Liebe Forumsbesucher,
ich lese seit einiger Zeit als Gast mit. Gestern habe ich aber einen Brief meines Ex erhalten. Da ich jetzt sprachlos bin, habe ich mich entschlossen hier mal zu posten.
Wir sind noch verheiratet, die Scheidung wurde im Feb. 08 eingereicht und seit Jan 06 leben wir getrennt. Beide Kinder leben bei mir 14 und 16 Jahre alt. Mein Ex und ich besitzen zu je 50/50 eine gemeinsame Eigentumswohnung. In den nächsten Tagen wird uns sicher der Scheidungstermin zugestellt. Der Versorgungsausgleich müsste soweit fertig sein. Mein Ex hatte nach jahrelangem herauszögen mit meinem RA endlich eine Einigung hinsichtlich des Zugewinns, der Übertragung der Eigentumswohnung und auch der Jugendamtsurkunde, nachehelichen Unterhalt, und ganz zuletzt auch wegen unserem Hausrat getroffen.
Friede, Freude, Eierkuchen. Ich bekomm die Wohnung wird mit dem Zugewinn verrechnet. Er bekommt noch Summe xx.xxx,oo EUR da der Bausparvertrag als Tilgung auch auf mich überschrieben werden muss. Kinder bekommen DDT Stufe 6, und da er eigentlich 7 zahlen müsste, wollte er sich zusätzlich an Schüleraustausch, Klassenfahrten, Gesundheitskosten wie Spange und Brille, und großzügig auch an Nachhilfe zu je der Hälfte beteiligen. Im Gegenzug, verzichte ich auf Unterhalt und hab ihm die Möbel und anderen Gegenstände, die er wollte zugesagt.
Nach ein paar Tagen sendet mein RA meinem Ex die Notarfassung des Vertrages. Mit der Bittet um Terminbestimmung. Da fängt mein Ex an, ihm wäre da noch was eingefallen und er würde den Gegenstand doch bitte auch noch haben wollen. Ich stimme zu. Obwohl es sich eindeutig um ein Weihnachtsgeschenk von mir handelt. Ich fange an zu packen, schleppe Kiste um Kiste in die Garage. Weil jetzt alles mit dem Hausrat doch ganz schnell gehen muss. Wir hatten uns schon mal 2006 auseinander gesetzt aber ich hab mir die Aufteilung damals leider nicht unterschreiben lassen. Der ganze Keller ist ein einziges Ex-Material-Lager. Ich packe, mein Angebot, er könne helfen, dann wüste er gleich was ind Kisten drinn ist, lehnt er ab. Er will auch noch die Boxen meiner alten Stereoanlage, bitte soll er auch haben, und und und bis die Garage fast voll ist. Mein Ex darf auch noch die Garage 4 Wochen nutzen. Beim Abholtermin macht er trotzdem Zicken. Er wüste ja nicht ob ich wirklich alles eingepackt hätte. Aber diesmal bestehe ich auf seiner Unterschrift. Bekomm sie dann auch. Wieder Schreiben von meinem RA, wegen Termin. Diesmal, verzögert er mit dem Hinweis er wolle nochmal wegen dem Unterhalt bei einem RA nachfragen. Also bekommt er wieder 2 Wochen Zeit. Ergebnis: er möchte, dass der Kindesumgang geändert wird. Ich hatte vorgeschlagen die Wünsche der Kinder haben Priorität. Er will keine Regelung. Und von der freiwilligen Übernahme, da ich ihm ja mit der Unterhaltsstufe entgegen gekommen bin ist jetzt auch keine Rede mehr. Im Gegenteil, ich soll jetzt unterschreiben, dass ich auf Geld bei der Nachhilfe ganz verzichte. Was aber der eigentliche Knackpunkt ist, er möchte, dass in den Vertrag aufgenommen wird, das er sich an Gesundheitskosten der Kinder nicht mehr beteiligen muss. Brille und Zahnspange kann ich verkraften, aber mein RA sagt, wenn mit einem Kind ernstlich mal was passieren würde, wäre er da auch im Fall einer ernsthaften Verletzung, sogar bei einer Behinderung nicht mehr am Sonder- und Mehrbedarf beteiligt. Ich soll das so nicht unterschreiben. Da mein Ex schon gleich nach der Verhandlung mit meinem RA zum JA gegangen ist, habe ich jetzt die Urkunde mit Stufe 6. Ich habe mit meinem RA besprochen, das wieder zu Ändern, doch das ist nur über eine Klage möglich. Also hat mein RA meinen Ex angerufen, versucht zu Erklären warum diese Formulierung nicht möglich ist. Das Gespräch hat mein RA beendet in dem er den Hörer aufgelegt hat, da mein EX ihn nur noch angebrüllt hat. Ich glaube meinem RA, dass er sehr höflich war, und auch geduldig. Jetzt ist der Kindesunterhalt ganz aus dem Vertrag genommen. Mein Ex schreibt mir daraufhin einen Brief, das er auf der Formulierung seines Anwalts besteht. Ich planen würde, dass meinen Kindern etwas zustößt, dass ich ihn über den Tisch gezogen hätte und der Vertrag innerhalb von 4 Wochen jetzt zustande kommen muss. Ich gebe seit unserer Trennung immer nur nach. Jetzt bin ich an einem Punkt angekommen, an dem ich nicht noch mal irgendwas dazulegen kann. Was macht man mit so einem Mann, wie bring ich ihn bei, dass ich jetzt fast 3 Jahre superfair war und es einfach kein zusätzliches Geld mehr gib. Oder verkenne ich die Sache und er ist einfach nur krank? Hilfe wäre nett. Oh, jeh, jetzt aber ich hier einen Teil von unserem Rosenkrieg erzählt. Sorry, aber ich bin wirklich hilflos.
