Hallo,
hier geht es um meinen Bruder (ich nenne ihn hier Carl) und seine derzeitige Situation.
Carl hat vor 3 Jahren 400km entfernt von uns (Familie besteht aus unseren beiden Eltern, großer Bruder Anton, ich (Bert), Bruder Carl und Schwester Denise) studiert und dort ausversehen mit einer (ich nenne sie) Gudrun ( innerhalb weniger Wochen) Zwillinge gezeugt. Diese wollte und hat Gudrun später auch zur Welt gebracht.
Zur Geburt sind Carl und Gudrun bei meinen Eltern eingezogen, und seit dem zusammen gewesen. Beide teilen das Sorgerecht.
Vor einem Jahr sind sie dann in die Mietwohnung von Bruder Anton gezogen (beide stehen im Mietvertrag).
Es kam wie es keiner hoffte, Gudrun (mittlerweile 20J alt) hat insgesamt keine Lust mehr. Sie mag es hier nicht in der Gegend, hat gefühlt zu wenig Freizeit, und will wieder zurück. Die Kinder würde sie hier lassen. Sie macht nichts mehr im Haushalt und schreit die Kinder oft an, welche vermutlich auch etwas unterentwickelt sind.
Insgesamt wäre das für uns okay, nur leider geht sie nicht wirklich und macht immer wieder Anmerkungen, dass sie die Kinder mitnehmen möchte.
Die Lebenssituation der Familien ist folgende:
Gudrun ist bei ihrer Mutter ohne Vater aufgewachsen, der sich auch nie um sie gekümmert oder sich gemeldet hat. Ihre Ausbildung hat sie nach dem ersten Jahr wegen der Schwangerschaft abgebrochen. Ihre Mutter hat nie gearbeitet und ihr Vater auch nicht. Seit einem Jahr meldet sich der Vater plötzlich (der zuvor bereits auf Gudruns Namen Waren im Wert von mehreren 1000€ bestellt hat, diese weiter verkauft hat, und Carl hat diese unbezahlten Rechnungen von seinem Geld beglichen, damit ihr Vater nicht angezeigt wird). Unabhängig davon ist sie mit ihrer Mutter mittlerweile verstritten. Gudrun hat sich in letzter Zeit öfter "eine Auszeit" genommen und ist immer wieder eine Woche zu ihrem Vater gegangen. Momentan hat sie dort auch einen Freund.
In unserer Familie haben alle studiert und verdienen gutes Geld. Nur Denise hat gerade erst fertig studiert und wohnt noch bei unseren Eltern.
Die Kinder sind gerade in der Eingewöhnungsphase im Kindergarten. Diese wollte Gudrun noch mitmachen bevor sie geht. Sie kommt in letzter Zeit aber immer wieder mit neuen Forderungen. Zuletzt wollte sie, dass Carl unterschreibt dass sie keinen Unterhalt zahlen muss.
Auch hat sie sich jetzt überlegt doch nicht endgültig weg zu ziehen, sondern möchte immer mal wieder hoch und dann doch wieder kommen. Dadurch, dass sie im Mietvertrag steht, kann man ihr den Zugang zur Wohnung nicht verwehren, auch wenn sie keinen Cent Miete zahlt.
Denise nimmt in letzter Zeit nachmittags die Zwillinge, manchmal auch noch andere Kinder von uns (meins, das von Anton), welche alle ungefähr im selben Alter sind.
Wir wissen einfach nicht wie wir mit der Situation umgehen sollen.
Sie macht nichts, vernachlässigt die Kinder, wohnt in der Wohnung ohne etwas zu zahlen, kommt und geht wie sie will, möchte aber natürlich nicht das Sorgerecht oder sonstiges abgeben. Sie hat jegliche Rechte, aber keine Pflichten.
