Wenn die Ex einfach...
 
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Wenn die Ex einfach keine Ruhe gibt.

 
(@basti86)
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Guten Tag.
Seit über 2 Jahren bin ich glücklich mit meinem Partner zusammen. Er war verheirat und hat eine mittlerweile 7 Jährige Tochter.
Bei der Scheidung wurde das Umgangsrecht festgehalten, alle 2 Wochen Freitags bis Sonnabend. Daran hielt sich die Mutter nicht immer. Er sollte das Kind ab und zu nicht holen, die Zeiten wurden verkürzt und er sollte seine Tochter bereits zum Mittag an einem Sonntag, statt wie festgelegt 18 Uhr zurück bringen. Er teilte ihr vorher bereits mit, dass 18 Uhr festgelegt ist und auch 18 Uhr da sein wird, er durfte die Kleine ja erst an dem Sonnabend anstatt Freitag abholen.
Er war dann also am Sonntag gegen 18 Uhr bei der Kindesmutter angekommen, diese lief schon schreiend umher, riss das gemeinsame Kind aus dem Auto und brüllte den Vater an und machte ihm klar, dass er sein Kind nie wieder sehen wird. Bereits im Vorfeld gab es einige dieser Attacken der Ex-Frau und er hat den Fehler gemacht das zu machen was seine Ex ihm sagte. Er hatte keine Kraft mehr für einen erneuten Kampf, ihn hatten die vorherigen Auseinandersetzungen mit seiner Ex schon gewaltig belastet, fast krank gemacht und er ist nach dem beschriebenen Vorfall an dem Sonntag in ein psychisches Tief gefallen. Er zahlte also weiter und der Kontakt zu dem Kind pausierte.

Als ich ihn kennengelernt hatte, gab ich ihm viel Kraft und Unterstützung und wollte unbedingt helfen bei der erneuten Kontaktaufnahme zu seinem Kind. Ich hatte ja gesehen wie sehr er darunter leidet. Mittlerweile war etwas über ein Jahr vergangen. Er telefonierte dann mit seiner Ex. Es wurde von ihr aus Termine geplant. Diese wurden aber immer wieder verschoben. Nach 5 Monaten fing sie dann an, sie müsste erst mit einem Kinderpsychologen reden. Die Tochter würde ihn gar nicht kennen. Sie ist angeblich im Kontakt mit dem Jugendamt um Termine zu planen. Nachdem wieder nichts passierte nahm er Kontakt zu dem zuständigen Jugendamt auf. Dort kam raus, dass die Mutter sich gar nicht gemeldet hat, es wäre gar nicht im Gespräch, dass Termine stattfinden. Das Jugendamt nahm alles auf, es folgten mehre Terminabsagen vom Jugendamt. Bei den Terminen sollten die Eltern miteinander reden, aber diese Termine wurden kurzfristigt von der Mutter oder der Bearbeiterin des Jugendamtes abgesagt. Dann wurden gemeinsame Treffen bei einer psychologischen Scheidungsberatung angeordnet. 12 Treffen sollten stattfinden, plötzlich kam nach dem dritten Mal bereits ein Abschlussschreiben. Das Jugendamt verweiste meinen Partner an das Familiengericht, da mit der Kindesmutter keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden kann.
Wir besuchten seinen Anwalt und ein Umgangseinleitungsverfahren wurde eröffnet, obwohl der Umgang ja bereits festgelegt ist. Kurz vor diesen Termin kam neue Post ins Haus. Seine Ex hat eine einstweilige Anordnung aufgegeben, dass er nicht an der Einschulung seiner Tochter teilnehmen darf. Es kam zu einem Eilverfahren, dort wurden alle Begründungen der Mutter niedergeschmettert und der Richter merkte, dass die Mutter unter eidesstattlichem Eid falsch ausgesagt hat. Sie zog ihre Anordnung also zurück. Während der Einschulung wurde der Sichtkontakt zwischen Vater und Tochter unmöglich gemacht. Einige Tage später war dann das Verfahren zur Umgangseinleitung. Es wurde ein begleiteter Umgang, sonnabends alle 2 Wochen und das schnellstmöglich festgelegt. Da die Fachkraft des Umgangs und die Kindesmutter Urlaub hatten, kam es erst nach fast 3 Monaten zum ersten Treffen. Bereits zum ersten Termin gab es erhebliche Probleme, die Mutter versuchte den Termin mal wieder zu verschieben, an einem anderen Wochentag zu legen.... Sie hatte auch die Aufgabe vor dem ersten Treffen dem Kind mitzuteilen, dass ihr Papa dort mit ihr Zeit verbringt.
Zum zweiten Treffen sollte die Fachkraft des Umgangs zusammen mit ihm der kleinen mitteilen dass er ihr Papa ist. Ihr wurde nämlich nur gesagt er wäre ein Onkel.
Zu diesem Termin sollte es auch wieder nicht kommen, es wurde bereits im Vorfeld angedeutet dass eventuell das Kind krank wird. Am Abend vor dem Termin kam dann auch die Absage, die Kindesmutter wäre krank. Laut unterzeichneter Vereinbarung ist das kein Grund und es muss besprochen werden, wer stattdessen das Kind bringt und abholt. Das ist nicht geschehen. Es erfolgte der zuvor festgelegte Ausweichtermin eine Woche später. Dort wurde der Kleinen dann gesagt dass es ihr richtiger Papa ist, sie freute sich und es verlief alles sehr harmonisch. Nach dem Termin rief die Kindesmutter die Fachkraft des begleitenden Umgangs an und machte diese erhebliche Vorwürfe, was ihr einfiele, der Kleinen die Wahrheit zu sagen. Auch sendete sie über Whatsapp Beleidigungen an den Vater und drohte mit dem Familiengericht.

