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13-jährige alleine übernachten lassen

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(@psoidonuem)
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Hallo, ich habe gestern meine Tochter alleine mit ihrer Freundin übernachten lassen. Da das nicht das erste Mal war und die Eltern des anderen Mädchens ca. 80m entfernt wohnen (und einverstanden waren) sollte man meinen, das sei kein Problem. Nicht so bei meiner Frau.
Aber ich muss vorne anfangen zu erzählen. Ich war letzte Woche mit T13 (13-jährige Tochter) und S4 im Urlaub.
Nein, ich muss noch weiter vorne anfangen. Wie einige evtl. schon mitbekommen haben, bin ich im Rechtsstreit mit meiner hEXe bezüglich ABR, nachdem sie mich die Kinder aus einem ein Jahr gelebten WM heraus plötzlich nicht mehr angemessen betreuen lassen wollte weil ihr meine Freundin nicht passt. Und obwohl sie einen Klopper nach dem anderen bringt, meint sie immer noch, mir erzählen zu dürfen, wie ich meine Kinder zu betreuen habe. Jedenfalls hat sie also meine T15 so weit, dass die nicht mehr zu mir will und jene auch noch glaubt, dass sie das aus eigenen Stücken tut. Im Juli ist also meine hEXe ohne T13 in Urlaub gefahren weil die beiden sich gestritten hatten. Und letzte Woche teilt sie mir per whatsapp mit, dass sie mit T15 in Urlaub sei und ich die Kids bis Montag habe statt bis Samstag. Blöd nur, dass ich schon meine Freundin übers WE einquartiert hatte und auch meine T13 keinen Bock auf sie hat.
Also hat sie sich gestern kurzerhand entschieden, bei Mama zu übernachten, die aber im Urlaub ist.
Und gestern Abend scheißt hEXe mich dann telefonisch zusammen, das sei Verletzung der Aufsichtspflicht - gleichsam als ob das Nichtaufpassen als solches ein Straftatbestand sei. Und ich würde jetzt nicht nur nicht das ABR bekommen sondern auch das SR verlieren.

Jetzt zur eigentlichen Frage. Also nicht dass ich Angst vor irgendwelchen Folgen oder meine hEXe hätte. Findet ihr das ungewöhnlich/ doof/ schlimm/ unnormal, ein 13-jähriges Kind, dass noch nie negativ aufgefallen ist und ganz im Gegenteil ziemlich selbstständig ist, ohne Aufsicht übernachten zu lassen?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2013 20:28
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

ich finde, in dem Alter von 13 kann ein Kind, bzw. angehender Jugendlicher, sehr wohl selbst seine Meinung dazu haben, die Eltern durchaus zugrunde legen können, und ich würde dem Gefühl folgen. Ein Kind zwingen allein zu bleiben, würde ich eher nicht. Ein Kind allein übernachten lassen, wenn es sich das zutraut, damit es sich ausprobiert, oder wie bei dir - abgrenzt - und zwar gemeinsam mit einer Freundin, mit Eltern in der Nähe, die zur Not auch eingreifen können, und einem funktionierenden Telefon in der Nähe, finde ich eher normal. Vorausgesetzt sie sind vernünftig, schließen richtig ab und lassen keinen einfach so rein. Kinder, die sich selbst aus Erfahrung heraus eher überschätzen würde ich nicht allein übernachten lassen... usw.

Mein Sohn zB hat lange gebraucht, bis er uns abends mal hat ausgehen "lassen". Da war sein Kumpel schon viel selbstständiger und fand es schon Jahre vorher cool wenn seine Eltern mal weggegangen sind. 

Bei dir spielt nur dummerweise eine Sache mit rein, und das ist die Tatsache, dass es keine normale Eltern-Kind-Beziehung ist, sondern eine Streitsituation zwischen den Eltern, mit Kindern, die massiv manipuliert werden, oder die mit der neuen Situation (deine Freundin) aus verschiedensten Gründen nicht klar kommen. Da kann man mitunter nicht mit normalen Maßstäben messen. Allerdings verkennt deine ex, dass du nicht einfach so das Umgangs-WE verlängern musst, nur weil sie es dir kurzfristig zuruft. Bzw. dass du das schon für die Kids machst, aber die Tochter das (wohlgemerkt nur abends und nachts) abgelehnt hat.

