Vaterschaft durch M...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Vaterschaft durch Mutter nicht anerkannt, was tun?

 
(@enidan86)
Schon was gesagt Registriert

Hallo alle zusammen,
mein Freund hat ein echtes Problem. Und ich suche nach möglichen Lösungen, vielleicht kann mir ja jemand von euch helfen. Mein Freund hat mit seiner Ex-Freundin ein Kind bekommen. Er war während der ganzen Schwangerschaft und auch bei der Geburt dabei, ließ sich aber nie als Vateranerkennen, da sie das einfach vergessen haben. Nun nach der Geburt ist die Frau einfach zu ihrer Mutter gezogen und erlaubt ihm nicht seine kleine Tochter zusehen, obwohl er sich sicher ist der Vater zu sein. Er möchte auch für seine Tochter zahlen, doch ohne die zustimmung der Mutter kann er sich als Vater nicht anerkennen lassen. Soweit ich jetzt rausgefunden habe ist es nur durch eine Gerichtsverfahren möglich die Vaterschaft anerkennen zu lassen. Doch das bedeutet ja enorme Gerichts- und Anwaltskosten. Meine Frage nun, gibt es auch noch einen anderen Weg? Wie z.B. durch das Sozialamt? Das zahlt ja derzeit den Unterhalt, da der Vater unbekannt ist. Wäre es für die nicht sinnvoll einen Vaterschaftstest zu finanzieren um weitere Kosten, wie Unterhalt, zu sparen?
Ich danke euch schon im vorraus!
LG

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.10.2010 22:55
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi enidan,

wenn er sicher sit der Vater zu sein, dann kann er die Vaterschaftsaneerkennung beim JA unterschreiben. Das JA wird dann die KM auffordern diese ebenfalls zu unterschreiben.
Tut sie das nicht kann er entweder klagen oder es erstmal auf sich beruhen lassen.

Nur wenn er schrfitlich hat das die KM die Anerkennung nicht unterschreiben will kann er später mal ggü. der ARGE oder dem JA argumentieren, das er nicht nachzahllen muß, da die KM nicht darin gehindert war ihn zu KU aufzufordern.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2010 23:00
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

erstmal Hallo und Willkommen bei Vatersein.de

Am besten ist es immer, wenn dein Freund hier persönlich  schreibt. Fragen können so besser und direkter gestellt werden, was  auch
nicht unwesentlich für die Qualität der Antworten ist.

Die Vaterschaft kann man beim Standesamt oder beim zuständigen Jugendamt anerkennen lassen. Dafür muss man NICHT extra  zum
Gericht.

Wenn die Ex Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt beantragt, werden die sie fragen, wer der Vater ist. Leugnet sie es oder weigert sich,
es Preis zu geben, kann das JA ihr da schon druck machen, im Sinne von Vaterschaftsfeststellung. Er könnte aber auch einfach zum
zuständigen JA gehen und sein Interesse bekunden, und dort klar machen, dass  er der Vater ist und sie die Anerkennung nicht möchte.

Dann kann das JA ein Vermittlungsgespräch führen. Wenn die Ex mauert und sich weigert, könnte er vor Gericht.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2010 23:05