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(@pabsti)
Schon was gesagt Registriert

Lieber Lost Dad,

traurige Geschichte, fast wie meine. Blos noch etwas schlimmer.
Ich hätte auch überlegt wieder in meine alte Heimat Rostock zu ziehen.
Bin aber wegen den Kindern hier geblieben.
Das mit dem Unterhalt ist für uns Väter ein Unding diese horrenden Summen ich bezahle für meine beiden 630 €.
Habe 55 m2 bei Hamburg 900 € warm. insgesamt jeden Monat 2400 € Ausgaben bei 2100 € Einnahmen.
Jeder Monat geht ins Minus bei mir, hatte aber Glück wir hatten ein Haus und meine Ex musste mir einen kleinen Betrag auszahlen.

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Geschrieben : 20.12.2020 19:14
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Also, ich bin auch Mangelfall und in Vollzeit tätig. Ich habe ausgerechnet, daß ich nach der Unterhaltszahlung weniger übrig habe, als jemand der ALGII erhält. Darum habe ich einen Antrag auf Hartz IV gestellt und bekomme seitdem Leistungen vom Amt.  Das nennt man "Aufstocken".
Nächstes Jahr habe ich mein 10jähriges Jubiläum als "Harzer" sozusagen. Die Jobcenter verstehen auch, daß es sinnlos ist, einen unterhaltspflichtigen Mangelfall in eine besser bezahlte Stellung zu bringen. Damit erhöht sich nämlich auch die Unterhaltspflicht und man gewinnt allenfalls etwas Zeit, bevor die Unterhaltskeule rausgeholt wird. Deshalb muß man sich auch nicht mit Vermittlungsvorschlägen herumärgern. Lediglich mal eine "Gesichtskontrolle" wird mal gelegenlich durchgeführt, der Statistik wegen.
Man muß sich auf deswegen auch nicht schämen. Als Arbeitnehmer bezahle ich jeden Monat einen 4stelligen Betrag an Steuern und Sozialabgaben. Davon bekomme ich nur einen Bruchteil vom Staat in Form von Sozialleistungen zurück, muß aber nicht völlig beengt oder auf Sperrmüll wohnen und teure und überaltete Elektrogeräte nutzen. Für die Zeiten, in denen sich die Kinder bei mir aufhalten, wird ihnen ein anteiliges Sozialgeld gezahlt, wo ich sonst nicht wüßte, wovon ich den Kühlschrank füllen soll. Ich habe mir das alles in über drei Jahren sozialrechtlich erstreiten müssen, weil Väter, die ein Familienleben haben wollen, beim Jobcenter wie auch sonst überall, abgebügelt werden.
Mit der Stütze ist es mir möglich, den Selbstbehalt mit dem Umweg über Hartz deutlich zu erhöhen, denn das Sozialrecht erkennt z. B. höhere Erwerbstätigenfreibeträge an als das Unterhaltsrecht. Da kann man dann mit den Kids auch mal übers verllängerte Wochenende wegfahren, zum Zelten oder in eine Pension. Was echt nervtötend ist, ist die Verwaltsungsarbeit dabei. Man verbringt relativ viel Zeit mit bürokratischem Gedöns und jede Einkommensschwankung ist anzuzeigen. Auch das Freizügigkeitsrecht ist eingeschränkt. Wenn ich anderswo als Zuhause Urlaub machen/verreisen möchte, muß ich das auch melden. Maximal 3 Wochen im Jahr sind möglich, ohne das die Leistung gekürzt wird.
Aber wenn ich das nicht in Anspruch genommmen hätte, dann wäre ich heute auch ohne Job und ohne Wohnung, weil mich die Unterhaltsverpflichtungen schlicht und einfach überfordert hätten. Und es hat auch einen gewissen Schutzeffekt. Wenn der Unterhaltsrichter nämlich kapiert hat, daß weitere maßlose Unterhaltserhöhungen nur dazu führen, daß der Pflichtige noch mehr Arbeitslosengeld II im Gegenzug kassiert, dann führt das doch zu wesentlich maßvolleren Entscheidungen bei Unterhaltsstreitigkeiten.

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

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Geschrieben : 24.12.2020 00:31
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Irgendwo habe ich mal gelesen, dass niemand soviel Unterhalt zahlen muss, dass er selbst bedürftig wird.

Stimmt das nicht mehr? Stimmte das nie ?

Weil, ganz ehrlich, sogar die Süddeutschen Leitlinien mit ihrem lächerlichen Selbstbehalt führen diesen Grundsatz ad absurdem, wenn man sich mal anschaut, was Mietwohnungen in München und Umgebung kosten. Oder Augsburg. Oder Erlangen ...

Der Selbstbehalt ist 1160 Euro, worin 430 Euro Mietkosten PLUS HEIZKOSTEN enthalten sind. Sorry, hinter welchem Mond leben die Leute, die so einen Schwachsinn zu Papier bringen ? Im Jahr 1997 habe ich eine 2-Zimmer Wohnung in Günzburg angemietet. Knapp 50qm, normale Ausstattung. Die kostete damals schon 400 Euro kalt !! Und damals gab es das L-Land noch nicht.

Als Umgangselternteil brauch man mindestens eine 2-Zimmer Wohnung, besser 3- Zimmer Wohnung, um den Umgang auch vollziehen zu können. Im WM definitiv 3-Zimmer Wohnung, bei 2 Kindern, vor allem so ab 10 Jahre, sogar eher eine 4-Zimmerwohnung.

