Was ist nur das Ric...
 
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Was ist nur das Richtige?

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(@openmind86)
Schon was gesagt Registriert

Guten Abend zusammen,

ich möchte euch meine leider traurige Geschichte erzählen und hoffe, dass ich durch eure Antworten etwas weiterkomme.
Nun zu meiner Story, ich hoffe dass ich es klar und verständlich schreiben kann.
Seit 2012 bin ich mit meiner Frau zusammen, 2017 haben wir uns verlobt und Ende 2018 geheiratet.
Ende 2019 kam als absoluter Höhepunkt unser Kind zur Welt. Es scheint also alles perfekt....
Unsere Beziehung verlief all die Jahre sehr harmonisch, es gab wenig streit, haben viele Gemeinsamkeiten und bereisten die Welt.
Wir haben beide relativ gut bezahlte Jobs ,keine Schulden und führten immer ein sorgenfreies Leben.
Es gab aber auch ein Tief in unserer Beziehung , ende 2016. Meine Frau war sehr komisch zu mir, ging viel weg, fing plötzlich an über Leute zu
lästern die sie immer mochte.Ich suchte immer das Gespräch, fragte sie ob es einen anderen gäbe,  ob ich ausziehen solle usw...
Alles mit nein beantwortet, die Phase ging vorbei und sie war wieder normal. Damals dachte ich völlig naiv Weiber halt....2019 ca. 2 Wochen nach Geburt unseres Kindes, entdeckte ich durch Zufall Chatverläufe auf unserem gemeinsamen PC. Meine Frau hatte eine Affäre und das vor und nach der Hochzeit, ich war am Boden zerstört und leide bis heute noch sehr darunter. Auch wenn mein Beitrag sehr abgeklärt wirken wird, so bin ich absolut nicht, weiß aber dass ich die Sache nur nüchtern und sachlich verarbeiten kann. Möchte jetzt aber nicht weiter auf die Affäre eingehen, sonst sprengt es den Rahmen. Seit dieser Zeit denke ich jeden Tag an die Affäre, stelle mir die Frage, gehen oder bleiben. Habe unglaubliche Schuldgefühle meinem Kind gegenüber, dass ich nichts bemerkt habe oder merken wollte... Wir sind beide tolle Eltern und lieben unser Kind über alles. Ein Leben ohne ihn kann ich mir nicht vorstellen und möchte auch deshalb die Beziehung weiterführen. Ich bestand natürlich auf einen Vaterschaftstest, soweit ist da alles safe. Meine Frau hat mir natürlich unter Tränen versprochen sie mache so etwas nie wieder und das ganze blabla eben. Da mein Vertrauen natürlich bei einem Minimum liegt, ich mir aber niemals vorwerfen möchte ich hätte es nicht probiert und wir uns eigentlich immer noch gut verstehen, soll es weitergehen. Und nun auch endlich mal zur Frage, hat jemand Erfahrung mit einem nachträglichen Ehevertrag? In dem Vertrag soll geregelt werden, dass im Falle der Scheidung, unser Sohn im Wechselmodell leben soll,natürlich muss dies mein Sohn auch wollen wenn er soweit ist. Meine Frau soll auf Unterhalt verzichten. Sie hat jetzt noch 1 Jahr Elternzeit und war zuvor voll berufstätig. Wäre mein oben genanntes Wunschkonzert sittenwidrig oder ginge so etwas durch? Hat außerdem jemand hier, so etwas ähnliches durchgemacht? Auch wenn mein Text es nicht hergibt, ich liebe meine Frau komischerweise immer noch. Möchte aber durch den Vertrag irgendwo abgesichert sein, falls sie mich wieder betrügen sollte ist nämlich sofort Schluss. Abschließend möchte ich anfügen dass mir nichts wichtiger ist als mein Sohn. Er soll glücklich sein...
Ich freue mich auf eure Antworten und Erfahrungen, probiere auch nach und nach auf gegenfragen zu antworten. Ich würde euch aber bitten nicht zu sehr auf die Affäre einzugehen, brauche auch kein Mitleid oder ähnliches...
Möchte die Dinge vielleicht auch etwas klarer sehen.