Irgendwas muss man doch da machen können. Seine Tochter freut sich ihn zu sehen, sie verbringen die gemeinsamen 2 Stunden bei dem begleiteten Umgang mit sehr viel Freude und Herz. Es kann doch dann aber nicht sein, dass die Mutter der kleinen erzählt dass der Vater den Termin absagt obwohl sie sich krank gemeldet hat und der Vater immer schlecht dargestellt wird. Seine Tochter hatte bereits beim ersten Treffen geäußert dass sie gern mal wieder zu ihm kommen mag.

Er muss sich immer anhören, dass er nicht so dickköpfig sein soll wenn es um die Terminabsprache geht. Dabei gibt es ja eigentlich nicht zu bereden, es ist ja festgelegt sonnabends alle 2 Wochen. Zwei Treffen haben jetzt erst stattgefunden und es wird sicherlich wieder dazu kommen dass die Mutter Termine verschieben will oder absagt.

Dazu muss noch gesagt werden dass dieses ganze Theater der Ex-Frau mit angeblichen Treffen am Anfang jetzt schon 2 Jahre her ist und es erst im letzten Monat den ersten begleiteten Umgang gegeben hat.

Kann da was gemacht werden ?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2017 12:19
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Guten Morgen,

und herzlich willkommen.

Gleich an erster Stelle, der immer wieder gern gemachte Hinweis; es ist besser wenn sich der KV selber anmeldet und sich hier den Themen stellt. Über eine LG (das ist nicht negativ gemeint) wird meist zuviel stille Post gespielt und neben der Wahrnehmung ist dann auch die Beantwortung von Fragen eindeutiger.

Kann da was gemacht werden ?

Mit einer KM, wie zuvor beschrieben, ist es schwer. Vor allem nach solanger Zeit hat die KM vermutlich das Gefühl, dass sie tun und lassen kann, was sie möchte, da ihr scheinbar nie Grenzen aufgezeigt wurden. Daher ist es jetzt vermutlich doppelt so schwer, diese KM zu einem Umdenken zu bewegen...sie kennt es nicht anders.

Daher meine Fragen.

1) für wielange ist der begleitete Umgang angedacht worden?
Ein begleiteter Umgang ist immer nur vorübergehend und soll eine Überführung in einen geregelten, unbegleiteten Umgang gewährleisten. Hierzu müsste es ja sowas wie einen Fahrplan geben. Entweder vom Gericht vorgeben, oder aber im Hilfeplangespräch. Ab wann soll es denn dann unbegleiteten Umgang geben?

2) Wurde ein Umgangsbeschluss verfasst?
Wenn ja, dann sollte man einen Passus über Ordnungsgeld mit aufnehmen lassen. Das heißt, wenn die KM den Umgang verweigert, dann wird ihr für jeden nicht stattfindenen Umgang ein Ordnungsgeld verhängt. Das ist vielleicht nicht die Lösung, aber zeigt der Km die Richtung auf, dass sie den Umgang stattfinden lässt.

