hallo Ihr lieben...
ich bin 36 jahre alt,seit 4 jahren geschieden,2 mädels sind aus der ehe entstanden(jetztiges alter meiner töchter->5jahre und 8jahre)...
Sorgerecht hab ich und die Kindesmutter...und es treten immer wieder mal ein paar problemchens auf...
Jetzt ist es auch wieder mal soweit...Km möchte eine MUKI Kur machen,die 2. innerhalb 3 jahren...Nun ist unsere 8jährige im3.Schuljahr...Es steht genau,wenn die KM in die Kur möchte,ein recht wichtiger test in der schule an(Vera test)...Jetzt war mein Vorschlag,die kur in die ferien zu legen...Hat jemand hier efahrungen mit damit?
Unsere große hat schon gesagt,sie will nicht mit in die Kur...KM will aber das beide mädels mit zur kur fahren...hat jemand hier damit erfahrungen?
Find all need in your mind if you take the time...
Servus Beedle und willkommen im Forum!
Ich kann mir nicht vorstellen, dass KM die ältere Tochter ohne Weiteres im Rahmen der bestehenden Schulpflicht mitnehmen darf/kann, es sei denn, Eure Tochter würde die Kur benötigen.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin Beedle,
manchmal liegen Lösungen viel näher: Sorgerecht findet ja nicht nur am Wochenende und im Urlaub statt. Und Schulzeit ist Schulzeit, auch ganz unabhängig von irgendwelchen Tests. Was spricht also dagegen, dass Deine Ex kuren geht und Du die Kinder in dieser Zeit betreust?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
die km will nicht,daß die kidis bei mir während der kur bleiben...warum weiß ich nicht...wäre kein problem,denn ich hab die mädels an jedem 2.woende von freitags -montags und in der woche,wo sie am woende nicht bei mir sind,sind sie von mittwochs-donnerstags bei mir...
KM sagte mir,die kur wäre wichtig für sie und das sie auf jeden Fall die mädels mitnehmen will...
ich seh es abaer noch nicht so...Für mich steht die schule jetzt an erster stelle...oder seh ich das falsch?
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Nein, siehst Du nicht!
Ich würde das Argument der Schulpflicht ihr vor Augen halten und Dein Betreuungsangebot wiederholen, am besten beides schriftlich.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin Beedle,
nein, das siehst Du vollkommen korrekt. Und wenn Du gedanklich mal "Kur" durch "Krankenhaus" ersetzt, bekommst Du genau die Lösung, die jetzt erforderlich (sofern nicht Riesen-Entfernungen zwischen Euch liegen).
Bei Eurer Sorgerechts-Konstellation hat Deine Ex genau 50% Mitspracherecht; die andere Hälfte liegt bei Dir. Allerdings kommt keine Nanny aus dem Busch und regelt das für Dich; dafür musst Du schon selbst einstehen. Beispielsweise mit einer deutlichen Ansage wie "Eine Kur während der Schulzeit ist für die Kinder weder erforderlich noch mit der Schulpflicht vereinbar; ich kann mich in dieser Zeit problemlos um unsere Kinder kümmern. Es wäre gut, wenn wir als Eltern diese Selbstverständlichkeit ohne behördliche oder gar gerichtliche Hilfe regeln könnten!"
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
danke für eure schnellen antworten...
ich hab der kM das angebot schriftlich gemacht/per whatsapp/ und natürlich auch persönlich gemacht...leider ohne erfolg bisher...Ich würde mich 'querstellen und nicht im sinne der kinder handeln'--->so ihre antwort...
Jetzt hat sie heute die kidis einfach abgeholt und ist zum arzt gefahren(kinderarzt),um angeblich die kur zu besprechen...Heute wäre allerdings für beide kidis noch musikschule gewesen...So stand ich gerade wütend vor kita+schule...Und meine wut hat mich hierher geführt...nicht das thema...Der arzttermin wäre eben für die Kur wichtig,warum weiß ich nicht...und angeblich würde ich auch zum gespräch beim JA gebeten,wo die mir sagen,daß die kidis mit der mutter in die kur fahren...Angeblich wird mir die Dame/herr vom Ja dann sagen,daß die kidis auf jeden fall mitmüssen und nicht bei mir bleien können,während der Kur...