Viele Grüße

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2020 23:33
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Der entscheidende Satz ist der hier:

Wir haben beide relativ gut bezahlte Jobs

In so einer Situation braucht man eigentlich keinen Ehevertrag, der uU einen weiteren Keil in eine verfahrene Situation treibt. Unterstütze Deine Frau darin, wieder Vollzeit arbeiten zu gehen. Das ist aktuell das Intelligenteste, was Du machen kannst. Wenn beide ungefähr gleichviel verdienen, heben sich die Unterhaltsansprüche wahrscheinlich gegenseitig auf. Falls Du noch nicht von einem Ehevertrag gesprochen hast, lass es.

Das Wechselmodell würde ich aus einem Ehevertrag raus halten. Du weißt doch noch gar nicht, ob das etwas ist, was Dir in Zukunft taugt. Außerdem sind Dinge, die die Kinder betreffen, in Eheverträgen dünnes Eis. Und schließlich: Wenn ich mir vor Augen führe, warum das Jugendamt in der Verhandlung bei uns das WM empfohlen hat, dann kann ich Dir nur raten: KÜMMERE DICH UM DAS KIND ! Und wenn wir schon bei dem Thema sind: Wie siehts eigentlich mit Deiner Elternzeit aus?

Die Affäre ist schon krass. Also jetzt nicht die Affäre an sich, sondern während frau eine Affäre am laufen hat zu heiraten, das ist schon ein starkes Stück. Ich frage mich, ob man in so einem Fall, auch wenns unterhaltsrechtlich vermutlich eher bedeutungslos ist, einfach die Ehe annulieren lassen kann.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2020 10:29
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Noch was:

Ihr seid nichtmal 2 Jahre lang verheiratet. Nach allem was ich heute über familienrechtliche Dinge weiß, würde ich an Deiner Stelle die Scheidung/Annulierung einleiten. Die kurze Ehezeit bietet gewisse Vorteile. Und, man kann auch geschieden mit der Kindsmutter weiterleben...vielleicht auch nur dem Kind zuliebe. Falls es dann irgendwann in der Zukunft doch noch endgültig knallt, wirst Du sehr sehr froh sein, nicht mehr verheiratet zu sein.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2020 10:43
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hallo Openmind,

ja, was du vorhast, ist rechtswidrig. Die Mutter kann nicht rechtsgültig auf Kindesunterhalt verzichten, weil dieser dem Kind zusteht. Aber das ist nicht dein Problem, falls es wirklich zum Wechselmodell kommt. Auf nachehelichen Unterhalt kann verzichtet werden, dass sollte aber ein Notar rechtssicher machen. Und das geht auch nur, wenn die Frau auch wieder arbeiten geht, am besten Vollzeit. Zugewinnausgleich kann auch ausgeschlossen werden. Ob das bei euch notwendig ist, weiß ich nicht.

Hier ist aber dein größtes Problem: du nimmst jetzt höchstens 2 Monate Elternzeit, hoffst aber, dass es im Trennungsfall ein WM wird?! Sehr naiv. Du kannst eine Betreuungsvereinbarung aufsetzen, aber die ist nicht bindend. Es würde natürlich vor Gericht Beachtung finden, aber ein Richter kann auch anders entscheiden. Und wenn Mama ein Jahr zu Hause war und danach ggf. Teilzeit arbeitet, bist du meistens einfach raus, egal was vorher "vereinbart" wurde. Warum gehst du nicht auch in Elternzeit? Wie will deine Ex nach der Elternzeit weiter arbeiten?

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2020 12:04
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

auf der einen Seite ist eine Scheidung schon möglich, sie impliziert aber auch einen Unterhaltsanspruch der KM auf Betreuungsunterhalt bis zur Vollendung des 3. Lebenjahres des Kindes, andererseits sind dann außer KU keine weiteren Folgezahlungen zu erwarten.

Ich meine Reue her oder hin, aus meiner Sicht ist immer wieder mit Seitensprügen zu rechnen. Wie ernsthaft die sind ist eine andere Sache. Wenn Du damit nicht umgehen kannst, dann sei Dir jetzt zur Scheidung geraten. Zusammenleben könnt ihr dann immer noch.