Da wir wissen, dass der Vater generell schlechtere Karten hat (er arbeitet tagsüber (100% Homeoffice)) das Sorgerecht zu bekommen, wissen wir auch nicht wie wir weiter machen sollen. Wir vermuten auch, dass der Vater von Gudrun "Geld wittert" und so Gudrun immer wieder in die Richtung drängt die Kinder doch mitzunehmen. "Sie haben ja Zeit um sich um die Kinder zu kümmern". Nur "Zeit haben" und "Lust haben" sind natürlich zwei unterschiedliche Dinge. Das Geld würden sie dann natürlich trotzdem nehmen. Anscheinend (nicht recherchiert, aber steht in der Luft) wäre es sogar möglich, dass mein Bruder nicht nur den Kindern, sondern auch ihr Unterhalt zahlen muss, da sie ja quasi eheähnlich gelebt haben.
Wir wollen einfach, dass es den Kindern gut geht, und das wird ziemlich sicher bei uns sein. Was sie macht ist uns eigentlich egal. Gerne kann sie hoch ziehen und die Kinder hier lassen, oder sich doch entschließen hier irgendwo eine Wohnung zu nehmen und die Kinder "teilen", aber diese ständige Auszeit und zurück kommen, sich einnisten, nichts machen, und doch bei den Kindern sein ist einfach ein Unding. Die Mini-Drohungen die Kinder mit hoch zunehmen, wenn es meinem Bruder nicht passt sind das schlimmste.
Hat jemand Tipps was man machen kann (oder vermeiden sollte), oder worauf man achten kann, dass im Notfall (Gericht) die Kinder bei meinem Bruder bleiben dürfen?
Moin,
und herzlich willkommen.
Der grundsätzliche Hinweis in diesem Forum ist, dass es immer besser ist, wenn sich der betroffene Vater selber anmeldet. Stille Post ist immer etwas schwierig und manchmal gehen die Sichtweisen auch ein wenig auseinander.
Wie auch immer.
Es ist wieder einmal auffallend, wie die Ausbildungskonstellationen mancher Verbindungen sind. In Eurem Fall hat die KM (Kindesmutter) keine Ausbildung, Dein Bruder, der KV (Kindesvater) ist studiert und verfügt über ein hohes einkommen.
Die Ausgangslage ist schonmal nicht die schlechteste. Der KV betreut die Kinder zu 100%, ist sozial stabil, verfügt über Einkommen und ist durch das Homeoffice immer zur Stelle (=100%). Das sollte nach Möglichkeit erst einmal so bleiben.
Die KM verfügt über kein Einkommen, ist sozial instabil und kümmert sich nicht um die Kinder, da sie sich öfter eine Auszeit "gönnt". Der KV ist ein vermuteter "Schmarozer" und sieht die Chance einer unproblematischen Einnahmegenerierung. Ergänzend möchte ich hierbei ausführen, dass es ein Fehler war, dessen Rechnungen zu begleichen. Wenn dies nocht nicht solange her ist, kann man immer noch dien Forderung gegen diesen Herrn geltend machen.
Im Großen und Ganzen sehe ich das hier so (vorausgesetzt Deine Beschreibungen entsprechen dem derzeitigen Zustand), dass die KM noch nicht so recht weiß was sie will. Auf der einen Seite will sie nicht die Last der Kindererziehung tragen. Auf der anderen Seite hat sie ein relativ bequemes Leben, für alles wird gesorgt und mit den Kindern vermutet sie einen Stellhebel um vielleicht noch weitere Einnahmen zu generieren, Soden sich ihr Vater durchsetzt. Diese Sichtweise ist tatsächlich nicht unbegründet.
Angenommener Fall, die Kinder kommen zu ihr, dann ist er auch aufgrund der Tatsache das er nicht verheiratet war, der KM zu einem Betreuungsunterhalt verpflichtet. Da es sich hierbei um Zwillinge handelt, wird man nicht davon ausgehen können, dass sie nach der allgemeinen Frist von drei Jahren wieder arbeiten muss. Ich könnte mir eine unbillige Härte vorstellen und dass ein Richter hier einen Betreuungsunterhalt bis zum 10-12 Lebensjahr sieht. Da sie ungelernt ist und vorher kein Einkommen hatte, beträgt der BET (Betreuungsunterhalt) etwa 900 Euro /mtl. Aber hier können noch Mehrbedarf und Sonderbedarf hinzukommen, vor allem im Bezug auf die Kinder.
