Weiß nicht weiter.....
 
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Weiß nicht weiter... Evtl hat jemand die selbe Situation?

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 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Komisch, er wird doch dafür bezahlt?

Viel Arbeit, wenig Streitwert...

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2020 09:05
(@joey318)
Schon was gesagt Registriert

War oder ist von euch jemand in dieser Situation??
Wenn ja wie ist es ausgegangen?

Oh habe hier echt tolle Tipps bekommen. Danke an euch Leute. Ich bin mir nur immernoch unsicher einfach zurück ins Haus zu gehen.

Ich habe meinen Anwalt um ein Telefonat gebeten, al sehen wann er sich meldet.
Ich sage ihm auch, dass ich finanziell gut durch Unterstützung meiner Eltern stehe und per seine Kosten aufkomme, da er mir sagte, dass das jetzt hier sehr zeitintensiv ist und wie über Stundenvergütung reden sollten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2020 10:16
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

War oder ist von euch jemand in dieser Situation??
Wenn ja wie ist es ausgegangen?

Ja, ich. 3 Polizeieinsätze, ein Gewaltschutzverfahren. Genutzt hat das alles nichts, ist somit gut ausgegangen. Ich habe das Haus auch nie aufgegeben, also kein Auszug.

Der Streitwert bei der Gewaltschutzsache war übrigens nur 2000 Euro. Sowas nervt Anwälte, viel Arbeit wenig Einkommen.

Der Vorschlag mit dem Stundensatz ist unverschämt. Die RVG beruht auf einer Mischkalkulation, dh, Fälle mit hohem Streitwert finanzieren die mit niedrigem Streitwert. Zumindest dachte sich das der Gesetzgeber dabei. Wenn man so will finanzieren so Leute wie ich den Leuten mit niedrigen Einkommen ihre Verfahren, bzw. bei denen, die im Leben nichts auf die Reihe bekommen haben, übernimmt das gleich der Staat über Verfahrenskostenhilfe. Sich da mittels Stundensätzen raus stehlen zu wollen, ist irgendwie assi.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

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Geschrieben : 22.10.2020 20:17
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich hatte zwei Polizeieinsätze und ein Gewaltschutzverfahren, in allen drei Fällen musste die KM das Haus verlassen, weil sie Gewalttäter war.

Es kommt immer auf die Situation an und wie Polizisten dies sehen. Ich hatte mich damals bewusst dazu entschieden, mich auf keinen Fall zu wehren und alles über mich ergehen lassen. Denn alles andere wäre gegen mich verwendet worden.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 22.10.2020 20:55
(@joey318)
Schon was gesagt Registriert

Hi, ihr seid echt locker drauf. Respekt. Ich gehe ein mit meinen Gedanken ein..

War heute bei einem 4 Anwalt (männlich), leider raten diese zu nichts, auch meiner nicht. Sie müssen entscheiden was sie wollen....😑
Wenn sie sich das antuen wollen gehen sie nach Hause, sollte ihre Frau sich ritzen und das ihnen unterstellen, sind sie erstmal wieder raus... dann wird sich wieder das Jugendamt einmischen und sie sind wieder vor Gericht, kommt nicht gut an... wollen sie das??? Himmel... nein logisch!!
Oder sie räumen das Feld, nehmen sie sich eine Wohnung.... und versuchen das abr zu bekommen. oder lassen sie alles so wie es ist...

Ich fragte dann, was ist mit der Frist? Also wenn man das Haus verlässt kann man nicht mehr zurück. Er sagte NEIN, es gibt keine Frist. Da die Immobilie zu 50 ihnen gehört, haben sie so lange Recht darauf, so lange sie diese besitzen. Sollten sie jedoch schriftlich sagen, dass sie ausziehen und es der Frau überlassen, dann läuft das anders und die Bank will Auskunft.

Gewaltschutz wurde eingestellt, wohnungzuweisung vorzeitig abgelehnt, der Richter wollte keine Entscheidung treffen und sagte, wir sollen das erstmal selbst regeln. Mein Anwalt bot ein gemeinsames Gespräch unter 8 Augen an und ein Gutachter ür das Haus kommt. Da soll meine Frau mal erstmal sagen wie sie das Haus bezahlen will und ob ich bereit bin ihr, wegen der Kinder das zu überlassen....

