Auskunftssperre und...
 
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Auskunftssperre und die Folgen

 
(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

Heute viel mir echt der Unterkiefer herunter.
Hier im einzelnen was los.

2010 erfolgte die Trennung durch Entführung der Kinder (2 Kinder) (durch die Ex). 2011 die Scheidung. Bei der Scheidung wurde kein erster Wohnsitz festgelegt. Elterliche sorge besteht gemeinsam. Seit her nehme ich das Umgangsrecht war.
Ich erfuhr 2010 von einer Auskunftssperre.

Ende 2012 heiratete ich neu und es folgten 2 weitere Kinder. Die ganzen Jahre hatten wir Probleme mit der Familienversicherung. Wir wussten nicht warum. Die Frau welche Chronisch krank ist, erhielt nie die Ermäßigung (wir haben ja zu Hause keine Kinder, welche angerechnet werden. Das erfuhren wir erst jetzt!!!

Nun haben wir 2021 und was muss ich feststellen.
Antrag für Zahnersatz, keines meiner Kinder ist Zählkind weil kein Kind bei mir wohnt (so schrieb die Krankenkasse).
Anfrage bei der Krankenkasse ergab nun dass trotz Art. 15 DSGVO das Recht meiner Kinder höher wiegt, als das ich über meine Kinder Auskunft erhalte.
Das beste ist ja dass die Kinder mit meiner jetzigen Frau auch unter der Auskunftssperre stehen und das obwohl diese in meinem Haushalt wohnen. javascript:void(0);

Ich bekomme für die Kinder keine Krankenkassenkarten. Nein diese werden an die Ex geschickt, obwohl sie nicht die Mutter ist.
Muss aber die Familienversicherung verlängert werden, so muss ich alles ausfüllen. Das beste ist auch dass die Ex dort einfach anruft und Dinge wie Familienversicherung für 19 Jährigen Sohn anleiert. javascript:void(0);

Das ganze ist Absurdistan.

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Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.06.2021 22:01
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Ruf mal beim Einwohnermeldeamt an und lass dir die aktuelle meldebescheinigung der bei dir lebenden Kids geben. Dann schickst du diese der Krankenkasse. Gleichzeitig weißt du die Krankenkasse durch Kopie der Geburtsurkunden darauf hin wer die leiblichen Eltern sind und dass deine ex nicht das recht hat Informationen über diese beiden Kinder zu bekommen.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2021 11:00
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Gleichzeitig weißt du die Krankenkasse durch Kopie der Geburtsurkunden darauf hin wer die leiblichen Eltern sind und dass deine ex nicht das recht hat Informationen über diese beiden Kinder zu bekommen.

Ergänzend würde ich darauf hinweisen, dass diese gerade Sozialgeheimnisse verraten und den Datenschutz verletzen und sollten sie dies nicht SOFORT ändern, dass Du anderweitig tätig wirst.

Und, nur noch schriftlich mit diesen Kommunizieren. Telefonisch wird schnell kommen, dass Du nicht in der Lage bist, Zusagen oder Aussagen belegen zu können.

... und da denkt man, man hätte schon alles gesehen 😉

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2021 12:42
(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich habe für meine 15 Jährige wie bereits geschrieben, mir eine neue Meldeauskunft besorgt. Dort wird mir eine Auskunft verweigert (also seit über 11 Jahren). Laut gestrigen Gespräch mit Telefon mit der Krankenkasse, erfuhr ich dass die sperre von 2010 ist und diese für alle Kinder zählt. Also auch die ab 2014 geborenen. Auskunft und Karten erhalte ich nicht, weil laut Krankenkasse alle Kinder nicht bei mir wohnen.

Geburtsurkunden von jeden Kind haben sie (und das mehrfach) und es müsste klar sein das zwei Kinder eine andere Mutter haben.
Meine Anfrage entsprechend Art. 15 DSGVO wurde zwar beantwortet, aber nur für mich. Das recht der Kinder wiegt hier laut Datenschutzbeauftragten der Krankenkasse höher.
Ich reiche nun eine Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten des Bundes ein.
Ein schriftlicher Brief ging auch per Einwurfeinschreiben an die Krankenkasse.

Wie blöd sind denn die? javascript:void(0);

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.06.2021 16:47
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

mal darüber nachgedacht, gegen die Auskunftssperre vorzugehen?

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2021 18:05
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Dann würde ich mit deiner Frau gegen die Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt vorgehen.  Wie es sein kann  das jemand fremdes eine Auskunftssperre einrichten kann und ob sie für diesen Schaden haften wplken?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2021 19:14
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

…das jemand fremdes eine Auskunftssperre einrichten kann und ob sie für diesen Schaden haften wplken?

Den Haftungsanspruch würde ich gleich direkt formulieren und fordern. Das bringt die auf Trap.

Verletzung des Datenschutzes der Kinder bei Dir, erschwerte Informationsbeschaffung bzw. Die Verweigerung. Ich würde einfach mal 5-6000 Euro in den Raum stellen.

Bei sowas fragt man sich, was da für Hilfskräfte sitzen…

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2021 20:53
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wie kommen denn die bei dir lebenden Kinder zum Arzt, wenn du wenn deine ex deren versicherungskarten hat?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2021 21:49
(@maxmustermann1234)
Registriert

Und warum ruft da dann nicht mal die Mutter der Kinder bei der Krankenkasse an und macht denen die Hölle heiß? Dass die den Vater nicht ernst nehmen werden, geschenkt. Aber auch die Mutter nicht?

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2021 11:57