Dann kommt an erster Stelle der KU (Kindesunterhalt) der nach DT von seinem Einkommen berechnet wird. Da er dann drei Personen zum Unterhalt verpflichtet ist, geht es eine Stufe niedriger. Dies kann man sehr schön in der Düsseldorfer Tabelle, unter Zahlbetrag, ablesen.
Gehen wir von einem "bereinigtem" Nettoeinkommen von etwa 2.701-3.100 Euro aus "könnte eine Rechnung wie folgt aussehen:
342,50 KU Kind 1
342,50 KU Kind 2
= 685,00 Euro
2.800,00 genommenes Nettoeinkommen:
= verbleiben 2.115,00 Euro
Damit ist genügend Einkommen vorhanden, um einen Betreuungsunterhalt zu leisten.
Einkommen auf der Seite der KM, sollten die Kinder bei ihr bleiben:
219,00 Kindergeld (KG) Kind 1
219,00 Kindergeld (KG) Kind 2
685,00 Euro KU
ca. 900,00 Euro
= 2.023,00 Euro Einkommen.
Du siehst, für die KM wäre es eine gute Einnahmequelle, ohne sich besonders anstrengen zu müssen. Ob und wie sie sich um die Kinder kümmert, ist dann erst einmal dahingestellt. Wenn die KM erst einmal mit den Kindern weggezogen ist, sind die Handhabungen als Vater recht dürftig. Bevor irgendwas passiert, schaltet sich erst einmal das Jugendamt ein und installiert Familienhilfen, etc.! Bis die Kinder dann wieder beim Vater sind, passiert eine Menge und es dauert Jahre. Oftmals sind die Kinder dann für das Leben gezeichnet.
Daher, der Umzug der Kinder muss verhindert werden.
Die positiven Punkte sind, dass Dein Bruder sich um die Kinder kümmert. Das die KM sich regelmäßig abmeldet und über Tage/Wochen nicht gesehen wird und sie sich auch nicht kümmert.
Der erste Schritt ist, meiner Meinung nach, sich einen versierten Anwalt für Familienrecht zu suchen. Der kennt den Gerichtsbezirk und kann auch eine Einschätzung zu den Akteuren geben. Wie ein potenzieller Familienrichter die Sachlage sehen könnte, wie weitere Beteiligte agieren und welche Chancen man tatsächlich hat. Von einem Schuss ins Dunkle rate ich ab.
Gleichzeitig sollte eine Art Tagebuch existieren. Wann war die KM im Haushalt? wann war sie weg. Wie geht sie mit den Kindern um, bzw. bringt sie diese in den Kindergarten, kennt sie dort überhaupt jemand?
NACH einem Sondierungsgespräch beim Anwalt wird dann vermutlich eine Beratung stattfinden. Kontakt zum Jugendamt aufnehmen, vorsichtig vorfühlen, die Problematik schildern und aus Kindersicht um fachlichen Rat fragen. Vielleicht verweisen diese auch an eine Erziehungsberatungsstelle, das ist von Gerichtsbezirk zu Gerichtsbezirk unterschiedlich.
Einem Wegzug der KM mit den Kindern unbedingt vorbeugen. Grundsätzlich ist es zwar scher, eine KM daran zu hindern, vor allem wenn die Kinder noch so klein sind wie bei Deinem Bruder. Da es aber die Situation gibt, dass sie sich nur sporadisch an die Existenz der Kinder erinnert und eigentlich keine Bezugsperson sein kann, würde ich mit einem positiven Vorgang rechnen, wenn man konsequent und ohne Krawall vorgeht.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
auf die Schnelle habe ich hier:
Hallo,
[...]
Zur Geburt sind Carl und Gudrun bei meinen Eltern eingezogen, und seit dem zusammen gewesen. Beide teilen das Sorgerecht.
[...]
Da wir wissen, dass der Vater generell schlechtere Karten hat (er arbeitet tagsüber (100% Homeoffice) das Sorgerecht zu bekommen,[...]
ein Fragezeichen im Kopf.
