also das das Jugendamt die Daten des Vaters nicht weiß wäre ja schon komisch, da es sich ja bemüht hatte und auch das Sorgerecht damals behandelt worden ist.

Dann die Frage wo es hin soll, also bitte was soll das Gefasel mit beim Lebensgefährten, es dreht sich mir der Magen um wenn ich so etwas lese. Der Vater muss informiert werden um zu sehen ob er Kontakt will was ich sehr wohl vermute (Stichwort Entsorgung).

Man man ich krieg echt ...... wenn selbst hier geschrieben wird schon in Voraus "Adoption " usw.

Natürlich hat der Lebensgefährte den Lebensmittelpunkt dargestellt bis jetzt, aber er ist niiiiiicht der Vater und es wäre auch meiner Meinung zu früh zu sagen das Kind will bei Ihm bleiben, das ist doch klar es muss seinen Vater dank der Mutter erst wieder kennenlernen.

Natürlich gehen die vom Amt den leichten Weg wollen sich ja nicht vom Stuhl bewegen, deshalb muss der Vater schnell informiert werden, also das muss doch nicht hier erfragt werden, das ist doch logisch

Liebe Grüße
ml1

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2018 14:27
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus VaterFrost!

Aber wer informiert jetzt den Vater? Jugendamt oder Gericht, vlt. niemand?

Ich finde auch, DU solltest KV informieren (oder zumindest den Informationsfluss anleiern), zumal Du nach eigenen Worten den Kinder sehr nahe stehst (und wie mir scheint auch rel. viel über den biologischen Vater weißt). Möglicherweise kennst Du beide Seiten der Medaille...

Das Kind wird nicht zum Vat er wollen.

Gewissheit oder Vermutung? Ist Dir bekannt, warum vor zwei Jahren der Kontakt (seitens KV?) abgebrochen wurde?

Alles andere hinsichtlich Moral, Sorge, mögliches Erbe, etc. wurde bereits erläutert...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2018 15:11
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Da gebe ich Dir recht, meine Liebe ... ABER, zur Vermögenssorge gehört auch die "rechtliche" elterliche Sorge. Wenn der KV kein Sorgerecht hat, dann hat er auch keine Vermögenssorge.

Wäre schön, wenn sich der TE noch einmal hierzu melden würde.

Gruß
Kasper

Hallo lieber Mitstreiter,

Genau die rechtliche elterliche Sorge meinte ich.

Liebe Grüsse,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2018 15:45
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

egal, was man als moralisch richtig oder falsch ansieht. Eine endgültige Enscheidung wird ein Gericht treffen müssen und es gibt dabei rechtliche Gründe , die zu beachten sind.

Die allererste Frage hier ist das Sorgerecht. Hat der Vater kein Sorgerecht ist er erst einmal außen vor. Die Mutter kann in ihrem Testament eine Person (ggf. auch Personen, z.B. Ehepaar) bestimmen, die die Sorge übernehmen sollen.
Gibt es ein solches Testament, ist diese Festlegung die erste Wahl.

Danach kommen weitere mögliche Personen: Lebensgefährte, Vater, Pflegefamilie (Reihenfolge nicht vorgegeben), aber bisher hat das Kind seinen Lebensmittelpunkt beim LG.

Es ist leider so, dass ein Vater ohne Sorgerecht in dieser Frage rechtlich (und das ist das woran sich das JA halten muss) wie ein Fremder behandelt wird.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2018 16:27




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