Egal ob verheiratet oder nicht, die beste Voraussetzung für ein Wechselmodell ist ein Wechselmodell, also eine Gestaltung des Familienlebens in das ihr euch gleichberechtigt einbringt. Es ist aus meiner Sicht durchaus verständlich, wenn Deine Frau den überwiegenden Teil der Elternzeit nimmt, aber es sollte auch klar sein, dass das Ziel die Berufstätigkeit beider Partner ist und damit auch die paritätische Betreuung des Kindes. Dabei soll niemand mit der Stoppuhr umherlaufen, aber es muss klar sein, dass Du mehr als der Abend- und Wochenendpapa bist, wobei die Abende bei einem Kleinkind kurz sind. Du wirst kein Wechselmodell bekommen, wenn Du nicht nachweisen kannst, dass es bereits gelebt wird.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2020 13:01
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Openmond86,

wie schon mehrfach geschrieben wurde, solltest Du, wenn Du nach einer eventuellen Trennung ein Wechselmodell anstrebst, darauf achten, dass Ihr beiden Eltern Eich schon jetzt die Erziehungsatbeit gleichmäßig aufteilt und gleich viel arbeitet. Die Kindesmutter jetzt als billige Kinderbetreuung einzusetzen, die jetzt ihre Karriere unterbricht, aber im Trennungsfall dann bitte keine Ansprüche stellt, wird sie sich verständlicherweise kaum gefallen lassen.

Ein anderer Aspekt kommt noch hinzu: Wenn man einer Ehe eine zweite Chance geben möchte (egal ob ein Fremdgehen oder sonst etwas stattgefunden hat), sollte man sich bemühen, einen wirklichen Schlussstrich unter das Gewesene zu ziehen und ernsthaft an der Erneuerung der Beziehung arbeiten. Dein Plan „jetzt aber nur noch mit angezogener Handbremse“ (denn das bedeutet so ein Ehevertrag) dürfte nicht funktionieren. Eine Freundin von mir hat so einen Ehevertrag einmal von ihrem Ehemann erzwungen, als ihre Praxis immer stärker prosperierte, aber das Unternehmen ihres Mannes den Bach runterging. Sie hat den Vertrag zwar bekommen und somit ihr Vermögen gesichert, aber danach war irgendwie die Luft aus der Beziehung heraus und nach wenigen Jahren kam es dann zur Scheidung.

Also ich würde mich entweder jetzt gegen oder für die Weiterführung der Ehe entscheiden, aber jede Entscheidung sollte aus vollem Herzen getroffen werden.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2020 13:44
(@maria22)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi,

Also was du jetzt machen sollst, da kann ich dir nichts raten. Das ist eine persönliche Entscheidung.

Zum rechtlichen, einen nachträglichen Ehevertrag gibt es nicht. Wenn er noch in der Ehe gemacht wird, ist es halt ein Ehevertrag. Nach der Trennung ist es eine Scheidungsfolgenvereinbarung. Das sind aber nur Begrifflichkeiten.

Den nachehelichen Unterhalt könnt ihr vertraglich regeln, sollte aber bei voller Berufstätigkeit und kurzer Ehedauer nicht so relevant sein. Auf Trennungsunterhalt kann die Frau nicht rechtsgültig für die Zukunft verzichten. Ohnehin wäre jetzt erst einmal der Betreuungsunterhalt vorranging. Auch hier kann sie nicht so einfahch verzichten. Sie kann natürlich einfah verzichten, es einzufordern. Tut sie es doch, hilft dir der Vertrag aber nichts. Dasselbe gilt für Kindesunterhalt. So ein Vertrag wäre sittenwidrig und damit nichtig.

Die Frau kann dich vom Unterhalt freistellen. Damit schuldest du dem Unterhaltsberechtigten (Frau oder Kind) immer noch den Unterhalt, aber deine Frau verpflichtet sich, dir genau diesen Betrag zu erstatten. Dafür braucht sie aber ein sehr hohes Einkommen, sonst ist der Vertrag das Papier nicht wert, auf dem er geschrieben ist. Solche Freistellungen werden in der Regel mit Gegenleistung gemacht. Z.B. bleibt die Frau kostenfrei im ehelichen Haus, oder aber jeder Elternteil nimmt ein Kind... Ohne Gegenleistung wäre sowas wahrscheinlich auch sittenwidrig. Bei einem Wechselmodell fände ich es aber durchaus im Bereich des möglichen, allerdings müsstet ihr euch gegenseitig freistellen.