Es geht ja hauptsächlich um meine kleinen....
Abe wenn man sagt, ich überlasse das Haus ihr mi den Kindern nicht, dann ist mein handeln nicht im Sinne der Kinder oder? Das ist immer das was sie sagt... ih würde es ihnen ja anders ermöglichen aber du willst ja nicht raus, willst du ihnen die vertraute Umgebung nehmen...?

Ich warte jetzt das Protokoll der Verhandlung und die Gerichtskosten ab, damit ih was schriftliches habe.

Ich fühle mich hier richtig gut aufgenommen, vielen Dank an euch.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2020 21:24
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich fragte dann, was ist mit der Frist? Also wenn man das Haus verlässt kann man nicht mehr zurück. Er sagte NEIN, es gibt keine Frist. Da die Immobilie zu 50 ihnen gehört, haben sie so lange Recht darauf, so lange sie diese besitzen. Sollten sie jedoch schriftlich sagen, dass sie ausziehen und es der Frau überlassen, dann läuft das anders und die Bank will Auskunft.

Auch der 4. Anwalt scheint eher wenig Ahnung zu haben:

https://www.scheidung-online.de/ehewohnung/auszug-bei-trennung/

Gut, in dem verlinkten Text stehen 6 Monate. Meine Anwältin sagte 3 Monate. Kann man sich jetzt raussuchen. Ob Dir die Immobilie zu 50% gehört oder garnicht, spielt keine Rolle. Es ist eine EHEWOHNUNG, da gelten andere Regeln. Mit einem erfolgreichen Gewaltschutz kann Dich die Frau aus dem Haus werfen lassen, selbst wenn es Dir zu 100% gehört.

Ähm, das Haus wird auch dann den Kindern erhalten, wenn DU darin mit ihnen wohnst ...

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

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Geschrieben : 22.10.2020 22:12
(@joey318)
Schon was gesagt Registriert

Boah ist das kompliziert.. sie übergab mir meine Kleidung... hmm
Also muss ich in s Haus zurück.. ih warte nächste Woche ab, und hoffe dass da das Protokoll vom Gericht kommt.... wenn nicht, Scheibe ich offiziell dass ich zurückgehe....
oder?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2020 22:38
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

wenn nicht, Scheibe ich offiziell dass ich zurückgehe....
oder?

Nein.
Du gehst zurück, ohne irgendwas anzukündigen.
Richte dich darauf ein, dass die Schlösser ausgetauscht wurden und du den Schlüsseldienst rufen musst. Aber da ist kein Problem. Du lässt die Schlösser austauschen und übergibst der Ex einen Schlüssel.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2020 23:01
(@joey318)
Schon was gesagt Registriert

Nein.
Du gehst zurück, ohne irgendwas anzukündigen.
Richte dich darauf ein, dass die Schlösser ausgetauscht wurden und du den Schlüsseldienst rufen musst. Aber da ist kein Problem. Du lässt die Schlösser austauschen und übergibst der Ex einen Schlüssel.

Gruß
Kasper

Woher weißt du das alles? Warum sagt sowas kein Anwalt???? Ich bin total enttäuscht von diesen Haien.
Wie soll ich mich zuhause dann verhalten? Kann ich in die Kinderzimmer? Wohnzimmer? Küche? Garten? Es sind nunmal 1400qm Grundstück. Wie erwähnt habe ich den Keller ja... auch mehrere Zimmer und zwei Bäder... ich kann ja die kleinen schlecht immer in den Keller rufen...
Außerdem sagte die ex, sie will nicht mit mir unter ein Dach...

Was ist mit schwiegermonster, das im Haus seine Pest täglich verteilt? Sie ist zu 80% am scheitern beteiligt.