Würdest du die Zeit zurück drehen können, würde ich dir empfehlen dass T13 vorher die Mama anruft um sie in Kenntnis zu setzen. ist ja schließlich ihre Wohnung, und ich persönlich wäre voll genervt, wenn mein Sohn ohne dass ich es weiß, statt beim Vater allein in meiner Wohnung ist. Aber ich würde auch vorher fragen, ob er den Umgang außerplanmäßig verlängern könnte und das nicht "befehlen"  😉 Ehrlicherweise finde ich eine solche Absprache - bei normalen Elternsein auch nach Trennung - eine Grundvoraussetzung für den höflichen respektvollen Umgang zwischen den Eltern.

Deiner ex geht es evtl. um was anderes, nämlich dass sie auf die Weise deine Freundin "ausladen" wollte. Tja, hat nicht geklappt  :knockout:

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2013 21:09
(@lucasdaddy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

also ich zumindest finde das gar nicht schlimm. Natürlich kommt es darauf an, wie selbständig Deine Tochter schon ist, aber wenn in der Vergangenheit nie etwas passiert ist, würde ich genauso handeln wie Du. Mit 13 ist sie ja auch kein Kleinkind mehr und sollte langsam an ein wenig Selbstverantwortung gewöhnt werden.

Meinen Seegen hast Du also, aber ob Dir das in Bezug auf die KM etwas nützt, bezweifele ich mal.

LG,
LD

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2013 21:09
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Findet ihr das ungewöhnlich/ doof/ schlimm/ unnormal, ein 13-jähriges Kind, dass noch nie negativ aufgefallen ist und ganz im Gegenteil ziemlich selbstständig ist, ohne Aufsicht übernachten zu lassen?

Was bedeutet ''ohne Aufsicht''?
War sie mit einer Freundin alleine, bzw. waren die Eltern der Freundin auch nicht da?

Wenn ja, dann sehe ich das schon als grenzwertig an.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2013 21:38
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

man kann es nicht am Alter allein festmachen. Wenn es vernünftige 13jährige sind, wieso nicht?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2013 21:39
(@psoidonuem)
Registriert

Naja sicher bedeutet ohne Aufsicht dass keiner da ist, wedi. Sonst ergibt meine Frage doch gar keinen Sinn.

Ja ginnie, ob hEXe meine F ausladen wollte weiß man nicht. Ist ihr sicher zuzutrauen. In jedem Fall hat sie noch nicht begriffen, dass sie mir mit zusätzlicher Kinderzeit keinen reinwürgen kann.

Die kommen nicht nicht mit meiner Freundin aus, die ist vielmehr eine Unperson für sie. Zu jung, inadäquat, absurd, bescheuert usw sei diese "sogenannte Beziehung".

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2013 21:52
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Naja sicher bedeutet ohne Aufsicht dass keiner da ist, wedi. Sonst ergibt meine Frage doch gar keinen Sinn.

Wollte nur sichergehen. 😉

Da das nicht das erste Mal war und die Eltern des anderen Mädchens ca. 80m entfernt wohnen (und einverstanden waren) sollte man meinen, das sei kein Problem.

Bei 80m(hatte ich überlesen) ist man jedoch schnell da wenn etwas sein sollte und bei 13 jährigen gehe ich mal davon aus, das Sie ein Telefon bedienen können.
Das Gesetz sieht da keine genaue Regelung vor, also entspann dich.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2013 22:01
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hm,

das Problem könnte eherdarin liegen, dass er ihr erlaubt hat in Mamas heim mit einer Freundin zu übernachten. Das hätte besser vorherabgesprochen werden sollen. Er hat nunmal kein Recht an der Wohnung der KM.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2013 22:25
(@elfenherzchen)
Schon was gesagt Registriert