Gegen das Schlechtmachen vor dem Kind kann man nicht soviel ausrichten. Einige Elternteile sind einfach gestrickt und kennen als Feind nur den anderen Elternteil. Solange das Kind die Umgänge aber genießt, wird es sich seinen Teil denken.
Hierbei würde mich noch interessieren, da Du ja von ExFrau schreibst, ob er das gemeinsame Sorgerecht noch hat?

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2017 12:47
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das Pausieren der Umgänge aufgrund psychischer Belastungen des KVs spielt der bindungsintoleranten Mutter natürlich in die Karten.

An dieser Stelle würde mich allerdings interessieren, was zu dieser Überlastung geführt hat.
Wichtig ist es, dass Kinder einen regelmäßigen und vorzugsweise ungestörten Kontakt zum anderen Elternteil haben.
Da sind beide Elternteile in der Verantwortung.

Meiner Meinung nach reicht es nicht aus, einen Umgangsbeschluss durch einseitige Störungen der Kontakte vollständig zum Erliegen zu bringen.
Da gibt es andere Mittel und Wege. Mehr geht aus dem Beitrag leider nicht hervor.

Die Präsenz ist wichtig, ansonsten nimmt das Kind ein Elternteil als unzuverlässig wahr.

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2017 13:05
(@basti86)
Schon was gesagt Registriert

Danke.
Der begleitete Umgang ist alle 2 Wochen Sonnabends und bewilligt für ein halbes Jahr. Das Problem ist ja nur, dass bereits 3 Monate vergangen sind bis zum ersten Treffen. Zuerst hatte die Fachkraft Urlaub, dann bestand die Mutter auf Urlaub während der gesamten Herbstferien. Der begleitete Umgang ist bis Februar und danach folgt für ein Jahr die weitere Unterstützung mit Gesprächen und Treffen mit den Fachkräften des Begl. Umgangs. Wie es danach klappt fragen wir uns zur Zeit auch noch.

Einen Umgangsbeschluss gibt es bereits seit der Scheidung vor 6 Jahren. Er hat das gemeinsame Sorgerecht, wird aber nicht nach seiner Meinung gefragt oder überhaupt informiert. Nicht einmal als seine Tochter eingeschult wurde, es erfolgte keine Info darüber wo und wann in welcher Schule. Er hatte mehrmals nachgefragt. Nur ein langer Weg beim Schulaufsichtsamt brachte ihm diese Informationen.

Zu der Überlastung kam es, da bereits vor diesem Streit immer wieder Auseinandersetzungen waren. War das Papa-Wochenende kam es oft genug vor, dass er die 300km gefahren ist um sein Kind abzuholen und stand dann vor verschlossener Tür oder seine Tochter wurde ihm nicht übergeben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2017 13:19
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ganz kurz dazu noch einmal:

Zu der Überlastung kam es, da bereits vor diesem Streit immer wieder Auseinandersetzungen waren. War das Papa-Wochenende kam es oft genug vor, dass er die 300km gefahren ist um sein Kind abzuholen und stand dann vor verschlossener Tür oder seine Tochter wurde ihm nicht übergeben.

Das mit der Fahrerei macht echt keinen Spaß und ist eine absolute Sauerei!

Was hat er denn diesbezüglich unternommen. An wen wandte er sich und in welchen Zeitraum (von bis)?
Was wurde dagegen von anderen unternommen?

Wer hat die Entfernung geschaffen, wann und wieso?

So wie ich es verstehe, hat er aufgrund der Hilflosigkeit/Ohnmacht resigniert und pausiert, oder?

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2017 13:25
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich glaube nicht, dass es Sinn macht, sich über das Vergangene zu Unterhalten. Es lässt sich eh nicht mehr ändern und ja, ich kann mir vorstellen dass es an die Substanz geht, wenn man ständig an mehreren Fronten am Kämpfen ist ...

Urlaub hin oder her ... die Termine für die begleiteten Umgänge sollten jetzt bis zu deren Ende stehen. Dann würde ich mit dem Anwalt schon einmal die Strategie ausarbeiten, an welches Ziel ihr heranwollt und dieses entpsrechend bei Gericht dann - im nächsten Jahr - beantragen.

