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Ausbildungsvertrag - Vertragsbruch?

 
(@riviera68)

Guten Abend,

mich beschaeftigt aktuell folgendes Thema...naja, mehr Tochter.

Die ist 19 Jahre alt, macht eine schulische Ausbildung seit Sep. 2014 - kostet mtl 200 Euro. Ab Mai soll ein Praktikum starten, das ca 2 Jahre andauert.
Der Arbeitgeber, der die Praktikanten einstellt soll an die Schule (Forum Berufsbildung Berlin) laut Ausbildungsvertrag mtl. 340 Euro bezahlen.
Der Ausbildungsvertrag wurde vor Beginn entsprechend von beiden Seiten unterzeichnet.

Jeden Donnerstag gibt es ein Meeting an dem die Auszubildenen und die Coordinatorin teilnehmen - da gehts dann so um Neues und Fragen aller Art.

Zudem laeuft gerade die Bewerbungsphase (fuers Prakitkum).

Im heutigen Meeting wurde den Azubis nebenbei erzaehlt, dass die Arbeitgeber statt der im Vertrag festgeschriebenen 340 Euro nun 390 Euro an die Schule bezahlen sollen.
Das kam bei den Azubis nicht sonderlich gut an.

Kann man hieraus einen Vertragsbruch seitens des Ausbilder sprich der Schule ableiten?

Zu keinem Zeitpunkt wurde mit den Azubis darueber gesprochen, die Vertrage nicht geandert, nicht mal eine schriftliche Information gab es dazu.

Da Tochter eh sehr sehr unzufrieden ist (so wie ca 50% der Azubis) will sie eh kuendigen. Koennet der, sofern es den einer ist, Vertragsbruch helfen leichter aus dem Vertrag zu kommen?

Wie aetzend, Riviera

PS Ja, sie hat Eisen im Feuer fuer ne duale Ausbildung .... ist also kein Zuhausehockerfernsehglotzerlangeliegenbleiber  😉

Zitat
Geschrieben : 04.12.2014 19:49
(@riviera68)

....aehm, mir ist uebrigens nicht klar, warum im Ausbildungsvertrag festgehalten ist, wieiviel der Betrieb an die Schule zahlen soll waehrend der P-Zeit. Vielleicht weil es einfach bestandteil des Ganzen ist?

Bei den normalen dualen Ausbildungen duerfen Aenderungen ja nur dann erfolgen, wenn die IHK und der Azubi informiert sind (unverzueglich glaub ich) und wenn beide das dann auch gegenzeichnen. Ist das bei schulischen Ausbildungen anders?

seufz, riviera

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2014 20:26
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

dieses Forum Berufbildung Berlin ist ein privater Verein, der Ausbildungen, Umschulungen und dgl. anbietet.
Deshalb wird auch Schulgeld gefordert. Die Ausbildungen/Umschulungen sind alle irgendwie zertifiziert und ich glaube schon, dass auf die IHK-Prüfung hin gearbeitet wird.
Wie man aus einem Vertrag herauskommt steht im Vertrag. Vermutlich kann man nicht wirklich kurzfristig kündigen.
Ob und wie die Praktika Vertragsgegenstand sind ergibt sich aus dem Vertrag. Dieser ist nicht auf den Seiten des FBB abrufbar.

Mich würde interessieren, was die Mängel in der Ausbildung sind.
Mein Sohn hatte in Leipzig auch die Auswahl zwischen einer privaten Institution und einer staatlichen und hat sich nach Beratung für die staatl. entschieden.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2014 21:20
(@riviera68)

Hallo Susi,

also Pruefung "vor der IHK" definitiv.

Mir gehts jetzt aber nicht um das Praktikum ansich sondern darum, dass das Forum Berufsbildung einen wesentlichen Bestandteil des Vertrages abgeaendert hat (ganz offensichtlich) aber es keine Mitteilung und keine Ruecksprache mit den Azubis gibt oder gab.
Ich rufe morgen die IHK an und frage mal nach was da Sache ist. Die sollten sowas doch auch wissen?

Was ich weitergeben kann an dich, ist, dass viele Azubis den Eindruck haben, dass ein Teil der Dozenten dort keinen "wirklichen" Abschluss vorzuweisen haben, es sehr chaotisch zugeht, Planlosigkeit
an der Tagesordnung ist. Muss mal Tochter genauer befragen. Einige Azubis sind schon weg, andere hoeren auf, noch andere bewerben sich direct bei Betrieben fuers kommende Ausbildungsjahr.

Aus dem Vertrag kommt man raus, da gibts im Vertrag aufgelistet was wie wieso geht....

Frage bleibt aber, gibt es rechtlich einen Unterschied zwischen dualer und schulischer Ausbildung in Bezug auf Vertragsaenderungen? Kann ja eigentlich nicht sein, oder doch? Hoffnung von Tochter ist aufgrund der einseitigen Aenderung einfacher aus dem Vertrag zu kommen.

cheers, riviera

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2014 21:38
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo rivierea,

es gibt eien Unterschied zwischen einem privatem Bildungsträger und einem staatlichen Bildungsträger.

Beschäftigte eines staatlichen Bildungsträgers werden als Bedienstete des öffentlichen Dienstes eingestellt und bezahlt, Beschäftigte eines privaten Bildungsträgers sind das nicht, d.h. allein der Bildungsträger prüft ob die Beschäftigten qualifiziert sind und wie sie bezahlt sind, wie lange sie beschäftigt sind. Die Ausbildung an sich ist durch die Zertifizierung gesichert, d.h. der Bildungsplan entspricht der Ausbildung, nicht mehr und nicht weniger.
Hieraus ergibt sich auch die schlechte Motivation/Ausbildung der Lehrenden. Anders als an Privatschulen, wo die Lehrer auch schlechter bezahlt werden als an staatl. Schulen, es aber zum einen viel Unterstützung vom Träger und den Eltern gibt, ist es bei privaten Bildungsträgern ähnlich wie bei privaten Krankenhäusern, dass der Profit im Vordergrund steht, vielleicht auch stehen muss.

Ich habe eine Beaknnte an einer privaten Fachhochschule, die Beschäftigten dort werden wie Lehrbeauftragte behandelt, d.h. obwohl sie es schon seit Jahren macht, gibt es nur Verträge für ein Semester und dann ist sie erst einnmal wieder ein Semester arbeitslos, die Bezahlung liegt natürlich auch unter der an staatl. FH's.

Sicher kannst Du versuchen den Vertrag wegen der Änderung zu kündigen, ob es dabei Vorteile gibt kann ich nicht sagen. Meine Vermutung ist aber eher, dass es eine ganz normale Kündigung wird, alles andere würde vermutlich vor Gericht ausgetragen werden müssen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2014 09:49
(@riviera68)

*malwiedervordenKopfhau*

Hallo Susi,
danke fuer deine Erklaerungen - macht schon Sinn.

Die Antwort ist aber mal wieder viel einfacher. Die Schule hat mit den Azubis einen Vertrag. Die Schule hat zudem mit den Betrieben einen Vertrag. Wenn die Schule nun den Betrag veraendert,
den sie von den Betrieben haben will, dann muessen die das untereinander klaeren. Da haben die Azubis nichts mit zu tun.
Nur wenn bspw. die vom Azubi an die Schule zu zahlenden Kosten sich einfach aendern wuerden, wuerden die Azubi's wohl im Recht sein.

Auch das macht Sinn fuer mich.

Anyways, Tochter will kuendigen, so oder so. Eben wie die ein Grossteil. Ich selbst wuerde auch eher Abstand von privaten Bildungstraegern nehmen!

LG riviera

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2014 13:43