Ich selbst habe dem leiblichen Vater meines Kindes eine Freistellung ohne Gegenleistung erteilt, bisher kam diese noch nicht vor Gericht, ich weiß nicht, wie sie halten würde. Allerding ließ mich der Anwalt, der sie aufgesetzt hat, eine Erklärung unterschreiben, dass ich ihn nicht verklagen, wenn diese Freistellung vor Gericht keinen Bestand hat. Eigentlich fast schon lustig.

Das Wechselmodell oder irgendeine andere Umgangsregelung kann man schon in den Vereinbarungen festlegen. Im Streitfall hätte es keinen Bestand, dann würde ein Gericht entscheiden, was dem Kindeswohl dient. Will heißen, wenn die Frau das WM aufkündigt, könntest du sie nicht anhand des Vertrages dazu zwingen, es weiterzuführen.

Ohnehin würde die Frau sowas sicherlich nicht unterschreiben, diese Regelungen haben für sie ja nur Nachteile. Wenn du sie zu so einem Vertrag zwingst mit der Bedingung, dass du nur mit Vertrag bei ihr bleibst, dann wäre der Vertrag auch nichtig, zumindest wenn sie es beweisen kann.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2020 18:30
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

dies ist leider nicht richtig.

1) Ein Ehevertrag kann zu jederzeit geschlossen werden, auch während der Ehe.
Es liegt an dem freien Willen der Parteien, der von einem Notar bescheinigt wird. Daher sollte man einen Ehevertrag auch nur vor einem Notar vereinbaren.

Es liegen die Normenkontrollen des BGH zugrunde, die es zu beachten gilt. Die Notargebühr ist in solchen Fällen gut investiertes Geld.

2) Kindesunterhalt:
Natürlich kann auch fr die Zukunft im Innenverhältnis und rechtsgültig auf Kindesunterhalt verzichtet werden. Dies ist ein statthafter Vertrag, den auch niemand anzweifeln kann. Es gibt nur ein paar Dinge zu beachten.
Der Vertrag darf nicht zu Lasten Dritter gehen. D.h. sollte die KM Sozialleistungen beantragen, ist dies ein Vertrag zu lasten dritter und wird aufgehoben. Solange sie eigenes Einkommen bezieht, ist der Vertrag bindend. Es muss auch nichts hin- und her überwiesen werden, es ergibt sich auf der Vereinbarung.

3) Betreuungsfragen können geregelt werden. Letztendlich haben die aber nur aktuellen Bestand, da es zur aktuellen Entscheidung um das Kindeswohl geht udn dies ist ein suggestiver und dehnbarer Begriff. Es kann also nicht davon ausgegangen werden, dass die zum derzeitigen Zeitpunkt getroffenen Entscheidungen auch in der Zukunft bestand haben werden. Allerdings haben sie einen indizierten Charakter.

Also ganz so hoffnungslos wie zuvor dargestellt, ist die Sache nicht.

Aber, die KM hat keinen Druck einen solchen Vertrag einzugehen. Sie kann auch schlichtweg "nö" sagen und es passiert nichts weiter. Auch kannst Du sie nicht zum Arbeiten zwingen. Wenn sie für sich selber beschließt zu Hause zu bleiben, gibt es kein Mittel dagegen. Auch hinterher gibt es kaum eine Möglichkeit zu sagen, dass sie dies selber gewählt hat, es gilt der eheliche Zustand.

Im übrigen ist dies:

Also ich würde mich entweder jetzt gegen oder für die Weiterführung der Ehe entscheiden, aber jede Entscheidung sollte aus vollem Herzen getroffen werden.

der Beste und entscheidende Beitrag, den Du für Dich selber zu aller erst beantworten solltest.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2020 20:28
(@maria22)
Zeigt sich öfters Registriert

Kaspar, bin nicht sicher, ob wir nicht dasselbe meinen, es aber bei der Formulierung einen Unterschied gibt?