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Moin Beedle,
was irgendein Arzt oder JA-Mitarbeiter sagt, geht über seine Privatmeinung nicht hinaus. In keinem Fall hat es für Dich bindende Wirkung.
Wichtig wäre allerdings, wann diese Kur stattfinden soll. Wenn's in zwei Wochen ist, sind Deine Möglichkeiten naturgemäss begrenzter als wenn es erst in drei Monaten ist. Im zweiten Fall würde ich mir durchaus überlegen, zu einem Anwalt zu gehen und diesen ein deutliches Schreiben samt Klageandrohung verfassen zu lassen. Speziell für das grössere Kind geht es ja nicht nur um ein paar Tage Abwesenheit von der Schule. Ein etwas bissiger Anwalt sollte daher durchaus andeuten, dass bei einem derart laxen Umgang mit der Schulpflicht demnächst auch eine Diskussion der Sorgerechtsfrage im Raum stehen könnte.
Einer "Kinderbesitzerin", die glaubt, im Besitz des alleinigen Wissens darüber zu sein, was für *ihre* Kinder gut und richtig ist, muss man gelegentlich schon mal deutlich zeigen, wo der Frosch die Locken hat. Aber wie gesagt: Von allein passiert da nichts, und wütend sein allein ändert nichts. Du musst schon selbst aktiv werden. Wie schnell, weisst Du am besten.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Beedle,
mal ganz abgesehen von der Schulproblematik:
KM sagte mir,die kur wäre wichtig für sie und das sie auf jeden Fall die mädels mitnehmen will...
Bei derlei Kuren muss es eine medizinische Notwendigkeit (auch) für die beiden(!) Kinder geben, die ärztlich festgestellt werden muss.
Als Mitsorgeberechtigter hast Du natürlich Auskunftsrecht über sämtliche medizinische Belange der Kinder - frage doch die KM nach der ärztlichen Notwendigkeit einer Kur für die Kinder, Du kannst dann auch beim Kinderarzt direkt nachfragen.
Ohne diese Notwendigkeit wird der Spass nämlich nicht von der Krankenkasse bzw. Rentenkasse bezahlt.
Ausnahme: die KM kann die Betreuung der Kinder während der Kur nicht gewährleisten und die Kinder fahren als gesundes "Begleitkind" mit und erhalten keine medizinischen Behandlungen.
Im Antragsformular könnte die KM daher falsche Angaben bezüglich vorhandener Betreuungsmöglichkeiten durch Dich gemacht haben.
PS.
Bitte zwecks Lesbarkeit auf korrekte Groß/Kleinschreibung achten.
Ausnahme: die KM kann die Betreuung der Kinder während der Kur nicht gewährleisten und die Kinder fahren als gesundes "Begleitkind" mit und erhalten keine medizinischen Behandlungen.
Im Antragsformular könnte die KM daher falsche Angaben bezüglich vorhandener Betreuungsmöglichkeiten durch Dich gemacht haben.
Meine Ex hat ihre 2 Muttter-Kind-Kuren auch problemlos durchgekriegt obwohl den Kindern nichts fehlte.
Ich wurde auch nicht gefragt, ob ich die Kinder evtl. betreuen könnte.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich wurde auch nicht gefragt, ob ich die Kinder evtl. betreuen könnte.
Natürlich nicht, denn die KM hat den Punkt "Kinderbetreuung möglich" im Kurantrag ausgefüllt ...
Wie das wohl ist, wenn ein AE-Vater diese Zettel ausfüllt.
Ob da wohl auch niemand nachfragt, ob denn die Kinder nicht zur Mutter können?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Beedle,
...und angeblich würde ich auch zum gespräch beim JA gebeten,wo die mir sagen,daß die kidis mit der mutter in die kur fahren...Angeblich wird mir die Dame/herr vom Ja dann sagen,daß die kidis auf jeden fall mitmüssen und nicht bei mir bleien können,während der Kur...
Da würde ich es mir nicht nehmen lassen und mal beim JA anrufen, was da denn angeblich so besprochen wurde ...
Gruß
United
Hi Beedle,
Wie sieht denn die Schule das Ganze?
Also wenn unser Kiddy unter der Schulzeit mehrere Wochen fehlen würde, ohne dass eine definitiv nachweisbare medizinische Notwendigkeit vorliegt, dann würde die Schule von sich aus wohl das JA einschalten und gegen uns wegen Vernachlässigung der Schulpflicht angehen...
