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Vielen ,Dank für eure Antworten. Der Vater soll schon lange nicht mehr Unterhalt zahlen und zudem in seine Heimat, einem Nich-EU-Land, zurückgezogen sein. Dies ist wohl auch der Grund, für den Kontaktabbruch.
Die Adresse konnten wir ermitteln. Ob das Nachlassgericht ins eu-,Ausland ermittelt, wage ich zu bezweifeln.
Das Kind will bei LG bleiben und mit ihm leben. Zu Onkel oder Tante will es nicht.
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2018 12:41
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