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Adoption und Namensgebung

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(@distance)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

momentan spitzt sich die Sache mit meinen Kindern und meiner Ex echt zu.

Meine Ex wird wohl heiraten... Hurra endlich nervt die mich nicht mehr!!!

ABER sie sagte mir das ihr Freund meine Kinder adoptieren und denen seinen Namen geben will.
Ich habe kein Sorgerecht mehr, sie hat das alleinige und ich bin auf tausend!

Geht das überhaupt?

Gruß

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2018 15:10
(@inselreif)
Moderator

Ganz eindeutig - ohne Deine Zustimmung geht weder das eine noch das andere (wenn die Kinder Deinen Namen tragen).
Der Zustimmung kann in gewissen Fällen ersetzt werden aber das ist seeeehr schwierig durchzubringen und dazu lass die beiden erst mal einige Jahre verheiratet sein.

Also: ruhig bleiben, nicht reagieren, lass sie sich selbst eine blutige Nase holen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2018 15:16
(@distance)
Rege dabei Registriert

Auch wenn sie das alleinige Sorgerecht hat? Ich hoffe, weil das würde mir endgültig das Herz brechen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2018 15:18
(@inselreif)
Moderator

Ja, auch dann. Ausnahmsweise hast Du auch mal Rechte .-)

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2018 15:20
(@distance)
Rege dabei Registriert

DANKE 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2018 15:22
(@inselreif)
Moderator

Fundstellen:
Adoption: § 1747 BGB
Einbenennung: § 1618 BGB

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2018 15:26
(@distance)
Rege dabei Registriert

Wunderbar! Vielen Dank 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2018 16:21
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Beantragt ein Elternteil gemäß § 1628 BGB die Übertragung der Entscheidungsbefugnis den Antrag auf Namensänderung des Kindes gemäß §§ 2, 3 NamÄndG stellen zu können, reicht nicht, dass die Namensänderung dem Kindeswohl dient. Eine Notwendigkeit einer Namensänderung ist erst dann gegeben, wenn unter Berücksichtigung der Gründe für die Beibehaltung des bisherigen Namens eine Namensänderung dringend geboten ist. Das ist nur dann der Fall, wenn bei Beibehaltung des Namens schwerwiegende Nachteile für das Kind zu erwarten sind oder die Namensänderung für das Kind solche Vorteile mit sich bringt, dass die Beibehaltung des Namensbandes zum anderen Elternteil (zumeist dem Vater) nicht zumutbar erscheint (Fortführung von BverfG, NJW 2002, Seite 2406).

Gericht        : BGH
Datum          : 09.11.2016
Aktenzeichen    : XII ZB 298/15 
Leitparagraph  : BGB § 1628
Quelle          : FamRZ 2017, Seite 119; NZFam 2017, Seite 25

Nein.

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2018 16:26
(@nadda)
Registriert

Hi,

wenn ich das lese habe ich wieder den Eindruck das deine Ex versucht dich zu stressen.
Falls sie sich erkundigt hat müsste sie wissen das sie damit nicht durch kommt, also
könnte es sein, dass ihre ganzen Aktionen nur das Ziel haben dir Stress zu verursachen.

Wenn das so ist, dann solltest du deine Reaktionen auf ihren Quatsch ändern - dann hat
sie weniger Spaß dran.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2018 20:13
(@distance)
Rege dabei Registriert

Hallo Nadda,

war während der Ehe nicht anders. Ich habe nur wegen der Kinder durchhalten wollen, aber konnte zum Schluß einfach nicht mehr.
Im letzten Jahr der Ehe, habe ich stark zugenommen, hatte Hautausschlag und Haarverlust. Sie hat mir meine Arbeit bei einem sehr großen Poster Hersteller kaputt gemacht, dass sogar mein Arbeitgeber das mitbekommen hat.

Es kommen halt immer und immer wieder Stichelleien, auch gegen meine Frau und unserer Familien.

Leider kenne ich die Gesetzeslage nicht und steigere mich erstmal in alles hinein.

Danke für eure Hilfe, das weiß ich zu schätzen und die Zeit die ihr investiert!!!

Viele liebe Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2018 11:22




(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Distance,

ich kann Dich nur zu gut verstehen. Oft erlebe ich mit, dass so manche Ex - warum auch immer - nur darauf bedacht ist, den ehemaligen Partner "fertig" zu machen. Warum und welchen letzendlichen Zweck dies (außer der perfiden Rachebefriedigung für was auch immer) letztendlich dienen soll, kann keiner Beurteilen.
Auch habe ich oft den Eindruck, dass fast immer der Ex(Mann) die Schuld hat. Wenn Du Dich mit meiner Ex unterhalten würdest, Du hättest von mir keine Vorstellung, was ich doch für ein schlechter und abgrundtief niederträchtiger Mann ich doch bin  :wink:.