Danke,
Zuckerwatte
Hallo,
lass deinen Anwalt an deinen Gatten schreiben
--
Sehr geehrter Herr Sowieso,
aufgrund Ihres Verhaltens vom xx.yy.zzzz muss meine Mandantin zwangsläufig davon ausgehen, dass Ihnen an einer außergerichtlichen und kostendämpfenden Einigung nicht mehr gelegen ist. Ich stelle Ihnen hiermit dennoch höflich anheim, bis zum (Absendedatum plus zwei Wochen) die Scheidungsfolgesachen Unterhalt und Zugewinn noch zu klären. Ihrem detailliertem schriftlichen Vorschlag dazu wird dieserseits entgegengesehen.
Sollte keine Einigung stattfinden können, wird Klage eingereicht.
Mit freundlichem Gruß
Rechtswanwalt
--
/elwu
Danke Elwu,
davor schrecke ich gerde noch zurück! Ich habe Angst, dass mein Ex dann die Zwangsvollstreckung der Wohung beantragt. leider schreibt er auch "er hätte bisher immer zum Wohle unserer Kinder nachgegeben und das wäre jetzt vorbei"
Geht nur die Dampfhammermethode?
Zuckerwatte
Hi Zuckerwatte - Herzlich Willkommen
Komm erstmal wieder runter von den Emotionen und schau Dir alles sachlich an.
Wichtig ist, trenne Kinder und KU und alles, was damit zusammenhängt von der Trennung zwischen Ihm und Dir als auch vom Umgang der Kinder mit ihm. Das darf erstens gar nicht vermischt werden und zweitens bringt es nur unendlich beliebige Streitpunkte. KU ist eindeutig ein Anspruch der Kinder, welchen Du bei Minderjährigkeit zwar vertreten darfst und musst, aber es ist immer noch ein Anspruch der Kinder, und zwar jedes für sich. Umgang wiederum ist in erster Linie ein Anspruch der Kinder, in zweiter der des Vaters.
Am unterschriebenen Titel ist für den Zeitraum von zwei Jahren für Dich (als Kindesvertreter) nichts zu ändern, darum die Frage: existiert ein unterschriebener, beglaubigter und pfändbarer Titel? Andersherum, warum lässt Du Dich auf einen Deal ein zu Lasten der Kinder? Gerichtlich ist das korrigierbar, da hat Dein RA recht. Was allerdings den Verzicht auf Sonderbedarf betrifft, so kann da m.E. nicht explizit, also über Vereinbarung, drauf verzichtet werden. Sonderbedarf wird fällig, wenn er anfällt und muss gesondert beantragt und zur Not gerichtl. durchgesetzt werden. Mit Stufe 6 in der Dt hast Du aber die Möglichkeit, vom laufenden KU anzusparen für etliche Belange, die unter Sonderbedarf fallen. Die Grenze dafür, die sich laut gängeger Rechtssprechung eingebürgert hat ligt bei 135% des Mindestunterhalts, in Stufe 6 bist Du knapp darunter.
