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Aufschub Taschengelderhöhung

 
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Ein Schulbuch hat unter dem "Erstbenutzer" derart gelitten, dass es ersetzt werden muß.
Dafür das Taschengeld zu kürzen oder gar zu streichen ist aus pädagogischer Sicht wohl nicht sinnvoll. Die geplante Taschengelderhöhung zeitlich nach hinten zu verlagern finde ich dagegen durchaus angemessen.

Wie seht Ihr das?

Danke und Gruss,
gardo

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2016 16:50
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

letzlich weiss ich nicht genug um die Sache zu interpretieren. Wie alt ist das Kind?
Wenn das Taschengeld hauptsächlich für laufende, auch schuliche Dinge genutzt wird, dann ist es schwer es zu kürzen. Ist es aber Geld zur freien Verfügung, dann sehe ich es anders.
Bei einem Grundschulkind würde ich die Taschengelderhöhung aussetzen, ist es ein älteres Kind würde ich anders vorgehen.
Das Schulbuch kostet xx Euro. Einen angemessenen Teilbetrag würde ich dem Erstbenutzer in Rechnung stellen und er kann dann erklären wie er den Schaden regulieren will. Also sofort begleichen (z.B. auch durch Geld vom Konto) oder auch als Teilzahlung (mit geringem Aufschlag).

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2016 17:18
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Susi,

es handelt sich um ein Buch für die dritte Klasse. Das Taschengeld ist daher (weil das Kind erst neun Jahre als ist) rein zur freien Verfügung.
Die Aussetzung der Taschengelderhöhung soll eine abgemilderte Form der Rückzahlung ohne Verlust des bislang gewohnten finanziellen Spielraums darstellen.

Gruss,
gardo

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Themenstarter Geschrieben : 27.07.2016 17:31
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ich könnte da jetzt nicht sagen, was von beidem "besser" wäre.

Ich würde sinngemäß zu folgender Variante tendieren: "Bücher, die einem nicht gehören, sind pfleglich zu behandeln. Bitte achte drauf, sonst wird beim nächsten Mal Dein TG für x Monate um y gekürzt, bis das Buch bezahlt ist".

Also eine nette, aber deutliche gelbe Karte.

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2016 17:32
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

und es ist auch von eurem Kind so behandelt worden?

Wir hatten das auch mal. Ein Buch ist nass geworden (Papier wellig) kein Ding. Das zweite Buch sei an den Kanten umgeknickt und deswegen müsse es ersetzt werden. Die Bücher lagen aber tagelang im Klassenzimmer und es war im Buch ein ominöser Zettel mit dem Namen meines Kindes. Da die Schule bei diesem Buch nicht beweisen konnte, dass es nicht ein anderes Kind war, habe ich es nicht bezahlt. Die Schule hat dann auch von der Forderung Abstand genommen, nachdem ich erklärt habe, wenn die Lehrerin schon nichts von dem Zettel im dem Buch weiss, auch nicht sicher sein kann, dass da jemand anders dran war.

Ansonsten bezahlen und gut ist.
Diese Kosten mussten meine Kinder nie bezahlen.
Liegt vielleicht auch daran, dass meine Eltern immer alle Bücher kaufen mussten und ich diese kostenfreie Schulbuchausleihe immer als Luxus empfunden habe.

Sophie

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Geschrieben : 27.07.2016 18:19
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich habe gute Erfahrung damit gemacht, wenn die Kinder solche bzw. ähnliche Sachen in Raten abstottern müssen. Also vielleicht (je nach Höhe des Taschengeldes) nciht den vollen Betrag, aber über mehrere Wochen.
Sie merken, dass ihr Geld für solche Sachen niemals auf einmal reicht, und werden regelmäßig daran erinnert ... also kein Einmaleffekt. So zwei, drei Wochen würde ich das laufen lassen.
Wirkt meist...

