was muss ich tun?
 
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was muss ich tun?

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(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

wer hat denn hier gejammert?

Du nicht. "Papi2009", der Fragesteller aus dem anderen Faden, das war ein Link.

wenn der kindsvater für meinen unterhalt aufkommen muss und ich somit kein alg 2 mehr beziehe, was wird dann aus der krankenversicherung für mich und meine tochter?

Du bleibst ja im ALG2-Bezug, weil 2000 Netto reichen nicht aus.

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Geschrieben : 16.02.2010 23:36
(@nele2010)
Schon was gesagt Registriert

ich muss nochmal fragen! bei der berechnung des betreuungsunterhalts für mich, spielt es da eine rolle wie hoch meine zu zahlende miete ist oder wonach wird mein "bedarf" berechnet???

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Themenstarter Geschrieben : 17.02.2010 14:33
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

hallo nele,

dein Bedarf(Schadensersatz) richtet sich in erster Linie erstmal nach deinem Einkommen vor der Schwangerschaft, mindestens jedoch 770 €, höchstens eben dein bisheriges Einkommen.

Begrenzt wird der Anspruch ebenfalls von der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen. Diesem müssen 1000 € ürbig bleiben.

Ganz grob über den Daumen gepeilt dürfte bei 2.000 Netto der KU nach Bereinigung des Nettos bei 241 € liegen (DT Stufe 2 und halbes KG bereits abgezogen) . Dann wären ca. 600 € für deinen Bedarf übrig.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 17.02.2010 15:03
(@nele2010)
Schon was gesagt Registriert

vor der schwangeschaft bezog ich auch schon alg2. das heisst also das von ihm der regelsatz der arge von 349 euro übernommen werden muss und mehr nicht? was ist mit meiner miete? wird die weiterhin vom jobcenter beglichen?

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Themenstarter Geschrieben : 17.02.2010 15:21
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi nele,

nein, nicht so ganz.

Unabhängig was die ARGE bisher gezahlt hat, nämlich 349 € + Miete, ist dein Bedarf ih ggü. 770 €. Ist er in dieser Höhe nicht leistungsfähig wird er weniger zahlen müssen. Das ist klar. Abererstmal wird die ARGE bei ihm nachprüfen, was er zahlenkann und was dir dann noch von Staatseite zusteht.

Was du dann bekommst sind KG, Erziehungsgeld,KU und BU. Was und ob die ARGE dann noch Miete oder sonstwas bezuschußt muß berechnet werden.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 17.02.2010 18:40
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