Der Nichterwerbstätige hat übrigens nur 960 Euro Selbstbehalt. Macht ja auch Sinn, da die Mieten und Heizkosten für Nichterwerbstätige niedriger sind... Als Unterhaltspflichtiger wirst du doch von diesem Staat verarscht.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

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Geschrieben : 25.12.2020 02:19
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

1997: 400 Euro = 800 DM oder 400 DM?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 25.12.2020 08:59
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Irgendwo habe ich mal gelesen, dass niemand soviel Unterhalt zahlen muss, dass er selbst bedürftig wird.

Stimmt das nicht mehr? Stimmte das nie ?

Das Zauberwort heißt Einkommensfiktion. Damit bekommt man Lahme wieder zum Gehen und
klamme Väter wieder zum Zahlen. Also diese besondere Auslegung des §1603 Abs. 2. BGB des BGH.
Auf dem Papier hast du den Selbstbehalt natürlich, aber in der Praxis nicht, weil du das dir
fiktiv zugerechnete Einkommen ja nicht tatsächlich auf der Hand hat. Der Richter am Landessozialgericht, dem ich dann mein frisches Familiengerichtsurteil vom Amtsgericht über die Unterhaltshöhe vorlegte, meinte dann ganz lakonisch:
"Dann hat der §1603 BGB offenbar keine Bedeutung mehr."

Vor gar nicht langer Zeit meinte mein Jobcenter, ich solle gegen die bestehenden Titel vorgehen.
Das Ergebnis war, daß ich hätte noch mehr zahlen sollen. Nur wegen eines irre faulen Rechtsanwaltes der Gegenseite (wollte den VKH-Antrag nicht ordentlich begründen) ist daraus kein neuer Unterhaltstitel entstanden. Zerknirscht hat dann das Jobcenter dann meine Anwaltskosten bezahlt (nachdem ich damit wieder beim Sozialgericht war).

brauch man mindestens eine 2-Zimmer Wohnung, besser 3- Zimmer Wohnung, um den Umgang auch vollziehen zu können. Im WM definitiv 3-Zimmer Wohnung, bei 2 Kindern, vor allem so ab 10 Jahre, sogar eher eine 4-Zimmerwohnung.

Das sieht der BGH aber ganz anders. Der hat erst neulich mal wieder geurteilt, daß man die Umgangskinder gefälligst auf dem Wohnraum zu stapeln hat, die man sich für 430 Euro eben leisten kann. In den Erwerbslosenforen sind auch recht viele der Meinung, daß man sich 4 Tage im Monat und die hälftigen Ferien auch mit Luftmatratzen und Sofas behelfen kann.
Das hätte man früher auch so gemacht und hätte keinem geschadet. Ja klar, meine Nachbarin hat nach dem 2. Weltkrieg auch mit 6 Personen auf 14qm geschlafen, aber wer kann das heute noch? Da bin ich echt froh, daß man das im SGB II nicht so streng sieht. Die Sozialisierungskosten von Kindern beim Umgangselternteil sind für die öffentliche Hand auch überschaubar und nicht uferlos. Mit der Zeit wächst sich das im wahrsten Sinne des Wortes "raus".

Der Nichterwerbstätige hat übrigens nur 960 Euro Selbstbehalt. Macht ja auch Sinn, da die Mieten und Heizkosten für Nichterwerbstätige niedriger sind... Als Unterhaltspflichtiger wirst du doch von diesem Staat verarscht.

Ja, aber du hast als Erwerbsloser eben auch keine Werbungskosten. Dem Werktätigen lässt man ja einen kleinen "Erwerbsanreiz". Das braucht ein fauler Arbeitsloser ja nicht. Wobei bei den letzten beiden Familiengerichtstagen in Brühl unter den Richtern heiß diskutiert wurde, diesen Erwerbsanreiz auch zu streichen. Arbeiten muß man sowieso, also warum noch eine Motivationsbelohnung?

Meine 40qm Butze im Norden von Hamburg kostete 1997 übrigens schon 700 Mark warm.

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

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Geschrieben : 29.12.2020 22:59
(@traurig2019)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo zusammen,
diese Untergrenzen, egal ob es 960 oder 1160 € sind, hinken der Lebensrealität um Jahre, wenn nicht Jahrzehnte hinterher. Wer in einem Ballungsgebiet lebt, wendet von diesen Beträgen deutlich mehr als die Hälfte für eine kleine Wohnung auf.

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Geschrieben : 14.01.2021 10:27
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,
diese Untergrenzen, egal ob es 960 oder 1160 € sind, hinken der Lebensrealität um Jahre, wenn nicht Jahrzehnte hinterher.

Ja, so ist das. Juckt aber keinen, weil quasi nur Männer davon betroffen sind. Männer die vor dem Familiengericht Freiwild sind, wenns um Unterhalt für die Ex und insbesondere um Kindsunterhalt geht.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

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Geschrieben : 14.01.2021 13:01
(@maxmustermann1234)
Registriert

Ballungsgebiet??? Ich lebe in einer 66.000-Einwohner-Stadt. Hier liegt das Sozialhilfeniveau bei einem Single bei 490 EUR Kaltmiete. Warm sind es dann schon über 600 EUR. Dazu kommt dann noch Strom. Ich behaupte mal, dass hier ein Vater beim Selbstbehalt direkt aufstocken kann. Wozu man dann noch arbeiten geht, erschließt sich mir persönlich nicht, wenn man für das gleiche Geld einfach zu Hause ausschlafen kann.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2021 16:49
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