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was ist richtig, was falsch....

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(@zweitfrau79)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ihr lieben,

ich habe lange überlegt, ob ich hier anmelden soll?!  Wenn man Dinge nicht in sich hineinfressen möchte brauch man aber über kurz oder lang jemanden zum reden.
Ich weiss aber auch gar nicht, ob Ihr mir hier weiterhelfen könnt?!

Dann fang ich einfach mal an:

Also ich ( 28 Jahre ) habe vor  über einem Jahr einen Mann kennengelernt.  :amor: Er ist  38 Jahre alt und schon seit 12 Jahren  verheiratet. ( Trennungsjahr ist am 01.09. vorbei ). 
Es ist noch nichts geklärt was den Unterhalt betrifft, denke das wird sich aber auch noch eine ganze Weile hinziehen.

Wir haben uns jetzt immer mal wieder Wohnungen angeschaut, da wir auf dauer zusammen leben möchten.  Mein Partner wohnt jetzt bei mir um die Ecke, bin aber überwiegend bei Ihm.

Meine Frage erstmal. Wie schaut es eigentlich Unterhaltsmäßig aus wenn wir zusammen ziehen? Wird mein Gehalt mit einbezogen, also sprich beim Mann mit angerechnet.? :heu:

Er hat auch eine Jugendamtsurkunde ausfüllen müssen ( wollte die Gegenanwältin so ). Würden Sie wenn es mal ganz schlimm kommt auch meine Möbel mit pfänden?

Ist unser Zusammenleben gleich eine eheliche Gemeinschaft oder kann man das ganze auch als sogenannte WG nutzen ( falls es meinem Partner finanziel negativ angerechnet werden würde ) ?

Wir haben jetzt ein traumhaftes Häuschen gefunden 🙂 wir würden nicht mehr miete zahlen wie jetzt auch, bloß eben zusammen. Dind beide begeistert so eine Oase gefunden zu haben.

Wäre ist falsch jetzt schon zusammen zu ziehen?  :dafuer:  :dagegen:

Gruß Zweitfrau79

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.07.2007 17:33
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Zusatzfrage: wieviele Kinder? Deren Alter? Ist die Exe gesund?

Grüße *nichtaufgeber*

Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2007 18:04
(@jemmy)
Registriert

Hallo Zweitfrau !

Willkommen bei VS.

Ich weiss aber auch gar nicht, ob Ihr mir hier weiterhelfen könnt?!

Mal sehen. Denke schon.

Meine Frage erstmal. Wie schaut es eigentlich Unterhaltsmäßig aus wenn wir zusammen ziehen? Wird mein Gehalt mit einbezogen, also sprich beim Mann mit angerechnet.? :heu:

Nein, aber es kann ein Wohnvorteil angerechnet werden und das kann zu einem geringeren Selbstbehalt führen. Doch dazu werden sich sicher noch andere detailiert äußern.

Er hat auch eine Jugendamtsurkunde ausfüllen müssen ( wollte die Gegenanwältin so ). Würden Sie wenn es mal ganz schlimm kommt auch meine Möbel mit pfänden?

Damit ist dann ja wohl ein Unterhaltstitel gemeint. Das impliziert, dass Kinder im Spiel sind. Wie alt sind die? Um Ärger aus dem Weg zu gehen, ist es ratsam, dass ihr alles auflistet, wer was mit in den gemeinsamen Haushalt bringt und dieses dann gegenseitig unterschreibt. Damit ist geklärt, wem was gehört und deine Sachen sind aus dem Spiel.

Wäre ist falsch jetzt schon zusammen zu ziehen?  :dafuer:  :dagegen:

Na die Frage wirst du wohl für dich selber beantworten müssen.

EDIT: nichtaufgeber war schneller mit einem seiner berühmt berüchtigten Kurzpost. Guten Tag sagen kann man aber trotzdem. :rofl2:

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2007 18:06
(@zweitfrau79)
Schon was gesagt Registriert

Zusatzfrage: wieviele Kinder? Deren Alter? Ist die Exe gesund?

Grüße *nichtaufgeber*

Hallo,

mein Partner hat einen Sohn von 12 Jahren.

Die Ex ist  gesund und arbeitet jetzt erstmal bis November Vollzeit, will aber da durch den Anwalt nicht alles angerechnet bekommen....glaube 75%.