Nein, man kann auf Kindesunterhalt nicht verzichten. Das geht sogar so weit, dass wenn in einer Vereinbarung irgendetwas mit "verzichte auf" steht, er dann nicht gültig ist, selbst wenn es sich von Kontext her um eine Freistellung handelt. Deshalb ist angeraten, bei Unterhaltsfreistellungsverträgen diese Formulierung zu vermeiden.

Ich bleibe außerdem dabei, zumindest in der Praxis Unterhaltsfreistellungen als Weg des Unterhaltsverzichts sehr problematisch und wackelig, trotz der Tatsache, dass man im Innenverhältnis eigentlich soweit Vertragsfreiheit hat.

Aber:

2) Kindesunterhalt:

Der Vertrag darf nicht zu Lasten Dritter gehen. D.h. sollte die KM Sozialleistungen beantragen, ist dies ein Vertrag zu lasten dritter und wird aufgehoben.

Das ist nicht zwigend. Wenn der Freigestellte bei Abschluss die Bedürftigkeit nicht mal hätte erahnen können, weil sie so unwahrscheinlich war, dann kann der Leistungserbringer den Freistellende unter Umständen nicht in Regress nehmen. Das Urteil ist schon etwas älter, aber meines Wissens gab es seither kein Neues. Dürfte aber der Ausnahmefall sein.

Ein Ehevertrag muss sogar vor dem Notar geschlossen werden. Ein Ehevertrag beinhaltet immer güterrechtliche Verhältnisse, das definiert ihn. Wenn lediglich Umgang und eine Unterhaltsfreistellung vereinbart werden sollen, dann ist es kein Ehevertrag und braucht keinen Notar.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2020 21:01
(@openmind86)
Schon was gesagt Registriert

Guten Abend in die Runde,

zuerst möchte ich mich für eure Beiträge bedanken und natürlich auf die Fragen eingehen.

@ SLAM: Meine Frau hat zwei Jahre EZ, ich hatte bereits meine acht Wochen EZ und ca. nochmals knappe acht Wochen Urlaub kombiniert mit Kurzarbeit. Um das Kind kümmere ich mich jeden Tag und übernehme auch sämtliche Aufgaben die dazu gehören. Dies mache ich sehr gerne und genieße jede Sekunde mit meinem Kind. Über die Scheidung habe ich natürlich schon nachgedacht, rein finanziell wäre es durch die Kurzehe lukrativ. Weiß aber nicht wie ich meiner Frau dies schmackhaft machen soll, ohne dass es ein Drama wird. Ein Ehevertrag würde meine Frau unterschreiben.

@Mustermann: Es geht mir rein um den Unterhalt für meine Frau, dass der Kindesunterhalt unantastbar ist, weiß ich und dies ist auch völlig richtig so. Meine Frau wird nach der Elternzeit wieder Teilzeit arbeiten gehen + ihren Nebenjob, den sie aktuell auch schon ausführt. Natürlich bin ich da absolut naiv, doch welche Möglichkeit habe ich denn groß...

@Susi: Genau aus diesem Grund ( sollte sie wieder betrügen ) möchte ich ja den Ehevertrag, als eine Art Absicherung, ich suche da irgendwie den goldenen Mittelweg, den es vielleicht bei so etwas gar nicht gibt. Ich möchte mir bei einer möglichen Trennung, einfach nicht vorwerfen wollen es nicht probiert zu haben und auf der anderen Seite möchte ich dann nicht für sie "bezahlen", dies hat sie einfach meiner Meinung dann gar nicht verdient.

@Celine:Als billige Betreuung sehe ich sie überhaupt nicht, es war ihr absoluter Wunsch zuhause zu bleiben. Ich hätte dies auch gerne übernommen, aber alleine wegen dem Stillen überlass ich ihr das. Der Vertrag beeinflusst mein Verhalten nicht, werde weiter alles für die Beziehung machen, sehe dies einfach als eine Art Absicherung für mich. Ich habe mich aus vollem Herzen für das zusammenbleiben entschieden, mein Kopf sagt aber, sei nie wieder so naiv. Könnte es als außenstehender auch nicht verstehen...

Ich werde morgen Abend weiterschreiben, bin einfach zu müde 🙂
Nochmals Danke für eure Unterstützung.

Viele Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.09.2020 23:47




 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Über die Scheidung habe ich natürlich schon nachgedacht, rein finanziell wäre es durch die Kurzehe lukrativ. Weiß aber nicht wie ich meiner Frau dies schmackhaft machen soll, ohne dass es ein Drama wird.

