was muss ich tun?
 
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was muss ich tun?

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(@nele2010)
Schon was gesagt Registriert

also, unsere geschichte! ich habe vor 26 tagen meine tochter geboren. ihr vater und ich leben nicht zusammen, er hat die vaterschaft anerkannt und wir haben das gemeinsame sorgerecht. jetz meine frage zum unterhalt: kann man sich da ohne jugendamt einigen oder kommt man nicht drum rum das übers jugendamt zu klären? dazu muss ich sagen, ich hartz4 und er gutverdienender beamter! ich will ihn aber nicht abzocken da wir uns gut verstehen und uns auch so einigen ohne das das jemand anhand seines nettoverdienstes berechnet! und in wie weit interessiert das dem jobcenter was an unterhalt gezahlt wird? muss der kindsvater dann evtl auch für mich aufkommen??? viell kann mir ja hier geholfen werden und meine fragen werden beantwortet?!
danke schonmal dafür!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2010 17:20
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

willkommen bei VS.de.

ich habe vor 26 tagen meine tochter geboren.

Herzlichen Glückwunsch.

kann man sich da ohne jugendamt einigen oder kommt man nicht drum rum das übers jugendamt zu klären?

Grundsätzlich muss er für das gemeinsame Kind Unterhalt zahlen. Einigen könnt ihr euch natürlich auch ohne das JA. Wenn ihr
eine einvernehmliche Lösung, bzw. gütliche Einigung findet.

Die Beträge die in der jeweiligen Altersstufe zu zahlen sind kannst du >>hier<< nachschauen.

und in wie weit interessiert das dem jobcenter was an unterhalt gezahlt wird?

Bist du arbeitssuchend, oder er?

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2010 17:30
(@nele2010)
Schon was gesagt Registriert

ich bin arbeitssuchend und er beamter! das heisst also ich kann so formlos was schriftliches festhalten über unsere einigung ohne zum jugendamt zu gehen ja? und zum unterhalt für mich ist er nicht verpflichtet? nicht das das jobcenter mir nix mehr zahlt und er das muss?!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2010 17:39
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Nele,

natürlich könnt ihr euch auch untereinander und ohne Einschaltung des Jugendamtes einigen; allerdings, wenn du Hartz IV beantragt hast, dann wird die Behörde schon prüfen, ob der Kindsvater in angemessenem Umfang Unterhalt zahlt für das gemeinsame Kind und (!) für dich; denn mindestens bis zum 3. Lebensjahr des Kindes hast du selbst einen Anspruch auf Unterhaltszahlungen, und der hat Vorrang vor den Hartz-IV-Leistungen.

Im Klartext: Der Versuch, dass ihr euch auf dem kleinen Dienstweg auf einen Schmalspur-Unterhalt einigt und du statt dessen beim Staat die Hand aufhältst, wird vorhersehbar scheitern.

Da er Beamter ist, sollte ihm das übrigens auch klar sein; ich glaube, der Fachbegriff dafür lautet "Sozialbetrug".

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Nachtrag: Allerdings, wenn die Arge sich aufmacht und dir sagt, wie viel Unterhalt du von ihm zu fordern hast, kannst du die Zahlen gerne hier zwecks Überprüfung einstellen. Die Arge verrechnet sich da nämlich im ersten Anlauf mit fast hundertprozentiger Wahrscheinlichkeit zu ihren eigenen Gunsten ...

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2010 17:41
(@nele2010)
Schon was gesagt Registriert

hier will gar niemand betrügen!!! man muss ja wissen auf was man sich einstellen muss! und da  man nicht zusammen lebt, sondern "nur" das kind zusammen gezeugt hat, ist der unterhalt für mich, finde ich nicht gerechtfertigt!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2010 17:51
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

hier will gar niemand betrügen!!!

Das hat Malachit auch nicht gemeint. Nur wenn man auf eigene Faust einfach irgendwas machen würde, klopft einem das
Amt schnell auf die Finger und das tut dann weh.

man muss ja wissen auf was man sich einstellen muss!

Genau. Deswegen würde ich so vorgehen wie Malachit beschrieben hat und dann die Zahlen zur Überprüfung mal hier ein-
stellen.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2010 17:55
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Nele,

hier will gar niemand betrügen!!!

Das wollte ich dir auch nicht unterstellen; ich wollte dich allerdings sehr deutlich darauf hinweisen, dass andere Leute auch schon auf diese glorreiche Idee gekommen sind und die Arge dementsprechend darauf achtet, ob ein Antragsteller eventuell vorrangige Unterhaltsansprüche geltend machen kann.

man muss ja wissen auf was man sich einstellen muss!

Eben. Und das Folgende ist nun mal einfach juristische Realität: Bis zum dritten Lebensjahr des Kindes hast du für dich selbst einen Unterhaltsanspruch gegen den Kindesvater, sozusagen als "Schadensersatz" dafür, dass du weniger Geld verdienen kannst als du es ohne Kind könntest. Eine Diskussion darüber, wie gut oder schlecht diese Regelung ist, brauchen wir an dieser Stelle nicht zu führen - das sind einfach familienrechtliche Fakten, die auch bei der Arge hinlänglich bekannt sind.

und da  man nicht zusammen lebt, sondern "nur" das kind zusammen gezeugt hat, ist der unterhalt für mich, finde ich nicht gerechtfertigt!

Wenn und so lange du dein eigenes Geld verdienst, kannst du dich sehr gerne auf diesen Standpunkt stellen. Sobald du dich mit dieser Argumentation bei einer öffentlichen Kasse bedienen willst, finde ich das nicht gerechtfertigt - denn warum soll ich über meine Steuern für ein Kind mit bezahlen, mit dem ich nun wirklich nichts zu tun habe?

