Vater nach Tod sein...
 
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Vater nach Tod seines Kindes informieren?

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(@vaterfrost)
Schon was gesagt Registriert

Vielen ,Dank für eure Antworten. Der Vater soll schon lange nicht mehr Unterhalt zahlen und zudem in seine Heimat, einem Nich-EU-Land, zurückgezogen sein. Dies ist wohl auch der Grund, für den Kontaktabbruch.

Die Adresse konnten wir ermitteln.  Ob das Nachlassgericht ins eu-,Ausland ermittelt, wage ich zu bezweifeln.

Das Kind will bei LG bleiben und mit ihm leben. Zu Onkel oder Tante will es nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2018 12:41
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Meines Wissens wird das Nachlassgericht auch im EU-Ausland ermitteln, falls der Vater in der Erbfolge eine Rolle spielt. Natürlich wird die Suche in Island oder Australien leichter sein als in der Republik Kongo oder im Donbass.

VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2018 15:17
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