Sag ihr doch die Wahrheit. Dass Du nämlich der Meinung bist, dass diese Ehe grundsätzlich unter völlig falschen Voraussetzungen zustande kam, weil Du, wenn Du gewusst hättest, dass sie sich nebenher von "Karl-Heinz" beglücken lässt, nie im Leben geheiratet hättest.

Für Außenstehende ist das absolut nachvollziebar, und auch Deine Frau sollte das verstehen. Du kannst ihr auch sagen, dass Du nach einer Phase des Wohlverhaltens eventuell bereit wärst, sie wieder zu heiraten.

Zum Erwachsensein gehört es einfach dazu, dass man weiß und akzeptiert, dass das eigene Verhalten Konsequenzen hat. Wenn dann die Konsequenzen kommen, soll frau sie tragen und sich nicht wie ein kleines Kind verhalten, sprich ein Drama veranstalten.

Ich möchte mir bei einer möglichen Trennung, einfach nicht vorwerfen wollen es nicht probiert zu haben und auf der anderen Seite möchte ich dann nicht für sie "bezahlen", dies hat sie einfach meiner Meinung dann gar nicht verdient.

Das mit dem "verdienen" vergisst Du am besten wieder. Es gibt im Grunde keine Verhaltensbeurteilung eines Unterhaltsberechtigten mehr. Das wurde meines Wissens Ende der 70er Jahre abgeschafft, also das sogenannte "Schmutzige Wäsche Waschen". Davor war es durchaus so, dass Frauen, die die ihren Mann belogen und betrogen haben, die sich quasi duerch die halbe Republik gev..gelt haben, keinen Unterhalt bekamen. Damit Frauen trotz ihres Verhaltens abkassieren können, würde die Betrachtung des Verhaltens damals abgeschafft.

Es gibt zwar noch immer eine Verwirkung des Unterhalts im BGB, dieser Paragraf ist aber ein Papiertiger, wie ich aus eigener Erfahrung sagen muss. Auch die Beiträge hier im Forum sprechen diesbezüglich eine deutliche Sprache. Wenn Deine Frau nicht gerade einen handfesten und beweisbaren (!) Mordversuch begangen hat, fließt stets der Unterhalt in maximal möglicher Höhe und Dauer.

Aus der Unterhaltsnummer bist Du definitiv erst dann raus, wenn sie wieder heiratet. Dann sagt der Gesetzgeber Ok, hat sie einen anderen Deppen gefunden, der sie durchfüttert, soll der nun zahlen.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2020 10:05
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Warum willst du ihm jetzt die Scheidung aufquatschen? Er will doch gar keine Scheidung sondern einen Ehevertrag für den Fall, dass es noch mal passiert. Und weiter oben schreibt er, damit wäre sie grundsätzlich einverstanden.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2020 10:24
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn Du die Scheidung (jetzt) nicht willst, dann solltest Du beachten, dass es für Trennung und Scheidung Regeln gibt, die den Ausgang bestimmen.

Du kannst sehr wohl darauf bestehen, dass die Ehe von Zugewinngemeinschaft auf Gütertrennung umgestellt wird, Deine Frau muss zustimmen. (siehe <a href="https://www.helpster.de/guetertrennung-nachtraeglich-vereinbaren-so-geht-s_18707>hier</a>)" Es wird emphohlen sich über die Konsequenzen und die Gestaltung des zu Gütertrennung gehörenden Ehevertrags beraten zu lassen.

Prinzipiell steht Deiner Frau kein nachehelicher Unterhalt zu, es sei denn ...... . Das hast Du aber insoweit in der Hand, dass Du Deiner Frau bei ihrer Berufstätgkeit unterstützt und ermunterst. Dann gibt es keine ehebedingten Nachteile.