Die Rechte der Kinder, unabhängig von den privaten Vereinbarungen zw. den ET'n, sind im BGB festgelegt. Die ET dürfen diese privatrechtlich nicht ausser Kraft setzen. Irgendwie habe ich den Eindruck, hier läuft einiges nicht im gesetzlichen Rahmen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
davor schrecke ich gerde noch zurück! Ich habe Angst, dass mein Ex dann die Zwangsvollstreckung der Wohung beantragt. leider schreibt er auch "er hätte bisher immer zum Wohle unserer Kinder nachgegeben und das wäre jetzt vorbei"
Hallo,
du hast keinerlei Gewähr, dass er die Zwangsvollstreckung nicht betreibt auch wenn ihr weiter verhandelt, ob nit oder ohne einigung. Und wenn er schreibt "er hätte bisher immer zum Wohle unserer Kinder nachgegeben und das wäre jetzt vorbei" ist das so viel Wert als schriebe ich hier "ab sofort gibt es keine Mineralölsteuer mehr". Verstehst?
Ich wiederhole was ich oben geraten habe.
/elwu
Also Euch gehöhrt beiden mal ein Tritt...
jammern auf so hohem Niveau und dann wegen so einem Kleinkrieg.
Im einzelnen:
Ich hatte vorgeschlagen die Wünsche der Kinder haben Priorität. Er will keine Regelung.
Und, was ist jetzt das Problem? Das man bei so alten Kindern keinen geregelten Umgang haben kann und sie sosieso machen, was sie wollen, ist doch Konsens. Willst Du tatsächlich die Regelung, dass er immer springen muss, wenn die Kinder Hallo rufen?
wollte er sich zusätzlich an Schüleraustausch, Klassenfahrten, Gesundheitskosten wie Spange und Brille, und großzügig auch an Nachhilfe zu je der Hälfte beteiligen.
Bei Stufe 6 sollten eine Klassenfahrt noch drin sein. Und Schüleraustausch ist ein toller Trick. Schüleraustausch ist deswegen teuer, weil man damit auch den Lebensbedarf bezahlen muss. Genau, wie der KU das tut. KU vereinbaren, Kinder nach Amerika schicken und nochmal die Hand aufhalten ist schon schlau.
Was aber der eigentliche Knackpunkt ist, er möchte, dass in den Vertrag aufgenommen wird, das er sich an Gesundheitskosten der Kinder nicht mehr beteiligen muss. Brille und Zahnspange kann ich verkraften, aber mein RA sagt, wenn mit einem Kind ernstlich mal was passieren würde, wäre er da auch im Fall einer ernsthaften Verletzung, sogar bei einer Behinderung nicht mehr am Sonder- und Mehrbedarf beteiligt.
Die Kinder sind 14 und 16. Es geht im Schnitt um 2,5 Jahre, danach werden die Karten ohnehin neu gemischt. Vielleicht sind Deine Ängste über ernsthafte Probleme irratioaler, als seine, dass kurz nach der Unterschrift irgendjemand seine Liebe, zu Psychotherapie, Massagen, Feng-Shui oder was weiss ich für Wellness-Medizin endeckt und dann das Gehacke weitergeht was da jetzt Gesundheitskosten sind. Denn das Du auch hacken kannst nehm ich Dir mal ab.
Vielen Dank für das herzliche Willkommen Olli!
Der Vater meiner Kinder ist eine sogenannte “Naturpartei“. Er strickt seit fast 3 Jahren an seinem eigenen Scheidungsrecht und weigert sich einen Anwalt zu benennen. Wenn er nicht weiterweis macht er Anwaltshopping. Hin, 2 h Beratung, alles aufschreiben. Zahlt nix oder nur die 1. Beratung. Und je nachdem wie oft er wechselt, ändert er eben auch seine Meinung.
Mein Ex erklärte ursprünglich bei meinem RA, er wünsche eine friedliche und einvernehmliche Scheidung.
Und möchte einen Ehevertrag in dem alles komplett geregelt wird.
Im 1. Jahr hat auch es auach mistens gut geklappt die Kinder waren jedes 2. WE bei ihm gingen unter der Woche einfach mal vorbei und so. Ferien teilen, alles keine Problem.
Daher dieses komplett Packet.
Den Titel habe ich seit Mai 08. Eben seit die Verhandlungen anscheinend abgeschlossen waren.
Wir wollten die Rechte der Kinder ja eben stärken indem wir die weiterführenden Vereinbarungen aufgenommen haben. Der gesetzliche Rahmen sollte erweitert werden. Mit seinem Einverständnis. Jetzt möchte er die ursprüngliche Vereinbarung aber dazu Nutzen die Rechte der Kinder einzuschränken.
