Hallo, mein Name ist Thomas, habe mich erst heute in diesem Board angemeldet. Hat moeglicherweise irgend jemand von Euch Erfahrungen mit dem Thema Vaterschaftsanerkennung? Ich bin seit wenigen Tagen stolzer Vater eines kleinen Sohnes. Ich bin mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet und leider seit wenigen Tagen nach der Geburt auch nicht mehr zusammen. Ehrlich gesagt, habe ich wiedereinmal den Dschungel des deutschen Beamtentumes unterschaetzt. Diesmal mit den schwerwiegendsten Folgen. Waehrend der Schwangerschaft meiner Freundin schien zwischen uns alles in Ordnung zu sein. Ich sah aus diesem Grund keinen gesteigerten Anlaß mich mit rechtlichen Bestimmungen zum Thema Vaterschaft auseinanderzusetzen. Voll der Freude ueber die bevorstehende Geburt war ich. Darueberhinaus war ich naiv genug zu glauben, mein Status als biologischer Vater meines Sohnes, wenn auch unverheiratet sei rechtlich eindeutig. Hiermit unterlag ich einem gewaltigen Irrtum! Da ich keine Vaterschaftsanerkennung beibringen konnte, habe ich offenbar momentan ueberhaupt keine Rechte an meinem Kind. Einer Vaterschaftsanerkennung muessen grundsaetzlich beide Eltern, in jedem Falle aber die Mutter zustimmen. Die Mutter meines Sohnes verweigert dies zwar nicht prinzipiell, hat es mir jedoch zur Aufgabe gemacht zu ergruenden, wieweit meine Rechte als Vater daraufhin reichen wuerden. Ich hielt das fuer nicht allzu schwierig, bis man mir sowohl auf dem Jugendamt als auch beim Senat fur Jugend, Bildung und Kultur eroeffnete, das man mir selbst diese nuechterne Information "Welche Rechte erhaelt der Vater eines Kindes durch eine Vaterschaftsanerkennung und welche nicht?" nicht geben koenne, weil ich ein Mann bin. Mit der Mutter des Kindes zusammen muesse ich wiederkommen, oder gleich die Frau allein. Beides zu bewerkstelligen gestaltet sich momentan fuer mich schwierig. Darum frage ich Euch, war einer von Euch, vielleicht eine Frau oder ein Vater mit einer Frau mal dort und hat diese Informationen erhalten? Falls jemand es weiß, wuerde ich mich sehr freuen wenn mir jemand weiterhilft, dieser Appel ist mir sehr ernst und die Beantwortung der Frage sehr wichtig fuer mich!
Bis dann...
Thomas
Hallo lloyd,
es sind immer traurige Gründe, die hier her führen; dennoch sei herzlich willkommen.
Die Vaterschaftsanerkennung bedarf der Zustimmung der Mutter. Für dich bedeutet in der Konsequenz die Verpflichtung auf Unterhaltszahlung für die KM und das gemeinsame Kind als auch die Pflicht auf Umgang mit dem Kind und dessen Recht auf Umgang mit dir.
Wenn die KM den Vater nicht angibt, dann gehst du leider leer aus. Zwar wird die KM, so sie auf die öffentliche Hand angewiesen ist. nach dem Vater gefragt, doch könnte sie angeben, das war der Anton aus Tirol und sie "trafen" sich in einer Disco; mehr wisse sie nicht von ihm. Dann war es das. Du kannst von deiner Seite her fast nichts zu tun, außer auf die KM gefühlvoll einzuwirken, mit dir beim JA die Vaterschaftsanerkennungsurkunde zu unterschreiben.
Auf Grund der Gegebenheiten wird sie dir in diesem Zusammenhang wohl nicht das GSR einräumen, was ausschließlich sie bestimmen kann.
Viel Glück
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Deep Thought, danke fuer Deine schnelle Antwort! Es ist schoen zu sehen, daß man nicht ins leere ruft (schreibt). Bis dann, Thomas
hi thomas,
herzlioch willkommen bei VS.
ich würde an deiner stelle einen brief ans JA schreiben, indem du bekannt gibst, dass du der vater von xyz bist. dieses schreiben mit einschreiben, rückantwort und eingangsbestätigung. ein gleiches schreiben schickst du ans sozialamt.
lasse dich nicht von der KM um deine rechte und pflichten bringen.
findes es super, dass du trotz dieser attacken der KM für dein/euer kind da sein willst.
mel
Moin,
Mel, vor allem der Ansatz mit dem Sozialamt ist nicht der verkehrteste. Denn die werden versuchen, den KU als anrechenbares Einkommen gegenzurechnen und werden auch (normalerweise) Druck auf die KM ausüben, damit die den KU betreibt, was wiederum nur bei gesicherter Vaterschaft möglich ist.