Hat er nun gemeinsames Sorgerecht oder hat er nicht?
Hallo,
[...]
Denise nimmt in letzter Zeit nachmittags die Zwillinge, manchmal auch noch andere Kinder von uns (meins, das von Anton), welche alle ungefähr im selben Alter sind.
[...]
Aber auch das stimmt mich (etwas) nachdenklich. Nach deiner Darstellung gibt man so einer Frau doch- zumindest nicht bedenkenlos- seine eigenen Kinder mit :question: :question:
Edith:
Ansonsten: eine eheähnliche Beziehung generiert keinen Unterhaltsanspruch. Hier kann der KV sich - mehr oder weniger entspannt - zurücklehnen.
Allenfalls könnte ein Unterhaltsanspruch auf Grundlage der Kinderbetreuung (sog. Betreuungsunterhalt entstehen, wenn die KM die Kinder mitnimmt und selbst betreut und wenn die Kinder jünger als 3 Jahre alt sind (bis 3 Jahre alt).
Darüberhinaus käme Betreuungsunterhalt nur unter bestimmten Vorraussetzungen in Betracht
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Der grundsätzliche Hinweis in diesem Forum ist, dass es immer besser ist, wenn sich der betroffene Vater selber anmeldet. Stille Post ist immer etwas schwierig und manchmal gehen die Sichtweisen auch ein wenig auseinander.
Das verstehe ich. Tatsächlich ist die Kindsmutter gerade zuhause bei ihm und liest sehr regelmäßig seine Nachrichten mit, so dass das schwierig ist. Aber danke für das trotzdem weitermachen.
Die Ausgangslage ist schonmal nicht die schlechteste. Der KV betreut die Kinder zu 100%, ist sozial stabil, verfügt über Einkommen und ist durch das Homeoffice immer zur Stelle (=100%). Das sollte nach Möglichkeit erst einmal so bleiben.
Das freut mich schon einmal, und ändern wird sich das vermutlich nicht
Daher, der Umzug der Kinder muss verhindert werden.
Das ist auch unser höchstes Ziel
Gleichzeitig sollte eine Art Tagebuch existieren. Wann war die KM im Haushalt? wann war sie weg. Wie geht sie mit den Kindern um, bzw. bringt sie diese in den Kindergarten, kennt sie dort überhaupt jemand?
Werde ich ihm bei Gelegenheit ausdrücklich nahelegen.
Gruß
Kasper
Danke schon einmal
Hallo,
auf die Schnelle habe ich hier:ein Fragezeichen im Kopf.
Hat er nun gemeinsames Sorgerecht oder hat er nicht?
Hallo, mein Fehler wenn das nicht korrekt ausgedrückt ist. Sie haben gemeinsames Sorgerecht (im Sinne: Sie teilen sich das gemeinsame Sorgerecht, im Gegensatz zu nur einer Besitzt das Sorgerecht).
[...]
Denise nimmt in letzter Zeit nachmittags die Zwillinge, manchmal auch noch andere Kinder von uns (meins, das von Anton), welche alle ungefähr im selben Alter sind.
[...]Aber auch das stimmt mich (etwas) nachdenklich. Nach deiner Darstellung gibt man so einer Frau doch- zumindest nicht bedenkenlos- seine eigenen Kinder mit :question: :question:
Hier liegt ein Namensmissverständnis vor. Denise ist meine Schwester und nicht die KM. Sie hat gerade fertigstudiert und lebt noch bei unseren Eltern, so dass wir unsere Kinder manchmal zu ihr bringen (damit die Kinder trotz Corona sozialen Umgang pflegen können)
Edith:
Ansonsten: eine eheähnliche Beziehung generiert keinen Unterhaltsanspruch. Hier kann der KV sich - mehr oder weniger entspannt - zurücklehnen.
Allenfalls könnte ein Unterhaltsanspruch auf Grundlage der Kinderbetreuung (sog. Betreuungsunterhalt entstehen, wenn die KM die Kinder mitnimmt und selbst betreut und wenn die Kinder jünger als 3 Jahre alt sind (bis 3 Jahre alt).