Gruß
Zweitfrau79 :redhead:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.07.2007 18:19
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also willkommen Zweitfrau,

mal sehen. Dein Eigentum kann für seine Schulden nicht gepfändet werden (das wäre sogar so, wenn ihr heiraten würdet)

Ebenso kann dein Gehalt nicht direkt angerechnet werden. Das ginge nur indirekt über die bereits angesprochene Ersparnis bei gemeinsamen wirtschaften. Aber das kommt nur zum tragen, wenn er ein Mangefall wäre, d.h. nicht den Midenstsatz der DDT zahlen kann. Bei der JA-Urkunde ist immer wichtig das sie bis zum 18. Lebensjahr begrenzt ist. Das mit dem Anrechnen des Einkommens der EX bei der Berechnung des EU, ein beliebtes Thema das grundsätzlich zu unterschiedlichen Meinungen führt.

Deinem Schatz müssen gegenüber dem Kind 900 € und gegenüber der EX 1100 € bleiben, bei der Berechnung.

Zusammeziehen jetzt oder später? Tja, das wirst du selsbt entscheiden müssen. Jeder Zeitpunkt ist so günstig oder ungünstig wie der nächste.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2007 18:26
(@jemmy)
Registriert

Hallo Zweitfrau.

Wäre hilfreich, wenn man nicht erst alles erfragen muß. Wie sind die äußeren Umstände? Damit meine ich, wie ist das Verhältnis zur EX, kann er mit ihr vernünftig reden? sieht er seinen Sohn regelmäßig? Wie kommst du mit seinem Sohn klar? Ist der Umgang geregelt?

Nur 75% ? Na klasse, sagt ja schonmal was über die EX ( oder deren Anwalt ) aus.  :gunman:

EDIT: bin heute einfach zu langsam. Muß am Wetter liegen.

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
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AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2007 18:30
(@zweitfrau79)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Jemmy,

sorry, bin aber neu hier und weiß noch nicht  wirklich welche Punkte wichtig sind.

das Verhältnis zu zwischen meinem partner und seiner Ex ist grauenhaft. Man kann kein Wort mit Ihr reden! Sie lebt jetzt mit Ihren Eltern und der Großmutter in dem damals gemeinsam gelebten Haus, der Sohn ist bei Ihr.

Seinen Sohn sieht er seit ca 2 Monaten nicht mehr, er meint er habe keine Lust.... Wir wissen aber beide, dass er ein schlechtes Gewissen eingeredet bekommt sollte er zu seinem Vater wollen...leider!

Ich kam soweit immer gut mit Ihm klar, er findet mich lustig hat er mal zu meinem Freund gesagt :redhead:

Der Sohn hatte vor Jahren mal ADHS ( ich weiß die KH besteht immer ) es war aber nicht mehr so akut, dass er mit den Drogenmedikament Ritalin oder so vollgestopft werden musste. Sie versucht das nun auf die Psychologiesche Art und weise Ihr Kind zum Arzt zu schleppen, damit Sie vielleicht gar nicht mehr arbeiten muß ( vermuten wir )

Als mein partner sich trennte war sein Verhalten, bis auf sein Übergewicht absolut OK...

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.07.2007 18:39
(@zweitfrau79)
Schon was gesagt Registriert

mal sehen. Dein Eigentum kann für seine Schulden nicht gepfändet werden (das wäre sogar so, wenn ihr heiraten würdet)

Na dann brauchen wir uns deswegen ja schonmal keine Sorgen zu machen 🙂

Ebenso kann dein Gehalt nicht direkt angerechnet werden. Das ginge nur indirekt über die bereits angesprochene Ersparnis bei gemeinsamen wirtschaften. Aber das kommt nur zum tragen, wenn er ein Mangefall wäre, d.h. nicht den Midenstsatz der DDT zahlen kann. Bei der JA-Urkunde ist immer wichtig das sie bis zum 18. Lebensjahr begrenzt ist. Das mit dem Anrechnen des Einkommens der EX bei der Berechnung des EU, ein beliebtes Thema das grundsätzlich zu unterschiedlichen Meinungen führt.

Ja, ne ich meinte ja auch indirekt mein Gehalt.  Noch ist er kein Mangelfall, man weiß ja aber nie wie weit die Anwälte gehen  ;(
Das mit der Begrenzung hatte er leider auch erst danach erfahren, nun wissen wir das nicht mehr genau. Müssen wir wohl abwarten bis er dann mal eine durchschrift bekommt?!

