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Adoption so ohne Weiteres möglich...?

 
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo Forengemeinde...
Ihr erlebt mich im Moment etwas irritiert und hilflos...
Ich hatte vor ein paar Tagen eine Begegnung der "dritten Art" :question:
Und das kam so..
ich war mit meiner LAG vor ein paar Tagen auf dem Mainzer Winzerfest am Rhein.
Zum Abschluß noch schnell einen doppelten Espresso geordert, als ich von "jemanden" mit Vornamen angesprochen wurde.
Von meiner Seite zunächst völlige Ahnungslosigkeit, wer da vor mir steht und mich kennen will.
Es stellt sich dann heraus, dass es ein (gemeinsame) Freundin der KM meiner Großen und mir ist. Wir hatten uns bis zu diesem Zeitpunkt fast 18 Jahre nicht mehr gesehen. Die Veränderung seitens der gemeinsamen Freundin (eher Bekannte) war so groß, daß es noch etwas Nachhilfe bedurfte, bis ich wirklch gerafft habe, wer da vor mir steht/ stand...
Die früher gemeinsame Freundin/ Bekannte war nach der Trennung der KM und mir eher die Freundin der KM.

Etwas Smaltalk und irgendwann kam es zu Thema "M" (meine Große)... Zu meiner absoluten Überraschung stand dann auf einmal das Thema "Adoption" im Raum...

Sie meinte nämlich zu wissen, dass einer meiner Nachfolger und späterer Mann der KM meine Tochter adoptiert habe...
Davon weiß ich aber nichts...

Fakt ist allerdings, das im Zuge der damaligen Eheschließung  meine Tochter den (Familien-)Namen des neuen Ehemannes übertragen bekommen hat.

Nun zu den Fragen...
Ist es generell möglich, das eine Adoption ohne Zustimmung/ Kenntnisnahme des biologischen Vaters erfolgen kann?
Hätte es der damaligen Namensgebung meiner Zustimmung bedurft?

Die KM und ich waren nie verheiratet, das Kind wurde 1994 geboren.
Ich habe seitdem regelmäßig und gemäß meines Einkommens entsprechend der DT Unterhalt gezahlt. Dies wurde ebenso regelmäßig von der KM und Ihrer Ratten (im 2Jahresturnus) überwacht.
Seit 1999 habe ich keinen Kontakt mehr zu meiner Tochter haben dürfen bzw wurde mit wirklich allen Mitteln unterbunden.

Es wäre wirklich schön, ein paar hilfreiche Antworten zu bekommen...

Edith: Falls der Treath hier an dieser Stelle fehlplatziert bitte verschieben... :redhead:
________________________
Edit: Name gelöscht

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.05.2015 13:47
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

eine Einbennung ist/war möglich, wenn das Kind nicht deinen Nachnamen getragen hat und kein GSR bestand.

Für eine Adoption muss zwingend deine Unterschrift vorliegen. Das geht auch bei ASR der KM nicht ohne dein Einverständnis. Von daher hat die Bekannte wohl Einbennenung mit Adoption verwechselt.

Was evtl. ginge ist eine Erwachsenenadoption. Da müssen IMO weder leibliche Mutter, noch leiblicher Vater zustimmen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2015 13:55
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

da deine Tochter bereits 21 ist, könnte möglicherweise eine Erwachsenenadoption erfolgt sein. Diese bedarf m. W. keine Zustimmung durch dich, weil die Familienbande zum leiblichen Elternteil anders als bei der Adoption Minderjähriger nicht erlöschen.

Eine Adoption als Minderjährige ohne dein Wissen, wenn du in der Geburtsurkunde stehst, dürfte nicht möglich sein.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2015 13:56
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Seit 1999 habe ich keinen Kontakt mehr zu meiner Tochter haben dürfen bzw wurde mit wirklich allen Mitteln unterbunden.

viel interessanter finde ich die Frage, ob Du in der Zwischenzeit mal versucht hast Kontakt aufzunehmen. Fliest den noch Volljährigenunterhalt? Bekommst Du Schulbescheinigungen oder Studienbescheinigungen? Mit 21 ist ja vielleicht auch die Möglichkeit für einen Neuanfang möglich. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2015 16:07
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo @All

zunächst einmal Danke für die schnellen Antworten.

alsoo...

eine Erwachsenenadoption kann ausgeschlossen werden.
Die Eheschließung meiner Ex muß so um 2002/2003 gewesen sein... (in diesen Zeitraum fällt zumindest die Namensänderung).
In diesen Zeitraum müßte dann auch die eventuelle Adoption fallen.

Zu euren Fragen: Ein GSR zu keiner Zeit existiert (obwohl tatsächlich um 1996 die geinsame Sorgeberechtigumg angedacht war. Wir hatten seinerzeit sogar einen entsprechenden Schriftsatz vorbereitet. Allerdings scheiterte damals die Umsetzung an der aktuellen Rechtssprechung. Ein GSR war damals nirgendwo rechtlich verankert und vorgesehen.
Im weiteren Verlauf sollte sich aber sowieso - was unser gutes Verhältnis betrifft - einiges grundlegend ändern...

