13-jährige alleine ...
 
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13-jährige alleine übernachten lassen

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(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

meinen Kinder traue ich das auch problemlos zu.

Meine Große durfte das mit 15 auch. Ich auch schon mit 14.

Aber ganz sicher war meine Große nicht mit einem anderen Kind zusammen in der Wohnung meines Ex, während dieser a) nicht zuhause und b) nicht informiert war und die Kinder in meiner Obhut wähnte. Und ebenso wenig in meiner Wohnung, während ich weder zuhause noch informiert war, sondern das Kind in der Obhut seines Stiefvaters wähnte. Ob mein Ex mit den Kindern mein Schwiegermonster besucht oder seine Next, interessiert mich solange nicht, wie unser Nachwuchs nicht in meinen vier Wänden ohne meine Zustimmung "sturmfrei" hat.

An dem Punkt fehlt dem TO jedes Unrechtsbewusstsein. Was seine Ex aus dieser Vorlage macht, wird die Zukunft zeigen.

die hat sich ja bekanntlich ihrer Betreuung durch Urlaub entzogen

Wer seine Kinder dem anderen Elternteil anvertraut, entzieht sich nicht der Betreuung. Genau das ist ja der Clou am gemeinsamen Sorgerecht: Dass die Verantwortung für jedes Kind nicht auf zwei sondern auf vier Schultern ruht. Das Recht auf Verfügung über den Wohnraum des/der Verflossenen in dessen/deren Abwesenheit ist kein Teil des GSR

LG  🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

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Geschrieben : 22.10.2013 21:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber ganz sicher war meine Große nicht mit einem anderen Kind zusammen in der Wohnung meines Ex, während dieser a) nicht zuhause und b) nicht informiert war und die Kinder in meiner Obhut wähnte.

Ja, das sagte ich ja auch.
(Oder meinte es zumindest 🙂 )

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2013 21:28
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

ich muss da nochmal nachhaken.

Pseudos Reaktion war sicher nicht ok, aber ich denke die KM bewegt sich aufrecht dünnem Eis, wenn sie da ein Fass aufmachen will und Richtung ASR damit gehen möchte. So wenig seine Aktion ok war, so wenig ist es auf der anderen Seite ok ,wenn die KM aus dem Auslandsurlaub anruft, um ihm mitzuteilen ,dass sie nicht da ist und er die Kinder eben länger betreuen muss.

Anders als ein Unfall oder ein plötzlicher Krankenhausaufenthalt fällt so eine gebuchte Reise nicht vom Himmel und muss ebe nvorher abgesprochen werden. Da hätte sie sicher auch Erklärungsnot, warum sie, ohne die Betreuung der Kinder sicherzustellen (und daist sie ja in der Pflicht, da es um ihre reguläre Betreuungszeit ging), einfach weggefahren ist und dann aus dem Urlaub heraus reagiert hat. Was wäre denn gewesen, wenn Pseudo selbst in den Tagen weggefahren wäre?

Hier haben schlicht und einfach beide Eltern schlecht reagiert und keiner wird da dem anderen einen vor Gericht oder JA wirksamen Vorwurf machen können

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 22.10.2013 22:11
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wer seine Kinder dem anderen Elternteil anvertraut, entzieht sich nicht der Betreuung. Genau das ist ja der Clou am gemeinsamen Sorgerecht: Dass die Verantwortung für jedes Kind nicht auf zwei sondern auf vier Schultern ruht.

Doch. In diesem Fall hat sich die KM ihrer Betreuungszeit entzogen, indem sie einfach das UmgangsWE verlängerte. Denn genauso wenig wie ein mitsorgeberechtigter KV einfach sein UmgangsWE verlängern kann, kann die KM nicht dem mitsorgeberechtigten KV die Kinder abladen - aber wem sag ich das...  😉

Das es alles andere als klug vom TO war, den verlängerten Umgang wahrzunehmen, nur weil LG da war und noch unklüger, t13 in die Whg. der KM abzuschieben, steht auf einem anderen Blatt und ist hier auch recht eindeutig herausgearbeitet worden,

Gruss, Toto

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Geschrieben : 22.10.2013 22:14
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

ich finde Tinas Worte sehr treffend.