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 27.07.2016 18:51
(@inselreif)
Moderator

witzig, wir haben die Woche genau das gleiche. Scheint ein Massenphänomen zu sein  :phantom:

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2016 18:55
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

witzig, wir haben die Woche genau das gleiche. Scheint ein Massenphänomen zu sein  :phantom:

Eure Schule liegt demnach auch in BW oder BY? 😉

Gruss,
gardo

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Themenstarter Geschrieben : 27.07.2016 21:49
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

und es ist auch von eurem Kind so behandelt worden?

Ja, wurde lobenswerterweise auch ohne Umschweife zugegeben.
Daher suche ich nach einer milden, aber dennoch sichtbaren "Sanktion".

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2016 21:52
(@inselreif)
Moderator

Eure Schule liegt demnach auch in BW oder BY? 😉

jo.
Alternative zum Taschengeldentzug wäre noch Abarbeiten. Nächste Woche sind ja Ferien und reichlich Zeit...

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2016 22:22




(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Alternative zum Taschengeldentzug wäre noch Abarbeiten.

Ist aber beides bei einem neunjährigen Kind noch ziemlich hart, oder?

Gruss,
gardo

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Themenstarter Geschrieben : 27.07.2016 23:00
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ist aber beides bei einem neunjährigen Kind noch ziemlich hart, oder?

Nö. Finde ich nicht. Außerdem würde der kleine Liebling am Schuljahresbeginn lernen, wie man Bücher einschlägt und dürfte die alle paar Wochen vorzeigen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2016 23:14
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

also ich denke, dass eine moderate Taschengeldkürzung in Ordnung ist. Abarbeiten kann Sinn machen, wenn es sinnvolle Arbeiten sind, dann sollte aber der Zeitrahmen vorher festgelegt werden. Man kann dies ja als Optionen anbieten.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2016 23:37
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was kostet denn das Buch? Man könnte ja mal ausrechnen, wieviele Taschengeldzahlungen das bräuchte, bis das Buch ersetzt ist. Und dann könnte man das Kind mal überlegen lassen, was er bereit ist dafür zu geben. Das muss nicht unbedingt 2,50 Euro in Geld sein, aber bspw. Übernahme irgendwelcher Arbeiten. Flaschen zum Container bringen, Auto aussaugen, 1 Monat Katzenklo reinigen oder weiß der Kuckuck. So ein bißchen abarbeiten darf man den Mist schon, den man selbst verzapft hat.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2016 23:43
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Man könnte ja mal ausrechnen, wieviele Taschengeldzahlungen das bräuchte, bis das Buch ersetzt ist. Und dann könnte man das Kind mal überlegen lassen, was er bereit ist dafür zu geben. Das muss nicht unbedingt 2,50 Euro in Geld sein, aber bspw. Übernahme irgendwelcher Arbeiten. Flaschen zum Container bringen, Auto aussaugen, 1 Monat Katzenklo reinigen oder weiß der Kuckuck.

Und wenn das Kind diese Varianten auch selbst ausrechnen darf, dann hat es neben dem Effekt ("was?? so oft Katzenklo reinigen???"  :puzz:) auch noch praktische Mathematik erlebt  :phantom:

Wichtig ist, dass es dem Kind vorher klar war, dass mit den Bücher (gerade weil geliehen) sorgsam umgegangen werden muss. Und wenn dann in der Vorbereitung des neuen Schuljahrs gemeinsam die mühsamen Umschläge gebastelt werden und das Kind hierbei fleißig dabei ist, dann kann ja durchaus ein Rest der Schulden erlassen werden.

Das pure Aussetzen der  Taschengelderhöhunh finde ich weniger wirksam, da es keinen unmittelbaren Effekt hat - es gibt ja weiterhin genauso viel TG wie bisher... damit kann Kind sich arrangieren, insb. wenn es vielleicht gerade eh einen "Überschuss " hat wegen Zeugnisgeld zB...

Gruß Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2016 07:48
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke an alle für die hilfreichen Antworten!

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2016 09:10