@midnightwish:

zu dieser zwingenden Unterschrift:
wer fordert Diese ein?
Geschieht das von "Amtswegen" oder kann diese Unterschrift auch auf "privater Ebene" eingeholt werden (sprich meine Ex bittet mich um diese Unterschrift und legt Diese dann (so ich sie geleistet hätte) bei den entsprechenden Ämtern vor...
Ich frage deshalb, weil eine "privat" organisierte Unterschrift ja perse erstmal manipulierbar wäre, also ohne das ich jemals gefragt worden wäre,
könnte doch zB. die KM so ein Schreiben selbst verfassen und gefakt unterschreiben...
Es ist ja nicht so, das ich das glaube (oder doch??? mmmhhh), ich möchte es aber zumindest als Gedankengang hier in die Runde geworfen haben...

@Ingo30
die Frage ist zumindest berechtigt....- hatte ich aber schon mal an anderer Stelle versucht zu beantworten.
Versucht hatte ich es mehrmals. Die letzten Male habe ich von meiner Tochter deutliche Zeilen zugesandt bekommen. Sie möchte nicht, dass ich mich in "Ihr Leben dränge" und "Sie wünscht auch keine Kontakte als solche die den Unterhalt betreffen (O-Ton in Sachen Unterhalt: Ich will nur was mir zusteht)".
Und. ja ich bezahle Erwachsenenunterhalt, da meine Tochter eine Ausbildung im "Erzbischöflichen Berufskolleg Köln" mit angestrebten Fachabitur absolviert.
Danach möchte Sie studieren...
Die Unterlagen kamen in der früheren Vergangenheit erst nach mehrmaliger Aufforderung. Irgendwann habe auch ich ein paar deutlichere Worte gefunden und meinerseits signalisiert, das eine zeitnahe Zusendung der Unterlagen (Zeugnisse/ Schulbescheinigung) für weitere Unterhaltszahlungen unabdingbar und zwingend sind. Seitdem funktioniert zumindest das ganz gut.

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.05.2015 22:06
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das ganze läuft über das Familiengericht.

Da kann keine Unterschrift mal eben gefälscht werden. Du würdest vom Gericht angeschrieben.

Klar ist eine Erwachsenenadoption möglich. Die muss ja nicht mit der damaligen Eheschließung zusammenhängen, sondern kann jahre später erfolgen.

Übringens wäre auch eine "normale" Adoption erst nach einigen jahren Ehe möglich

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2015 22:17
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo @midnightwish

Ich nochmal.

Danke für Deine aufklärenden Ausführungen,
Wenn ich geschrieben habe, dass eine Erwachsenenadoption ausgeschlossen werden kann, so meinte ich dies in dem zeitlichen Zusammenang der Eheschließung meiner Ex (und damit einhergehend mit der von der Freundin geäußerten vermuteten Adoption).

Diese Ehe wurde übrigens schon nach relativ kurzer Dauer wieder geschieden (2009). Ich gehe da einfach davon aus, dass dieser Exehemann  als "Erwachsenenadopteur" nicht in Frage kommt. Aber nichts ist/ wäre unmöglich (sagte schon Toyota).

PS: Danke übrigens fürs Realnamenentfernen....

Gruß Kakadu59
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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.05.2015 01:04
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Von daher hat die Bekannte wohl Einbennenung mit Adoption verwechselt.

Könnte dies nicht des Rätsels Lösung sein?

Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2015 02:27
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

ja @Toto
zumindest ein Teil der Lösung...- obwohl ich eben nicht glaube, dass eine Verwechslung der Begrifflichkeiten bzw. Vorhaben vorliegt.

Was ich mir halt denke (ist aber auch irgendwie wie Kaffesatzlesen): Die Adoptionsgeschichte wird sich die Bekannte nicht aus den Fingern gesaugt haben...
(Zumal sie in dem besagten Gespräch auch sehr verunsichert war, nachdem sie merkte, dass ich nichts von einer Adoption weiß...)

Vermutlich werden sich meine Ex und Ihr Ehemann tatsächlich über eine Adoption Gedanken gemacht haben, übrig geblieben ist dann wohl die "Einbenennung" (mit dem erklärten Ziel nach außen hin eine Familie darzustellen, ohne sich eventuell - bei Namensungleichheit - erklären zu müssen).

Als Freundin/ Bekannte war sie wohl dann auch irgendwie in das Vorhaben eingeweiht.

Mir ging es hier im Thread vorangig (nur) darum, ob soetwas hinter dem Rücken des biologischen Vaters überhaupt so ohne weiteres möglich ist bzw. gewesen wäre.
us persönlicher Erfahrung (ich bin auch so ein "Einbennungskind) weiß ich dass bei Namensgleichheit "alle Welt" von einer "echten" Familie ausgeht und bei den verschiedensten Instutitionen eine Fragen auftauchen.
Übrigens: EINBENENNUNG- was für ein seltsamer Begriff (habe ich gestern Abend das erste mal in meinem Leben gehört bzw. gelesen) und zu meinem persönlichen "Unwort des Jahres 2015"
erklärt...
 

Gruß Kakadu59
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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.05.2015 08:42
(@psoidonuem)
Registriert

Mich würde mal rein akademisch interessieren (weil der TO es nicht fragt), ob er dann für das Kind denn noch unterhaltsverpflichtet wäre

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2015 13:34




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bei einer minderjährigen oder dieser gleichgestellten Adoption muss er keinen Unterhalt mehr zahlen. Mit der Adoption erlöschen sämtliche verwandtschaftlichen Verhältnisse (es gibt also weder Unterhalt noch später eine Erbschaft, aber auch keine Unterhaltspflicht, wenn derjenige der zur Adoption freigegeben hat bedürftig wird)

Bei einer Erwachsenenadoption bleiben soweit ich weiss, die verwandtschafltichen Bindungen erhalten

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2015 13:40