Darüberhinaus käme Betreuungsunterhalt nur unter bestimmten Vorraussetzungen in Betracht
Auch dir ein danke 🙂
[...]
Hier liegt ein Namensmissverständnis vor. Denise ist meine Schwester und nicht die KM.
[...]
Da war ich -ob der vielen Namen- etwas verpeilt- und somit ist alles easy (wenn die Schwester die Kinder betreut..
PS: das Sorgerecht wird de facto nicht "geteilt", sondern es wird die GEMEINSAME Sorge ausgeübt...
im Gegensatz dazu gibt es noch das alleinige Sorgerecht.
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
De facto sollte mal mit der Kindesmutter ein ehrliches Gespräch geführt werden. Ihr sollte bewusst gemacht werden, dass es nicht im Interesse der Kinder sein kann, wenn sie von allen Seiten Dauerarbeitslosigkeit vorgelebt bekommen. Da die Kinder 3 Jahre alt sind, gerade in den Kindergarten eingewöhnt werden und der Vater die Hauptbezugsperson ist, sehe ich die Chancen ganz gut, dass die Kinder am Wohnort verbleiben, wenn das Gericht nicht gerade extrem mütterlastig ist (das wird dir ein Anwalt sagen können).
Aus dem Mietvertrag könnt ihr sie nur rausbekommen, wenn sie gekündigt wird. Das kann man in der Familie doch einfach erreichen: der Kindesvater stellt einfach (nach Absprache) die Mietzahlungen an seinen Bruder ein, sodass nach 3 Monaten gekündigt werden kann, danach schließt er alleine einen Mietvertrag ab und zahlt die Rückstände nach. Im Zweifel erfährt die Kindesmutter noch nicht mal was davon, sondern steht irgendwann, wenn sie mal wieder kommen will, vor verschlossener Tür.
Ihr zu unterschreiben, dass der Kindesvater auf den Kindesunterhalt verzichtet, ist unproblematisch. Solche Freistellungen funktionieren nur im Innenverhältnis und müssen auch entsprechende formuliert werden. Er könnte trotzdem Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn in dem Schreiben nur steht: "ich bestätige, dass ich der Kindesmutter gegenüber keinen Unterhalt geltend machen werde".
Sind die Kinder schon 3 Jahre alt?
Hallo,
ich fühle mich bei deiner Falldarstellung ins "Klassenzimmer" versetzt und male im Kopf gerade das Systemdiagramm der familiären Verhältnisse 🙂
Gudrun, einer aus einer Nichtarbeiter-Kinderstube mit Beziehungsabbrüchen, schlechter Bindung und Bildung lebt in Kreise einer akademischen intakt scheinenden Familienkonstellation, welche (=Gudrun) sich dadurch möglicherweise nicht sonderlich - nennen wir es mal - dazugehörig fühlt. Ihre Eintrittskarte sind die Zwillinge, welche (=die Eintrittskarte) ihr gewisse Vorzüge beschert.
Durch ihre wechselhaften Willensäußerungen wächst eine kaum noch zu ertragene Situation, gleichzeitig zeichnet sich aber für den Leser gewisse Charaktermerkmale der Mutter ab, welche sich nicht oder kaum einbringt, sich weder beteiligt noch sonderlich große Verantwortung trägt, was allerdings ihrem Alter und ihrer Kinderstube geschuldet sein kann.
Gudruns Bindung zu den mittlerweile 3-jährigen Zwillingen scheint ambivalent unsicher zu sein, welches man dem geplanten Wegzug zum 400km weit entfernten Herkunftsort ohne Kinder, dem Nichtstun und Nichtkümmern und der Betreuung von Denise entnehmen kann.
Gudrun, welche eine dahingehend leidtun kann, dass sie dort niemanden hat, will sich immer ein Hintertürchen zur Familie des Vaters offenhalten. Ob es ihr auch um die Kinder geht ist ungewiss, sollte man vorerst aber als gegeben hinnehmen, sie könnte (oder wird) ihre Kinder sicherlich (irgendwann) vermissen.