Also einfach nachhause...? Schlüssel musste ich ja vor der Polizei abgeben... meine Eltern haben einen zweitschlüssel... einer ist im Schuppen... (bestimmt schon weggetan)
Kann ich einfachso den Schlüsselbeins holen? Wäre das dann nicht Einbruch? Könnte sie das dann nicht wieder zum anseilt schicken? Was sagt der Richter zu sowas?
Ich danke dir so sehr für deine Texte. Ich hoffe nur dass das so alles funktioniert wie es sagst. Bitte nicht falsch verstehen und weiter schreiben. Danke danke danke

Wie erwähnt, der 4. Anwalt heute sagte, er würde auf das Protokoll warten, wo drin steht, die wohnungszuweisung ist abgelehnt. Die Ehegatten sollen sich selber einigen.... sonst gehen wir inndie Hauptverhandlung.
Könnte ich meinem Anwalt mehr Geld bieten, damit er mehr agiert? Oder ist das Bestechung und falsch? Es ist ne Frau.. 😅
Außerdem bin ich jetzt etwas verwirrt mit der Frist bezüglich ausziehen...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2020 23:15
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich habe über die Jahre einige Fälle begleitet, und auch wenn ich immer wieder bemerke, dass ich doch noch nicht alles gelesen bzw. gehört habe, so gibt es Muster, die sich wiederholen. Deine Geschichte ist derzeit so ein Ding, welches man auch als Ratschlag im Brigitte-Forum nachlesen kann. Die Überschrift lautet dann so etwa „wie werde ich ihn am schnellsten los!“.

Derzeit ist es die Ehewohnung. Eine Zuweisung ist nicht erfolgt.
Du bist derzeit voller Ängste, willst nichts falsch machen. Das verstehe ich wirklich. Du kommst aber nicht darum herum, dein Recht geltend zu machen und dich ein wenig gerade zu machen. Ansonsten hast du bereits verloren.

Anwälte sind immer so ein kleines Lotteriespiel. Es gibt engagierte und diejenigen, die mit wenig Aufwand ihren Porsche bezahlt haben möchten. Und ganz viel dazwischen.
Die Fristen zum ausziehen gibt es nicht. Du bist nicht gewalttätig und auch du kannst die Polizei rufen, wenn die KM aufsticket. Den Mut muss man zwar erst einmal haben, aber auch in einem solchen Fall gilt, wer schlägt der geht. Daher, nicht wehren ... egal was passier. Lass dich grün und blau schlagen, dann sind die Argumente der Ex nichts wert. Und an die Aufnahmen denken ...

Du kannst dich im Haus frei bewegen. Macht zwei Räume aus, einer für sie, einer für sich und das wars.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2020 23:35




(@joey318)
Schon was gesagt Registriert

Ich gebe dir vollkommen recht. Den MUT zu haben um genauso abgewichst zu sein, wie die Person die man einst so sehr verehrt hat.
ICH WILL DASS DU GEHST, diese Worte verfolgen mich im Schlaf.

Wenn noch Tipps da sind, nehme ich diese gerne an.

Wie gefragt...

was sagt der Richter? Mein Anwalt sagte ich habe ein gutes Bild gemacht, auch beim Jugendamt, nicht dass er dann sauer ist und sagt, ich mache das rückgängig

Mehr Geld für Anwältin anbieten? 😅

Ich danke viel Mals, ich kann’s garnicht gut machen für diese Hilfe hier.
Meine weinende Mutter hier sagt und hofft täglich, jeder bekommt das was er verdient. Aber nur was...

_____
Edit: Vollzitat gelöscht

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.10.2020 00:55
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Wie soll ich mich zuhause dann verhalten? Kann ich in die Kinderzimmer? Wohnzimmer? Küche? Garten? Es sind nunmal 1400qm Grundstück. Wie erwähnt habe ich den Keller ja... auch mehrere Zimmer und zwei Bäder... ich kann ja die kleinen schlecht immer in den Keller rufen...

Ideale Voraussetzungen für eine Trennung unter einem Dach. Warum sollen die Kinder nicht bei Dir im "Keller" sein ? Gemeinschaftsräume abwechselnd nutzen, Küche zB.

Außerdem sagte die ex, sie will nicht mit mir unter ein Dach...

Ihr Problem.

Was ist mit schwiegermonster, das im Haus seine Pest täglich verteilt? Sie ist zu 80% am scheitern beteiligt.

Ignorieren.

Wie erwähnt, der 4. Anwalt heute sagte, er würde auf das Protokoll warten, wo drin steht, die wohnungszuweisung ist abgelehnt. Die Ehegatten sollen sich selber einigen....