Z.B. Umgang, alles zwei Wochen, von Freitag nach der Schule bis Montag morgen zur Schule, oder Sonntag Abend, 18 Uhr ... mit möglichst wenigen direkten Übergaben zwischen den Eltern. Vielleicht kann man die Kleine auch bei der Oma abgeben, oder irgendwo anders.

Ferien nicht vergessen, die sollten auch mit in einen Beschluss fließen.
Feiertage: wie sollen diese aufgeteilt werden? Immer im Wechsel? Oder ersten bei der KM und zweiten bei Euch ... Kleinigkeiten, aber da selbst diese zu Stress bei der KM führen, sollten diese gleich mit geregelt werden.

Und dann GANZ wichtig ... in den Beschluss muß die Ordnungsgeldandrohung bei Nichteinhaltung des Umgangs mit enthalten sein. Und diesen dann auch konsequent verfolgen, wenn Umgänge ausfallen.

... ich versteh nicht, wie man sich gegen solche Umgänge immer sträuben kann. Schließlich hat die KM dann auch Freizeit und kann mal was alleine unternehmen ... das ist doch auch schön.

Gegen die Beeinflussung könnt ihr nicht viel tun. Aber, die Kleine wird größer, wenn sie regelmäßig bei Euch ist, und ihr ihr das genaue Gegenteil vorlebt, dann wird sie sich ihren Teil schon denken ... und naja, vielleicht will sie dann ja irgendwann garnicht mehr zur KM und dann kann Dein LG mit gSR viel mehr unternehmen, wie ohne.

Wichtig ist, es jetzt genau zu planen und sich selber an das Erreichte halten. Dieses konsequent leben und der Kleinen zeigen, dass doch nciht alles so schlecht ist, wie ihr vielleicht immer erzählt wird.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2017 14:59
(@basti86)
Schon was gesagt Registriert

Danke erst einmal für die vielen hilfreichen Worte. Werden es gemeinsam besprechen.

Gerichtliche Umgangsregelung ! Diese gibt es. Ist festgehalten mit den Wochenenden und Ferien.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2017 15:24
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus und ergänzend zu Kasper:

Wichtig ist, es jetzt genau zu planen und sich selber an das Erreichte halten. Dieses konsequent leben und der Kleinen zeigen, dass doch nciht alles so schlecht ist, wie ihr vielleicht immer erzählt wird.

Das heisst auch, dass Dein LG sich auch aktiv darum kümmern muss, dass gerichtlich beschlossenen Regelungen eingehalten werden. Wenn KM dagegen verstösst, muss Dein LG mit RA einfach aktiv werden und gegebenenfalls noch mal bei Gericht aufschlagen.

By the way: ich unterstütze Kaspers Hinweis, dass LG sich hier selbst anmelden sollte.

Gerichtliche Umgangsregelung ! Diese gibt es. Ist festgehalten mit den Wochenenden und Ferien.

Die ist m.E. durch den Beschluss zum begleiteten Umgang hinfällig...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2017 15:25
(@basti86)
Schon was gesagt Registriert

Die Umgangsregelung ist nicht hinfällig. Im August bei der Verhandlung wurde gesagt dass diese Bestand hat.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2017 15:30
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Die Umgangsregelung ist nicht hinfällig. Im August bei der Verhandlung wurde gesagt dass diese Bestand hat.

Und warum döddelt Dein LG dann so rum?

Noch zwei begleitete Umgänge und dann dann wird ausgebaut, mit Übernachtung und ganzem Wochenende. Und wenn die KM nicht will, dann Antrag auf Ordnungsgeld ... Das ganze solange, bis Dein LG einen guten Kontakt zu seiner Tochter hat und wenn KM dann immer noch den Umgang torpediert, dann muss über die Erziehungsfähigkeit der Km gesprochen werden und dass vielleicht die Kleine bei Deinem LG besser aufgehoben ist.

Einfach fordern.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2017 15:42




(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Und warum döddelt Dein LG dann so rum?

Genau deswegen hinterfrage ich diese "Pause".

Angenommen es läuft wie es schon einmal war. Wer sagt, dass der KV nicht erneut eine "Auszeit" benötigt!?
Vielleicht dieses Mal sogar länger als zuvor.

Das ist ein Unsicherheitsfaktor im Leben der Tochter.
Wenn er diesen Weg der neuen Anbahnung geht, dann soll er es dieses Mal konsequenter machen.
Die Mutter macht es dem Vater schwer und nicht die Tochter.