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2010 18:13
(@vatereinersuessentochter)
Rege dabei Registriert

Hallo Nele,

und da  man nicht zusammen lebt, sondern "nur" das kind zusammen gezeugt hat, ist der unterhalt für mich, finde ich nicht gerechtfertigt!

da Du aber durch die Geburt z.Z. nicht mehr arbeitssuchend bist, ist der Kindesvater als "Verursacher" dessen nun mal auch Dir gegenüber zu Unterhalt verpflichet. Deswegen wird sich die ARGE nicht damit abspeisen lassen, das Du es ungerecht findest.
Das wirst Du nur umgehen können, wenn Du, vielleicht in 1 Jahr, eine Betreungsstelle für die Kleine und für Dich eine entspechend bezahlte Arbeit findest.

Malachit war schneller..........

Gruß und alles Gute für Deine Kleine & Dich
Vaterein....

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2010 18:16
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

ich will ihn aber nicht abzocken da wir uns gut verstehen und uns auch so einigen ohne das das jemand anhand seines nettoverdienstes berechnet!

Hallo Nele,

Das hat mit Abzocken nichts zu tun, sondern mit Verantwortung, und Du solltest da auch kein schlechtes Gewissen haben.

Ihr könnt das natürlich ohne Behörden machen, nur ist das Problem hier nicht das Jugendamt, sondern das "ALG2-Amt" (ARGE)

Kindergeld und Elterngeld hast Du aber schon beantragt, oder? Und von alldem auch die ARGE informiert? Die melden sich dann
ganz von selbst beim Vater, aber je nachdem, wie gut er verdient, könnt ihr das natürlich auch vereinfachen, indem Du Dich
bei der ARGE für nicht mehr bedürftig erklärst.

Der Punkt, wo der Vater die kompletten Lebenshaltungskosten zahlen muss und die Arge nichts mehr ist, je nach beruflichen Fahrtkosten und so, irgendwo bei 2500€ netto. Wenn er da deutlich drüber ist und keine weiteren Kinder hat, dann "braucht" ihr die Arge einfach nicht.

Und um das ganze etwas entspannter sehen zu können, sollte er (oder Du) sich mit dem §33a des Einkommensteuergesetzes auseinandersetzen, das besagt, dass Betreeuungsunterhalt (nicht Kindesunterhalt) bis zu 667€ im Monat von der Steuer abgesetzt werden kann, und dann tut's einem Gutverdiener lange nicht mehr so weh.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2010 18:17
(@nele2010)
Schon was gesagt Registriert

der kindestunterhalt geht aber vor ja? also ich meine wenn sein geld grad dafür reicht! wie hoch ist die summe die ihm zum leben bleiben muss?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2010 18:41




(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Nele,

ich krieg' hier gerade zwei Aussagen von dir nicht in Übereinstimmung gebracht:

der kindestunterhalt geht aber vor ja? also ich meine wenn sein geld grad dafür reicht!

er gutverdienender beamter!

Ja was denn nun? Gutverdienender Beamter, oder knapp über dem Existenzminimum? Am besten, du sagst uns, wie viel er ungefähr verdient, dann können wir mal 'ne erste Abschätzung machen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2010 18:46
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

der kindestunterhalt geht aber vor ja? also ich meine wenn sein geld grad dafür reicht! wie hoch ist die summe die ihm zum leben bleiben muss?

Sagtest Du nicht "gutverdienender beamter"?

Selbstbehalt bezüglcih Kindesunterhalt sind 900€ plus bisschen Werbungskosten plus bisschen private Altersvorsorge, bezüglich Betreuungsunterhalt bisschen mehr.

Es ist aber damit zu rechnen, dass es im Sommer neue Leitlinien gibt mit einem etwas höheren Selbstbehalt.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2010 18:47
(@nele2010)
Schon was gesagt Registriert

im gegensatz zu hartz4 gutverdienend und das ist wohl keine kunst  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2010 18:51
(@nele2010)
Schon was gesagt Registriert

etwa 2000 € netto

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2010 19:04
(@vatereinersuessentochter)
Rege dabei Registriert

Hallo Nele,

bei 2000,- ist er Dir auf alle Fälle zu Unterhalt verpflichtet.
Das wird sich so bei ner Summe um 500,- einpendeln.

Da läßt ihn die ARGE nicht raus.

Gruß Vaterein...

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2010 19:10
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann wird er nicht nur für KU leistungsfähig sein, sondern auch noch BU für dich drin sein.

Von den ca.2000 netto gehen noch 5 % berufsbedingte Aufwendungen, bis zu 4% private Altersvorsorge und evtl. noch ein paar andere Posten ab.

Alles was dann noch über 1000 € übrig bleibt kann für KU und BU eingesetzt werden.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2010 19:11
(@nele2010)
Schon was gesagt Registriert

dann erstmal danke bis hier her  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2010 19:20
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mit bisschen Glück bleiben da aber mehr also 1000€, lies mal hier weiter:

Also Du persönlich profitierst doch davon, dass die Arge von sowas keinen Schimmer hat und hast die Steuererstattung auf dem Selbstbehalt oben drauf. Den Dusel hat nicht jeder, also hast Du doch eigentlich keinen Grund zum Jammern.

Und versuch's halt mal zu verstehen mit dem §33a EStG

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2010 19:34
(@nele2010)
Schon was gesagt Registriert

wer hat denn hier gejammert?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2010 19:39
(@nele2010)
Schon was gesagt Registriert

wenn der kindsvater für meinen unterhalt aufkommen muss und ich somit kein alg 2 mehr beziehe, was wird dann aus der krankenversicherung für mich und meine tochter?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2010 20:08




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