Hallo,
seit kurzem ist meine Tochter Schulkind mit anschließender Hortbetreuung.
Gestern holte ich sie zum ersten Mal dort ab.
Die KM hatte mir 16.00 mitgeteilt, ich war bereits 15.45 dort.
Die Erzieherin sagte mir, dass es ihr leid tue und es ihr unangenehm sei, es nichts mit mir zu tun habe ... , dass die KM ausdrücklich 16.00 gesagt habe und auch explizit darauf hingewiesen habe, dass sie das alleinige Sorgerecht inne habe .... ich solle doch bitte noch bis 16.00 mit Kind auf dem Schulgelände bleiben ...
Der spätere Versuch, telefonisch mit der KM diese Peinlichkeit aufzuklären und zukünftig zu vermeiden, endete in den üblichen Wortergüssen: ich sei schuld, dass ich das Kind in diese Situation gebracht hätte; sie sei allein entscheidungsbefugt, ich hätte gar nichts zu sagen, das Kind müsse sich ja sowieso erst eingewöhnen etc. pp. ...
Mein Einwand, dass ich mit dem Kind noch etwas unternehmen wollte, wurde zur Kenntnis genommen und darauf verwiesen, dass das doch kein Problem sei, ich müsse nur zukünftig rechtzeitig Bescheid sagen, dann würde sie das der Schule mitteilen. :knockout:
Wie ist das bei Euch im Hort, sind da auch exakte Zeiten vorgegeben, oder gilt da vielleicht ab xx Uhr wird das Kind abgeholt ?
Hi diskurso,
Also ich weiß das nur von unserer Schule hier in Ö (aber ich denke, das wird bei deutschen Schulen ähnlich sein):
Wenn der sorgeberechtigte ET eine bestimmte Zeit vorgibt, bis zu der das Kind in der Schule / im Hort bleiben muss, dann hat die Schule bis zu diesem Zeitpunkt die Aufsichtspflicht. Wenn die Schule das Kind dann früher gehen läßt und es sollte etwas passieren, dann ist die Schule haftbar.
Die können somit nicht eigenmächtig entscheiden, das Kind früher gehen zu lassen, das könnte gravierende rechtliche Folgen haben.
Daher: da kann weder die KM was dafür, noch die Schule, sondern es hat tatsächlich mit der Aufsichtspflicht zu tun.
Hoffe, das kann Dir zum Verständnis der Situation ein wenig helfen.
lg
vj
Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)
Moin diskurso,
unsere Tochter ist nicht mehr im Hort, aber zumindest vor 2 Jahren musste(n) der/die Erziehungsberechtigten, bei nicht Selbstabholung des Kindes, für jeden Tag extra einen Satz in ein Mitteilungsheft schreiben wer zum Abholen kommt, Uhrzeit war dabei - jedenfalls für den Hort - nicht entscheidend.
VG WH
Servus!
Daher: da kann weder die KM was dafür, noch die Schule, sondern es hat tatsächlich mit der Aufsichtspflicht zu tun.
...welches zum Zeitpunkt der Abholung auf diskurso als Umgangs-ET übergeht. Insofern ist m.E. die zeitliche Einschränkung nicht korrekt, es würde ja reichen, mitzuteilen, dass Kind vom Vater abgeholt wird (was würde KM zu diesem Vorschlag sagen?).
Ich würde jetzt wegen den 15 Minuten aber auch kein Fass aufmachen...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hi,
Also ich habe es so erlebt: wenn nur geschrieben wurde: "Kind wird von XY abgeholt" und es stand keine Uhrzeit dabei, dann konnte das Kind jederzeit abgeholt werden.
Wenn aber explizit eine Uhrzeit genannt wurde, dann mußte diese eingehalten werden, weil der Erziehungsberechtigte damit vorgibt, dass das Kind bis zu diesem Zeitpunkt im Hort bleiben muss.
Und der Erziehungsberechtigte geht dann - berechtigterweise - auch davon aus, dass das Kind bis zu dieser Zeit im Hort erreichbar ist und dort beaufsichtigt wird.
Wie streng das der jeweilige Hort handhabt, ist deren Sache, aber da es in unserer Schule vor einigen Jahren bereits mal einen Polizei-Einsatz wegen Sorgerechtsstreit gegeben hatte (nicht wegen uns), sind die bei uns verständlicherweise sehr streng.
Und ich finde das gut - denn das gibt Sicherheit für alle Seiten.
lg
vj
Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)
Ja, so wie bei vj wurde das bei uns auch gehandhabt. Bei Vorgabe der Abholzeit durch den Sorgeberechtigten wurde diese auch eingehalten.
