Ich habe bis Ende 2005 mit meiner damaligen Lebensgefährtin zusammengelebt und aufgrund einer damaligen Abtreibung und einem zerrütteten Elternhaus hat sie sich vor Beziehungsende in eine Nervenklink einliefern lassen, da sie mit Ihrem Leben leider nicht mehr zurecht gekommen ist. Selbstverständlich stand ich Ihr so oft wie möglich zur Seite und verlor aufgrund diesen Verhaltens auch meinen damaligen Job. Aus angeblicher Liebe zu mir ließ sie sich vorzeitig entlassen. Als "Dank" dafür dass ich meinen Job verlor um für sie dazu sein und somit weniger Einkommen hatte, verließ sie mich einige Wochen später für einen Anderen und nahm noch knapp 2.000,- € sowie diverse Wertgegenstände mit.
Kurze Zeit später (Anfang 2006) erzählte sie mir von ihrer erneuten Schwangerschaft mit dem Satz "Habe damals die Pille abgesetzt um von dir schwanger zu werden und nicht mehr arbeiten zu müssen" und das ihr „Neuer“ sie wegen der Schwangerschaft verlassen hat. Für uns Beide war von Anfang an klar, das es unser Kind ist und somit unternahmen wir häufiger was zusammen und kauften schon diverse Babysachen ein. Kurz vor der Geburt brach sie völlig grundlos den Kontakt wieder ab und somit erfuhr ich durch Bekannte, dass mein Sohn am 3. August 2006 geboren wurde.
Nachdem ich mehrmals versuchte mit ihr in Kontakt zu treten und dieses Vorhaben stets scheiterte, beschloss ich im November 2006 die Vaterschaft gerichtlich feststellen zu lassen, um zumindest meine Pflichten und Rechte als Vater wahrnehmen zu können.
Gar bei der Verhandlung im Februar 2007 zeigte sie keinerlei Reue und bestritt sogar noch meine Vaterschaft. Der Richterin kam dies zu merkwürdig vor und erließ somit ein Gutachten, welches zum 01. Juni 2007 meine eindeutige Vaterschaft feststellte und die Gerichtskosten in Höhe von 2.000,- € ihr auferlegte.
Sogar jetzt war meine mittlerweile 20jährige ehemalige Lebensgefährtin nicht dazu bereit mit mir in Kontakt zu treten, geschweige denn mich meinen Sohn sehen zu lassen. Per Anwältin wies sie mich auf meine Unterhaltszahlungspflicht hin und nachdem das Jugendamt durch meinen Hilferuf sich eingeschaltet hatte, durfte ich meinen Sohn endlich mal sehen.
Aufgrund meiner Arbeitslosigkeit konnte ich leider nicht im vollen Umfang Unterhalt bezahlen und wurde somit freigestellt, dennoch zahlte ich jeden Monat von meine 345,- € Arbeitslosengeld 72,- € (Differenz zwischen Kindsunterhalt und Unterhaltsvorschuss - seit 1.7. 63,- €) und auch sonstige Anschaffungen wie Kindersitz usw. gingen auf mich, damit sie keinen Angriffsfläche hat mir meinen Sohn zu verwehren. Als Dank für die freiwillige Zahlungen erhielt ich eine E-Mail mit folgendem Inhalt: "ich warte immer noch auf 199€ vorher siehst du maurice eh nicht mehr"
Mittlerweile ist es so, dass sie behauptet mein Recht wäre es meinen Sohn alle 14 Tage jeweils eine Stunde zu sehen und zu mehr würde sie auch nicht bereit sein, doch noch nicht einmal dies hält sie ein. Somit habe ich wieder meine Anwältin einschalten müssen um vor Gericht ein verbindliches Umgangsrecht zu erwirken und vor allem, damit der Kontakt nicht ganz abreist, eine einstweilige Anordnung beantragt, damit ich trotz der im Raum stehenden Gerichtsverhandlung dennoch meinen Sohn sehen darf. Jedoch meldet sich seit dem das Jugendamt nicht mehr, da der Sachbearbeiter länger im Urlaub ist und Amtsmühlen mahlen bekanntlich auch langsam. Desweiteren findet der Sachbearbeiter diese Regelung auch für angemessen, da ich ja eine fremde Person für meinen Kleinen sei und er sich somit langsam dran gewöhnen müsste - aber das meine Ex jede Woche einen neuen Typen vor seine Augen setzt, da sie nicht schlecht aussieht, aber bindungsunfähig ist, interessiert niemanden!
In Summe heisst dies, dass mein Sohn am 3. August 1 Jahr jung wird und ich ihn bis dato insgesamt 3,5 Stunden (!) sehen durfte. Dies ist ein unerträglicher Zustand und ich weis keinen Rat mehr. Gar die Beauftragung eines Privatdetektives wurde mir geraten, damit ich das kranke Umfeld meines Sohnes beweisen kann und das Sorgerecht bekommen könnte, doch man muss mit gut 1.000,- € dort in Vorleistung gehen und WENN man vor Gericht das Recht bekommt, könnten diese Kosten der Mutter auferlegt werden.
Hinzu kommt noch, dass Sie Termine mit meinem Sohn in Aussicht stellt und diese dann kurz vorher wieder per SMS absagt. Da ich dann den persönlichen Kontakt suche und anrufe um zu fragen warum, bekomme ich Beleidigungen wie "Du bist der Erzeuger und nicht mehr und dies bekommt der Kleine von Anfang an beigebracht" zu hören!
Sie ist einfach nicht reif für ein Kind, da Sie Ihre Krankheit noch nicht überwunden hat und meinen Sohn dafür verwendet Rache an mir auszuüben - warum weiß keiner! Finde es nur sehr schade, das unser Sohn unter Ihrem ignoranten Verhalten leiden muss.
Was soll/kann ich tun???
Servus tobilicous!
Ich würde die Geschichte mit dem Sorgerecht erst mal ruhen lassen: es ist so gut wie aussichtslos, daß dieses der KM entzogen wird, es sei denn, das Kindswohl ist nachweilich gefährdet. Das ist es nach dem, was Du bisher geschrieben hast, nicht unbedingt.
Somit habe ich wieder meine Anwältin einschalten müssen um vor Gericht ein verbindliches Umgangsrecht zu erwirken und vor allem, damit der Kontakt nicht ganz abreist, eine einstweilige Anordnung beantragt, damit ich trotz der im Raum stehenden Gerichtsverhandlung dennoch meinen Sohn sehen darf.
Was ist dabei rausgekommen?
Ich würde mich weiter für einen geregelten Umgang einsetzen:einmal alle 14 Tage ist defintiv zu wenig für ein 1-jähriges Kind, öfters aber kürzer (ein paar Stunden) wären angemessen.
Der KM sollte aufgezeigt werden, dass ihre Rechnung Kohle=Umgangszeit nicht aufgehen darf, das heißt, Du solltest das Recht des Kindes auf Umgang mit Dir im Auge behalten und unvermindert weiter machen.
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Der Antrag ist am 24.07.07 beim Gericht eingegangen und nun heisst es erst mal auf die Stellungnahmen von JA und KM zu warten.
Der Umgang wurde von meiner RAin auf zweimal 5 Stunden pro Woche vorgeschlagen und dies halte ich auch für sinnvoll. Jedenfalls mehr als 1 mal ne Stunde alle 2 Wochen und gar dies hält sie nicht mal ein!