Und was Beppo und Biggi vorher geschrieben haben finde ich auch treffend. Man quartiert doch niemanden in eine Wohnung ein, ohne dass der Wohnungsinhaber es weiß. Ich finde es einfach komplett unüberlegt. Noch interessanter wird es ja, wenn man den anderen Thread liest, wo es ums Kindergeld geht. Demnach wohnt T13 ja normalerweise bei Psoido.  ???

Also, das wäre dann so: mein Sohn wohnt bei mir. Wenn er mal mag darf er gern in der Wohnung des KV übernachten, mit Freunden, der KV braucht das aber nicht zu wissen, wenn er gerade im Urlaub ist, ist die Wohnung doch frei. Da bestimme ich eben über seine Wohnung. Sohni hat ja einen Schlüssel. Und wenn KV sich dann aufregt, sage ich allen, er hat noch ganz andere Dinge drauf, und sowieso einen an der Waffel. Und weil er mir schon mal eins reingewürgt hat, mache ich das jetzt eben so.  :knockout:

Ja klar dass die KM sich einfach aus dem Urlaub meldet, statt vorher, ist auch völlig daneben. Aber deshalb rechtfertigt es nicht diese Aktion mit dem freizügigen Wohnungs-Charing.

Wenn du im Revier der KM dermaßen an den Baum pinkelst (sorry... wie soll ich es vornehmer umschreiben  :redhead:), dann brauchst du dich nicht wundern, wenn sie sich wehren will. (auch wenn ihre Mittel nicht so besonders zielführend sind, wie Tina erläutert hat).

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

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Geschrieben : 22.10.2013 22:27
(@Brainstormer)

Nu hört doch mal auf, so einen Aufriss wegen einer derartigen Lappalie zu machen. Teilweise triefen die Kommentare ja vor Spießigkeit.
Die Lütte ist 13 (also ein Teenager) und es ist rein gar nichts passiert, also who cares? Aufgrund der Reaktion der KM wird es sicher kein zweites Mal wieder vorkommen.

Gruß
Brainstormer
(der immer noch froh ist, dass seine Eltern damals nicht mitbekommen haben, was in der Wohnung los war, als er das erste Mal nicht mit in den Urlaub fahren musste)

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Geschrieben : 22.10.2013 22:48
(@psoidonuem)
Registriert

Komisch eigentlich hatte ich das Thema geschlossen dachte ich. Die meisten der letzten Beiträge gehen am Thema vorbei, vor allem auch beim zweiten Mal Biggi. Ich freue mich aber auch über diese Beiträge 🙂

Die Wohnung der KM ist übrigens zu 50% mein Eigentum, falls das jemanden interessiert. Und die KM hatte in ihrer Nachricht aus dem Urlaub geschrieben "T13 kann kommen WANN SIE WILL". Und wie gesagt, das ist nicht das Thema. 

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Themenstarter Geschrieben : 23.10.2013 12:32
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Komisch eigentlich hatte ich das Thema geschlossen dachte ich.

Tja, so ist das manchmal in Internet-Foren... Aber schön, dass Du Dich freust.  😉 Wir meinen es ja alle nur gut.

Ich muss meinen vorherigen Beitrag korrigieren - da fehlt ein Wort:

Das es alles andere als klug vom TO war, den verlängerten Umgang nicht wahrzunehmen, nur weil LG da war und noch unklüger, t13 in die Whg. der KM abzuschieben, steht auf einem anderen Blatt und ist hier auch recht eindeutig herausgearbeitet worden,

Eines interessiert im Übrigen keinen in diesem Zusammenhang:

Die Wohnung der KM ist übrigens zu 50% mein Eigentum

Offensichtlich hast Du KM die Whg zu 100% zur Nutzung (= Miete) überlassen! Und damit hast Du nicht mehr Zugang zur Whg als jeder fremde Vermieter. Wenn es keinen Mietvertrag und insb. keinen Mietertrag für die Whg gibt, ist das tatsächlich ein komplett anderes Thema.