Wünsche euch viel Kraft und hoffe, dass es zu keiner zu heftigen Belastung für eure Beziehung ist/wird!

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2017 20:09
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Ich kann mich Kasper und Marco nur anschliessen.

Der KV sollte konsequent die begleiteten Umgänge und dann die beschlossene Umgangsregelung durchsetzen.
Ihr solltet auch das Chaos und die Lügen, welche die KM hier veranstaltet und verbreitet, dokumentieren und mit dem Kindeswohl argumentieren, auch mit dem Recht des Kindes eine gesunde Beziehung zum Vater aufzubauen. Das mit dem Onkel geht nicht.

Die KM gibt keine Informationen ? Das ist völlig egal. Anstatt zu versuchen mit der KM zu kooperieren, sollte der Vater selbst tätig werden und u.a. folgende Dinge in Angriff nehmen :

- sich beim Kinderarzt vorstellen um über den Gesundheitszustand des Kindes auf demLaufenden zu sein.  Er kann hier auch sicher einigeLügen der KM klarstellen und andere noch kommende im Vorfeld schon entkräften (Adresse über Krankenversicherun). Dafür muss er die KM nicht fragen, ob er das "darf". Er ist der Vater mit GSR. Er muss ihr das alles hinterher auch nicht blauäugig erzählen. Sie sagt ihm ja auch nichts.

- auch in der Schule sollte der KV sich einbringen. ein Gesoräch mit der Lehrerin organisieren : wie fühlt sich das Kind in der Schule. Welche Aktivitäten hat es. Solch ein Gespräch bringt Klarheit für die Schule und zeigt, dass der Vater Interesse hat. Vielleicht lügt die KM denen die Hucke voll. Er muss in den Verteiler um über Veranstaltungen in der Schule unterrichtet zu werden. All das zeigt, dass der Vater trotz aller Anstrengungen der KM am Ball bleibt.

Natürlich spricht er nie schlecht über die KM.

Wenn all dies dokumentiert wird, zeigt es auch vor Gericht, JA etc., dass der Vater sich engagiert.

Ich kann nur sagen : all das Gequatsche über langsames Heranführen und Kind braucht Zeit blablabla ist völliger Blödsinn. Das ist die Strategie der KM, welche funktioniert dank eines lauen Jugendamtes, welches sich im Schneckentempo bewegt und welches offensichtlich das Kindeswohl nicht all zu Ernst nimmt. In eurem Fall wäre eine "Umgangspflegschaft" angebracht gewesen. Der Umgangspfleger holt das Kind ab und bringt es wieder. Er übernimmt also die Übernahmen.

Lasst euch von der KM nicht mehr ins Bockshorn jagen. Der RA und der KV sollen, wie hier schon geschrieben, einen Plan für die Papazeiten ausarbeiten.

Alle zukünftigen Beleidigungen und Geschrei müssen an dem KV und dir abprallen. Als Partnerin solltest du auch nicht ständig über sie sprechen oder immer wieder daraufhin weisen, wie dumm die Frau ist. Das weiss der KV selbst. Konstruktiv sein! Die KM sollte euren Alltag nicht belasten. Der KV sollte sich Zeiten einräumen, während deren er sich Gedanken macht, wie er weiter in der Sache vorgeht (z.B. sich im Forum selbst anmelden. Das gäbe im Kraft). Nach diesem "Termin" muss er sich wieder anderen Dingen zuwenden.

Das Schlüsselerlebnis (KV sollte Kind um 15Uhr zurückbringen und KM führte sich um 18 Uhr auf wie eine Wahnsinnige) sollte dem KV zeigen, wie er es machen muss: das Kind aus der Schusslinie nehmen, ins Auto setzen und wieder nach Hause fahren. Das Trauma (psychisches Tief) ist in dieser Situation völlig normal. Er könnte es mit einem guten Psychologen aufarbeiten.

VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2017 20:11
(@basti86)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Genau deswegen hinterfrage ich diese "Pause".

Angenommen es läuft wie es schon einmal war. Wer sagt, dass der KV nicht erneut eine "Auszeit" benötigt!?
Vielleicht dieses Mal sogar länger als zuvor.

Das ist ein Unsicherheitsfaktor im Leben der Tochter.
Wenn er diesen Weg der neuen Anbahnung geht, dann soll er es dieses Mal konsequenter machen.
Die Mutter macht es dem Vater schwer und nicht die Tochter.