Gruß, Xe
Hallo lloyd,
Bin neu hier auf dem Bord, habe im Moment eine Trennung von meiner Partnerin vor der Brust, nebst einem kleinen Sohn (unehelich!).
Mein Rat an Dich, eigentlich kein Rat, sondern für Dich **** genau das Richtige, vorausgesetzt, Du bist nicht mit der Frau zusammen, wirst nicht wieder mit ihr zusammen kommen etc pp.
Im Moment ohne Vaterschaftsanerkennung hast Du KEINE Rechte im Sinne von Sorgerecht, Umgangsrecht oder sonstigen Zeugs. Alles RA Laberei. ABER DU hast auch keine Pflichten. Stell Dir vor, das Kind ist nicht von Dir?!?! Tragisch, wenn Du dann die Vaterschaft anerkennst, die Frau dich verlässt und Du zahlen musst.
Wenn Du die Vaterschaft eines Tages anerkennst, Deine Freundin wird sehen, dass sie Geld braucht und das zuständige Amt (Jugendamt, Sozialamt) wird Deine Freundin fragen, wer der Vater ist, dann bist Du laut Gesetz verpflichtet, wenigstens, bis das das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat Mutterunterhalt zu zahlen. Bis das das Kind seine Ausbildung abgeschlossen hat, zahlst Du Kindsunterhalt.
Nach gegenwärtigen Sätzen (nehmen wir mal im Schnitt für die nächsten 20 Jahre 400 Euro Kindesunterhalt an), kannst Du da mal locker von 100.000 Euro ausgehen. Genau diese Summe sollte Dich veranlassen einen Vaterschaftstest zu machen (kostet zwischen 300-400 Euro), danach weisst Du bescheid woran Du bist. Du kannst Dich aber auch zurücklehnen und schauen was Deine Ex macht. Wie gesagt, die Ämter werden schon auf Dich zugehen, weil Du der vermutete Vater bist. Dann wird man Dich testen, es sei denn, DU bist wirklich so blauäugig (wie ich damals!), freiwillig zu unterschreiben und die Vaterschaft anzunehmen.
Wenn Du Fragen hast, schick mir ne PN, können gerne auch mal telefonieren.
Gruss,
MagiX
wortwahl nicht ok
mel
[Editiert am 4/6/2004 von mel]
Noch eine Ergänzung.
Die Anerkennung der Vaterschaft kannst Du binnen ZWEI Jahren anfechten.
Bei mir war es so: Aus Glück daran Vater zu werden, meine Ex und ich blieben zusammen, habe ich die Vaterschaft einfach angenommen. Nach Monaten kamen mir aber Zweifel, ob die Beziehung von Bestand ist. Ich machte dann einen Vaterschaftstest (bekommst über Google.de unter Angabe Vaterschaftstest sicher Kontakte zu einigen Institutionen und Unis die das anbieten!) und wurde zu 99.999% als Vater bewertet. Rechtlich bin ich somit der Vater, da gibt es dann auch nichts mehr anzufechten 🙂
Mach auf jeden Fall einen Test, wenn irgend möglich.
Hallo MagiX,
es ist sicherlich sinnvoll, Gewissheit zu bekommen. Eine Vaterschaftsanfechtungklage ist aber nicht mal so eben aus dem Ärmel geschüttelt. Und nur ein Vaterschaftstest reicht nicht aus (siehe Urteil des OLG Celle).
Der einfachere Weg wäre, wenn es denn unbedingt sein muss, die Vaterschaft nicht anzuerkennen, so dass die Ex kagen muss. Es wird dann vom Gericht ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren eingeleitet. Ich kann jetzt aber nicht sagen, wer die Kosten zu tragen hat.
DeepThought
[Editiert am 3/6/2004 von DeepThought]
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Absolut richtig, die Entscheidung muss er selber treffen. Mir ging es auch nicht um einen Test, der vor Gericht bestand hat, sondern nur für ihn als Vater selbst. Stellt sich heraus er ist nicht der Vater, ist er mit dem Thema und der Frau eh durch 😛
Hallo nochmal!