Und wegen 15 min hätte ich auch nichts weiter unternommen, vor allem weil eine Uhrzeit abgesprochen war.
VG WH
...welches zum Zeitpunkt der Abholung auf diskurso als Umgangs-ET übergeht. Insofern ist m.E. die zeitliche Einschränkung nicht korrekt, es würde ja reichen, mitzuteilen, dass Kind vom Vater abgeholt wird
Selbstverständlich!
Wenn die KM allerdings extra betonte, dass ich das Kind erst frühestens um 16.00 abholen darf (und extra gleich mit betonte, dass sie Inhaberin des alleinigen Sorgerechts sei) ist das vermutlich auch für Erzieherin verbindlich.
(was würde KM zu diesem Vorschlag sagen?).
Genau das, was ich schon beschrieben habe ...
Ich werde es aber nochmals versuchen.
Ich würde jetzt wegen den 15 Minuten aber auch kein Fass aufmachen...
Habe ich auch nicht vor - es ist nur eine ganz neue Situation, die ich gern grundsätzlich für die Zukunft geklärt haben will.
In meiner Fragestellung vermischen sich eigentlich zwei Fragen - merke ich gerade.
1. Handelte die Erzieherin rechtlich korrekt ?
2. Ist es überhaupt möglich, eine etwas flexibere Abholzeit (Zeitfenster) zu erreichen ?
Es wäre - eigentlich - doch denkbar, dass die KM dem Hort mitteilt: KV holt Kind ab 15.00 ab (je nach vorhandener Zeit von mir), ob das dann 15.00, 15.30 oder 16.00 ist, ist eben flexibel.
(Das ging im Kiga ja auch.)
Ich muss vielleicht extra noch darauf hinweisen, dass die KM eine typische KindesbesitzerIn ist, die grundsätzlich jeden Umgang von mir mit dem Kind nur widerwillig duldet und die alleinige Verfügungsgewalt für ihre Psyche benötigt.
weil eine Uhrzeit
abgesprochenwar.
Einseitig vorgegeben ...
Moin,
Hab Deine Geschichte jetzt nicht auf dem Schirm, aber wie sieht's denn mit dem GSR aus?? Willst Du da aktiv werden?
Wenn Du ebenfalls sorgeberechtigt bist kannst Du Dein Kind zu jeder möglichen und unmöglichen Uhrzeit von Kiga oder Hort abholen.
Kein Betreuer darf Dir das dann verwehren. Ob man mit dieser Möglichkeit Schindluder treiben will muss dann jeder selbst wissen.
Ich würde nach so einer Aktion mindestens mal drüber nachdenken.
JB
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Willst Du da aktiv werden?
Derzeit (leider) nicht.
Die Gründe sind vielfältig und sollen hier bitte gerade kein Thema sein.
Einseitig vorgegeben ...
Zwischen der Sorgeberechtigten und dem Hort abgesprochen. Wenn Du schon die Begrifflichkeit auf die Goldwaage legst...
Und das hier
Ich muss vielleicht extra noch darauf hinweisen, dass die KM eine typische KindesbesitzerIn ist, die grundsätzlich jeden Umgang von mir mit dem Kind nur widerwillig duldet und die alleinige Verfügungsgewalt für ihre Psyche benötigt.
kannst Du natürlich gerne tun, hilft Dir aber nicht weiter.
Gruß WH
Hi diskurso,
1. Handelte die Erzieherin rechtlich korrekt ?
2. Ist es überhaupt möglich, eine etwas flexibere Abholzeit (Zeitfenster) zu erreichen ?
Zu 1) Ja. Den Fall hatte ich bei der Kita-Abholung. Mama weist Erzieherin an, Kind nicht an mich herauszugeben. Ich hatte eine gerichtlichen Umgangsbeschluss,
der die Herausgabe vorsah. Erzieherin gab Kind nicht heraus. Ich also mit meinem Umgangsbeschluss zur Leiterin; diese erkundigte sich bei ihrer Rechtsabteilung, Nö, muss sie nicht, ASR der Mutter ist entscheidend. Ich konsterniert zu meiner Anwältin und diese auch, ja, ist so rechtlich in Ordnung. Die MAMA muss durch Gerichte, Ordnungsgeld, Androhung von Prügel, göttliche Einsicht über Nacht etc. dazu gebracht werden, den Erziehern entsprechende Anweisungen zu geben, die Erzieher selbst handeln nach den Anweisungen des ASR-Inhabers.
