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(@lenni28)
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Hallo,

Bin neu hier und hoffe ihr könnt mir helfen.
Mein Freund(wir leben nicht zusamen) hat ein riesen Problem welches unsere Beziehung sehr belastet momentan.Er ist der Kindesvater von meinen Sohn (19 Monate) für ihn bekomme ich UV weil er sowenig verdient außerdem hat er mit seiner EX-Frau ein Kind (15Jahre).Er war ca ein halbes Jahr arbeitslos und konnte für das eheliche Kind kein KU
aufbringen als er dann endlich wieder arbeit fand (ca.800-1200€)lies seine EX eine Kontopfändung machen.diese wurde dann zurück genommen mit der Bedingung das er 200€KU als Dauerauftrag einrichtet,da stand aber der SB noch nicht gerichtlich fest beziehungsweise auch die berechnung für den KU nicht.vorrige woche bekam er dann den beschluß zum SB von 1000€ da es aber momentan nicht so gut läuft mit der arbeit hat er diesen monat nur 800€ nun mein anliegen er war bei dem EXFrau anwalt und teielte ihm das mit dem beschluß und dem Momentanen arbeitslohn mit, dieser antwortet darauf es ist egal wenn er den Dauerauftrag für den KU löscht kommt die pfändung wieder drauf.was kann er denn nun noch tun?ein anwalt kann ihn doch nicht erpressen oder wie seht ihr das es wurde doch der sb beschlossen von einem gericht.

Liebe Grüße

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2009 14:56
(@lenni28)
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ich glaube bei diesen durcheinander wird mir keiner einer rat geben können. ;(

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2009 16:14
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo leni,

ein wenig Geduld mußt du mit uns schon haben. Die meisten hier schreibenden User sind berufstätig und haben daher nicht unbegrenzt und schnell Zeit zum schreiben.

Also lichten wir mal das Durcheinander.

Im Grunde ist er 2 Kindern gegenüber Unterhaltspflichtig. Für das eine Kind soll er 200 € bezahlen, für das andere bekomsmt du UV, da er zu wenig verdient. Da ist schonmal eine etwas seltsame Regelung getroffen worden, da die Kinder eigentliich gleich behandelt werden müssen.

Ich denke mal es besteht ein gültiger Titel für sein 15- jähriges Kind. Dieser muß dringend abgeändert und neu berechnet werden. Ist er nicht leistungsfähig, dann ist er es nicht und zwar für beide Kinder. Ansonsten wird der mögliche Betrag auf beide Kidner verteilt, wobei du u.U. noch ein wenig von der Vorschußkasse draufkriegst.

Ich kann nur raten ,das er sich einen Beratungsschein holt, einen Anwalt konsultiert und evtl. zusätzlich Vollstreckungsschutz beantragt, falls Madame pfänden möchte.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 13.02.2009 16:21
(@lenni28)
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vielen lieben Dank für deine antwort.sorry aber momentan steht uns alles über den kopf :knockout: .da der dauerauftrag zum 15 des monats ist.und wir nicht wissen ob wir ihn zurück nehmen sollen einfach.da ja dann sicherlich die pfändung drauf kommt wie der anwalt sagte.danke für den tip mit dem vollstreckungsschutz kannte ich nicht werden uns montag erkundigen deswegen

lg

hoffe es kommen noch weitere meinungen

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Themenstarter Geschrieben : 13.02.2009 16:54
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Lenni28

Das Problem ist nicht der Abbuchungsauftrag sondern der dahinter stehende Titel. Wie ich gelesen habe wurde dieser wahrscheinlich vom Gericht ausgestellt, ebenso die Absenkung des SB auf 800€. Kannst Du mal sagen, wann das war? Also vor oder nach Geburt des 2. kindes?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 13.02.2009 17:12
(@lenni28)
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Das Problem ist nicht der Abbuchungsauftrag sondern der dahinter stehende Titel. Wie ich gelesen habe wurde dieser wahrscheinlich vom Gericht ausgestellt, ebenso die Absenkung des SB auf 800€. Kannst Du mal sagen, wann das war? Also vor oder nach Geburt des 2. kindes?

hi, der ganze schei.. fing erst nach der geburt meines sohnes an sein SB wurde vom Gericht im Jan.09 auf 1000€ festgelegt doch die Gegenanwältin sagte ihm diesen Monat (nur 800€Lohn) das er den Dauerauftrag nicht löschen kann da sie die Pfändung sonst gleich wieder drauf haut das kann doch aber alles nicht mit rechten dingen zu gehen oder?

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2009 23:43