@Elwo, Danke! Ich denke darüber nach.
@ pappasorglos, Du kennst nicht alle Einzelheite! Ich weiß selbst, das es genügen Frauen gibt, die nur in EURO und CENT denken. Aber schere nicht alle über einen Kamm. Das ist sehr überheblich!
jammern auf so hohem Niveau und dann wegen so einem Kleinkrieg.
Da spricht deine Neid!
dass er immer springen muss, wenn die Kinder Hallo rufen?
Nein, nur das er seinen Sohn überhaut mal wieder nimmt nach über 1 Jahr, denn das wünscht der sich nämlich sehr . Nur Töchterchen darf.
Kinder nach Amerika schicken und nochmal die Hand aufhalten ist schon schlau.
Ohne Worte!
Die Kinder sind 14 und 16. Es geht im Schnitt um 2,5 Jahre, danach werden die Karten ……….Feng-Shui oder was weiss ich für Wellness-Medizin endeckt und dann das Gehacke weitergeht.
Die Kosten waren klar definiert. Ich hab im Bekanntenkreis genügend Beispiele wo plötzlich ein Schneidezahl fehlte. Außerdem hab ich einen behinderten Bruder. Weis also wovon ich rede.
Ich weiß einfach nicht mehr weiter und bin bewusst nicht auf eine hetzerische Mamaseite gegangen, da ich denke Männer können mir ehr erklären wie mein EX tickt.
Die Kosten waren klar definiert.
Das sind sie noch immer, durch die Rechtssprechung zum Mehrbedarf. Die sagt halt, Zahnersatz und Zahnspangen ja, Klassenfahrten im unteren Bereich der DT und Nachhilfe nicht.
Wieso streicht ihr nicht einfach dieses gesamte Zeugs aus dem Vertrag?
Bitte richtig lesen! Steht doch alles da:
Jetzt ist der Kindesunterhalt ganz aus dem Vertrag genommen. Mein Ex schreibt mir daraufhin einen Brief, das er auf der Formulierung seines Anwalts besteht.
Weil der Mann nicht will!
Er besteht darauf, sich an Klassenfahrten und Schüleraustausch zu beteiligen, aber nicht bei den ev. auftretenden Gesundheitskosten.
Ich hab mich von meinem Ex reinlegen lassen, damit muss ich leben. Sein Entgegenkommen war wohl gespielt. Bis er die niedrigere Stufe titulieren konnte.
Mein RA hat ihn heute nochmal zum RA geschickt. Bin gespannt, ob er wieder einen neuen nimmt. Und ihm wie Elwo schon geschrieben hat, aufgefordert den Termin mit dem Notar zu bestätigen und den Vertrag zu unterschreiben.
Zuckerwatte
Hallo Zuckerwatte,
ich bin selbst bei diesen Dingen etwas "weich". Ist es jetzt ein riesiges Problem für Dich, mit KU Stufe 6 die Kinder zu versorgen? Gesundheitskosten von minderjährigen Kindern trägt eigentlich IMMER die Krankenkasse. Welche Aufwendungen sollten denn jetzt da erwachsen, die er unbedingt mittragen soll? Sollte so ein Fall mal eintreten, kannst Du doch immer noch auf ihn zu kommen und mit ihm reden. Wenn ihm die Kinder wichtig sind, wird er sich dann schon beteiligen. Und wenn er es nicht tut und das Kind einen Anspruch auf seine Unterstützung zusätzlich zum KU hätte, dann kannst Du es DANN im Ernstfall gerichtlich durchsetzen lassen.
Ich finde, man kann nicht immer vertraglich jede Eventualität absichern. Und KU Stufe 6 plus Beteiligung an Schüleraustausch/Klassenfahrten, das ist doch wirklich fair!
Ich würde an Deiner Stelle jetzt mal bissi entspannen und gut ist.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Bitte richtig lesen! Steht doch alles da:
Zuckerwatte, ich fange an, Dich zu verstehen....
Aber rechne doch auch mal, diese KU-Stufe sind 29€, für die Gesamtzeit und beide Kinder sind's 1700€. Du willst, dass er Ruhe gibt, dann hefte Du das doch auch ab - gemessen am Gesamtvolumen Eurer Scheidung ist das doch wohl nicht das Problem.
LG, Pappasorglos
Guten Morgen,
Das ist ja auch sehr schwer zu verstehen. Und noch schwieriger zu erklären.
@ LBM Es geht nicht ums GELD!!!