Falls die Zusendung zeitnah zu erwarten ist, scheint es vielleicht besser zu sein, auf das Protokoll zu warten. Wenn kein Schlüssel greifbar ist, Schlüsseldienst holen. Wie gesagt, es ist die Ehewohnung und Du hast völlig unberührt von den Miet - und Eigentumsverhältnissen als Ehemann das Recht, da zu wohnen, solange Polizei oder Gericht nichts anderes sagt.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2020 10:06
(@joey318)
Schon was gesagt Registriert

Wenn ich wieder nachhause gehe und sie erwartet Besuch, oder dieser ist da.... kann ich den wegschicken? Mal angenommen, sie sitzen auf der Terrasse. Soll ich mich dazusetzen? Oder aus dem weg gehen?
Soll ich dann auch besser Leute einladen um nicht alleine zu sein?

Sorry für die Fragen... ich will mir nur Mut anlesen... und wie Ichs mache. Meine Eltern haben einen ersatzschlüssel.... sollten die Schlösser noch nicht ausgewechselt sein... darf ich den doch bestimmt nehmen, weil... ist ja mein Haus...

Wenn sie dann anfängt die Klamotten und die Kinder zu packen.... was dann? Beim letzten Mal habe ich wohl den Fehler gemacht und gesagt, dass die Polizei kommen sollte, ich möchte nicht dass du den kleinen jetzt aus dem Tiefschlaf holst... ich weiß mir sonst nicht anders zu helfen....zack und SIE rief die Polizei.. diese dann das Jugendamt

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.10.2020 16:34
(@maxmustermann1234)
Registriert

Du kannst theoretisch ihrem Besuch Hausverbot erteilen, sie kann es aber wieder aufheben. Also sinnbefreit.

Du kannst aber durchaus auch Besuch einladen, kein Problem.

Wenn sie die Polizei ruft, sachlich erklären, dass ihr euch in Trennung unter einem Dach befindet. Du hast nichts getan, es gibt keine Wohnungszuweisung an sie, also wirst du nicht gehen. Wenn sie dich nicht mehr sehen will, soll sie gehen. Es steht ihr frei jederzeit ohne Kinder zu gehen. Hab ich meiner ExFrau damals auch gesagt.

Steige nicht in Streit ein, am besten Gespräche komplett vermeiden. Wenn sie reden will, mach den Vorschlag, dass ihr das bei der örtlichen Trennungs- und Scheidungsberatung tut. Ich würde an deiner Stelle mit denen auch schnell Kontakt suchen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2020 11:57
(@joey318)
Schon was gesagt Registriert

Steige nicht in Streit ein, am besten Gespräche komplett vermeiden. Wenn sie reden will, mach den Vorschlag, dass ihr das bei der örtlichen Trennungs- und Scheidungsberatung tut. Ich würde an deiner Stelle mit denen auch schnell Kontakt suchen.

Ist deine Frau dann ohne Kinder gegangen?
Oft habe ich ihr gesagt, wenn du gehen willst, dann geht. Geh erstmal raus, kriege einen freien Kopf.
Aber das wird sie nicht.... sie wird dann bestimmt zu ihren neuen Freunden oder Freund mit den Mäusen fahren...

Habe meinem Anwalt gesagt, dass ich nachhause gehe.. warte jetzt auf seine Reaktion.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2020 12:12
(@joey318)
Schon was gesagt Registriert

Hi, ne habe keine Chance.

Mein Anwalt sagte, erst muss der Gutachter kommen...
Dann das gemeinsame Gespräch sein, um zu sehen wer was leisten kann und evtl die Auszahlung.

Sollte ich jetzt nachhause gehen, könnte es passieren, dass die Gegenseite die Gespräche als gescheitert sieht und wie ja bei Gericht vereinbart, dass wir eine gemeinsame Lösung suchen.
Was nicht gehen wird, weil sie ja alles haben will und wenn nicht, in eine andere Stadt mit Kindern zieht.

Es gäbe zwei Möglichkeiten meiner Frau.
Sie provoziert einen Streit und ruft die Polizei oder sie haut mit den Kindern ab.
Die Schreckschusspistolen müssen trotzdem raus, obwohl sie in einem Waffenschrank eingeschlossen sind sonst muss die Polizei diese sicherstellen.