Ich denke es war 1993 als es in Niedersachsen das Schülerferienticket für 15 DM gab. Damit kamen wir (14) bis nach Cuxhaven an die Nordsee und verbrachten in der Regel mehrere Tage am Strand nebst hunderten von anderen Schülern aus allen Teilen des Landes. Ich denke die wenigsten von denen waren sozial entgleist und von zuhause abgehauen. Was hat sich denn in der Zwischenzeit nur so dermaßen verändert, dass eine popelige unbeaufsichtigte Übernachtung bei einer Freundin so eine riesen Diskussion auslöst?
Sorry fürs OT
Kopfschüttelnd
Elfenherzchen

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2013 23:47
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Was hat sich denn in der Zwischenzeit nur so dermaßen verändert, dass eine popelige unbeaufsichtigte Übernachtung bei einer Freundin so eine riesen Diskussion auslöst?

Die Erklärung heisst "Helikopter-Eltern": Sie kreisen ständig über ihter Brut, damit Thorben-Henrik und Lisa-Marie bloss kein Haar gekrümmt wird...

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2013 02:32




(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Die Erklärung heisst "Helikopter-Eltern": Sie kreisen ständig über ihter Brut, damit Thorben-Henrik und Lisa-Marie bloss kein Haar gekrümmt wird...

Wobei es hier seitens der KM darum ging, dem KV einen reinzuwürgen. Also das Thema Verletzung der Aufsichtspflicht bzw. Entzug SR halte ich für absurd. Das das nun unabgesprochen bei KM in Whg. stattfand ist nicht schön, allerdings muss die KM sich hier ihr entgegenhalten lassen, dass sie es war, die sich nicht an die Absprache hielt. Was aber der eigentliche Knackpkt ist: es ist gelungen, den Graben zw. Dir und T13 wg. Deiner Freundin offen hervortreten zu lassen. zwar ist es die "eig." Entscheidung von T13 nicht bei Dir zu verbleiben, aber argumentativ wird es KM natürlich so verwenden, dass Du t13 abgeschoben hättest, die LG vorziehst etc., was bei jenem pubertierenden Mädel sicher auf sehr fruchtbaren Boden fällt.

Meine Empfehlung: Du musst Dir überlegen, ob Du Dir von den Töchtern auf der Nase herumtanzen lassen willst. Wenn nein, dann muss sich T13 an solchen Tagen eben mit Deiner LG arrangieren. Wenn ja, dann solltest Du eben Deine LG ausquartieren, wenn Umgang ist. Aber das ist ja Thema Deines anderen Threads.

Gruss, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2013 08:43
(@psoidonuem)
Registriert

Hm,

das Problem könnte eherdarin liegen, dass er ihr erlaubt hat in Mamas heim mit einer Freundin zu übernachten. Das hätte besser vorherabgesprochen werden sollen. Er hat nunmal kein Recht an der Wohnung der KM.

Tina

Joar. Ich habe die Wohnung ja nicht benutzt, sondern T13, die nach Vortrag der KM ja angeblich da wohnt. Davon abgesehen kann man mit KM nichts absprechen. Dann würden solche Sachen gar nicht erst passieren.

(...) aber argumentativ wird es KM natürlich so verwenden, dass Du t13 abgeschoben hättest, die LG vorziehst etc., was bei jenem pubertierenden Mädel sicher auf sehr fruchtbaren Boden fällt.

Da kann ich mir zumindest relativ sicher sein, das das bei T13 nicht funktioniert. Bei T15 allerdings ist das Wasser auf die Mühlen, aber da habe ich derzeit eh schlechte Karten...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2013 13:03
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Da kann ich mir zumindest relativ sicher sein, das das bei T13 nicht funktioniert.

Das las sich aber hier:

Blöd nur, dass ich schon meine Freundin übers WE einquartiert hatte und auch meine T13 keinen Bock auf sie hat.

noch ein wenig anders :question:

Davon abgesehen kann man mit KM nichts absprechen.

Es liegt ja - wenn man es genau nimmt - in diesem Fall gar nicht daran, dass Du was mit KM absprechen musst, sondern letztlich genau umgedreht: KM hätte was mit Dir absprechen müssen!