Die Familie des Vaters möchte diesen Umstand - verständlicherweise - nicht weiterhin dulden, der Mutter aber auch fair begegnen (so höre ich es zumindest heraus).
Das soziale Umfeld ist eindeutig beim Vater und dessen Familie, die Zwillinge gehen nun in den Kindergarten, die Eingewöhnungszeit möchte Gudrun, bevor sie ohne die Kinder geht, noch begleiten, die Betreuung nach dem KiGa übernimmt oftmals Carls Schwester Denise.
Soweit so "gut", nun zu den einzelnen Baustellen:
<b>Trennung und gemeinsames Sorgerecht</b>
Ob man durch Paarberatung oder Mediation hier weiter kommt, kann ich aufgrund des vorliegenden Informationsgehalts nicht einschätzen, geht aber wohl eher Richtung Scheitern. Gudrun wird wahrscheinlich nicht gehen, sodass der Vater hier der Initiator sein muss. Werden Carl und Gudrun sich nicht einig, so muss das Familiengericht eingeschaltet werden und der Lebensmittelpunkt der Kinder bei Carl, ersatzweise die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf Carl beantragt werden. Zugleich muss über eine vernünftige Umgangsregelung nachgedacht werden, welche davon abhängig ist, ob Gudrun in der Nähe bleibt oder nicht.
Den Verbleib der Zwillinge sehe ich bei Carl. Carl muss halt nur vorsichtig sein, dass Gudrun keine Fakten schafft, indem sie einfach die Kinder mitnimmt und untertaucht. Dann muss sofort im Wege der einstweiligen Anordnung die Herausgabe des Kindes und die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf Carl beantragt werden.
<b>Mietvertrag</b>
Am leichtesten wäre es, wenn der Mietvertrag einvernehmlich aufgegeben wird, was Gudrun aber nicht möchte. Sie muss aber unbedingt aus dem Mietvertrag raus. Es ist nachvollziehbar, dass nach der Trennung ein Zusammenleben in der gemeinsamen Wohnung nicht möglich ist. Entweder wird das gerichtlich durch Abänderung des Mietvertrags oder Zuweisung der Wohnung möglich sein. Hier kenne ich mich aber zu wenig aus, sodass andere sicherlich mehr dazu sagen können!?
<b>Unterhalt</b>
Ich würde Gudrun aus dem Innenverhältnis entlassen. Unterhalt scheint hier eine untergeordnete Rolle zu spielen, sofern die Kinder bei Carl verbleiben.
Ich hoffe, du kannst etwas aus meinen Aufsatz ziehen 🙂
LG D
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Ich rate eindeutig zum Entlassen aus dem Innenverhältnis ab. So muss selbst der Unterhaltsvorschuss ggf. zurückgezahlt werden. Es gibt auch keinen Grund dafür, falls die Mutter wirklich nur alle paar Wochen die Kinder besucht.
Hallo,
Ich rate eindeutig zum Entlassen aus dem Innenverhältnis ab. So muss selbst der Unterhaltsvorschuss ggf. zurückgezahlt werden. Es gibt auch keinen Grund dafür, falls die Mutter wirklich nur alle paar Wochen die Kinder besucht.
Ich denke nicht, dass hier was von der Mutter zu holen ist. Der Aufwand und Stress ist es nicht wert.
Ferner denke ich nicht, dass diese Familie hier jemals auf Unterhaltsvorschuss angewiesen ist. Sollte sie es doch, wird natürlich auf Unterhaltspflichtige geprüft und die Entlassung aus dem Innenverhältnis ist obsolet.
LG D
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Hä? Die Mutter formuliert einen Vertrag:
Der Vater stellt die Mutter im Innenverhältnis von allen Unterhaltszahlungen frei. Solle die Mutter von öffentlichen Stellen zur Zahlung von Unterhalt aufgefordert werden, so verpflichtet sich der Vater den von ihr an die entsprechenden Stellen zu zahlenden Betrag in gleicher Höhe an die Mutter zu zahlen.
Vater beantragt Untervorschuss, Mutter findet Job und muss an Unterhaltsvorschusskasse Geld bezahlen, fordert es von Vater wieder zurück. Also ich würde sowas nicht unterschreiben, auch wenn ich nicht drauf angewiesen wäre.