Was letztendlich dagegen hilft ... störrische Ignoranz.
Ich weigere mich schlicht, mich mit der KM meiner Kinder zu unterhalten. Denn in der Vergangenheit kam (über Jahre) nur Müll raus. Es ist alles geregelt, was es zu regeln gibt. Wenn sie was will, kann sie eine Mail schicken (hab ich noch nie bekommen) und ansonsten ist sie auf meinem Telefon gesperrt (Anrufe, SMS und WA). Seit ich das gemacht habe, werden auch die anonymen Anrufe Nachts langsam weniger ... ab und zu flammt da nochmal was auf, aber mit einer gut eingestellten Nachtsperre ist auch da an vernünftigen Schlaf zu denken.

Und seit dem geht es mir richtig gut. Ich verschwende keinen Gedanken an sie. Wenn sie meint ihr Ding zu machen, soll sie, mit allen Konsequentzen. Wenn es keinen Konsentz gibt, dann übergeb ich das dem Anwalt ... ich reg mich da nciht mehr auf.

Gerade in diesem Fall der Namensänderung kann man Dir nur sagen, dass sie ja erst einmal mit irgendwelchen Papieren kommen muss. Und dann bist Du immer noch nicht verpflichtet, diese zu unterschreiben ...
Mal abgesehen davon, wenn der Neue der Km die Kinder adoptieren will, dann hat sie kein Druckmittel mehr gegen Dich. Dann bist Du KU und alle Verpflichtungen los ... will sie das? Ich denke nicht.
Man könnte das ganze auch noch weiterspinnen ... der Neue adoptiert die Kinder, ist für alles zuständig, aber Du klagst den Umgang ein, der Dir dennoch zusteht. Das blöde Gesicht will ich mal sehen ...

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2018 13:05
(@pegasus)
Rege dabei Registriert

Hallo Zusammen,

Im Grunde stimme ich Kaspar zu, bis auf den Punkt mit dem eventuellem einklagen des Umgangs. Nach meiner Kenntnis ist dies bei einer
Zustimmung zur Adoption nicht mehr möglich.

Grüße

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2018 14:04
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Auch ein kollektives Moin,

dann reihe ich mich auch mal in die Reihe der schlechten Menschen (Männer) ein. Meine KM ist da ähnlich gestrickt, nur hat sie weniger Hebel die sie ansetzen kann. Ich mache in Bezug aufs Kind ja auch so gut wie alles falsch, selbst wenn sie Probleme bei der Abgabe im KiGa hat (ich jedoch nicht) ist dass natürlich meine Schuld und ich soll mir eine Lösung überlegen. Wir kommunizieren fast ausschließlich per Whatsapp und seitdem ich angefangen habe, für meine Einschätzung unwichtige Texte einfach zu ignorieren und nicht mehr zu kommentieren geht’s mir besser.

Ich kann nicht bestreiten, dass meine KM ist auch immer wieder mal schafft mich zu „triggern“ und ich innerlich die Wand hochgehen könnte, aber das ist im großen und ganzen das eigene, persönliche Problem es einfach nicht zuzulassen.

Ganz ehrlich Distance, versuche Deinen Namen umzusetzen und eine gewisse (emotionale) Distanz zwischen KM und Dir schaffen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2018 14:11
(@inselreif)
Moderator

bis auf den Punkt mit dem eventuellem einklagen des Umgangs. Nach meiner Kenntnis ist dies bei einer
Zustimmung zur Adoption nicht mehr möglich.

O doch. Der Umgang geht dann über den Umweg "ehemals enge Bezugsperson", § 1685 BGB.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2018 14:39
(@pegasus)
Rege dabei Registriert

Wäre eventuell eine Möglichkeit. Aber sicherlich nicht ganz so einfach. Merkwürdigerweise können alle, selbst die Großeltern, meist
einfacher Rechte einklagen als der leibliche Vater.

Ich habe hier vorschnell vermutet, dass diese Umstände nicht gegeben sind. Da man auch nicht ganz so einfach, dass Sorgerecht
verliert.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2018 16:03
(@nadda)
Registriert

Hi,

das Recht auf Umgang besteht weiterhin, und ich vermute das man die Adoption auch nicht bekommen würde,
wenn es Zweifel gibt ob der Umgang weiter durchgeführt werden kann.

Eine Stiefkindadoption ist nichts, was man mal eben schnell so bekommt.