Danke erstmal, daß ihr mir alle so schnell geantwortet habt und danke auch fuer Eure Tips! Vielleicht einfach um nochmal ein bischen zu erzaehlen, das Forum heißt ja "Deine Geschichte". Ich habe ja meine Frage gestern eher "technisch" gestellt, so war sie auch gemeint, habe aber eher wenig von den Gründen erzählt die zur Trennung fuehrten und habe zunaechst auch nicht soviel davon gesagt wie wir heute miteinander umgehen. Ich wolte nicht den Eindruck erwecken, daß die Mutter unseres Kindes mich irgendwie angreift oder attackiert. Ich finde eigentlich, das Verhaeltnis zwischen uns ist so einvernehmlich, wie die Situation es eben zulaeßt. Natuerlich ist die Situation fuer mich sehr bitter, keine Frage. Dennoch herscht zwischen uns kein "Rosenkrieg". Die Mutter meines Kindes ermoeglicht es mir durchaus meinen Sohn zu sehen, ihn zu halten, ihn zu wickeln... Die Klaerung der rechtlichen Situation ist eben im Moment tatsächlich eine offenen Frage zwischen uns, die im Raum steht, darum suche ich ja auch Euern Rat. Natuerlich hat ein jeder von Euch seine eigenen, moeglicherweise auch negativen, Erfahrungen gemacht und argumentiert, voelig zu Recht, von seinem Standpunkt aus. Ich habe jedoch keine Zweifel, daß der kleine mein Sohn ist, soviel Vertrauen hat in unserer Beziehung immer bestanden und besteht auch heute noch. Wir sind auch gar nicht im lauten Streit und mit knallewnden Tueren auseinander, vielmehr ist es so, daß sie der Meinung ist, daß sie mit bestimmten essentiellen Persoenlichkeitsmerkmalen meinerseits im Moment nicht umgehen kann. Ich halte Euch auf dem laufenden wie sich die Dinge mit der Vaterschaftsanerkennung entwickeln,
Viele Grüße,
Thomas
Guten Morgen,
Ich hielt das fuer nicht allzu schwierig, bis man mir sowohl auf dem Jugendamt als auch beim Senat fur Jugend, Bildung und Kultur eroeffnete, das man mir selbst diese nuechterne Information "Welche Rechte erhaelt der Vater eines Kindes durch eine Vaterschaftsanerkennung und welche nicht?" nicht geben koenne, weil ich ein Mann bin. Mit der Mutter des Kindes zusammen muesse ich wiederkommen, oder gleich die Frau allein.
mir fällt mal wieder der Kaffee aus dem Gesicht.
Halt dem Jugendamt mal §§1592ff. Art.19 BGB unter die Nase.
Die Vaterschaft zu einem Kind kann (sogar schon vor der Geburt des Kindes) beim JA anerkannt werden. Beide Elternteile können zusammen ODER GETRENNT beim JA vorsprechen. Das ist die sogenannte öffentliche beurkundete Form der Anerkennung Personalausweis und Geburtsurkunde sind mitzubringen. Bei getrennter Vorsprache wird die KM dann um Zustimmung gebeten.
Das Jugendamt ist verpflichtet über die Rechtsfolgen zu informieren.
Aber gut, machen wir das eben:
Durch die Anerkennung treten verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Vater und Kind mit unterhalts- und erbrechtlichen Folgen ein.
Elterliche Sorge: Nachdem die Vaterschaftsanerkennung wirksam geworden ist, können die Eltern erklären, gemeinsam die Sorge übernehmen zu wollen. Geben sie keine Sorgeerklärung ab, bleibt die gesetzliche Vertretung des Kindes unberührt.
Staatsangehörigkeit und Name des Kindes. Wenn das für Dich wichtig ist, mal piep sagen, dann schreib ich das noch dazu.
Wenn das Kind schon geboren ist, kann die Vaterschaft auch beim Standesamt beurkundet werden.
Also, nicht abwimmeln lassen.
Gruß
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hallo Sky,
Danke für Deine Antwort. Werde mir die betreffenden Paragraphen noch heute im BGB mal zu Gemüte führen. Es ist natürlich besser wenn man beim JA auftritt und im Vorfeld weiß, auf welche Infos man Anspruch hat. Ich konnte ehrlich gesagt auch nicht glauben, daß die getroffenen Angaben so stimmen. Werde auf jeden Fall am Ball bleiben.
Viele Grüße,
Thomas