Ein Wechselmodell wird nur dann möglich sein, wenn es vorher schon gelebt wurde. Elternzeit ist da eine schwierige Sache. Wenn es hart auf hart kommt stehen da 2 Jahre vs. 2 Monate und Deine Frau kann problemlos daraus sich als Hauptbetreuungsperson darstellen. Dem muss nicht so sein und letzlich ist die Frage auch wie die Gegebenheiten im Fall einer Scheidung wären.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2020 10:26
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Warum willst du ihm jetzt die Scheidung aufquatschen? Er will doch gar keine Scheidung sondern einen Ehevertrag für den Fall, dass es noch mal passiert. Und weiter oben schreibt er, damit wäre sie grundsätzlich einverstanden.

LG LBM

Als Ehemann wirst du im Fall der Scheidung Oper eines monströsen Justizapparates, insbesondere wenn Kinder involviert sind. Auch diesbezüglich spricht dieses Forum Bände. Dieses Damoklesschwert schwebt ständig über dir. Und ja, ich bin der Meinung, wenn jemand die Möglichkeit hat, diesem im Hintergrund lauerndend Monster relativ unbeschadet zu entkommen (Ehezeit < 2J), soll er das tun.

Außerdem, schonmal daran gedacht, wie sich wohl seine Frau dabei vorkommt, wenn sie vor die Wahl gestellt wird, entweder Ehevertrag oder Ende? Da müsste doch die Scheidung auch oder insbesondere aus ihrer Sicht wirklich eine Option sein. Ich würde mir das nicht gefallen lassen.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2020 14:20
(@inselreif)
Moderator

Im Römischen Recht gab es das Institut, dass die Frau nach spätestens einem Jahr für eine gewisse Zeit, ich glaube drei Tage, ausziehen und sich von ihrem Mann trennen musste. Damit konnte sie vermeiden, sein Eigentum zu werden.
Also alle zwei Jahre präventiv scheiden lassen?

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2020 15:29
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Also alle zwei Jahre präventiv scheiden lassen?

Das klappt mit dem deutschen Familienrecht nicht. Da dauert die Scheidung schon mindestens zwei Jahre, d.h. gleich am Hochzeitstag müsste die Scheidung eingereicht werden ... das versaut jede Stimmung ;-)!

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2020 15:34
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Außerdem, schonmal daran gedacht, wie sich wohl seine Frau dabei vorkommt, wenn sie vor die Wahl gestellt wird, entweder Ehevertrag oder Ende? Da müsste doch die Scheidung auch oder insbesondere aus ihrer Sicht wirklich eine Option sein. Ich würde mir das nicht gefallen lassen.

Mein Eindruck ist, dass du deine akuten Erfahrungen zu sehr auf andere Fallkonstellationen überträgst. Das ist aber in der Hochphase nicht unüblich,
dass sich in der Situation einen gewissen "Tunnelblick" entwickelt. Der TO muss weder deine Sicht und Charakterzüge haben, noch muss seine Frau die Sicht und Charakterzüge deiner Ex haben. Es gibt partnerschaftliche Konfliktsituationen in den buntesten Varianten. Und ich denke, dass Beziehungen durchaus gelingen können, auch wenn es einen Vertrauensbruch gab. Den sollte man aber auch gemeinsam aufarbeiten.

Deshalb kann man es durchaus so sehen, dass ein gemeinsam erarbeiteter Ehevertrag durchaus eine gute Chance sein kann. Seine Frau kann dadurch zeigen, dass es ihr ernst ist, die Beziehung zu führen und dass sie anerkennt, dass er eine Absicherung braucht, weil sein Vertrauen eben schon mal herb enttäuscht wurde. Wenn ich als Frau meinen Partner betrogen hätte und ihn "behalten" wollte, dann wüsste ich nicht, warum ich mir einen Ehevertrag nicht "gefallen lassen würde".

Wenn sie das vehement ablehnt, kann er immer noch die Scheidung einreichen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2020 18:03
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hallo zusammen,

ich stimme bzgl. des Ehevertrags zu, muss aber sagen, dass der Einwand, dass es am TO ist seine Frau bei der beruflichen Tätigkeit zu unterstützen und dann zu glauben, "dann wird das schon" etwas blauäugig ist. Ich würde das Thema sicherlich ansprechen und sagen: "lass uns das so aufteilen, dann kümmert sich jeder zur Hälfte". Aber: es gibt zahlreiche Frauen, die das einfach nicht wollen. Da gibt es dann Kinder, die sind mit 4 nicht so weit in die Schule gehen zu können, mit 6 können die noch nicht eingeschult werden, OGATA vertragen die nicht.
Ich würde das Thema einbringen und genau zuhören, was die Frau umtreibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2020 10:14
(@openmind86)
Schon was gesagt Registriert