Hallo,
soweit ich weiß, ist so eine Vereinbarung nichtig, denn hier gibt es einen Zirkelbezug. Mit der Erstattung des Vaters hat die Mutter wieder ein anrechenbares Einkommen.
Sobald öffentliche Leistungen für das Kind in Anspruch genommen werden, ist eine Entlassung aus dem Innenverhältnis nicht mehr möglich.
Vielleicht kann ein anderer User, der hier rechtssicherer ist, etwas dazu sagen?
LG D
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Mein Ex ist in der Scheidungsfolgenvereinbarung und vom Gericht abgesegnet vom Kindesunterhalt freigestellt worden. Es ist aber der Passus enthalten, dass die Freistellung hinfällig wird, wenn ich das alleine nicht mehr wuppen kann. Genaue Formulierung kann ich nachreichen.
Es muss so formuliert sein, dass es kein endgültiger Verzicht für die Zukunft ist, denn das ist nicht zulässig.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
es gibt aus meiner Sicht 2 Möglichkeiten, entweder rechtssicher eine Freistellung im Innenverhältnis formulieren (siehe LBM) oder aber einfach nichts hinsichtlich KU vom Vater aus unternehmen. Solange der Vater es stemmen kann werden auch keine staatlichen Stellen oder wer auch immer KU fordern. Wenn die Kinder bzw. der Vater allerdings bedürftig wird, dann wird es sowieso durchgesetzt. Mit Volljährigkeit entscheiden die Kinder selbst.
VG Susi
Es muss so formuliert sein, dass es kein endgültiger Verzicht für die Zukunft ist, denn das ist nicht zulässig.
Dies ist juristisch so korrekt und auch umsetzbar.
Aus der Rechtsprechung ergibt sich, dass es keine Vereinbarung zulasten Dritter gibt. Vereinbarungen im Innenverhältnis sind jederzeit möglich. Es kann sich also niemand damit herausreden, wenn eine rechtswirksame Vereinbarung schließt, dass kein Kindes Unterhalt zu zahlen ist und somit die Freistellung im Innenverhältnis erfolgt, und er dann später einen Kindes Unterhalt fordert, obwohl er nicht bedürftig ist.
Genaus diesem Grund ist die Aussage, die auch hier im Forum gelegentlich zu finden ist, nicht richtig. Gibt es eine notarielle Scheidungsfolgevereinbarung, aus der rechtswirksam der Kindes Unterhalt geregelt wird, kann diese nicht gekippt werden in dem man danach Kindes Unterhalt fordert. Voraussetzung ist hierbei immer die Bedürftigkeit die nicht vorhersehbar war.
Allerdings, und die sollte man beachten, ist es nach einem wirksamen Ausschluss im Innenverhältnis es auch nicht mehr möglich einen Unterhaltsvorschuss zu bekommen.
Wenn die Kinder bzw. der Vater allerdings bedürftig wird, dann wird es sowieso durchgesetzt.
Siehe obige Ausführung.
Allerdings:
Mit Volljährigkeit entscheiden die Kinder selbst.
Dies ist nicht korrekt. Dies ergibt sich aus den unterschiedlichen Rechtsverhältnissen.
Der Kindes Unterhalt selber ist das Recht des Kindes und kann nicht eingeschränkt werden. Damit würde man in das Rechtsobjekt des Kindes eingreifen, welches man als Elternteil nicht darf. Die Übernahme vom Kindes Unterhalt eines Elternteils, aufgrund freiwillige Verpflichtung, ist ein Rechtsverhältnis zwischen den Elternteilen. Ein Elternteil verpflichtet sich, aus welchen Gründen auch immer, das andere Elternteil von der Zahlverpflichtung freizustellen. Ohne eine entsprechende Vereinbarung würde ich behaupten, dass dies über das 18te Lebensjahr hinausgeht. Dann ist der - sich selbstverpflichtende - Elternteil auch darüber hinaus gehalten, den unterhaltspflichtigen Elternteil freizustellen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.