Der Papa unserer Kinder möchte MICH völlig einseitig mit dem gesamten Sonder- und Mehrbedarf der Kinder in Punkto Gesundheitskosten belasten.
Das kann ich aber nicht unterschreiben, egal wie nett er mir auf der anderen Seite entgegenkommt. Wenn sowas nämlich blöd läuft, habe ich Kosten zu tragen die ich gar nicht überschauen kann. Da komme ganz schnell einige 10000 zusmmen und gesetzl. KV zahlt auch bei Kindern längst nicht alles. Und mal abgesehen von den eventuellen Kosten, es ist ungerecht gegenüber den Kindern wenn nur ein Elternteil dafür haftet. Da dadurch die Finanzkraft halbiert wird. Und wie Ihr bestimmt wisst, werden Kinder demnächt nicht mehr in der gesetzl. KV mitversichert sein. Es ist zur Zeit zwar im Gepräch, das der Staat die Kosten für die Kinder trägt. Aber unser Staat ist pleite und dann muss acuh ich wieder damit rechnen wegen ein paar EUR im Jahr auch für die KV aufkommen zu müssen.
Damit platzt aber der gesamte Vertrag!
Ich versuch es nochmal zu erklären wie das gekommen ist.
RA schlägt Ehevertrag vor. Weil billiger, und nach der Scheidung ist alles vorbei. Keine Klage und Co.
Wir sind einverstanden!
RA sagt: Wohnung, Zugewinn, Hausrat, Unterhaltsverzicht und KU Stufe 7 muss in den Vertrag.
Sendet Entwurf zu Ex.
Ex sagt: Du RA Hausrat möchte ich noch dies und das. Und Stufe 7 kann ich nicht zahlen ist zuviel muss
auch noch leben und dann hab ich ja gar keine Butter mehr fürs Brot.
RA sagt: Ok, bekommst noch dies und das. Und wir machen Stufe 6, wenn du dich zur Hälfte an:
Klassenfahrten, Schüleraustausch, Gesundheitskosten (nur Brille und Kontaktlinsen)
und der Nachhilfe beteiligst.
Ex sagt: Ok! Machen wir so!
RA schickt Ex zum JA mit Stufe 6. Urkunde wird erstellt. RA schreibt an Notar und sendet Kopie zum Ex und bittet um Terminbestätigung.
Ex sagt: Du ich habs mir überlegt, im Hausrat will ich auch noch jenes und welches und
beim KU, zahl ich Schüleraustausch und Klassenfahrt, aber die Gesundheitskosten,
von nur Brille und Kontaktlinsen ist nicht mehr die Rede, zahlt die Mutter. Und Nachhilfe auch.
RA sagt zu mir, das das mit den Gesundheitskosten so allgemein nicht geht, man müsste das genau erklären wäre dann aber zu lange für eine Vertrag und schlägt daher vor um endlich die ETW zu übertragen, dass wir nur Stufe 6 schreiben und dann eben der gesetzliche Rahmen gilt.
RA schreibt: in den Vertrag kommt Stufe 6
Ex tobt: er will, das das genau in dem Wortlaut wie mit seinem Anwalt besprochen ind den Vertrag kommt!, das er für die Gesundheitskosten (bitte achtet auf die Verallgemeinerung) nicht aufkommen muss.
@ Pappasorglos
Ich verzichte doch auf das Geld, aber er möchte es noch positiver für sich. Und jetzt kann ich den Vertrag nicht mehr unterschreiben. Und er besteht darauf das der KU mit aufgenommen wird sonst unterschreibt er nicht. Der Vertrag könnte sogar nichtig werden, wenn ich die Gesundheitskosten ausschließe. Erweiterungen zu Gunsten von Kindern sind möglich aber wohl nicht der Verzicht.
Ich hoffe es ist jetzt ein bisschen klarer um was es mir geht.
UPS :redhead:
Jetzt hat sich mein ganzer Text selbständig gemacht.
Ich bin meinem Ex auf der finanziellen Seite ungemein entgegenkomme wie ich finde.
Aber ein Haftungsausschluß ist einfach nicht möglich.
Liebe Grüsse,
Zuckerwatte
Also Zuckerwatte,
vielleicht bin ich bissi blöd, aber WELCHE KOSTEN sollen denn das sein, um die es jetzt so zu streiten lohnt? Aus dem Zahnspangenalter sind sie raus und wie wahrscheinlich ist es, dass sie bis zur Volljährigkeit eine Brille brauchen? Und selbst die ist bei KU Stufe 6 wohl finanzierbar, wenn man nicht gerade ein Luxusmodell braucht. Macht es Sinn wegen dieser 100-200 Euro JETZT für eine EVENTUALITÄT zu streiten?