Guten Abend zusammen,

habe leider erst jetzt Zeit zu antworten.
Eine Scheidung möchte ich eigentlich jetzt nicht, dass mit dem Ehevertrag entspricht nach wie vor meiner Vorstellung das Beste aus der Sache zu machen. Ich habe in zwei Wochen ein Termin bei einem Notar für meine ganzen Fragen und wie der Vertrag gestaltet werden darf. Das kurze Telefonat verlief sogar einigermaßen zuversichtlich, er meinte aber auch, das Ganze ist dünnes Eis. Werde berichten was bei dem persönlichen Gespräch dann wirklich rauskam. Das mit dem motivieren ist so eine Sache, für uns war eigentlich immer klar dass meine Frau 2 Jahre zuhause bleibt und anschließend Teilzeit und ihren 450€ Job ausüben wird. Ich finde es für meinen Sohn einfach besser wenn nicht beide Vollzeit arbeiten gehen. Für mich ist ganze einfach ein Dilemma. Was wären eure Vorschläge anstatt das Wechselmodell eintragen zu lassen? Denke ihr habt da absolut recht , wenn sich meine Frau im Falle der Scheidung querstellt werde ich wohl vor Gericht verlieren. Ich bin da leider ein absoluter Laie,
finde persönlich aber dass die Sache der Kinder da einfach mit dazu gehört.....
Ich wünsche euch noch ein schönes Wochenende.

Viele Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.09.2020 22:50
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das mit dem motivieren ist so eine Sache, für uns war eigentlich immer klar dass meine Frau 2 Jahre zuhause bleibt und anschließend Teilzeit und ihren 450€ Job ausüben wird. Ich finde es für meinen Sohn einfach besser wenn nicht beide Vollzeit arbeiten gehen.

Naja, auch wenn es für Euch "immer klar" war, dann kann man es ändern. Hat sich ja auch sonst was geändert, was mal anders klar war...
Ob beide Elternteile VZ arbeiten  das ist Eure Entscheidung. Und hängt sicher auch davon ab, was ihr für Jobs habt, wie flexibel die sind, welche Betreuungsmöglichkeiten es gibt und wie es finanziell bei Euch aussieht. Aber ich denke nicht, dass wir heute in Zeiten leben, wo man pauschal als Rabeneltern abgestempelt wird, wenn bei ETs VZ arbeiten.

Wenn ihr also nicht beide VZ arbeiten wollt, dann wäre mein Ratschlag aber dennoch, die KM maximal zu motivieren wieder eine für sie herausfordernde Tätigkeit anzunehmen. Und Du bringst Dich maximal in die Kinderbetreuung ein. Am Besten unterstrichen mit einer zeitlichen Beteiligung zu Lasten des Jobs (Elternzeit, 75% Stelle, Sabatical für die Zeit, in der Deine Frau vielleicht wieder anfängt zu arbeiten oÄ). Je nach Job gibt es da meist unendlich viele Modelle und Lösungen - wenn Mann denn will.

Hintergrund ist dreierlei:
1. Es wird Dir und Deinem Sohn ein tolle gemeinsame Zeit bescheren. Die einfach nie wieder kommt. Du kannst sie jetzt mit ihm verbringen. Oder nie!
2. Die KM bekommt die Möglichkeit, sich wieder in Berufs- und ggf. Karriereleben einzugliedern. Das stärkt ihr Selbstvertrauen und wird im Falle einer Trennung ihre mentale Fallhöhe auf ein reines Mutterdasein alimentiert durch KU erhöhen, also für sie unattraktiver machen (wer gibt denn schon einen tollen Job mit tollen Kollegen/Innen auf)
3. Wenn es strittig wird, dann hast was vorzuzeigen, wie aktiv Du Dich in die Kinderbetreuung eingebracht hast. Nur zu sagen am WE habe ich auch mal Windel gewechselt und 3x die Woche das Kind morgens zum Kindergarten gebracht und ihm das Fahrradfahren beigebracht, reicht nicht.

gruß. toto

AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2020 23:57




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