Aufsichtspflicht?
 
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Aufsichtspflicht?

 
(@sittinbull)
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Moin,

Ich hab da mal eine Frage...

Kurz zur Situation: meine Kinder (Tochter,13 und Sohn, fast 12) leben bei meiner Ex am Rand einer Kleinstadt, ich habe eine Wohnung im Zentrum der gleichen Stadt nahe Schulen, Sportplatz, ... Mit dem Fahrrad keine 10 Minuten entfernt. Der Umgang läuft super und sehr flexibel, das Verhältnis zur Ex ist gut.

Beide Kinder haben einen Schlüssel zu meiner Wohnung und gehen hier auch mal hin, wenn ich wochentags zwölf Stunden außer Haus bin. Kein Problem, das habe ich Ihnen ausdrücklich erlaubt und die Mutter weiß auch Bescheid. Das war einfach praktiksch, wenn sie nach der Schule zur Musikschule gehen, die bei mir um die Ecke liegt. Heute war nun Sohnemann mit einem Schulfreund hier (auch das ist für mich ok) und hat anscheinend ein Pflaster gebraucht. War wohl nichts schlimmes, sonst hätte er sich sicher gemeldet.

Bei mir ist dabei die Frage hochgekommen, ob ich damit meine Aufsichtspflicht vernachlässige. Letztendlich können sie sich immer auch anderswo treffen und sind unbeaufsichtigt, aber ist das was anderes in meiner Wohnung?

Eigentlich bin ich ja nur froh, dass sie sich hier genauso heimisch fühlen wie bei Muttern  🙂

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.04.2016 20:22