Aber das tut nichts zur Sache, da in diesem Fall nicht Ämter oder Gerichte einen Schuldigen suchen werden (bzw. Du da mE aus den hier schon genannten Gründen nichts zu befüchten hast), vielmehr aber Du (und Deine LG) hier von KM ggü. den Kindern als unzuverlässig etc. hingestellt wirst. Und da wird es Dir angesichts der verhärteten Fronten und Indoktrination schwerlich gelingen ex post wieder herauszukommen. Die einzige Chance ist, sich demnächst vorher im Klaren zu sein, ob T13 und LG sich "vertragen" können oder Du musst Dich für eine der beiden entscheiden.

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2013 15:46
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Findet ihr das ungewöhnlich/ doof/ schlimm/ unnormal, ein 13-jähriges Kind, dass noch nie negativ aufgefallen ist und ganz im Gegenteil ziemlich selbstständig ist, ohne Aufsicht übernachten zu lassen?

Ja, das finde ich bei einer Dreizehnjährigen sogar sehr schlimm. Besonders dann, wenn man solche Experimente im Haushalt der abwesenden Mutter veranstaltet.

Meiner Erfahrung nach sind 13-Jährige ohne Aufsicht deutlich weniger vertrauenswürdig als 11-Jährige oder 15-Jährige. Die Mutter scheint sich dessen bewusst zu sein. Du als Vater solltest es auch wissen. Dass "Dompteur für 13-Jährige Jung-Zicke" und "erholsames Wochenende" ein Widerspruch in sich ist, wissen nicht nur getrennt lebende Eltern. Der einzige Trost in dieser Entwicklungsphase ist: Es geht vorüber. 

Damit kamen wir (14) bis nach Cuxhaven an die Nordsee und verbrachten in der Regel mehrere Tage am Strand nebst hunderten von anderen Schülern aus allen Teilen des Landes.

Die Wahrscheinlichkeit, dass Mobiliar zu Bruch oder eine Wohnungseinrichtung in Flammen aufgeht oder dass die Nachbarschaft durch andere Extravaganzen beunruhigt wird, ist am Strand eher gering. Wenn der TO denkt, dass die Tochter samt Freundin in dieser Hinsicht "unverdächtig" ist, soll er sie doch in seiner Wohnung allein lassen. Ohne Wissen und Zustimmung die Wohnung der Mutter als Ausweichquartier zu nutzen, weil der Umgang mit 19-jähriger Next und 13-jähriger Tochter etwas anstrengender ist, als sich das ein erwerbstätiger Mann mittleren Alters am Wochenende wünscht, ist in jeder nur denkbaren Hinsicht eine Frechheit. Den berechtigten Ärger der Mutter als "Überbehütung" abzutun, lenkt nur vom Mangel an Stehvermögen des TO ab.

Die Erklärung heisst "Helikopter-Eltern": Sie kreisen ständig über ihter Brut, damit Thorben-Henrik und Lisa-Marie bloss kein Haar gekrümmt wird...

Das ist in diesem Zusammenhang Blödsinn, Martin. Wenn die KM sich aufregen würden, dass der TO während seines Umgangs die 13-Jährige in seiner eigenen Wohnung (oder im Garten der Eltern der Freundin oder am Strand von Cuxhaven) ohne Aufsicht gelassen hätte, würde dein Argument stechen. Hier geht es um einen Vater, der zuerst widerstrebend "Ja" gesagt und anschließend halbherzig "Nein" getan hat. Mich wundert nicht, dass die 15-jährige Tochter auf solches Herumgeeiere keine Lust hat.

Entweder psoidonuem sagt der Mutter klipp und klar: "An dem Wochenende habe ich keine Zeit. Du kannst beide Töchter mit in Urlaub nehmen oder für T13 eine andere Lösung finden. Ich stehe als Notstopfen nicht zur Verfügung, denn ich habe schon etwas anderes vor."
Oder er übernimmt die Verantwortung für die 13-Jährige und sagt seiner Next: "Sorry Süße, zwei Teenager die sich pausenlos anzicken gehen über meine Kräfte. Ich bin als Vater für den Zwergdrachen verantwortlich. Entweder ihr beide schafft das hier in Ruhe oder du nimmst dir am Wochenende etwas anderes vor."