Zu 2) Ja, natürlich. Wie schon andere geschrieben haben: Sie soll einfach ins Heft schreiben oder mitteilen: " Heute wird Kind von diskurso abgeholt", fertig.
Problem ist, wenn sie hier bockig ist (s.o.).
Du kannst natürlich versuchen, die Erzieherin argumentativ zu zermürben, reden mit ihr ist wohl nicht verboten: Deine Uhr zeigt bereits 16:00 Uhr an, welche ist denn nun richtig sei? Deine wär mit der Atomuhr in Brüssel übers Internet abgeglichen. Außerdem können sich auch mal Atome vertun. Oder Du fragst sie, wie sie sich verhält, wenn die Mutter Abholung Punkt 15: 56 Uhr befiehlt. Was passiert, wenn Du das Zeitfenster von einer Minute verpasst, ob sie das Kind dann nicht herausgibt, sondern Dein Kind mit nach Hause ins WE nimmt, die Mutter wäre verreist?
Meine Erfahrung ist aber, dass man es so einrichten kann, eben genau dann dazu sein. Wenn nicht, würde ich mir einfach, bevor ich in den Hort ginge, ein Eis oder einen Kaffee to go holen und fertig. Oder einfach auf meinem Kindle etwas lesen. Dir fällt schon was ein.
LG,
Mux
Zwischen der Sorgeberechtigten und dem Hort abgesprochen.
Nein, eben nicht, es bleibt dabei:
Von der KM mir - und dem Hort - einseitig vorgegeben.
Im allgemeinen Sprachgebrauch bedeutet "abgesprochen" nämlich etwas völlig anderes.
Dieses (gewollte?) Missverständnis ist mir im Zusammenhang von alleinsorgenden Müttern schon derart oft begegnet, dass das klar gestellt gehört.
Wenn Du schon die Begrifflichkeit auf die Goldwaage legst...
Ohne eine klar verständliche Sprache kann man nur sehr eingeschränkt zielorientiert kommunizieren.
Das habe ich mir so angewöhnt, denn sonst wäre eine Kommunikation endlos, ermüdend und überflüssig.
Und das hier
kannst Du natürlich gerne tun, hilft Dir aber nicht weiter.
Mir nicht, aber dem Leser hier schon zur allgemeinen Klarstellung warum die KM so handelt wie sie handelt.
Zu 1) Ja.
Zu 2) Problem ist, wenn sie hier bockig ist (s.o.).
Danke.
Ich kann es nur noch einmal versuchen.
Deine Uhr zeigt bereits 16:00 Uhr an, welche ist denn nun richtig sei?
Theoretisch ganz lustig, praktisch aber eher weniger ...
Ich will ja auch nicht schon zu Beginn der Schulzeit dort "negativ" auffallen ...
So etwas fällt immer irgendwann auf das Kind zurück.
Meine Erfahrung ist aber, dass man es so einrichten kann, eben genau dann dazu sein.
Natürlich.
Hintergrund ist jedoch ein anderer: wenn ich nicht höllisch aufpasse, werden mir schleichend Stück für Stück kostbare Umgangsstunden gekürzt.
Ich sehe auch nicht ein, warum eine Fremdbetreuung im Hort wichtiger als die durch den eigenen Vater sein soll - das übliche Theater eben mit KindesbesitzerInnen.
Mir nicht, aber dem Leser hier schon zur allgemeinen Klarstellung warum die KM so handelt wie sie handelt.
Für mich las sich das so, als würdest Du diesen Vortrag (den Du Dir hier schon deswegen hättest sparen können, weil viele hier ihn bereits auf dem Latschen pfeifen können) dem Hortpersonal halten wollen. Wenn nicht, umso besser.
Nein, eben nicht, es bleibt dabei:
Von der KM mir - und dem Hort - einseitig vorgegeben.
Im allgemeinen Sprachgebrauch bedeutet "abgesprochen" nämlich etwas völlig anderes.
Ob die KM das mit dem Hort abgesprochen oder einseitig vorgegeben hat, und wie Du dies für Dich definierst, es ändert 0,0 an Deiner Situation, und in welcher Form diese "Vorgabe" gelaufen ist, können wir alle nicht beurteilen.
So long, WH
edit: Tippfehler
Mir nicht, aber dem Leser hier schon zur allgemeinen Klarstellung warum die KM so handelt wie sie handelt.
die Antwort ist viel schlichter und im Ergebnis dieselbe wie auf die Frage, warum Hunde sich die Eier lecken: Weil sie es können.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.