Und wenn es um Zähne geht, schließ halt für 10 Euro im Monat eine Zahnzusatzversicherung ab. Wenn es um irgendwelche Beträge in fünfstelliger Höhe gehen sollte (Bei denen mir nicht klar ist, was das sein könnte!), würde im außergewöhnlichen Fall sowieso per Gericht einiges möglich sein. Streicht den Passus ganz und fertig, also werder DASS er sich zu beteiligen hat, noch dass er es NICHT tun muss.
Ich finde es albern, sorry.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Morgen Zuckerwatte,
Ex sagt: ... und beim KU, zahl ich Schüleraustausch und Klassenfahrt, aber die Gesundheitskosten, von nur Brille und Kontaktlinsen ist nicht mehr die Rede, zahlt die Mutter. Und Nachhilfe auch.
Ich sag's nochmal: Es handelt sich hier um Ansprüche der Kinder gegen ihre Eltern, da dürfen die Eltern sich nicht zum Nachteil der Kinder privatrechtl. einigen und einen ET aus der Verantwortung entlassen.
Lasst doch den ganzen Kram mit den Kindern aus Eurer Vereinbarung raus. Wenn sie 18 Jahre sind geht die Durchsetzung der Ansprüche sowieso auf die Kinder selbst über. Hast Du schon mal über eine Beistandschaft beim JA nachgedacht? Wenn die Eltern sich bzgl. der Kinder nicht einigen können finde ich das als eine sinnvolle Maßnahme.
Mir fällt auf, dass bei der obigen Vereinbarung immer wieder die Ansprüche der Kinder verbunden werden mit euren gegenseitigen Ansprüchen und Forderungen. Lasst es sein, das wird endlos Streit geben.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi,
manchmal stehe ich auf den Schlauch und begreife gewisse Treads einfach nicht, auch wenn ich die 1000 mal lese.
Also welche DDT 6 Stufe ist gemeint. Die ab 1.07.2007 oder die an den 1.01.2008. Sollte sich Eure KU Berechnung nach der DDT vom 1.07.2007 handeln, dann hätte Dein Ex ein bereinigtes Netto von 2.100 bis 2.300 € . In diesem Fall müsste er einen Gesamtunterhalt von 778,00€ minus häftiges Kindergeld bezahlen. Der Zahlbetrag wäre in diesem Fall 624,00€. Verbleiben Deinem Ex bei 2.300,00 € noch 1.522,00 €. Ganz grob gerechnet hättest Du persönlich einen Unterhaltsanspruch von ca. 622,00 €. Das setzt aber wiederum voraus, dass Du nicht arbeitest und somit kein eigenes Einkommen hast.
In diesem Fall würde ich gar nicht erst lange diskutieren, sondern ganz schnell den EU/BU fordern. Dieses Geld könnte man dann anlegen und somit wären alle Unwegsamkeiten aus der Welt.
Dieses Konstrukt hat nur einen kleinen Haken. Auch Du kommst nicht mit KU und Kindergeld, insgesamt 932,00 € über die Runden. Wenn Du also "großzügig" auf Deinen Unterhalt verzichtest, musst Du doch wohl eigene Einkünfte haben.
Genau das verstehe ich nicht. Generell gibt es ab DDT nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen Mehrbedarf. Platt ausgedrückt muss so ein Mehrbedarf plötzlich und unerwartet entstehen. Dazu zählen aber keine Krankheits- oder Pflegekosten, da diese von der Kranken- , Pflegeversicherung übernommen werden.
In diesem Fall stimme ich Deinem Ex zu, dass Ihr ihn über den Tisch ziehen wollt.
Bei einer Berechnung nach DDT Stufe 6 ab 1.1.2008 sieht die Rechnung etwas anders aus. In diesem Fall hätte Dein Ex ein bereinigtes Netto zwischen 3.100 und 3.500€. In diesem Fall müsste er einen Gesamtunterhalt von 936,00€ minus häftiges Kindergeld bezahlen. Der Zahlbetrag wäre in diesem Fall 782,00€. Verbleiben Deinem Ex bei 3.500,00€ noch 2.718,00€. Da könnte er noch locker richtig EU/BU für Dich bezahlen.
Aber auch hier gilt, kaum ein Mehrbedarf.
Gruß
Nichtplatt