Wünsche euch viel Kraft und hoffe, dass es zu keiner zu heftigen Belastung für eure Beziehung ist/wird!

LG D

Das ist doch nicht korrekt. Er war damals noch jung. Zu der Zeit stand er mit allem alleine da. Es gab niemanden der ihn unterstützte. Er hatte seine Arbeit und noch mehrere Nebenjobs um die Rechnungen tragen zu können, welche von seiner Ex-Frau während der Ehe angehäuft wurden. Der Kontakt zu seiner Familie war damals schwierig, es kamen Ratschläge aber wirkliche Lösungsansätze hatte keiner. Mittlerweile steht er mit beiden Beinen fest im Leben und hat den Rückhalt in seiner Beziehung und auch wieder von seiner Familie.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2017 20:44
(@basti86)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Ich kann mich Kasper und Marco nur anschliessen.

Der KV sollte konsequent die begleiteten Umgänge und dann die beschlossene Umgangsregelung durchsetzen.
Ihr solltet auch das Chaos und die Lügen, welche die KM hier veranstaltet und verbreitet, dokumentieren und mit dem Kindeswohl argumentieren, auch mit dem Recht des Kindes eine gesunde Beziehung zum Vater aufzubauen. Das mit dem Onkel geht nicht.

Die KM gibt keine Informationen ? Das ist völlig egal. Anstatt zu versuchen mit der KM zu kooperieren, sollte der Vater selbst tätig werden und u.a. folgende Dinge in Angriff nehmen :

- sich beim Kinderarzt vorstellen um über den Gesundheitszustand des Kindes auf demLaufenden zu sein.  Er kann hier auch sicher einigeLügen der KM klarstellen und andere noch kommende im Vorfeld schon entkräften (Adresse über Krankenversicherun). Dafür muss er die KM nicht fragen, ob er das "darf". Er ist der Vater mit GSR. Er muss ihr das alles hinterher auch nicht blauäugig erzählen. Sie sagt ihm ja auch nichts.

- auch in der Schule sollte der KV sich einbringen. ein Gesoräch mit der Lehrerin organisieren : wie fühlt sich das Kind in der Schule. Welche Aktivitäten hat es. Solch ein Gespräch bringt Klarheit für die Schule und zeigt, dass der Vater Interesse hat. Vielleicht lügt die KM denen die Hucke voll. Er muss in den Verteiler um über Veranstaltungen in der Schule unterrichtet zu werden. All das zeigt, dass der Vater trotz aller Anstrengungen der KM am Ball bleibt.

Natürlich spricht er nie schlecht über die KM.

Wenn all dies dokumentiert wird, zeigt es auch vor Gericht, JA etc., dass der Vater sich engagiert.

Ich kann nur sagen : all das Gequatsche über langsames Heranführen und Kind braucht Zeit blablabla ist völliger Blödsinn. Das ist die Strategie der KM, welche funktioniert dank eines lauen Jugendamtes, welches sich im Schneckentempo bewegt und welches offensichtlich das Kindeswohl nicht all zu Ernst nimmt. In eurem Fall wäre eine "Umgangspflegschaft" angebracht gewesen. Der Umgangspfleger holt das Kind ab und bringt es wieder. Er übernimmt also die Übernahmen.

Lasst euch von der KM nicht mehr ins Bockshorn jagen. Der RA und der KV sollen, wie hier schon geschrieben, einen Plan für die Papazeiten ausarbeiten.

Alle zukünftigen Beleidigungen und Geschrei müssen an dem KV und dir abprallen. Als Partnerin solltest du auch nicht ständig über sie sprechen oder immer wieder daraufhin weisen, wie dumm die Frau ist. Das weiss der KV selbst. Konstruktiv sein! Die KM sollte euren Alltag nicht belasten. Der KV sollte sich Zeiten einräumen, während deren er sich Gedanken macht, wie er weiter in der Sache vorgeht (z.B. sich im Forum selbst anmelden. Das gäbe im Kraft). Nach diesem "Termin" muss er sich wieder anderen Dingen zuwenden.

Das Schlüsselerlebnis (KV sollte Kind um 15Uhr zurückbringen und KM führte sich um 18 Uhr auf wie eine Wahnsinnige) sollte dem KV zeigen, wie er es machen muss: das Kind aus der Schusslinie nehmen, ins Auto setzen und wieder nach Hause fahren. Das Trauma (psychisches Tief) ist in dieser Situation völlig normal. Er könnte es mit einem guten Psychologen aufarbeiten.