Ev. kann man hier mal Rücksprache mit LehrerIn des Vertrauens halten und vielleicht hört die KM auf die Schule...?
lg
vj
Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)
Wie das wohl ist, wenn ein AE-Vater diese Zettel ausfüllt.
Ob da wohl auch niemand nachfragt, ob denn die Kinder nicht zur Mutter können?
Nein, auch in diesem Fall ist der Antragsteller zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet.
Der Träger der Kur kann schließlich nicht bei allen Trennungselternteilen extra nochmals diese Angaben überprüfen.
Um's mal auf den Punkt zu bringen:
Wir sind Väter.
Wir sind selbstbewusst.
Wir sind sorgeberechtigt.
Wir können - ausser Stillen - alles gleich gut wie Mütter; manchmal besser.
Und da wollen wir mit eigenen Aktivitäten warten, bis uns jemand "amtlich" fragt, ob wir die Kinder in Mutters (!) kur- oder krankheitsbedingter Abwesenheit selbst betreuen können?
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ev. kann man hier mal Rücksprache mit LehrerIn des Vertrauens halten und vielleicht hört die KM auf die Schule...?
Das hieße, das Pferd von hinten aufzäumen zu wollen.
Es gibt folgende Konstellationen:
1. KM erhält auch für beide Kinder ein ärztliches Attest, das die Notwendigkeit einer Kur belegt -> die Kinder werden dann in der Regel auch innerhalb der Kur "notunterrichtet"
2. KM erhält nur für sie, nicht aber für die Kinder ein Attest
2.a KM behauptet, keine Betreuung während der Kur für die Kinder zu haben -> Kinder reisen als Begleitperson mit, Kosten werden übernommen -> die Kinder werden dann in der Regel auch innerhalb der Kur "notunterrichtet".
2.b KM reist allein, Kinder bleiben beim Papa
Leider muss man sagen, dass die meisten Kinderärzte pro Mutter eingestellt sind und sich irgendwie doch eine Notwendigkeit für die Kinder herbeizaubern lässt.
Auch bei der zweiten Kur innerhalb von 3 Jahren lässt sich da "was machen".
Ich würde zunächst meine Kenntnisse - auch gegenüber dem JA - verschweigen, dort vorsprechen und mir anhören, was die zu sagen haben und ob ein Attest vorliegt.
Sollte kein Attest für die Kinder vorliegen, würde ich mich an den Träger der Kur wenden und die (vermutlich falschen) Angaben der KM diskret richtigstellen ...
"Wir sind Väter.
Wir sind selbstbewusst.
Wir sind sorgeberechtigt.
Wir können - ausser Stillen - alles gleich gut wie Mütter; manchmal besser."
Hm das finde ich jetzt echt plakativ!!!!! Solche Aussagen finde ich einfach nur zum fremdschämen . :redhead: :redhead:
Also wirklich...................................... 🙂 🙂 🙂 🙂
Nun ist unsere 8jährige im3.Schuljahr...Es steht genau,wenn die KM in die Kur möchte,ein recht wichtiger test in der schule an(Vera test)...
Der Vera-Test ist mit der unwichtigste Test, den Kinder in ihrem Schulleben machen müssen.
Das ist sicher kein Argument.
Des Weiteren werden Kinder auch bei Kuren "beschult", sicher hat das eine andere Qualität, aber mit Schulpflichtverletzung braucht man hier nicht zu kommen. Soweit ich weiß, sind die Vera-Arbeiten (Deutsch und Mathe) im Frühjahr. Du hast durchaus noch Zeit gegen die Kur vorzugehen.
Aber ganz ehrlich, was hast Du denn dagegen? Dein einziges Argument ist bisher die Vera-Arbeit. Wenn Deine Tochter an diesen Tagen krank ist, schreibt sie die auch nicht mit...Na und?
LG Pinkus, das Gewese um 3 Wochen MiKi-Kur nicht versteht...Väter dürfen die übrigens auch in Anspruch nehmen
Schließe mich Pinkus in allen Punkten an.
VERA interessiert nicht - die Noten gehen nicht ins Zeugnis ein. Und das Theater um die Kuren verstehe ich auch nicht. Macht immer den Anschein, als stünde für die Kinder drei Wochen Gehirnwäsche auf dem Stundenplan.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."