gruß toto

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2013 12:41
(@psoidonuem)
Registriert

Es gibt keinen Mietvertrag. Sie sitzt sich in dem Haus das ihr zu 50% gehört und das ich zu 99% bezahlt habe den Arsch platt und spielt auf Zeit, heute will sie es mir abkaufen morgen soll ich es ihr abkaufen, übermorgen soll es ganz verkauft werden und jedesmal wenn ich zustimme kommt eine neuer Vorschlag und ein neuer Preis.

Ich möchte übrigens das Wort "abschieben" kritisieren. Sie hat mit ihrer Freundin übernachten wollen und wenn die nicht die Nacht vorher schon Besuch gehabt hätte, hätte das da stattgefunden und kein Hahn würde danach krähen, selbst dann nicht wenn deren Eltern nicht da gewesen wären.

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Themenstarter Geschrieben : 23.10.2013 13:20
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin PS,

Es gibt keinen Mietvertrag. Sie sitzt sich in dem Haus das ihr zu 50% gehört und das ich zu 99% bezahlt habe den  **tsts - ID 6** platt und spielt auf Zeit, heute will sie es mir abkaufen morgen soll ich es ihr abkaufen, übermorgen soll es ganz verkauft werden und jedesmal wenn ich zustimme kommt eine neuer Vorschlag und ein neuer Preis.

trotzdem ist sie aktuell Besitzerin (nicht Eigentümerin) der Wohnung und insofern mit denselben Rechten ausgestattet wie ein Mieter, was Deine Verfügungsrechte nun einmal drastisch einschränkt. Ob Miete fliesst oder was Ihr mit der Hütte vorhabt, ist ohne Belang.

Ich möchte übrigens das Wort "abschieben" kritisieren. Sie hat mit ihrer Freundin übernachten wollen und wenn die nicht die Nacht vorher schon Besuch gehabt hätte, hätte das da stattgefunden und kein Hahn würde danach krähen, selbst dann nicht wenn deren Eltern nicht da gewesen wären.

Du machst immer noch den Denkfehler, Dich vor den Postern dieses Forums rechtfertigen zu wollen. Das ist aber die falsche Adresse; die Musik spielt nur dort, wo Deine Ex ggf. dicke Backen macht, um zu beweisen dass Du ein verantwortungslose Geselle bist, dem man keine Kinder anvertrauen kann. Natürlich steht wegen so einem Käse nicht das Sorgerecht zur Disposition, aber für die mütterlich-besorgte Nummer "seit der eine blutjunge Freundin hat, die seine Tochter sein könnte, denkt der nur noch ans Bett und nicht mehr an seine Kinder" reicht es allemal.

Insofern: Rechtlich war's ohne Bedeutung; politisch war's nicht clever.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 23.10.2013 13:29




(@psoidonuem)
Registriert

Danke Martin. Ist ein grundsätzliche Schwäche bei mir, mich immer rechtfertigen zu wollen.

Und ja, die Nummer zieht meine Ex aber sowieso durch, da kommt es auf dieses Ereignis auch nicht mehr an. Nur dass die bei JA, Richter, Rechtspflegerin und Gutachterin bislang nur Kopfschütteln geerntet hat. Was ihre sogenannten Freundinnen denken ist mir schnuppe.

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Themenstarter Geschrieben : 23.10.2013 13:39
(@bernstein88)
Schon was gesagt Registriert

Ich würde schon vorsichtig sein und auf alle Fälle darauf achten, dass eine Erwachsene Person mit Verantwortungsbewusstsein vor Ort ist. Da Teens ja manchmal schon dummheiten anstellen können. Gibt ja leider immer jüngere Mütter usw. Ich würde halt nur darauf achten, dass eine Person vor Ort ist. Ansonsten sollte nichts dagegen sprechen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2014 13:40
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