Anwalt sagte, ich könne mich drehen und wenden wie ich will, eine Frau hat gesagt, sie will nicht mit mir unter einem Dach wohnen.

Hammer, ich habe habe geackert wie ein Sklave für Familie und Haus. Das ist der Dank. Es ist mir einfach schleierhaft, wie es sein kann, dass sie über alles bestimmt.

Ich habe keine Idee mehr...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2020 14:51
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus,
wo würdest Du denn bis dahin verweilen, hättest Du nicht "Unterschlupf" bei Deinen Eltern gefunden?
In meinen Augen sind die Aussagen vom Anwalt quatsch; es gibt keine rechtliche Grundlage, Dich von der (noch) gemeinsame(n) Wohnung/Haus fernzuhalten.

Ich habe keine Idee mehr...

Mach Dich gerade, agiere und nimm Du die Zügel in die Hand!

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2020 15:30
(@joey318)
Schon was gesagt Registriert

Die Situation hier ist auch nicht mit Rosenwasser zu vergleichen...
Es sind nun mal ältere Herrschaften, die seelisch darunter leiden was hier gerade geschieht....

Es hat alles irgendwie keinen Sinn mehr... ich kann Männer verstehen die einfach für immer weit weggehen...
Wie soll ich agieren und die Zügel hat sie in der Hand... kann ja machen was sie will.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2020 15:37
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

auch meine Meinung.
Der Umstand, dass du bei deinen Eltern verweilen kannst, ist ja ganz nett, aber unter den Gesichtspunkten unerheblich. Das Haus, die Ehewohnung, ist Dein zu Hause.
Angedichtete Gewalt in Trennungsverfahren ist eine fast schon übliche Vorgehensweise, wenn man jemanden schnell aus dem Haus haben will, daher gehen die Gerichte da inzwischen vorsichtiger heran (ca. 90% aller Gewaltvorwürfe bei Trennungen sind falsch).
Auch wunder mich der Umstand mit welchem Automatismus die Kinder bei der KM bleiben sollen, nur weil diese sich jetzt "selbstverwirklichten" will. Kann sie ja auch gerne machen, aber nicht auf kosten der Kinder und von allen subventioniert.

Es gibt zwei Probleme, die ich derzeit sehe.
Das jüngere Kind ist derzeit ein Jahr alt. Da wird oft argumentiert, dass es zur Mutter gehört. Wichtig wäre hier aufzuzeigen, wie sich bisher die Betreuung dargestellt hat.
Das zweite Problem ist, dass Du derzeit schon aus der Eheleichen Wohnung raus bist und nicht wieder reingehst. Damit sind im Grunde bereits Fakten geschaffen worden, die ohne eine Rückkehr schwer wieder Rückgängig gemacht werden können.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2020 15:40
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

In meinen Augen sind die Aussagen vom Anwalt quatsch; es gibt keine rechtliche Grundlage, Dich von der (noch) gemeinsame(n) Wohnung/Haus fernzuhalten.

Absolut richtig. Ich leben ja nun seit 1,5 Jahren in einer Trennungssituation unter einem Dach und habe mich intensiv mit der juristischen Seite dieses zustands auseinandergesetzt (bzw. auseinander setzen müssen).

Fazit: Der Anwalt redet Müll. Der hat sich schon am Anfang als Laie geoutet als er behauptet hat, Du dürftest da wohnen, weil Dir 50% des Hauses gehören würden. Das ist Quatsch. Du dürftest sogar da wohnen, wenn die zukünftige Ex Alleineigentümerin wäre. Und das weiß ich ganz genau. Das ist nämlich umgedreht die Situation bei mir ! Eheleute haben das Recht in der Ehewohnung zu leben. Thats it. Einzige Möglichkeit: Gewaltschutzverfahren. Genau deswegen wird´s ja immer wieder insbesondere von Frauen versucht. Meine hats ja auch versucht. Zuweisung der Ehewohnung ohne Gewaltschutzverfahren ist bis zur Scheidung nahezu aussichtslos.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2020 19:16




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