LG Zweitfrau79

***Quoting korrigiert

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.07.2007 18:44
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Willkommen! (Guten Tag!  :rofl2:) Zweitfrau!
Was mir bei Euch auffällt - es ehrt Dich ungemein, dass Du Dich hier um Angelegenheit sorgst, die ja nun eigentlich Dein Freund Dir beantworten können müsste/ sollte. (Klugscheissersatz) Dafür meinen Respekt!
Wie steht er denn zu der ganzen Sache? Hat er wenig Zeit? Interessiert es ihn recht wenig? Zahlt er denn schon regelmäßig KU, bzw. EU? Scheidungsantrag gestellt? Das sind doch zumindest Dinge, die ich vor einem Zusammenzug klären würde.
Grüße *nichtaufgeber*

Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2007 11:52
(@weserfrosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Auch wenn einiges noch unklar ist - ein paar Dinge lassen sich schon sortieren:

Die Ex arbeitet - das ist schon viel wert, auch für die Zukunft. Ich gehe dabei davon aus, dass sie auch während der ehe (nicht erst im Trennungsjahr) einen gewissen Anteil gearbeitet hat, die eigene Erwerbstätigkeit somit grundsätzlich eheprägend ist. Das ist für die späteren Unterhaltssprüche der Ex ja wichtig.
Für den Sohnemann  wird der KV natürlich Unterhalt leisten müssen und offenbar auch wollen -also kein wirklicher Kampfschauplatz.
Grundsätzlich ist ja nach Vollendung des 12 Lebensjahr bei nur einem zu betreuendem Kind davon auszugehen, dass der KM eine weitegehende Beschäftigung zur Eigenversorgung zuzumuten ist; in Einzelfällen wird allerdings ein gesteigertes Betreuungsbedürfnis von Kindern auch über das 12. LJ hinaus anerkannt, wenn diese krank, behindert oder sonst wie einer besonderen Aufmerksamkeit bedürfen. Kann also gut sein, dass hier tatsächlich versucht wird, die eigene Beschäftigung etwas zu reduzieren, um für den Sohn mehr machen zu können als bei einer Vollzeitbeschäftigung. Die Aussage, dass die Ex "momentan bis erst einmal November" vollzeitbeschägftigt ist, läßt vermuten, dass sie das vorher (vor der Trennung?) eben nicht war und auch nach November nicht mehr will. Hier ist einfach wichtig darauf hinzuwirken, dass die Reduzierung der Arbeitszeit nicht ZU WEIT erfolgt; solange die KM eben eigenes Geld verdient, reduziert sich auch der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Auf jeden Fall sollte die auch während der Ehe prägende Beschäftigung der KM nicht unterschritten werden. Dafür spricht auch, dass die KM nur 75 % ihres jetzigen Einkommens angerechnet wissen möchte - sieht alles der bestimmung "überobligatorisch" aus. Soll heißen: sie arbeit wahrscheinlich momentan mehr, als das vor der Trennung üblich war und der damit verbundene Mehrverdienst ist überobligatorisch und wird einfach nicht angerechnet.....

Bei einem Zusammenleben von euch beiden wird ihm im Zweifel der Selbstbehalt gekürzt - aus dem Selbstbehalt muss er ja sein Leben finanzieren, insbesondere auch Miete und NK zahlen etc. Und wenn da durch eine Lebensgemeinschaft oder auch durch eine WG eine geringere Belastung entsteht (er muss ja z.B. die Miete nicht allein zahlen!), dann wird ihm ggf. der Selbstbehalt gekürzt.
Soweit er in Verzug kommt und irgendwas nicht zahlt - nur dann kann es ja zu Pfändungen kommen - sind allerdings ihm nicht gehörende Sach- und Vermögenswerte auch vor dem Zugriff geschützt. Eine Trennung von "dein" und "mein" sollte daher auch beim Zusammenleben immer eingehalten werden!
Grüße von der Weser
Matthias

Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2007 12:21




(@zweitfrau79)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Willkommen! (Guten Tag!  :rofl2:) Zweitfrau!
Was mir bei Euch auffällt - es ehrt Dich ungemein, dass Du Dich hier um Angelegenheit sorgst, die ja nun eigentlich Dein Freund Dir beantworten können müsste/ sollte. (Klugscheissersatz) Dafür meinen Respekt!
Wie steht er denn zu der ganzen Sache? Hat er wenig Zeit? Interessiert es ihn recht wenig? Zahlt er denn schon regelmäßig KU, bzw. EU? Scheidungsantrag gestellt? Das sind doch zumindest Dinge, die ich vor einem Zusammenzug klären würde.
Grüße *nichtaufgeber*