Meine Empfehlung: Du musst Dir überlegen, ob Du Dir von den Töchtern auf der Nase herumtanzen lassen willst. Wenn nein, dann muss sich T13 an solchen Tagen eben mit Deiner LG arrangieren. Wenn ja, dann solltest Du eben Deine LG ausquartieren, wenn Umgang ist.

  :thumbup: 100% Zustimmung.

Zwei Halbwüchsige einfach ohne Aufsicht in der Wohnung der abwesenden Mutter zu lassen, ist aus meiner Sicht absolut gar keine Art und Weise, sein Umgangsrecht auszuüben. Würde mein Ex auf diese Art und Weise mein Hausrecht und seine Aufsichtspflicht verletzen, wäre ich ebenfalls auf der Palme.

das Problem könnte eher darin liegen, dass er ihr erlaubt hat in Mamas heim mit einer Freundin zu übernachten. Das hätte besser vorherabgesprochen werden sollen. Er hat nunmal kein Recht an der Wohnung der KM.

Genau das ist hier aus meiner Sicht der Knackpunkt. Wenn der TO denkt, dass Töchterlein und deren gleichaltrige Freundin gut ohne Aufsicht allein bleiben können, kann er ja sein Domizil als "Jugendherberge" zur Verfügung stellen und sich mit seiner Freundin in deren 4 Wänden vergnügen. "Der Weg des geringsten Widerstandes" ist weder vor noch nach einer Trennung sonderlich zielführend.

Davon abgesehen kann man mit KM nichts absprechen.

Du meinst, ein klares: "Nein, das geht nicht. Ich habe an dem Wochenende keine Zeit für T13." wäre von deiner DEF ignoriert worden?
Was hätte sie dagegen tun können, psoidonuem? Das Kind mit Koffern auf deinem Balkon anketten?

Mach dich gerade und sag was du willst. Deiner Ex und deiner Next ebenso wie T15 und T13. Mit deinem Herumlavieren bringst du auf Dauer alle gegen dich auf.

LG  🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2013 15:49
(@psoidonuem)
Registriert

Genau das ist hier aus meiner Sicht der Knackpunkt. Wenn der TO denkt, dass Töchterlein und deren gleichaltrige Freundin gut ohne Aufsicht allein bleiben können, kann er ja sein Domizil als "Jugendherberge" zur Verfügung stellen und sich mit seiner Freundin in deren 4 Wänden vergnügen. "Der Weg des geringsten Widerstandes" ist weder vor noch nach einer Trennung sonderlich zielführend.
Du meinst, ein klares: "Nein, das geht nicht. Ich habe an dem Wochenende keine Zeit für T13." wäre von deiner DEF ignoriert worden?
Was hätte sie dagegen tun können, psoidonuem? Das Kind mit Koffern auf deinem Balkon anketten?

Mach dich gerade und sag was du willst. Deiner Ex und deiner Next ebenso wie T15 und T13. Mit deinem Herumlavieren bringst du auf Dauer alle gegen dich auf.

Erstens hat meine LG keine Herberge weil sie in einer anderen Stadt wohnt und ich auch noch S4 habe der in meiner Wohnung am Besten aufgehoben ist. In dem Fall wäre ich dann 200 km enfernt gewesen anstatt nur 3km. Im Übrigen wäre das genau der Weg des geringsten Widerstandes gewesen und nicht, was ich probiert habe, nämlich T13 und Next in meiner Wohnung, das ist nämlich viel schwieriger und hat dennoch zumindest 24 Stunden geklappt. Dann hat T13 das gemacht, was sie sowieso gemacht hätte, mit einer Freundin übernachtet, nur halt nicht bei mir.