Du musst dir da jetzt erstmal gar keine Gedanken machen. Sie wird die Kinder weder von ihrem neuen einfach
adoptieren lassen können, noch kann sie den Nachnamen einfach so ändern - sie braucht dazu deine Zustimmung,
oder einen verdammt guten Grund um die Zustimmung vom Gericht ersetzen zu lassen.

Woran du jetzt arbeiten musst ist die Art und Weise wie du mit ihren Aktionen umgehst.
Das ist nicht ganz einfach, aber du solltest versuchen es ruhig anzuhören und dich dann erstmal schlau zu machen
was Sache ist. Es hilft niemandem, am wenigsten dir selbst, wenn du dir ständig irre Sorgen machst.

Dein Leben solltest du dir von ihr möglichst wenig beeinflussen lassen. Das das nicht einfach ist weis ich auch.
Genau an dem Punkt kämpfe ich auch noch 11 Jahre nach der Trennung von meinem Ex immer wieder. Zum Glück,
hält der sich aus unserem Leben inzwischen raus. Seit 8 Jahren quälen mich die Aktionen der Exfrau meines Mannes,
bisher kein Ende in Sicht. Manchmal bin ich total wütend darauf, dass ich so viele Jahre lang immer Emotionale Tiefs
erleben musste und mich nicht dagegen wehren kann. Manche können besser damit umgehen, andere schlechter.
Klar ist, du brauchst eine Strategie,um dein Leben nicht komplett, nach den Vorstellungen deiner Ex, in Stress zu verbringen.
Das schlimme ist ja, sie bestimmt trotz eurer Trennung viel in deinem Leben. Die Frage ist nun, wie viel Macht willst du ihr noch
erlauben und wo fängst du an Grenzen zu ziehen.

LG
nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2018 17:45
(@distance)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

sie meldet sich ja nur wenn es um's Geld geht. Wenn ich anrufe z.B. zu den Geburtstagen oder Weihnachten, dann ist ja ständig besetzt (geblockt).
Dann fängt sie plötzlich an zu jammern, wie schwer alles ist und sie gerade so über die Runden kommt. 2 Minuten später erklärt sie mir dann den Krieg(-> ihre Ausdrucksweise) und will uns fertig machen.

Wie oft hat sie gesagt ich solle die Kinder holen, sie könne nicht mehr. Sobald ich dem zustimme, kommen über WhatsApp nur noch 30 Mittelfinger geflogen, mit den Worten , dass ich einen Sch... dürfe.

Leider ist der Umgang ortsabhängig, d.h. ich muss, um meine Kinder zu sehen nach München und nur in Begleitung eines JA Mitarbeiters in deren Büros. An diesem Gerichtsurteil klammert sie sich fest, als würde ich die Kinder entführen wollen.

Ich bin sowas von **tsts - ID 20** worden, bei der Scheidung. Habe auf Anraten meines RA auf das Sorgerecht verzichtet, um besser dar zustehen und den Umgang bei mir haben zu können, weil ALLE es befürwortet hatten, das meine EX das alleinige Sorgerecht erhält.
Also JA, Verfahrensbeauftragte, Therapeutin und ihr RA .... alles Frauen! Wahrscheinlich hätte ich das Sorgerecht eh verloren, aber so kampflos .... da war ich sowas von dumm!

Könnte heulen.

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2018 18:52
(@nadda)
Registriert

Hi,

dann nochmal so das wir alles wissen.

Du hast auf das Sorgerecht freiwillig verzichtet? Ganzes Sorgerecht oder nur ABR? Irgendwo schreibst du du hast das Sorgerecht aber sie hat die Erlaubnis bekommen umzuziehen und den Lebensmittelpunkt zugesprochen bekommen. Was denn nun?

Und wieso hast du in München begleiteten Umgang? Begleiteter Umgang muss ja begründet werden.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2018 19:22
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Begleiteter Umgang muss ja begründet werden.

Viel wichtiger, begleiteter Umgang ist zeitlich begrenzt.
Auch ist begleiteter Umgang nicht in einem Büro durchzuführen.

Auf was für einen Scheiß hast Du Dich da eingelassen?

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2018 20:01
(@nadda)
Registriert

Hi,

stimmt, begleiteter Umgang sollte auch zeitlich begrenzt sein, aber bei uns lief das auch relativ lang.

Aber was sind die Gründe?

Wenn es dir lieber ist, das nicht in einem öffentlichen Forum zu besprechen, kann man dir ein Sonderfallforum
einrichten auf das dann nicht jeder zugreifen kann. Aber mit Halbwissen können wir dir nicht wirklich weiterhelfen.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2018 20:11




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