Guten Tag Nichtaufgeber,

es wäre doch nicht richtig, wenn mich das ganze nicht interessieren würde! Wir sind ein Paar und da unterstützt man seinen Freund doch oder sehe ich da was falsch?
Mein Freund ist auch hier, so ist es ja nicht. Er stellt bloß nicht immer die Fragen die mich nun interessieren bzw. stellt Sie anders!  Interessieren tut es ihn auf jeden Fall, er möchte ja auch nix falsch machen.

Er zahlt regelmäßig KU und EU, es ist aber noch nicht geklärt wie viel er nun fest zahlen muß ( er zahlt nur einen Satz den sein Anwalt festgelegt hat )
Der Scheidungsantrag wird mitte August gestellt ( nach dem Urlaub vom Anwalt  )

LG Zweitfrau79

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.07.2007 12:28
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo -
habe Dir ja meinen Respekt ausgesprochen!
KU sollte in der DDT nachgesehen werden. Hoffentlich trennt er KU und EU bei seinen Zahlungen (Zitat: "..er zahlt nur einen Satz ..." Scheidungsantrag deswegen, der Exe könnten ja viele Dinge während der Trennungszeit passieren, die den EU in die Höhe treiben. Habt ihr schon mal über die Möglichkeit "Gegenseitiger Unterhaltsverzicht" nachgedacht (beide arbeiten immerhin)?
Grüße *nichtaufgeber*

Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2007 12:41
(@zweitfrau79)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Matthias,

also die EX hat in der Ehe wenn Sie gearbeitet hat nur auf 400€ gearbeitet. Vor der Ehe hatte Sie wohl für kurze Zeit mal einen Vollzeitjob.

Ja Ihre Anwältin spricht von überobligatorisch!

Das größte Problem ist aber, dass es hier nicht um das Kind geht sondern einfach darum, dass Sie schlicht weg keine Lust hat zu arbeiten!

Gibt es beim Selbstbehalt auch eine Staffelung bzw. eine Übersicht?

LG Zweitfrau79

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.07.2007 12:44
(@zweitfrau79)
Schon was gesagt Registriert

Hallo -
habe Dir ja meinen Respekt ausgesprochen!
KU sollte in der DDT nachgesehen werden. Hoffentlich trennt er KU und EU bei seinen Zahlungen (Zitat: "..er zahlt nur einen Satz ..." Scheidungsantrag deswegen, der Exe könnten ja viele Dinge während der Trennungszeit passieren, die den EU in die Höhe treiben. Habt ihr schon mal über die Möglichkeit "Gegenseitiger Unterhaltsverzicht" nachgedacht (beide arbeiten immerhin)?
Grüße *nichtaufgeber*

Na Du,

ja das hat er auch von der DDT, er war ja auch noch beim Jugendamt und da hat er das auch nochmal erfahren. Ja das Trennt er, dass hat er schon brav gelernt  🙂

Also das mit dem Unterhaltsverzicht wäre eine tolle Idee, da haben wir bloß ein Problem!!!! Sie würde meinen Partner am liebsten bis aufs letzte Hemd ausziehen, sind total im streit und mit Ihr ist kein Wort zu reden!
Sie schafft es ja nicht mal innerhalb eines Monats Ihm Unterlagen zuzusenden.

Gruß
Zweitfrau79

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.07.2007 12:50
(@weserfrosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Zweitfrau.....
am ehesten helfen euch in diesem Zusammenhang sicherlich die "Unterhaltsrechtlichen Leitlinien", die aber je nach örtlichen Zuständigkeiten unterschiedlich sein können - es kommt schlichtweg darauf an, wo ihr bzw. die Ex wohnt und in welchen OLG-Bezirk das Ganze fällt.....
Im Forum findest du einen Abschnitt "Unterhaltsrechtlichen Leitlinien", in dem du sicherlich auch den für euch zuständigen OLG-Bezirk findest. Ansonsten sag einfach, in welchem Bundesland ihr lebt..... 😉

Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2007 12:56
(@zweitfrau79)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zweitfrau.....
am ehesten helfen euch in diesem Zusammenhang sicherlich die "Unterhaltsrechtlichen Leitlinien", die aber je nach örtlichen Zuständigkeiten unterschiedlich sein können - es kommt schlichtweg darauf an, wo ihr bzw. die Ex wohnt und in welchen OLG-Bezirk das Ganze fällt.....
Im Forum findest du einen Abschnitt "Unterhaltsrechtlichen Leitlinien", in dem du sicherlich auch den für euch zuständigen OLG-Bezirk findest. Ansonsten sag einfach, in welchem Bundesland ihr lebt..... 😉

Hallo,

ich glaube ich bin blind, bekommst deswegen das Bundesland ...schleswig Holstein kommen wi her....alle drei  🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.07.2007 13:12
(@weserfrosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Schaust du hier.....  😉

http://schleswig-holstein.de/OLG/DE/Service/Unterhaltsrecht/uhaltLJuli2007,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

Hinweis: diese Richtlinien gelten ab 01.07.2007!!!!

Achso..und falls du selbst nochmal suchen willst, um was gegen deine "Blindheit" zu machen  :rofl2:  :rofl2:  :rofl2:

Links oben hier auf der vatersein.de-seite:
Community
Unterverzeichnis: Forum

Darunter: 4. Thema: Unterhaltsrecht
Darunter 1. Betreff: Unterhaltsrechtliche Leitlinien ab 01.07.2007

Alles klar?  🙂  🙂

Sonnige Grüße in das Land zwischen den Meeren....
Matthias

Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2007 13:27
(@zweitfrau79)
Schon was gesagt Registriert

Schaust du hier.....  😉

http://schleswig-holstein.de/OLG/DE/Service/Unterhaltsrecht/uhaltLJuli2007,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

Hinweis: diese Richtlinien gelten ab 01.07.2007!!!!

Achso..und falls du selbst nochmal suchen willst, um was gegen deine "Blindheit" zu machen  :rofl2:  :rofl2:  :rofl2:

Links oben hier auf der vatersein.de-seite:
Community
Unterverzeichnis: Forum

Darunter: 4. Thema: Unterhaltsrecht
Darunter 1. Betreff: Unterhaltsrechtliche Leitlinien ab 01.07.2007

Alles klar?  🙂  🙂

Sonnige Grüße in das Land zwischen den Meeren....
Matthias

Hey,

danke bis zum Forum war ich auch schon gekommen  :redhead: hmm, den Rest hätte ich aber suchen müssen....

Sonnig?  :exclam: hier leider nicht mehr......

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.07.2007 13:43
(@weserfrosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Habe gerade mal die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien SH durchgeschaut - anders als hier in Nds. gibt es da schon ein paar Abweichungen, die für euch interessant sein können.

Die Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit bei der KM wird erst ab dem 12. Lebensjahr für eine Halbzeitstelle und ab dem 15. Lebensjahr für eine Ganztagsstelle gesehen (vgl. Ziffer 17.1)

Bei der Bedarfsbemessung darf nur eheprägendes Einkommen berücksichtigt
werden. Bei Aufnahme oder Erweiterung einer Erwerbstätigkeit nach Trennung/
Scheidung gilt das (Mehr-)Einkommen als prägend (BGH FamRZ 2001,
986).
Soweit Barunterhaltspflichten erfüllt werden, wird der jeweilige Tabellenbetrag
(ohne Kürzung um das hälftige Kindergeld) abgezogen. Liegen die tatsächlichen
Zahlungen unter dem an sich geschuldeten Unterhalt, so wird nur ihr Betrag
unter Hinzurechnung des hälftigen Kindesgeldes abgezogen.
Die Ersparnis durch eine Haushaltsgemeinschaft kann nach den Umständen
des Einzelfalles bedarfmindernd berücksichtigt werden. (Vgl. Ziffer 15.1)

Und ihr werdet sicher noch ne Menge mehr drin finden.....

Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2007 13:59
(@stiefvater)
Schon was gesagt Registriert

kann es sein dass du der grund für die trennung bist?
würde zumindest exfrau´s verhalten n stück weit erklären auch wenns natürlich nicht gut ist.

wie war denn der umgang geregelt im trennungsjahr? was ist mit briefe schreiben und telefonieren? das machen auch viele väter.
wie war denn das verhältnis zwischen vater und sohn?

eure vermutungen oder annahmen was das verhalten der km angeht können auch andersrum bestehen. da wäre ich sehr vorsichtig...

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2007 14:23




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