Ja ein "Nein das geht nicht" wäre ignoriert worden, weil hEXe auf Ibiza saß als sie mich vor vollendete Tatsachen stellte. Darüber hinaus habe ich keine Ahnung wo ich hier "herumlaviere". Wenn Du Dich schon zu lauter Dingen äußerst, die ich gar nicht frage, dann doch bitte bei den Fakten bleiben. Sofern Du sie kennst. Ganz sicher ist es bei meinen Töchtern nämlich beispielsweise so, dass die 13-jährige wesentlich vertrauenswürdiger ist als die 15-jährige.

@TotoHH
Sie haben sich ja "vertragen". T13 hat nur keinen Bock auf ihre Gesellschaft oder Kommunikation.
Der Widerspruch den Du da entdeckt hast ist keiner. Ja, sie hat keinen Bock auf Next. Nein, sie kommt sich nicht abgeschoben vor und lässt sich nicht instrumentalisieren. Bislang.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2013 16:20
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Biggi,

Das ist in diesem Zusammenhang Blödsinn, Martin. Wenn die KM sich aufregen würden, dass der TO während seines Umgangs die 13-Jährige in seiner eigenen Wohnung (oder im Garten der Eltern der Freundin oder am Strand von Cuxhaven) ohne Aufsicht gelassen hätte, würde dein Argument stechen. Hier geht es um einen Vater, der zuerst widerstrebend "Ja" gesagt und anschließend halbherzig "Nein" getan hat.

Man sollte vs.de nicht auf dem Mäusekino-Handy lesen. Du hast natürlich recht: Ich hatte nicht präsent, dass Tochter und Freundin ohne Wissen der KM in deren Wohnung geparkt wurden. Und das geht tatsächlich nicht; ganz unabhängig vom Alter.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2013 16:34
(@psoidonuem)
Registriert

Ja, die Alternative gab es natürlich auch noch. Ich hätte T13 auch bei mir einsperren können. Oder mich von T13 erpressen lassen und Next nach Hause schicken können. Beides ebenfalls sehr verlockend und mit Sicherheit zielführend.

Sorry, ich habe das gemacht, was für alle Beteiligten - außer der Mutter, aber die hat sich ja bekanntlich ihrer Betreuung durch Urlaub entzogen - das kleinste Übel war. Glaube ich.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2013 16:59
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin psoidonuem,

Sorry, ich habe das gemacht, was für alle Beteiligten - außer der Mutter, aber die hat sich ja bekanntlich ihrer Betreuung durch Urlaub entzogen - das kleinste Übel war. Glaube ich.

das ist vatersein.de; weder das zuständige Familiengericht noch das Jugendamt. Du musst also hier niemanden von der gefühlten Richtigkeit Deiner Argumentation überzeugen, sondern im Zweifelsfall die Stelle, an der Deine Ex aufschlägt, um vorzutragen, dass Du ein verantwortungsloser Geselle wärest, der nichts anderes im Kopf hätte als seine junge Freundin und dem seine eigenen Kinder dabei im Weg sind.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2013 18:40
(@psoidonuem)
Registriert

Ja nee, is klar. Nur habe ich davor an sich keine Angst. Nach ihren Auftritten vor Jugendamt, Gericht und Gutachterin ist denen allen klar, dass meine Ex ihren Hauptlebenszweck darin sieht mir das Leben schwer zu machen. Und so wie sie vor allen denen über meine Freundin und mich redet ist auch allen klar, dass die Probleme zwischen den Kids und Next von ihr beeinflusst sind.

Deswegen war ja auch meine Frage ganz allgemein gestellt, ob 13-jährige ohne Eltern übernachten können. Fast alle sagen, genau wie ich, ja.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2013 20:13
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also bei der Ex sicher nicht.
Aber sonst würde ich auch ja sagen, wenn es sich nicht um einen bekannten Problembären handelt.

Ich bin auch mit 15 für ne Woche auf Radtour gegangen, dabei war ein Kumpel mit 16 und zwei Mädels mit 14, bzw. 15.
War weder für unsere Eltern ein Problem noch für uns und meinen Kinder traue ich das auch problemlos zu.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2013 20:31




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