VG,
Tsubame.

Das hört sich alles leichter an als gesagt. Allein ein Information über die Einschulung zu erhalten war mehr als schwierig. Die Schulen gaben keine Auskunft, vom Jugendamt kamen keine Informationen auf Nachfrage. Tagelang wurden Telefonate geführt. Das Schulaufsichtsamt war dann hilfreich. Nachdem alle Dokumente zugesandt wurden die belegen, dass er der Vater ist und sorgeberechtigt ist, erhielt er die Information. Das Schulaufsichtsamt teilte dies jedoch sofort dem JA mit, welches die KM dann informierte. Diese versuchte eine einstweilige Anordnung zu erwirken, dass er nicht erscheinen darf. Alle Begründungen waren erlogen und entsprachen nicht der Realität. Er konnte vor Gericht alles belegen, dem Richter wurde klar dass die KM eine Falschaussage unter eidesstattlichen Eid  gemacht hatte. Er fragte sie jedoch mehrmals, ob sie es zurückzieht. Als er sie zum vierten Mal gefragt hatte, tat sie das dann leider auch.

Einschulung ist ziemlich unzufriedend verlaufen. Er hatte vor Gericht ausgemacht, dass er sich im Hintergrund aufhällt um Bilder machen zu können. Dies war nicht möglich, da er konsequent von Angehörigen seine Exfrau begleitet wurde auf Schritt und Tritt. Weitere Personen aus ihrer Familie stellten sich so hin, dass Vater und Kind keinesfalls Sichtkontakt haben könnten. Die Schulleitung hat das mitverfolgt und ihm schriftlich bestätigt, dass er sich wie abgemacht verhalten hat. Man gut, vor Gericht versuchte die KM gegenteiliges zu behaupten.

Die Schule wurde schon mehrfach angerufen und nachgefragt wie es läuft und ob es irgendwelche Informationen gibt. So wirklich gab es komischerweise aber keine Auskunft. Vor dem ersten begleiteten Umgang fragt er dort nach, ob eventuell seine Tochter krank gemeldet wurde. Die nette Dame im Sekretäriat erwiderte nur, sie hätte jetzt keine Zeit nachzusehen ob das Kind im Klassenraum ist.

Beim Kinderarzt vorstellen... Dann bräuchte er vorher die Information welcher Kinderarzt es ist. Er rief erst letzte Woche seine Krankenkasse an, seine Tochter ist bei ihm mit versichert. Er erhielt aber nie Briefe oder dergleichen. Er fragte also nach ob es Änderungen gibt, teilte seine Versicherungsnummer und die der Tochter mit. Erhielt trotzdem er der Versicherungsnehmer ist keine Informationen ob die Versicherungskarte noch verwendet wird.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2017 21:02
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Natürlich ist es schwierig. Aber es lohnt sich am Ball zu bleiben.

Warum war der KV vor Gericht einverstanden, dass er im Hintergrund bleibt ? Hätten seine Eltern ihn nicht begleiten können ? Dann steht er nicht alleine da. Und ist der Schulleitung nicht aufgefallen, dass hier eine Familie einen KV mobbt ? Das hätte er sich auch bestätigen lassen sollen.

Er sollte der Schule freundlich, aber bestimmt Beine machen. Unbedingt ein Gespräch mit der Klassenlehrerin verabreden. Dann kann er Informationen so einholen. Am Telefon ist das immer schwieriger als persönlich. Es gibt in den Schulen ja auch Elternsprechtage. Im schlimmsten Fall kann er für die Wahl in den Elternrat kandidieren. Due sind immer froh über engagierte Väter.

Auch bei der Krankenkasse sollte er noch einmal nachhaken und auf eine Antwort bestehen.

Alle diese Versuche dokumentieren.

Und noch einmal : sich nicht von dem sowieso ständig boykottierten begleiteten Umgang länger hinhalten lassen. Ihr könnt ja beweisen, dass die KM sich nicht an die Absprachen hält. Nur eine verbindlicher gerichtlicher Beschluss mit Ordnungsgeldern wird euch helfen.
Wie lange lebte der KV mit dem Kind in einem Haushalt ?

VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2017 22:48